Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01   

Volltextveröffentlichungen (16)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Aufklärungspflicht der Bank über "versteckte Innenprovision" der Finanzierung eines steuersparenden Bauherrenmodells nur bei offensichtlicher sittenwidriger Übervorteilung des Käufers

  • Prof. Dr. Lorenz

    Aufklärungspflicht der Bank ggü. einem Darlehnsnehmer über die Wirtschaftlichkeit des finanzierten Projekts; Zurechnung einer "Haustürsituation" (§ 312 I BGB n.F.) nach den Maßstäben des § 123 BGB

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Keine Aufklärungspflicht der Bank über im finanzierten Kaufpreis enthaltene "versteckte Innenprovision" bei Bauherrenmodellen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bauherren-/Erwerbermodell: Keine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank hinsichtlich einer im Kaufpreis enthaltenen Innenprovision

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 123, 276 a.F. (Fb); HWiG §§ 1 Abs. 1 a.F., 2 Abs. 1, 5 Abs. 2; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2
    Umfang der Aufklärungspflichten der Bank für Steuersparmodellen

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Keine Aufklärungspflicht über "versteckte Innenprovision"; Haustürgeschäft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender Bauherren- und Erwerbermodelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankenrecht - Bauherrenmodell: Aufklärungspflicht über versteckte Innenprovision

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuersparendes Bauherren- und Erwerbermodell: Finanzierende Bank muss nur ausnahmsweise über "versteckte Innenprovision" aufklären

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufklärungspflicht der Bank über "versteckte Innenprovision" der Finanzierung eines steuersparenden Bauherrenmodells nur bei offensichtlich sittenwidriger Übervorteilung des Käufers

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 123, 276 a. F.; HWiG § 1 Abs. 1 a. F., § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2
    Aufklärungspflicht der Bank über "versteckte Innenprovision" der Finanzierung eines steuersparenden Bauherrenmodells nur bei offensichtlich sittenwidriger Übervorteilung des Käufers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Steuersparmodell: Muss die Bank über Innenprovisionen aufklären? (IBR 2003, 168)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht der Bank über "versteckte Innenprovision" der Finanzierung eines steuersparenden Bauherrenmodells nur bei offensichtlich sittenwidriger Übervorteilung des Käufers

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Haustürwiderrufsgesetz, §§ 1 und 5 Abs. 2 a.F. ; Verbraucherkreditgesetz, §§ 3 Abs. 2 No. 2, und 7
    Verbraucherschutz

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Pflicht der Kreditinstitute zur Angabe von verdeckten Innnenprovisionen" von RA Hans Georg Graf Lambsdorf, original erschienen in: ZfIR 2003, 705 - 717.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 424
  • ZIP 2003, 22
  • MDR 2003, 225
  • DNotZ 2003, 200
  • NZM 2003, 173
  • WM 2003, 61
  • BB 2003, 221
  • DB 2003, 201
  • IBR 2003, 168



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Wird zitiert von ... (196)  

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04  

    Immobilienanlagen - Widerruf eines Realkreditvertr. zur Immobilienfinanzierung

    Die eine eigene Aufklärungspflicht der Bank begründende Fallgruppe des konkreten Wissensvorsprungs wird unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Beweiserleichterung in Form einer widerleglichen Vermutung für die bislang von dem Darlehensnehmer darzulegende und zu beweisende (vgl. BGH, Senatsurteil vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62) Kenntnis der Bank von der arglistigen Täuschung durch den Verkäufer oder Fondsinitiator sowie der von ihnen eingeschalteten Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts ergänzt.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02  

    Kreditrecht - Aufklärungspflichtverletzung der Bank

    Schützenswertes Vertrauen in den Bestand eines die Voraussetzungen des § 1 HWiG a.F. erfüllenden Darlehensvertrages kann bei dem Kreditgeber nicht entstehen, wenn dem Kunden - wie hier - keine Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erteilt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63).

    Wie auch die Revision nicht verkennt, begründet ein Wissensvorsprung der Bank darüber, daß der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine Aufklärungspflicht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, WM 1987, 1426, 1428, vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86, WM 1988, 561, 563, vom 11. Februar 1999 - IX ZR 352/97, WM 1999, 678, 679 und Senatsurteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246 sowie vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62 und vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 921).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt danach nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß (Senatsurteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 m.w.Nachw., vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62 und vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 921).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einem besonders groben Mißverhältnis, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, vielmehr erst ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGHZ 146, 298, 302 ff. m.w.Nachw.; Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62 und vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 921).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, daß die Bank - anders als hier - von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß (Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62 und vom 29. April 2003 - XI ZR 201/02, Umdruck S. 8 ff.; so für den Immobilienverkäufer auch BGH, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, Umdruck S. 5 ff.).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02  

    Bauträger - Wann ist eine Haustürsituation der kreditgebenden Bank zuzurechnen?

    Wie der Senat mit Urteil vom 12. November 2002 (XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63) entschieden und im einzelnen ausgeführt hat, ist bei der Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haustürsituation dem Erklärungsempfänger zuzurechnen ist, auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen.

    Nach § 123 Abs. 1 BGB ist das Verhalten des Verhandlungsführers dem Erklärungsempfänger zuzurechnen, wenn er dessen Angestellter, Mitarbeiter oder Beauftragter ist oder wenn er wegen seiner engen Beziehungen zu diesem als dessen Vertrauensperson erscheint (Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63 und vom 15. Juli 2003 - XI ZR 162/00, ZIP 2003, 1741, 1743 m.w.Nachw.).

    Dabei genügt es für eine fahrlässige Unkenntnis, daß die Umstände des Falles den Erklärungsempfänger veranlassen mußten, sich danach zu erkundigen, auf welchen Umständen die ihm übermittelte Willenserklärung beruht (Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, aaO und vom 15. Juli 2003 - XI ZR 162/00, aaO m.w.Nachw.).

    Allein dieser Umstand läßt nicht den Schluß zu, daß die Darlehensvertragserklärungen der Kunden auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrer Privatwohnung beruhen, und verpflichtet die kreditgebende Bank auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung (Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, aaO, vom 15. Juli 2003 - XI ZR 162/00, aaO und vom 18. November 2003 - XI ZR 332/02, WM 2004, 27, 32).

    Eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des Kaufpreises, die grundsätzlich nicht einmal den Verkäufer einer Immobilie trifft (BGH, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, WM 2003, 1686, 1688), kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Kapitalanlage beiträgt, daß das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß (Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62, vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1373 und vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02, WM 2003, 2328, 2332; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 398/02, WM 2003, 2372, 2375).

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