Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Publikums-KG: Pflicht des Gründungskommanditisten zur Aufklärung des Anlegers über Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit der Kapitalanlage

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 195, 276 Abs. 1 a.F.; HGB § 161 Abs. 1
    Steuerliche Aufklärungspflichten des Gründungskommanditisten gegenüber neu beitretenden Anlegern

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 195, § 276 Abs. 1 a.F.; HGB § 161 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Aufklärungspflichten des Gründungskommanditisten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten gegenüber neu beitretenden Anlegern über Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit der Kapitalanlage

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 195, 276 Abs. 1; HGB § 161 Abs. 1
    Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten gegenüber neu beitretenden Anlegern über Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit der Kapitalanlage

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten gegenüber neu beitretenden Anleger über Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit der Kapitalanlage

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1393
  • ZIP 2003, 1651
  • WM 2003, 1818
  • DB 2003, 2118



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Wird zitiert von ... (96)  

  • LG Münster, 04.02.2005 - 16 O 104/04  
    Anders als in den Fällen (DStR 2003, 1494 und DStR 2003, 1760) sei hier - wie unstreitig ist - der Prospekt jeweils von der Beklagten zu 2) und nicht der Objektgesellschaft, an der sich die Anleger beteiligt hätten, herausgegeben worden.

    Zudem sind Steuervorteile dann im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen, wenn der Kapitalanleger durch seine Beteiligung außergewöhnliche Steuervorteile auf eine solche Weise oder in einer solchen Höhe erlangt, dass ihm diese abweichend von der Regel billigerweise angerechnet werden müssen (BGH NJW-RR 1986, 1102, 1104; BGH NZG 2003, 920, 922; BGH NJW-RR 1990, 229, 230; BGH NJW 1984, 2524).

    Den Gründungskommanditisten als Vertragspartnern der neu eintretenden Gesellschafter obliegt die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit einem Beitritt zur KG verbundene Risiko (vgl. BGH, NZG 2003, 920).

    Denn Vertragspartner dieses Beitrittsvertrages war nicht allein der Komplementär, sondern auch der Beklagte zu 1) als Gründungskommanditist der KG I. Dabei trafen ihn die aus der Anbahnung von Vertragsverhandlungen entstandenen Pflichten, so dass dieser für fehlerhafte oder unzutreffende Angaben in dem von ihm als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Beklagten zu 2), der Prospektherausgeberin, mitverantworteten Anlageprospekt und für Angaben von Vertriebsbeauftragten oder anderen Personen in seinem Verantwortungsbereich haftet (vgl. BGH, NZG 2003, 920, 921 m.w.N.).

    Dabei ist nicht entscheidend, dass die KG I als Fondsgesellschaft anders als in dem vom BGH (NZG 2003, 920) entschiedenen Fall nicht selbst Prospektherausgeberin war.

    Insoweit besteht die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit einem Beitritt verbundene Risiko (BGH, NZG 2003, 920, 921).

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein - wie hier - wesentlicher Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH, NJW 2000, 3346, 3347; BGH, NZG 2003, 920, 922 m.w.N.).

    (BGH, NZG 2003, 920, 922).

    Insoweit besteht die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit einem Beitritt verbundenen Risiko (BGH, NZG 2003, 920, 921).

    Es besteht die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit einem Beitritt verbundene Risiko (BGH, NZG 2003, 920, 921).

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein - wie hier - wesentlicher Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH, NJW 2000, 3346, 3347; BGH, NZG 2003, 920, 922 m.w.N.).

    (BGH, NZG 2003, 920, 922).

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06  

    Bankrecht - Aufklärung über Risiken von Kapitalanlagemodell

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGHZ 79, 337, 346; Urt. v. 14. Juli 2003 - II ZR 202/02, WM 2003, 1818, 1819 f.; v. 1. März 2004 - II ZR 88/02, WM 2004, 928, 930; v. 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, WM 2004, 1823; v. 21. März 2005 - II ZR 149/03, ZIP 2005, 763, 765; für die gesetzliche Prospekthaftung nach § 44 BörsG i.V.m. §§ 13, 8 f, g VerkProspG n.F. gilt eine Beweislastumkehr nach § 45 Abs. 2 Nr. 1 BörsG).

    Dafür reicht aus, dass der Prospekt - wie hier - entsprechend dem Vertriebskonzept der Fondsgesellschaft von den Anlagevermittlern als Arbeitsgrundlage verwendet wird (BGH, Urt. v. 14. Juli 2003 - II ZR 202/02, ZIP 2003, 1651, 1653).

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07  

    Immobilienanlagen - Vermutungswirkungen eines Prospekts für einen Immobilienfond

    Das Berufungsgericht hat verkannt, dass bei einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass die mangelhafte Prospektdarstellung für die Anlageentscheidung ursächlich war (st.Rspr. BGHZ 79, 337, 346 ; Sen. Urt. v. 3. Dezember 2007 - II ZR 21/06, ZIP 2008, 412 Tz. 16; v. 21. März 2005 - II ZR 149/03, ZIP 2005, 763; v. 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706; v. 1. März 2004 - II ZR 88/02, ZIP 2004, 1104; v. 15. Dezember 2003 - II ZR 244/01, ZIP 2004, 312; v. 14. Juli 2003 - II ZR 202/02, ZIP 2003, 1651).
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