Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rws-verlag.de
Kein rechtswirksamer "Widerruf" einer unverfallbaren Versorgungszusage auch im Falle eines schadensersatzpflichtigen Geschäftsführers
- NWB SteuerXpert START
BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungszusage
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
"Widerruf" einer unverfallbaren Versorgungszusage nur bei Rechtsmissbrauch
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Dienstverhältnis, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Schadensersatzanspruch, Treuepflicht, Vergütung, wichtiger Grund
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
"Widerruf" einer unverfallbaren Versorgungszusage nur bei Rechtsmissbrauch
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2002, 364
- NZA 2002, 511
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 16.03.2009 - II ZR 68/08
Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes nach Vollendung des 62. Lebensjahres
Eine Pensionszusage kann von den zwingenden Vorschriften des BetrAVG nicht zu Lasten des Versorgungsberechtigten abweichen, hingegen ist dessen Besserstellung ohne weiteres möglich (vgl. z.B. Sen. Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364 f.).*).Durch § 6 Abs. 2 lit. d des Anstellungs- und Pensionsvertrags wurde der Kläger für den hier vorliegenden, in § 6 Abs. 2 lit. c geregelten Pensionsfall - § 6 Abs. 2 lit. b, für den dies nicht gilt, ist entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung nicht einschlägig - gegenüber den Bestimmungen des BetrAVG in der Weise besser gestellt, dass seine Versorgungsansprüche schon mit ihrem Entstehen unverfallbar waren (vgl. Sen. Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364 f. m.w.Nachw.;… Sen. Urt. v. 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, WM 2007, 1662, 1663 f.).
- BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06
Verfahrensrecht - Vortrag von Partei als Gegenstand von gerichtlichem Geständnis
Nach der gefestigten - mit der Judikatur des Bundesarbeitsgerichts übereinstimmenden - Rechtsprechung des Senats sind Versorgungszusagen nur dann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (…vgl. nur Sen.Urt. v. 11. März 2002 - II ZR 5/00, DStR 2002, 1362, 1363; Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364, 365;… Sen.Urt. v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98, ZIP 2000, 380, 381 f. m.w.Nachw.).Hierfür reicht es nicht aus, dass ein wichtiger Grund für die sofortige Beendigung des Anstellungsverhältnisses besteht oder dass das Leitungsorgan gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen hat; vielmehr hat der Senat diese Voraussetzung bisher nur dann bejaht, wenn der Versorgungsberechtigte den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht hat, weil jedenfalls dann die Grenze überschritten ist, bis zu der auch der pflichtwidrig Handelnde, ohne sich dem Einwand des Rechtsmissbrauchs auszusetzen, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (…Sen.Urt. v. 11. März 2002 - II ZR 5/00 aaO; Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99 aaO;… v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98 aaO).
- OLG Köln, 07.08.2008 - 18 U 55/06 Versorgungszusagen sind dann nicht nur zu mindern oder anzupassen, sondern in Gänze einem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand gemäß § 242 BGB ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet darstellt; der Versorgungsberechtigte muss den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht haben (vgl. BGH ZIP 2002, 364 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 25.11.1999, 6 U 146/98, OS 4., Rdn. 72 ff., nach juris [= GmbHR 2000, 666]).
Das einem Arbeitnehmer versprochene oder gewährte Ruhegeld etwa ist keine unentgeltliche, sondern eine aufgrund des Arbeitsverhältnisses gegebene entgeltliche Zuwendung, welche dann nur nach § 133 InsO anfechtbar sein kann (vgl. BGH ZIP 2002, 364; BAG ZIP 2006, 1366;… MüKo-Kirchhof, 2. Aufl., 2008, § 134 InsO Rn. 35 m.w.N.;… Jaeger-Henckel, Insolvenzordnung, 2008, § 134 InsO Rdn. 22).
- OLG München, 04.02.2009 - 7 U 3686/08
GmbH: Herabsetzung oder Widerruf der Betriebspension eines ausgeschiedenen …
Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. in NJW 2000, 1197; ZIP 1984, 307; ZIP 2002, 364) und des Bundesarbeitsgerichts, sondern auch der herrschenden Auffassung im Schrifttum (…vgl. Scholz, GmbHG, 10. Auflage § 35 Rdnr. 280 ff.;… Paefgen, in Ulmer Großkommentar zum GmbHG 2006, 1. Band, Rdnr. 233 ff.; Blomeyer/Otto, BetrAVG 2003).Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Versorgungszusagen nur dann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder vielmehr erheblich entwertet herausstellt (vgl. BGH in ZIP 2000, 380; ZIP 2002, 364).
- BGH, 11.03.2002 - II ZR 5/00
Arbeit & Soziales - Versorgungszusage
Ob auch ohne eine Existenzgefährdung der versorgungspflichtigen Gesellschaft sich der Versorgungsberechtigte im Einzelfall wegen der besonderen Umstände seines Verhaltens und der extremen Höhe des von ihm angerichteten, wenngleich nicht zur Existenzgefährdung führenden Schadens ausnahmsweise den Rechtsmißbrauchseinwand entgegenhalten lassen muß (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364, 365), bedarf hier keiner Entscheidung; denn solche außerordentlichen Verhältnisse, die einer Durchsetzung des Versorgungsversprechens ausnahmsweise entgegenstehen können, sind weder festgestellt noch sonst ersichtlich. - LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05
Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft
Damit sei sie nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.07.2000, II ZR 391/98; vom 17.12.2001, II ZR 222/99) hinsichtlich der Unverfallbarkeitsfolgen genauso zu behandeln, als seien die gesetzlichen Voraussetzungen der Unverfallbarkeit bereits erfüllt gewesen.Auf die von der Berufung angezogenen Urteile des Bundesgerichtshofes vom 17.02.2001, II ZR 222/99 (NZA 02, 511) und vom 03.07.2000, II ZR 381/98 (NZA 01, 612) lässt sich ihre gegenteilige Rechtsauffassung nicht stützen.
- LAG Düsseldorf, 16.10.2012 - 17 Sa 461/11
Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage nach einer Straftat
So wurde die entsprechende Voraussetzung in der Rechtsprechung bejaht (BGH NZA 2002, 511, 512), wenn der Arbeitnehmer den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht hat, weil dann die Grenze überschritten ist, bis zu der auch der pflichtwidrig Handelnde, ohne sich dem Einwand des Rechtsmissbrauchs auszusetzen, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann. - BGH, 16.03.2009 - II ZR 74/08
Auslegung des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds einer …
Durch § 6 Abs. 2 lit. d des Anstellungs- und Pensionsvertrags wurde der Kläger für den hier vorliegenden, in § 6 Abs. 2 lit. c geregelten Pensionsfall - § 6 Abs. 2 lit. b, für den dies nicht gilt, ist entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung nicht einschlägig - gegenüber den Regelungen des BetrAVG in der Weise besser gestellt, dass seine Versorgungsansprüche schon mit ihrem Entstehen unverfallbar waren (vgl. Sen. Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364 f. m.w.Nachw.;… Sen. Urt. v. 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, WM 2007, 1662, 1663 f.). - LG Köln, 21.02.2006 - 22 O 183/04 Da der Versorgungszusage Entgeltcharakter zukommt, greift dieser Einwand nach gefestigter Rechtssprechung nur dann durch, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, daß sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest als erheblich entwertet darstellt (BGH, ZIP 2002, 364 f. m.w.N.).
Diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Pensionsberechtigte die Gesellschaft durch sein pflichtwidriges Verhalten in eine existenzbedrohende Lage gebracht hat oder die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens fortgesetzt gefährdet hat (…BGH, aaO; BGH, DB 2002, 1207 f.; BGH, DStR 2002, 412 ff. mit Anmerkung Goette; BGH, WM 2000, 358 f.; BGH, WM 1997, 68 f.; BGH, BB 1984, 366 ff).
- OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung …
Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die entsprechende Voraussetzung bisher nur dann bejaht, wenn der Versorgungsberichtigte den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht hat, weil jedenfalls dann die Grenze überschritten ist, bis zu der auch der pflichtwidrig Handelnde, ohne sich dem Einwand auszusetzen, rechtsmissbräuchlich zu handeln, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (vgl. zu allem BGH, NZA 2002, 511, 512). - OLG Schleswig, 11.05.2006 - 5 U 125/05
Betriebliche Altersversorgung: Entzug von Versorgungsleistungen wegen strafbaren …
