Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - I-19 W 3/03 AktE |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde nach Zurückverweisung der Sache durch den BGH; Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung für ehemalige Aktionäre im Hinblick auf einen Gewinnabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag ; Bewertung ...
- Judicialis
AktG § 99 Abs. 3 S. 2; ; AktG § ... 99 Abs. 3 S. 4; ; AktG § 304 Abs. 1; ; AktG § 304 Abs. 2 Satz 3; ; AktG § 305; ; AktG § 305 Abs. 2; ; AktG § 305 Abs. 3 S. 1; ; AktG § 305 Abs. 3 S. 2; ; AktG § 306 Abs. 2; ; AktG § 306 Abs. 4 S. 6; ; AktG § 306 Abs. 7 S. 8; ; AktG § 320 Abs. 5 S. 6 a.F.; ; BGB § 247; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 22; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 28 Abs. 3; ; KostO § 30 Abs. 1; ; BRAGO § 9 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung einer Abfindung bei Gewährung von Aktien einer anderen Gesellschaft gemäß § 305 Abs. 3 AktG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - I-19 W 3/03 AktE
- OLG Düsseldorf, 10.10.2003 - 19 W 3/03
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 1247
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03
Ein solcher Umstand müsse sich nicht nur im Börsenkurs des herrschenden Unternehmens, sondern auch in den Kursen der Indizes niederschlagen (BGH, Beschluss vom 12.03.2003, S. 17 = BGH, DB 2001, 969, 972, 973).Diese Bewertung entspricht auch den Vorgaben des Bundesgerichtshofs, der in seiner Entscheidung gleichfalls davon ausgeht, dass der Bewertung der Aktien sowohl der beherrschten als auch der herrschenden Aktiengesellschaft grundsätzlich der Börsenkurs zu Grunde zu legen ist, damit gleiche Ausgangsvoraussetzungen für die Bestimmung der Wertrelation vorliegen (BGH, DB 2001, 969, 972).
- BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03
Soweit die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1), 2) und 4) erst nach Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 22 Abs. 1 FGG eingelegt worden sind, sind sie als unselbstständige Anschlussbeschwerden zulässig (BGHZ 71, 314; BayOblG, AG 1996, 127).Insbesondere mussten die beteiligten Gesellschaften auch nach der bisher schon überwiegenden Rechtsprechung mit einer Verzinsungspflicht hinsichtlich der Barabfindung rechnen (vgl. BayOblG, AG 1996, 127, 131 m.w.N.; Senat, DB 1998, 1454, 1456).
- BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03
Soweit die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1), 2) und 4) erst nach Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 22 Abs. 1 FGG eingelegt worden sind, sind sie als unselbstständige Anschlussbeschwerden zulässig (BGHZ 71, 314; BayOblG, AG 1996, 127).
- OLG Düsseldorf, 11.04.1988 - 19 W 32/86
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03
Die von dem Beteiligten zu 2) zitierte Entscheidung des Senats (DB 1988, 1109) betraf die Eingliederung. - OLG Düsseldorf, 02.04.1998 - 19 W 3/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03
Insbesondere mussten die beteiligten Gesellschaften auch nach der bisher schon überwiegenden Rechtsprechung mit einer Verzinsungspflicht hinsichtlich der Barabfindung rechnen (vgl. BayOblG, AG 1996, 127, 131 m.w.N.; Senat, DB 1998, 1454, 1456). - BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03
Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 27.04.1999 den Aspekt der Verfassung der Kapitalmärkte angesprochen (BVerfG, AG 1999, 566, 568).
- OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06
Abfindung der außenstehenden Aktionäre eines Gewinnabführungsvertrags - …
Unabhängig davon geht die ganz überwiegende Meinung davon aus, dass die 1994 gesetzlich normierte Verzinsungspflicht gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG auch auf Unternehmensverträge anzuwenden ist, die vor Inkrafttreten der Zinsbestimmung in das Handelsregister eingetragen worden sind (BGH, Beschluss vom 21.7.2003, NZG 2003, 1017; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.6.2003, ZIP 2003, 1247, Rdnr. 51; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31.1.2003, AG 2003, 329, Rdnr. 147;… Hüffer, AktG, 7. Auflage, § 305, Rdnr. 26a;… Hopt/Wiedemann-Hasselbach/Hirte, AktG, 4. Auflage, § 305, Rdnr. 25). - LG Köln, 12.05.2017 - 82 O 79/03 Für den Fall, dass die angebotene Abfindung zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des gerichtlich festgesetzten Unterschiedsbetrages einen Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Juni 2003 - 19 W 3/03 AktE -, juris Rz. 57).
- LG Köln, 17.01.2008 - 82 O 77/03
Zahlung von Abfindungen an Aktionäre wegen des Abschlusses eines …
Das wäre auch nicht methodengerecht und würde die Aktionäre der B1 benachteiligen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2003 - 19 W 6/00 AktE, AG 2003, 688, 693, "Veba AG"; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2003 - 19 W 3/03 AktGE, AG 2003, 507, 508 "DAT/Altana V"; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2003 - 19 W 9/00 AktE, AG 2003, 329, 334 "Siemens/SNI").