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   BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 15/02   

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https://dejure.org/2002,997
BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 15/02 (https://dejure.org/2002,997)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 5 AZB 15/02 (https://dejure.org/2002,997)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 5 AZB 15/02 (https://dejure.org/2002,997)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsweg - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit bei Klagen gegen Pensions-Sicherungsverein aG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Zulässigkeit - Rechtsbeschwerde - Zuständigkeit - Pensions-Sicherungsverein aG - Arbeitsgerichtsbarkeit - Beschwerde - Insolvenzsicherung - Träger - Betriebliche Altersversorgung

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 4; ; ZPO § 574; ; ZPO § 575; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit bei Klagen gegen Pensions-Sicherungsverein aG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Verweisung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17 a Abs. 4; ZPO §§ 574, 575; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 5
    Rechtsweg: Klage gegen den PSVaG - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Inkrafttreten der ZPO-Reform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht in Rechtswegbestimmungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 16
  • NJW 2002, 3725
  • ZIP 2002, 1963
  • MDR 2003, 110 (Ls.)
  • NZA 2002, 1302
  • BB 2003, 160
  • DB 2002, 2732 (Ls.)
  • JR 2003, 396
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 04.03.2002 - 6 Ta 23/02

    Betriebliche Altersversorgung, Ehegattenmitarbeit, Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 15/02
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. März 2002 - 6 Ta 23/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Letztlich wird § 9 Abs. 5 ArbGG nicht bedeutungslos, denn es gibt andere Entscheidungen, die mit einem befristeten Rechtsmittel angegriffen werden können (zum Beispiel mit der sofortigen Beschwerde vgl. BAG 26. September 2002 - 5 AZB 15/02 - BAGE 103, 16 = AP GVG § 17a Nr. 48 = EzA GVG § 17a Nr. 14, wonach die Beschwerdefrist gemäß § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG ein Jahr seit Zustellung der Entscheidung beträgt, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht der geänderten Rechtslage, dh. den Anforderungen des § 575 Abs. 1 und 2 ZPO entspricht).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2020 - 3 Ta 202/20

    Rechtswegzuständigkeit bei Konkurrentenstreitverfahren im öffentlichen Dienst;

    Lediglich wegen der weiteren Ausgestaltung des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist dann wieder auf die gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Verfahrensordnungen entsprechend § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG in Verbindung mit §§ 574 ff. ZPO zurückzugreifen (vgl. BAG vom 19.12.2002 - 5 AZB 54/02, juris, Rz. 3; BAG vom 26.09.2002 - 5 AZB 15/02, juris, Rz. 12).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Da das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof somit nach den für die Rechtsbeschwerde geltenden Vorschriften durchzuführen ist, hätte die Beklagte die Beschwerde nach § 575 Abs. 2 Satz 1 ZPO binnen einer Frist von einem Monat begründen müssen (vgl. BAG, Beschluß vom 26. September 2002 - 5 AZB 15/02, ZIP 2002, 1963 unter I 1).
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