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   LG Dresden, 08.02.2002 - 7 T 1072/01   

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LG Dresden, 08.02.2002 - 7 T 1072/01 (https://dejure.org/2002,25688)
LG Dresden, Entscheidung vom 08.02.2002 - 7 T 1072/01 (https://dejure.org/2002,25688)
LG Dresden, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 7 T 1072/01 (https://dejure.org/2002,25688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung des Rückkaufswerts der schuldnerischen Lebensversicherung in die Bemessungsgrundlage; Festsetzung der vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung; Umfang der einem vorläufigen Verwalter im Hinblick auf Forderungen obliegenden Verwaltungstätigkeit bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1303
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Dresden, 08.02.2002 - 7 T 1072/01
    Bei dieser Berechnungsgrundlage handelt es sich in entsprechender Anwendung des § 1 InsW um, den Wert desjenigen Vermögens, das im Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters seiner Verwaltung unterlag (BGH, NJW> 2001, 1496, 1498; BayObLG, ZIP 2000, 2122, 2123, OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398f 400) [OLG Zweibrücken 23.05.2000 - 3 W 58/00] .
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Dresden, 08.02.2002 - 7 T 1072/01
    Dies begründet er unter Berufung auf den -Beschluss des BGH vom 14.12.2000 (IX ZB 105/00 ) damit, das der vorläufige Insolvenzverwalter hinsichtlich der an einen Dritten verpfändeten Lebensversicherung keine nennenswerte Verwaltungstätigkeit auegeübt habe.
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Dresden, 08.02.2002 - 7 T 1072/01
    Bei dieser Berechnungsgrundlage handelt es sich in entsprechender Anwendung des § 1 InsW um, den Wert desjenigen Vermögens, das im Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters seiner Verwaltung unterlag (BGH, NJW> 2001, 1496, 1498; BayObLG, ZIP 2000, 2122, 2123, OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398f 400) [OLG Zweibrücken 23.05.2000 - 3 W 58/00] .
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Vielfach wurden zwar die Werte der Gegenstände bei der Berechnungsgrundlage berücksichtigt, die erforderliche Kompensation in Gestalt des Abschlags wurde jedoch unterlassen (vgl. den Ausgangsfall der Senatsentscheidung BGH, Beschl. v. 23. September 2004, aaO; ferner OLG Stuttgart EWiR 2001, 1103; LG Dresden ZIP 2002, 1303).
  • LG Bochum, 14.06.2007 - 10 T 35/07

    Anforderungen an das sich Befassen des Insolvenzverwalters mit

    Demgegenüber stellt der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, NZI 2007, 40; BGH, NZI 2006, 232 = ZInsO 2006, 254; BGH, NJW-RR 2003, 1556 = NZI 2003, 603; vgl. auch Keller, NZI 2004, 465; vgl. auch BGH, NZI, 2005, 629; BGH, NZI 2006, 70; BGH, NZI 2004, 665, LG Bamberg, ZInsO 2005, 477; LG Traunstein, ZIP 2004, 1657; LG Köln, ZInsO 2004, 32, LG Berlin, juris Nr: KORE775452004, LG Stralsund, ZVI 2003, 563, LG Potsdam, ZInsO, 2003, 792; LG Dresden, ZinsO 2002, 369, bezüglich "nennenswerter Tätigkeit" des vorläufigen Insolvenzverwalters; vgl. auch LG Bonn, ZinsO 2002, 1030; LG Krefeld, ZinsO 2001, 701, AG Göttingen, NZI 2005, 254) darauf ab, ob die dem Insolvenzverwalter in diesem Bereich obliegende Aufgabe bei wertender Betrachtung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls in rechtlicher oder abwicklungstechnischer Hinsicht eine über das normale Maß hinausgehende Bearbeitung erfordert hat (vgl. auch Blersch, in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO, a.a.O., § 3 InsVV Rn. 8).
  • LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02

    Erfordernis der Zustimmung des Insolvenzverwalters für die Wirksamkeit von

    Ein Abschlag entsprechend § 3 Abs. 2 InsVV ist vorliegend nicht geboten, weil die Bearbeitung der Absonderungsrechte einen erheblichen Teil der Tätigkeit ausgemacht hat (vgl. BGH a. a. 0., S. 168; LG Dresden ZInsO 2002, 369, 370) [LG Dresden 08.02.2002 - 7 T 1072/01] .
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