Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 08.09.2003

Rechtsprechung
   KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8089
KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
KG, Entscheidung vom 25.10.2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen zwei Aktiengesellschaften; Beschlussfassung ohne Verschmelzungsbericht im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung; Fehlende Unterzeichnung eines Verschmelzungsberichts als Anfechtungsgrund; Merkmal ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzungsbericht: Unterzeichnung durch die Vorstandsmitglieder nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 126; UmwG § 8 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Form des Verschmelzungsberichts

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2027
  • ZIP 2005, 167
  • WM 2005, 41
  • DB 2004, 2746
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03
    Auszug aus KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03
    Mit Urteil vom 8.September 2003 hat das LG Berlin (ZIP 2003, 2027, dazu EWiR 2004, 141 (Keil)) den Anfechtungsklagen im Wesentlichen stattgegeben und die Beschlüsse zu TOP 1 (Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft und der Bewag AG) und TOP 2 (Erhöhung des Grundkapitals der Beklagten und entsprechende Satzungsänderung) der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 6.Februar 2002 für nichtig erklärt, da der Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Beklagten kein wirksamer Verschmelzungsbericht i.S.v. § 8 UmwG zugrunde gelegen habe.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03
    Denn bei dem Verschmelzungsbericht handelt es sich um eine Wissenserklärung; er ist keine auf Herbeiführung einer konkreten Rechtsfolge gerichtete Willenserklärung, auf die die Vorschrift des § 126 BGB anzuwenden ist (vgl. BAG v. 11.6.2002, ZIP 2003, 317 = NJW 2003, 843 m.w.N.).
  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des

    Allerdings kann von einer Nichtigkeit des Beschlussvorschlages des Aufsichtsrates für die Hauptversammlung vom 5.10.2009 vorliegend nicht ausgegangen werden, weil der Aufsichtsrat beschlussfähig im Sinne des § 108 Abs. 2 Satz 2 AktG war und damit der Nichtigkeitsgrund der Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats (vgl. KG AG 2005, 205, 206; BayObLGZ 2003, 89, 91 = AG 2003, 427, 428; Spindler in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., Rdn. 69 zu § 108; Drygala in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., Rdn. 37 zu § 108; Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 5. Aufl., Rdn. 736) nicht vorliegt.
  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06

    Aktiengesellschaft: Anspruch eines Aktionärs auf Nichtigerklärung bzw.

    Einer Unterzeichnung bedarf diese Erklärung nicht (Fuhrmann, AG 2004, 135; Linnerz, EwiR 2005, 135; wohl auch Krieger, Münchner Handbuch AG, 3. Aufl., 2007, § 56, Rn. 94, zit. nach Bl. 1064 d.A.).

    Entsprechendes wird in der Rechtsprechung (KG Urteil vom 25.10.2004 - 23 U 234/03) für den vergleichbaren Verschmelzungsbericht des Vorstands nach § 8 UmwG vertreten.

  • OLG Stuttgart, 23.05.2011 - 8 W 294/10

    Verschmelzung von Vereinen: Wirksamkeit einer Satzungsregelung über die

    Vielmehr genügt eine Unterzeichnung durch Organmitglieder (nur) in vertretungsberechtigter Zahl (BGH NJW-RR 2007, 1409 ff.; ebenso bereits KG ZIP 2005, 167 f.; Lutter/Drygala, a.a.O., § 8 UmwG, Rdnr. 6 m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19962
LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03 (https://dejure.org/2003,19962)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2003 - 93 O 47/03 (https://dejure.org/2003,19962)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2003 - 93 O 47/03 (https://dejure.org/2003,19962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Verschmelzungsbericht: Erfordernis der Unterzeichnung durch alle Vorstandsmitglieder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2027
  • DB 2004, 589
  • NZG 2004, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03
    Denn hieraus kann ein objektiv urteilender Anteilsinhaber nicht entnehmen, dass die übrigen Vorstandsmitglieder die Vollständigkeit des Verschmelzungsberichts auch unter Berücksichtigung ihrer eigenen Kenntnisse zum Ausdruck bringen wollen, da aus einem Schweigen grundsätzlich kein Rückschluss auf einen entsprechenden Erklärungswillen gezogen wer[DB 2004 S. 590]den kann.
  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des

    Auch wenn man bei § 293a AktG und § 8 Abs. 1 UmwG den Grund für die Pflicht einer Erklärung durch den gesamten Vorstand darin sieht, dass es sich um eine Wissenserklärung handelt (LG Berlin, ZIP 2003, 2027; Lutter in Lutter, UmwG, 2. Aufl., § 8 Rn. 9; Mayer in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Bearb. November 1999, § 8 UmwG Rn. 13 ff.; Grunewald in Geßler/Hefermehl, AktG, § 340a Rn. 18), besteht kein Grund, eine Erklärung aller Geschäftsführer zu verlangen.
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen

    Sofern der Auffassung des Landgerichts Berlin (NZG 2004, 337) gefolgt werden kann, wonach der Verschmelzungsbericht nach § 8 UmwG die Erklärung aller Vorstandsmitglieder erfordert, würde dies auf der Besonderheit beruhen, dass der Verschmelzungsbericht nach § 8 Abs. 1 UmwG als Bericht des Vertretungsorgans gegenüber der Gesellschaft abgegeben wird.
  • KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03

    Wirksame Verschmelzung von Aktiengesellschaften: Anforderungen an den der

    Mit Urteil vom 8.September 2003 hat das LG Berlin (ZIP 2003, 2027, dazu EWiR 2004, 141 (Keil)) den Anfechtungsklagen im Wesentlichen stattgegeben und die Beschlüsse zu TOP 1 (Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft und der Bewag AG) und TOP 2 (Erhöhung des Grundkapitals der Beklagten und entsprechende Satzungsänderung) der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 6.Februar 2002 für nichtig erklärt, da der Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Beklagten kein wirksamer Verschmelzungsbericht i.S.v. § 8 UmwG zugrunde gelegen habe.
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