Rechtsprechung
BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 27 Abs. 2 Nr. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Insolvenzanfechtung; Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses; Schuldnerbezeichnung; Inkongruente Deckung
- Judicialis
InsO § 27 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 27 Abs. 2 Nr. 1 § 129 Abs. 1 § 131 Abs. 1
Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente Deckung bei Erfüllung einer Beitragsschuld durch einen Dritten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer Beitragsforderung des Sozialversicherungsträgers durch einen Dritten, der damit die Forderungen des Schuldners gegen ihn begleicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Schuldnerbezeichnung im Insolvenzeröffnungsbeschluss; Zahlung eines Dritten auf Weisung des Schuldners als inkongruente Deckung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 842
- ZIP 2003, 356
- MDR 2003, 474
- NZI 2003, 197
- NJ 2003, 316
- WM 2003, 398
- DB 2003, 2009
- Rpfleger 2003, 257
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Da sie von der Geschäftsstelle veranlaßt werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich ganz allgemein nicht geeignet, Mängel des Eröffnungsbeschlusses zu ersetzen (BGHZ 137, 49, 53; OLG Köln ZIP 2000, 1343, 1349).Der Eröffnungsbeschluß ist bisher lediglich dann als nichtig angesehen worden, wenn die Unterschrift des Richters als für jede gerichtliche Entscheidung schlechthin konstitutiver Akt versäumt worden war (BGHZ 137, 49).
Das traf zwar in dem Fall des nicht unterschriebenen Eröffnungsbeschlusses (BGHZ 137, 49) auch zu.
Während jedoch dort das nicht unterschriebene Schriftstück sowohl äußerlich als auch inhaltlich lediglich einen unverbindlichen Entwurf darstellte (BGHZ 137, 49, 51) und daher den Erlaß einer gerichtlichen Anordnung nicht erkennen ließ, hat der zuständige Richter im Streitfall zweifelsfrei eine Entscheidung getroffen, die zudem unter Einbeziehung der im Beschluß selbst genannten Aktenstelle einen eindeutigen, alle in § 27 Abs. 2 InsO genannten Merkmale umfassenden Inhalt hat.
- BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist er schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge des festgestellten Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40, 44).
Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97
Begriff der Zahlungseinstellung
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Bei der Bewertung sonstiger Leistungen durch Dritte ist dagegen zu beachten, daß Schuldner erfahrungsgemäß im Geschäftsverkehr nicht bereit sind, mehr oder etwas anderes zu gewähren als das, wozu sie rechtlich verpflichtet sind (…BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513, 515; v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, ZIP 1998, 2008, 2011).Leistet der Dritte nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35).
- BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90
Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Dies folgt auch aus dem Grundsatz, daß gerichtliche Anordnungen erst dann schlechthin unwirksam sind, wenn ihnen ein offenkundiger schwerer Fehler anhaftet (vgl. BGHZ 114, 315, 326;… BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01, WM 2002, 1888, 1892, z.V.b. in BGHZ). - BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Durch die vereinzelt gebliebene Zahlung an die Beklagte wurde die einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit nicht beseitigt (BGHZ 149, 178, 188). - OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Leistet der Dritte nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35). - OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Da sie von der Geschäftsstelle veranlaßt werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich ganz allgemein nicht geeignet, Mängel des Eröffnungsbeschlusses zu ersetzen (BGHZ 137, 49, 53; OLG Köln ZIP 2000, 1343, 1349). - OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Zur Frage der Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses, der in seiner Urschrift …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Das Berufungsgericht hat sein Urteil (veröffentlicht in ZIP 2002, 1097 mit krit. Anm. Vallender EWiR 2002, 723) wie folgt begründet:. - BGH, 15.11.1960 - V ZR 35/59
Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
a) Die Kongruenz zwischen Anspruch und Deckungsleistung ist im Interesse der Gläubigergleichbehandlung nach strengen Maßstäben zu beurteilen (BGHZ 33, 389, 393;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 11). - BGH, 06.06.2002 - IX ZR 425/99
Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer als inkongruente …
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01
Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …
- BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96
Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der …
- BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01
Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
a) Vereinbart ein Schuldner mit einer Zwischenperson, diese solle für ihn fällige Beiträge an einen Sozialversicherungsträger entrichten, bewirkt allein die Mittelbarkeit dieser Zahlung in der Regel eine inkongruente Deckung (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356, 358). - BGH, 17.12.2015 - IX ZR 287/14
Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung einer in kritischer Zeit geschlossenen …
(1) Inkongruent ist die vom Schuldner durch Anweisung einer Zwischenperson erwirkte mittelbare Zahlung an einen seiner Gläubiger unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Gläubigers begründet wurde (BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398, 400). - BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02
Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch …
Anders als das Berufungsgericht meint, ist die Bezahlung einer Schuld durch eigenen Scheck eine kongruente Leistung, weil sie verkehrsüblich ist (BGHZ 123, 320, 324; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356, 358;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35;… Kübler/Prütting/Paulus, InsO § 131 Rn. 13;… HK-InsO/Kreft, aaO § 131 Rn. 9).
- BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung
Kongruenz liegt bei Abweichungen von der nach dem Inhalt des Anspruchs typischen und gesetzmäßigen Erfüllung regelmäßig nur vor, wenn diese Abweichungen lediglich geringfügig sind und der Verkehrssitte oder Handelsbräuchen entsprechen (BGH 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02 - zu III 1 a der Gründe) .In derartigen Fällen trifft die der Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Bewertung von Leistungen Dritter zugrunde liegende Annahme, die Leistung nicht an den Schuldner, sondern an einen der Gläubiger des Schuldners sei nicht verkehrsüblich (BGH 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02 - zu III 1 a der Gründe) , nicht zu.
- BGH, 12.09.2019 - IX ZR 16/18
Baumarkt - Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur …
Das gilt auch für Abbuchungen im Lastschriftverfahren aufgrund einer Einziehungsermächtigung des Schuldners (BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, NZI 2003, 197, 198;… vom 10. Juni 2008 - XI ZR 283/07, BGHZ 177, 69 Rn. 45; vgl. BAG…, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 6 ARS 758/14, juris Rn. 18;… Schoppmeyer, aaO § 131 Rn. 39 ff, 61). - BGH, 16.10.2008 - IX ZR 2/05
Anfechtbarkeit von Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer
(BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356, 358;… vgl. auch Urt. v. 10. Mai 2007 - IX ZR 146/05, ZIP 2007, 1162, 1163 Rn. 8;… HK-InsO/Kreft, aaO § 131 Rn. 9;… Jaeger/Henckel, InsO, § 131 Rn. 15;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 131 Rn. 35;… Graf-Schlicker-InsO/Huber, § 131 Rn. 7). - BGH, 10.05.2007 - IX ZR 146/05
Anfechtbarkeit einer Direktzahlung des Auftraggebers an den Werkunternehmer
Erfüllt ein Dritter auf Anweisung des Schuldners dessen Verbindlichkeit, ohne dass eine insolvenzfeste Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner vorgelegen hat, ist die Befriedigung inkongruent (…BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, WM 1998, 2345, 2348; v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398, 400; v. 21. April 2005 - IX ZR 24/04, WM 2004, 1033, 1034). - BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04
Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren
Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht er aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihm nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356, 357; Beschl. v. 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03, WM 2003, 1782, 1783). - BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel in einem zu vollstreckenden …
Nach Ansicht des Senats muß bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, die genaue und eindeutige Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398 = ZIP 2003, 356 …und Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400 = ZIP 2003, 410, jeweils zum Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO).b) Soweit die Urschrift des Beschlusses durch die Formulierung "einrücken wie Bl. ... d.A." auf bestimmte Teile der Akten verweist, werden diese von der Unterschrift des Richters nicht gedeckt, so daß der Beschluß formell fehlerhaft zu Stande gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO).
Da sie von der Geschäftsstelle veranlaßt werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich allgemein nicht geeignet, den formellen Mangel des Beschlusses zu heilen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO m.w.N.;… OLG Brandenburg aaO).
Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht sie aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihr nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGHZ 114, 315, 326 f; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO).
- BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/12
Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben: Bindung des …
Der rechtskräftige Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozessgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - II ZR 112/90, BGHZ 113, 216, 218; vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, BGHZ 138, 40, 44; vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZInsO 2003, 178 f;… Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2007, § 27 Rn. 34 f, 60 ff;… Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 27 Rn. 19; jeweils mwN). - OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18
Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung
- BGH, 29.09.2011 - IX ZR 74/09
Insolvenzanfechtung: Rechte des Insolvenzverwalters an zur Sicherung eines …
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
Entziehung der Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im …
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 215/02
Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07
Anforderungen an die Form der Bezeichnung der gepfändeten Forderung in einem …
- BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines insolventen Kraftfahrzeughändlers: …
- OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Dritten auf Verbindlichkeiten des …
- OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04
Insolvenzanfechtung: Direktzahlung einer Arztrechnung durch die private …
- OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 3 U 168/17
Insolvenzanfechtung der Begleichung von Mietzinsforderungen gegen eine insolvente …
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 57/02
Voraussetzungen des Beihilfeanspruchs der Witwe eines Verfolgten
- LG Aachen, 30.01.2017 - 5 S 24/16
Inkongruenz i.S.d. § 131 InsO bei Begleichung einer Forderung durch den …
- OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 6 W 59/03
Softwareerstellungsvertrag in der Insolvenz des Hauptunternehmers: …
- OLG Hamm, 17.01.2008 - 27 U 115/07
Keine Erstreckung des verlängerten Eigentumsvorbehalts auf durch eine …
- LG Hamburg, 14.07.2005 - 326 T 7/05
Aktuelle Wohnanschrift als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung …
- OLG Stuttgart, 27.10.2020 - 12 U 82/20
Steuerberaterhaftung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz wegen …
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18
Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk
- LG Hannover, 25.05.2009 - 20 S 36/08
Bewirken einer inkongruenten Deckung durch mittelbare Zahlung im Falle eines …
- BGH, 12.01.2006 - IX ZR 121/04
Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Sozialversicherungsträger des …
- BGH, 05.05.2011 - IX ZB 75/10
Zulässigkeit einer Bezugnahme auf Aktenbestandteile i.R.d. Bezeichnung des …
- OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
Obergerichtliche Entscheidung in einem Kompetenzkonflikt zweier Untergerichte; …
- OLG Köln, 25.03.2008 - 2 W 16/08
Inhaltlich unbestimmte Entscheidungsformel eines Vollstreckungstitels bei …
- OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen …
- OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 1 U 44/22
Wesentlicher Verfahrensfehler bei einem Urteil in Urschrift ohne …
- OLG Stuttgart, 06.10.2020 - 12 U 82/20
- OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung - Feststellung des …
- LAG Sachsen, 03.07.2014 - 8 Sa 170/14
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung einer Arbeitsvergütung
- OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 1394/05
Anfechtung der Übernahme von Materiallieferungen durch den Bauherrn in der Krise …
- LAG Sachsen, 10.04.2014 - 8 Sa 39/14
Rückzahlung von Arbeitsvergütung bei Insolvenzanfechtung
- LAG Thüringen, 08.12.2011 - 6 Sa 99/11
Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung nach § 131 InsO bei Lohnzahlung durch …
- OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
Insolvenzanfechtung: Direktzahlungen von Mietverbindlichkeiten durch einen …
- LG Bonn, 01.03.2017 - 6 T 29/17
Antrag eines am Zeugenschutzprogramm teilnehmenden Schudners auf Eröffnung eines …
- LAG Hessen, 09.03.2012 - 10 Sa 1033/11
Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung
- LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
Anfechtungsanspruch eines Insolvenzverwalters wegen einer Zahlung an den …
- OLG Bremen, 28.05.2004 - 4 U 9/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt
- OLG München, 11.03.2008 - 19 U 5187/07
Arbeitgeberinsolvenz: Anfechtbarkeit der vom Arbeitgeber abgeführten …
- LG Halle, 20.12.2007 - 1 S 82/07
Insolvenzanfechtung mangels Kenntnis einer möglichen Zahlungsunfähigkeit sowie …
- AG Duisburg, 12.09.2003 - 62 IN 227/03
Bestellung eines mit einem Prokuristen vergleichbaren "ständigen Vertreters" …
- AG Hamburg, 13.10.2006 - 67c IN 343/06
Keine nachträgliche Genehmigung von Verfügungen des ehemaligen …
- LG Düsseldorf, 27.05.2010 - 4a O 68/10
Ultraschallsensor