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   OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02   

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https://dejure.org/2002,5996
OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02 (https://dejure.org/2002,5996)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.11.2002 - 12 U 112/02 (https://dejure.org/2002,5996)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. November 2002 - 12 U 112/02 (https://dejure.org/2002,5996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition von einem "schwachen Insolvenzverwalter"; Persönliche Haftung eines Insolvenzverwalters neben einer vertraglichen Haftung der Masse unter besonderen Voraussetzungen; Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Insolvenzverwalter wegen der Nichterfüllung von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftung des Insolvenzverwalters bei schuldhafter Verkennung der Leistungsfähigkeit der Masse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 60 § 61 § 155 Abs. 1 § 157
    Haftung des Insolvenzverwalters für die Erfüllung von Masseverbindlichkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 267
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 245/88

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund Vertrauenstatbestandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02
    Die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters kann neben der vertraglichen Haftung der Masse zudem nur unter besonderen Voraussetzungen begründet sein, nämlich wenn er eigene Pflichten ausdrücklich übernommen hat oder insoweit einen Vertrauenstatbestand, an dem er sich festhalten lassen muss, geschaffen oder wenn er eine unerlaubte Handlung (§ 823 ff BGB) begangen hat (BGH NJW-RR 1990, 94).

    Das Wissen, dass die Schuldnerin nicht mehr kreditwürdig war, gibt für sich keinen Anhalt dafür, dass der Insolvenzverwalter als persönlicher Garant für die Verpflichtungen der Masse einstehen will (BGH NJW-RR 1990, 94).

    Nach § 157 InsO ist der Verwalter verpflichtet, das fortgeführte Unternehmen sofort zu liquidieren, sobald feststeht, dass er bei einer Fortführung erwachsende Masseverbindlichkeiten nicht wird tilgen können, der Betrieb also nicht wenigstens seinen Aufwand erwirtschaften wird (BGHZ 99, 151; BGH NJW-RR 1990, 94; Münchener Kommentar, a. a. O., §§ 60, 61 Rn. 34).

  • OLG Schleswig, 16.11.2001 - 1 U 203/00

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02
    Insoweit trifft den Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast (OLG Schleswig Urt. v. 16.11.2001 - 1 U 203/00; Smid, InsO, § 61 Rdn.3; FK-InsO/Hössl, 2. Aufl., § 61 Rdn. 4).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02
    Nach § 157 InsO ist der Verwalter verpflichtet, das fortgeführte Unternehmen sofort zu liquidieren, sobald feststeht, dass er bei einer Fortführung erwachsende Masseverbindlichkeiten nicht wird tilgen können, der Betrieb also nicht wenigstens seinen Aufwand erwirtschaften wird (BGHZ 99, 151; BGH NJW-RR 1990, 94; Münchener Kommentar, a. a. O., §§ 60, 61 Rn. 34).
  • OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03

    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen

    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Der Insolvenzverwalter muss sich anhand eines Liquiditätsplans Gewissheit darüber verschaffen, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neuen Masseverbindlichkeiten wahrscheinlich befriedigt werden können (BGH Urt. v. 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267; OLG Celle ZIP 2003, 587).
  • LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht

    Der Insolvenzverwalter hat das Eingehen von Verbindlichkeiten zu unterlassen oder den Vertragspartner zumindest zu warnen, wenn die Masse voraussichtlich zur Erfüllung der daraus sich ergebenden Verbindlichkeiten nicht ausreicht (OLG Karlsruhe 12 U 112/02 ZIP 2003, 267).

    In diesen Berechnungen hatte der Kläger zudem die erwarteten Forderungen lediglich pauschal kalkuliert und diese Kalkulation nach seinem eigenen Vorbringen (Protokoll vom 13.11.2003 Blatt 187 der Akten) erst im Januar 2001 - nach seinem Vorbringen im Verfahren 12 U 112/02 (vgl. OLG Karlsruhe Urt. vom 21.11.2002 a.a.O. und Anlagenkonvolut K 79) und in den Verfahren des Landgerichts Mannheim (Urteile vom 17.1.2003 und vom 21.2.2003 Anlagenkonvolut K 79) sogar erst im Juli 2001 - durch einen Soll - Ist -Vergleich überprüft.

  • OLG Celle, 18.11.2003 - 16 U 88/03

    Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters wegen nicht bezahlbarer

    Dabei kann dahinstehen, ob dem Beklagten eine Pflichtverletzung im Hinblick auf die unterlassene Aktualisierung der Planrechnungen vorzuwerfen ist und ob er darüber hinaus die Außenstände nach ihrer Einbringlichkeit hätte bewerten müssen, sie mithin nicht als zu 100 % werthaltig in seine Planrechnungen hätte einstellen dürfen (so OLG Karlsruhe, Urt. v. 21. November 2002, 12 U 112/02, ZIP 2003, 267 ff., zitiert nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2004 - 12 (13) Sa 1348/04
    Das ist in den Fällen, in denen es um die Vertretung eines Betriebsinhabers geht, ganz herrschende Rechtsmeinung (BGH, Urteil vom 18.05.1998, ZIP 1998, 1223 = DB 1998, 1610, [BGH 18.05.1998 - II ZR 355/95] OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2002, ZIP 2003, 267 , vgl. BAG, Urteil vom 22.04.1992, 5 AZR 286/91, n.v., Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 164 Rz. 2, Staudinger/Schilken, BGB [2004], § 164 Rz.1, jeweils m.w.Nachw.), und ist für den Fall, in dem der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes auftritt, ähnlich zu sehen.
  • AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02

    Anspruch des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz;

    Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).
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