Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.08.2003 - 3 U 55/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5880
OLG Rostock, 11.08.2003 - 3 U 55/03 (https://dejure.org/2003,5880)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.08.2003 - 3 U 55/03 (https://dejure.org/2003,5880)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. August 2003 - 3 U 55/03 (https://dejure.org/2003,5880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzrechtliche Zulässigkeit der Aufrechnung einer Darlehensrückzahlungsforderung gegen eine Kaufpreisforderung; Auslegung von Verträgen als Kaufverträge bzw. als Vereinbarungen über Leistungen an Erfüllung statt; Erlangung von Volleigentum durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3
    Umfang des Aufrechnungsverbots; Wahlrecht des Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1903
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97

    Rechte des Konkursverwalters - Anfechtung eines Schuldnergeschäfts - Aufrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.08.2003 - 3 U 55/03
    Der Bundesgerichtshof hatte ausgehend von seiner Entscheidung vom 26.5.1971 (WM 1971, 908) in Fällen, in denen jemand gegen den späteren Schuldner eine Forderung hatte und aus Furcht, dieser Forderung wegen finanzieller Schwäche des Schuldners verlustig zu gehen, eine künstliche Aufrechnungslage schuf, eine Beschränkung der Wirkungen der Anfechtung auf die Herstellung der Aufrechnungslage und die Geltendmachung des Kaufpreisanspruches durch den Konkursverwalter abgelehnt und entschieden, dass der Konkursverwalter lediglich die Rückgewähr des Kaufgegenstandes verlangen könne (BGH, Urt. v. 12.11.1998, ZIP 1998, 2165 = NJW 1999, 359 = NZI 1999, 25 = MDR 1999, 318, dazu EWiR 1999, 799 (Gerhardt) ).

    Sie solle die Konkursmasse in die Lage versetzen, in welcher sie sich ohne das anfechtbare Verhalten befinden würde, nicht aber ihr Vorteile verschaffen, die diese ohne das anfechtbare Rechtsgeschäft nicht erlangt hätte (BGH ZIP 1998, 2165 = NJW 1999, 359 = NZI 1999, 25 = MDR 1999, 318).

  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 61/70
    Auszug aus OLG Rostock, 11.08.2003 - 3 U 55/03
    Der Bundesgerichtshof hatte ausgehend von seiner Entscheidung vom 26.5.1971 (WM 1971, 908) in Fällen, in denen jemand gegen den späteren Schuldner eine Forderung hatte und aus Furcht, dieser Forderung wegen finanzieller Schwäche des Schuldners verlustig zu gehen, eine künstliche Aufrechnungslage schuf, eine Beschränkung der Wirkungen der Anfechtung auf die Herstellung der Aufrechnungslage und die Geltendmachung des Kaufpreisanspruches durch den Konkursverwalter abgelehnt und entschieden, dass der Konkursverwalter lediglich die Rückgewähr des Kaufgegenstandes verlangen könne (BGH, Urt. v. 12.11.1998, ZIP 1998, 2165 = NJW 1999, 359 = NZI 1999, 25 = MDR 1999, 318, dazu EWiR 1999, 799 (Gerhardt) ).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 270/03

    Anfechtbarkeit einer durch den Abschluss eines Kaufvertrages geschaffenen

    Der Insolvenzverwalter kann die Forderung der Masse gegen den Gläubiger durchsetzen; dieser kann seine Gegenforderung nur zur Tabelle anmelden (OLG Rostock ZIP 2003, 1903, 1906; Brandes, in: MünchKomm-InsO, § 96 Rn. 37; Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO § 96 Rn. 54; Häsemeyer, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 645, 657 Rn. 36).
  • LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 31 O 203/04

    Aufrechnung in der Insolvenz eines ARGE-Partners

    Durch die Aufrechnungsmöglichkeit wurde der Insolvenzmasse der Vergütungsanspruch entzogen und damit die Aktivmasse gemindert (BGH ZIP 2000, S. 2207, 2210; BGH ZIP 2003, S. 1903, 1904).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht