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LG Heilbronn, 18.02.2002 - 1b T 32/02 Bm |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Realisierungswert einer Kundenforderung als Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 10.12.2001 - 3 IN 352/01
- LG Heilbronn, 18.02.2002 - 1b T 32/02 B
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 719
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06
Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen …
Dafür gibt der voraussichtliche Realisierungswert einen Anhaltspunkt (vgl. LG Heilbronn ZIP 2002, 719;… FK-InsO/Lorenz, 4. Aufl. § 11 InsVV Rn. 14). - LG Hof, 06.07.2004 - 22 T 69/04
Wert des zu verwaltenden Vermögens als Maßstab der Vergütung eines vorläufigen …
Zwar soll nach Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 18. Februar 2002 (ZIP 2002, 719) für die Einbeziehung der Forderung in die Berechnungsgrundlage ausreichen, dass der Bestand der Kundenforderung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter geprüft und die Zustellung des gerichtlichen Beschlusses über die Verfahrenseinleitung an die Kunden durchgeführt wurde.