Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beratungsvertrag; Spekulative Auslandsanleihe; Hinweispflicht ; Ratingagenturen zur Risikoabschätzung; Umfang der Erfüllung
- Judicialis
BGB § 675
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Anlagevermittlung - Mitteilung des Ratings gehört zur Beratung
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 675
Verletzung einer Beratungspflicht durch die Bank wegen Unterlassens eines Hinweises auf mögliche Ratingeinstufungen beim Erwerb einer hochspekulativen Auslandsanleihe - archive.org (Leitsatz)
BGB § 675
Inhalt eines Beratungsvertrages bei Erwerb einer hochspekulativen Auslandsanleihe - archive.org (Leitsatz und Auszüge)
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Die Risiken von Hochzinsanleihen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2001 - 4 O 4097/00
- OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 611
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Mit der Übersendung der Liste vom 02.06.1999 hat der Beklagte einen konkreten Anlagevorschlag gemacht und damit stillschweigend das Angebot auf Abschluß seines Beratungsvertrages angenommen (vgl. BGH WM 93, 1455).Dabei sind entscheidend einerseits der Wissenstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft, wobei das vom Kunden vorgegebene Anlageziel zu berücksichtigen ist, andererseits die allgemeinen und die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Gegebenheiten des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128).
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91
Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Es besteht eine tatsächlicher Vermutung dafür, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte (BGH WM 1992 1892, 1893; BGH WM 1992, 1310, 1311). - OLG Braunschweig, 13.09.1993 - 3 U 175/92
Bank; Schadenersatz; Anleger; Aulandsanleihe; Solvenz
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
DM-Auslandsanleihen sind nicht grundsätzlich aus sich heraus spekulative Papiere (OLG Braunschweig ZIP 93 1457, 1460, OLG Düsseldorf WM 94, 1468). - BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91
Verschulden bei Prospekthaftung
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Es besteht eine tatsächlicher Vermutung dafür, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte (BGH WM 1992 1892, 1893; BGH WM 1992, 1310, 1311). - BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90
Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Ein solcher Sonderfall liegt lediglich dann vor, wenn der Vertreter durch sein Verhalten Einfluss auf die Entscheidung des anderen nimmt, also über das allgemeine Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönliche ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäftes bietet (BGH NJW-RR 91, 1241, 1242 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Celle, 07.05.2008 - 3 U 6/08
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle …
Der Kläger konnte nicht wissen, wie der Fonds sich im Einzelnen weiter entwickeln würde (s. a. OLG Koblenz, a. a. O.. OLG Nürnberg, 12 U 2976/01, Urteil v. 19. Dezember 2001). - OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 257/05
Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht bei …
Der Fall ist nicht mit dem zu vergleichen, in dem es für einen Anteilskäufer nicht überschaubar ist, ob der Verkauf der Anteile sinnvoll ist oder durch weiteres Abwarten ein Schaden verringert werden kann (hierzu OLG Nürnberg, ZIP 2002, 611). - OLG Koblenz, 30.11.2004 - 3 U 241/04
Bankenhaftung aus Anlageberatung: Beratungs- und Informationspflichten einer Bank …
Denn für sie war nicht überschaubar, ob der Verkauf der Aktien zu diesem Zeitpunkt sinnvoll war, zumal die Mitarbeiterin der Beklagten ihr das Ausmaß des Risikos nicht offenbart, sondern bei ihr den Eindruck erweckt hatte, eine günstigere Kursentwicklung sei wahrscheinlich (vgl. dazu auch OLG Nürnberg/ZIP 2002, 611).