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   OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02   

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https://dejure.org/2003,2234
OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.02.2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzverwalterhaftung: Anforderungen an den Entlastungsbeweis bezüglich der Vorhersehbarkeit der Masseunzulänglichkeit bei Begründung von Neuverbindlichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 InsO ; § 82 KO
    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den Betrieb fortführender Insolvenzverwalter ; Falsche Zahlen in der Zwischenbilanz; Erstellen eines Liquiditätsplans; Voraussehbarkeit später eingetretener Masseunzulänglichkeit ; Begründung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den Betrieb fortführender Insolvenzverwalter ; Falsche Zahlen in der Zwischenbilanz; Erstellen eines Liquiditätsplans; Voraussehbarkeit später eingetretener Masseunzulänglichkeit ; Begründung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 587
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 77/77

    Klage gegen einen Konkursverwalter auf Bürgschaft sowie auf Verletzung der

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 04.06.1958 - V ZR 304/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Da der Beklagte sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Insolvenzverwalter eines Mitarbeiters bedient hat, muss er sich dessen Wissen und Handeln gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH ZIP 2001, 1507).
  • LG Köln, 30.04.2002 - 11 S 296/01
    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans im Einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (LG Köln NZI 2002, 607; MünchKomm/Brandes, a. a. O., Rn. 37 m. w. N.).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 245/88

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund Vertrauenstatbestandes

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Nur dann, wenn der Konkursverwalter erkannt habe oder bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt habe erkennen können, dass der Betrieb noch nicht einmal seinen Aufwand erwirtschafte und die vorhandene Masse zur Deckung nicht ausreiche, hafte er nach § 82 KO für die gleichwohl begründeten Masseschulden (BGH NJW 1987, 844; NJW-RR 1990, 94).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 118/71

    Konkursverwalter - Gläubiger - Massegläubiger - Weiterführung des Betriebs -

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Nur dann, wenn der Konkursverwalter erkannt habe oder bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt habe erkennen können, dass der Betrieb noch nicht einmal seinen Aufwand erwirtschafte und die vorhandene Masse zur Deckung nicht ausreiche, hafte er nach § 82 KO für die gleichwohl begründeten Masseschulden (BGH NJW 1987, 844; NJW-RR 1990, 94).
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 80/83

    Teilnahme des Bürgen am Konkurs über das Vermögen des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03

    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen

    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588 m. w. N.).

    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Der Insolvenzverwalter muss sich anhand eines Liquiditätsplans Gewissheit darüber verschaffen, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neuen Masseverbindlichkeiten wahrscheinlich befriedigt werden können (BGH Urt. v. 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267; OLG Celle ZIP 2003, 587).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02

    Zum Schadenersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen nicht vollständiger

    Dazu ist es regelmäßig - im Falle der Betriebsfortführung immer - erforderlich, einen zur Liquiditätssteuerung geeigneten Finanzplan unter Gegenüberstellung von Mittelbedarf und den zu dessen Deckung vorhandenen und zu erwartenden Mitteln aufzustellen und laufend fortzuschreiben (OLG Hamm a.a.O.; OLG Celle ZIP 2003, 587, 588; MünchKomm-Brandes, InsO §§ 60, 61 Rn. 37; Kübler/Prütting-Lücke, InsO § 61 Rn. 4; Hess/Weis/Wienberg, InsO § 61 Rn. 31; Uhlenbruck, InsO § 61 Rn. 10).
  • LG Bonn, 21.10.2003 - 15 O 276/03

    Haftung Insolvenzverwalter bei Betriebsfortführung

    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans im einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, Urteil vom 25.02.2003 - 16 U 204/02 - zitiert nach Juris, Seite 3).
  • LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht

    Er ist deshalb bei Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners verpflichtet, sich vor Begründung neuer Verbindlichkeiten anhand eines Liquiditätsplans zu vergewissern, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neue Masseverbindlichkeit wahrscheinlich befriedigt werden kann (OLG Karlsruhe a.a.O. ; OLG Brandenburg NZI 2003, 552 [OLG Brandenburg 03.07.2003 - 8 U 58/02] ; OLG Celle ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ; Hess Insolvenzordnung 2. Aufl. § 61 InsO Rdnr. 22).
  • LG Hildesheim, 21.05.2003 - 2 O 144/03

    Anspruch; Garantiezusage; Haftung; Insolvenzmasse; Insolvenzverwalter; Masse;

    Er musste sich davon überzeugen, dass die Masse bei der jeweiligen Begründung der Verbindlichkeit für die künftige Entwicklung ausreichte (OLG ... Urt. v. 25.02.2003 - 16 U 204/02 - ArbG ... ZInsO 2002, 893).
  • AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02

    Anspruch des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz;

    Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).
  • LG Hildesheim, 21.05.2003 - 2 O 104/03

    Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters gegenüber den Gläubigern für die

    Er musste sich davon überzeugen, dass die Masse bei der jeweiligen Begründung der Verbindlichkeit für die künftige Entwicklung ausreichte ( OLG Celle, Urt.v. 25.02.2003 - 16 U 204/02 - ArbG Kiel ZInsO 2002, 893 ).
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