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   BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02   

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https://dejure.org/2003,1024
BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02 (https://dejure.org/2003,1024)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2003 - XII ZR 50/02 (https://dejure.org/2003,1024)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 (https://dejure.org/2003,1024)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UmwG § 123 Abs. 3
    Im Ausgliederungsvertrag sind All-Klauseln zulässig, mit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgliederungsvertrag ; Verträge sind übertragbare Vermögengensgegenstände; Übergang des Mietvertrages ; Anforderungen an die Kennzeichnung einzelner Gegenstände ; Erfassung sämtlicher Gegenstände eines bestimmten Bereichs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietzahlungspflichten bei Ausgliederungsvertrag

  • Judicialis

    UmwG § 123 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwG § 123 Abs. 3
    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgliederung eines Teilbereichs des Einzelunternehmens eines Grundstücksvermieters auf Grundstücksmieter: Erfassung des Mietvertrages von dem Ausgliederungsvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    UmwG § 123 Abs. 3
    Im Ausgliederungsvertrag sind All-Klauseln zulässig, mit denen sämtliche zu einem bestimmten Betrieb gehörenden Gegenstände erfasst werden.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 123
  • ZIP 2003, 2155
  • NZM 2004, 78
  • WM 2003, 2335
  • DB 2003, 2589
  • NZG 2003, 1172
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.2001 - XII ZR 43/99

    Vertragspartner eines Mietvertrages bei Fortführung eines Einzelunternehmens

    Auszug aus BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02
    Durch eine solche Übertragung des Mietvertrages könnten auch die Regeln über die Untervermietung unterlaufen werden (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2001 - XII ZR 43/99 - ZIP 2001, 1007 = NJW 2001, 2251 m. Anm. Eckert, EWiR 2001, 675).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08

    Umwandlung: Vertragspartei eines Mietvertrags nach der Umwandlung eines

    In einer späteren Entscheidung (BGH NJW-RR 2004, 123) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen, ob ein Mietvertrag nach (dem damals noch geltenden, inzwischen aufgehobenen) § 132 UmwG im Wege der Ausgliederung mitübertragen werden kann.
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Ein solcher Vertrag unterliegt der Auslegung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB; sie dient der Überprüfung, welcher Einzelgegenstand zu der übertragenen Sachgesamtheit gehört (Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 65; ebenso BGH, Urt. v. 8. Oktober 2003, XII ZR 50/02, WM 2003, 2335, 2337 zur Spaltung durch Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Ist ein solcher Fehler nicht festzustellen, ist das Revisionsgericht an die Auslegung des Landesarbeitsgerichts gebunden, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis möglich erscheint oder näherliegt (BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - Rn. 23, ZIP 2003, 2155).

    Es kommt nicht darauf an, ob ein anderes Auslegungsergebnis möglich ist oder näherliegt (vgl. BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - Rn. 23, ZIP 2003, 2155).

  • BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03

    Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168

    aa) In seinem Urteil vom 8. Oktober 2003 (- XII ZR 50/02 - NJW-RR 2004, 123 = ZIP 2003, 2155), dem der Senat beitritt, hat sich der Bundesgerichtshof mit überzeugender Begründung der Auffassung in der Literatur angeschlossen, wonach die Anforderungen an die Kennzeichnung einzelner Gegenstände im Zusammenhang mit Umwandlungsvorgängen nicht überspannt werden dürfen.

    (1) Es kann unentschieden bleiben, ob die Auslegung von Erklärungen zur Ausgliederung grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten ist, dessen Auslegung für das Revisionsgericht bindend ist, wenn sie rechtsfehlerfrei vorgenommen wurde und zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis geführt hat (BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - NJW-RR 2004, 123 = ZIP 2003, 2155).

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Ist ein solcher Fehler nicht festzustellen, ist das Revisionsgericht an die Auslegung des Berufungsgerichts gebunden, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis möglich erscheint oder näherliegt (BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 19; BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - zu 2 der Gründe) .
  • OLG Frankfurt, 21.12.2022 - 4 U 282/21

    Freistellung von Steuerverbindlichkeiten aus Cum/Ex-Geschäften

    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 08.10.2003, XII ZR 50/02) bezüglich jedes Einzelgegenstandes im Wege einer Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB zu überprüfen, ob er zu der Sachgesamtheit gehöre oder nicht.

    Im Übrigen habe der BGH in seiner auch von der Beklagten zitierten Entscheidung (Urteil vom 08.10.2003, XII ZR 50/02) offengelassen, ob und in welchem Umfang außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände bei der Auslegung einer "Alle"-Klausel zu berücksichtigen seien, und das Unterbleiben einer solchen Prüfung im Ergebnis nicht beanstandet.

    Verträge über Abspaltungen und Ausgliederungen unterliegen im Umwandlungsrecht auch bei einer Verwendung von "Alle"-Klauseln der Auslegung nach den für Verträge allgemein geltenden Auslegungsregeln (BGH, Urteil vom 03.10.2003, XII ZR 50/02, Rn. 24 ff., zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 8 U 32/19

    Aufsichtsrat, Vertragsschluss mit Aufsichtsratsmitgliedern, Rückgewähr von

    Die Auslegung des Spaltungsplans gem. §§ 133, 157 BGB (dazu BGH, NZG 2003, 1172, 1174) ergibt, dass auch die Ansprüche der E AG "alt" gegen den Beklagten von der Übertragung erfasst sein sollten.

    Auch wenn der Spaltungsplan indessen einzelne übertragene Gegenstände benennt, kann die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB ergeben, dass die Übertragung auch weitere, nicht aufgeführte Gegenstände umfassen soll; BGH, NZG 2003, 1172, 1174; zust. jetzt auch Lutter/Priester, UmwG, 6. Aufl. 2019, § 126 UmwG Rn. 58. Vorliegend sprechen die überwiegenden Gründe dafür, auch die Forderungen der E AG "alt" gegen den Beklagten in die Übertragung einzubeziehen.

  • OLG Köln, 28.07.2016 - 7 U 179/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist von 123 Monaten für die

    Die Kriterien der Bestimmbarkeit hat das OLG Hamm im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 2004, 123 = NZG 2003, 172) wie folgt zusammengefasst (Urt. v. 04.03.2010 - 2 U 98/09, BeckRS 2010, 08022; vgl. ferner Kölner Kommentar zum UmwG/Simon, 2009, § 126 Rdn. 57 ff.; Lutter/Priester, UmwG, 5. Aufl., § 126 Rdn. 54 f.; Kallmeyer, UmwG, 5. Aufl., § 126 Rdn. 19; Semler/Stengel/Schröer, UmwG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 61; Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, 2002, § 216 Rdn. 202 ff.):.

    Die Verwendung sogenannter All-Klauseln ist dabei zulässig (Lutter-Priester, § 126 UmwG, Rn. 55; BGH NZG 2003, 1172 = NJW-RR 2004, 123).".

  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 27 O 328/20

    Bad Bank der WestLB haftet für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften

    Es muss dann im Wege der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB überprüfbar sein, ob ein Gegenstand zu einer Sachgesamtheit gehört oder nicht (268, BGH NZG 2003, 1172).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    Ist ein solcher Fehler nicht festzustellen, ist das Revisionsgericht an die Auslegung des Landesarbeitsgerichts gebunden, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis möglich erscheint oder näher liegt (BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - ZIP 2003, 2155).
  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09

    Ausgliederung eines Teilbetriebs - Bürgenhaftung

  • BGH, 25.01.2006 - XII ZR 86/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09

    Haftung des ausführenden Unternehmens, des Planers und eines Gutachters für

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

  • OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10

    Kommunaler Schadensausgleich: Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen hinsichtlich

  • OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 9 U 13/10

    Kreditfinanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Fehlende Passivlegitimation der

  • FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98
  • LG Hamburg, 31.10.2007 - 317 O 116/07

    Wegerecht: Zustandekommen durch jahrelange stillschweigende Duldung; Bindung des

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