Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGV Art. 43, 46, 48; HGB §§ 13d Abs. 1 und 2, 13e, 13g
    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

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  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Ausländische Gesellschaft: Eintragung ins Handelsregister

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • Betriebs-Berater

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintragung der Zweigniederlassung einer wirksam gegründeten englischen Limited trotz tatsächlichen Verwaltungssitzes von Beginn an in Deutschland

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB IntGesR; EGV Art. 43, 46, 48; HGB §§ 13d Abs. 1 und 2, 13e, 13g
    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft trotz tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Eintragungsfähigkeit der Zweigniederlassung einer britischen Kapitalgesellschaft

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  • klsal.de (Leitsatz)

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EUAusland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • lawinfo.de (Kurzinformation)

    Zweigniederlassung einer britischen Kapitalgesellschaft ist eintragungsfähig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Import EU-ausländischer Gesellschaftsformen geht weiter! (IBR 2003, 388)

  • hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Zweigniederlassung einer nur im Inland wirtschaftlich tätigen Auslandskapitalgesellschaft

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 1 HKT 9/02 vom 6. 12. 2002 AG Ludwigshafen am Rhein 7 AR 89/02 vom 14. 6. 2002
  • AG Ludwigshafen, 14.06.2002 - 7 AR 89/02
  • LG Frankenthal, 06.12.2002 - 1 HKT 9/02
  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2003, 849
  • MDR 2003, 1363 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 135
  • WM 2003, 1329
  • BB 2003, 542
  • BB 2003, 864
  • DB 2003, 1264
  • IBR 2003, 388



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06  

    Gesellschaftsrecht - Eintragung einer Ltd bei Gewerbeverbot gg. Geschäftsführer?

    Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-)Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (vgl. KG, GmbHR 2004, 116, 119; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 7 Rdn. 51; Kindler aaO Rdn. 558; Klose-Mokroß aaO S. 1015; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; Wachter aaO S. 130); dem entspricht es, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen zur Niederlassungsfreiheit ergangenen Urteilen regelmäßig betont hat, dass sich eine Gesellschaft im Falle des Missbrauchs nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen könne (vgl. Urt. v. 30. September 2003, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; v. 9. März 1999, ZIP 1999, 438 - Centros).
  • OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05  

    Gewerbeverbot gegen Geschäftsführer: Limited-Zweigniederlassung darf nicht ins

    b) Handelt es sich um eine Gesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat des EG-Vertrages, so sind die §§ 13 d ff HGB europarechtskonform im Lichte der Grundfreiheiten des EG-Vertrages sowie der hier einschlägigen 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie auszulegen und anzuwenden (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849).

    Vielmehr umfasst der Begriff der Zweigniederlassung nach der Rechtsprechung des EuGH auch solche Niederlassungen, bei denen es sich faktisch um die Hauptniederlassung handelt (das belegen die Sachverhalte von EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros] und EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 850; Lieder, DZWIR 2005, 399, 401 m.w.N.; ausf. Wachter ZNotP 2005, 122, 124; vgl. noch Lutter/Bayer, aaO., § 12 Rn. 15 a.E.).

    (3) Weitergehend nehmen Lutter/Bayer (aaO., § 12 Rn. 22 a.E.) in einer solchen Konstellation sogar einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit an und wollen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die ihren tatsächlichen (Verwaltungs-)Sitz im Inland hat (sog. Scheinauslandsgesellschaft), unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2027, 2028 (Centros) und EuGH, NJW 2003, 3331, 3334 (Inspire Art) die Anerkennung verweigern (ebenso tendenziell und obiter OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849, 851; KG, GmbHR 2004, 116, 119; vgl. auch Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § 7 Rn. 51; zweifelnd allerdings Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f.).

  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02  

    Gesellschaftsrecht - Ausländische Gesellschaft: Eintragung ins Handelsregister

    Diese besagt, dass sich nach internationalem Privatrecht die Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft nach dem Recht desjenigen Staates beurteilen, in dem sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung, d.h. ihr effektiver Verwaltungssitz befindet (vgl. Senat a.a.O.; BGH ZIP 2002, 1763; BayObLGZ 1998, 195 und 2002, 413; OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849 m.w.N.).

    Dieser für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts sind inzwischen der Bundesgerichtshof (vgl. BGH v. 13.3.2003 - Überseering BV - = GmbHR 2003, 527 u.a.), das Bayrische Oberlandesgericht (vgl. in einer Grundbuchsache BayObLGZ 2002, 413) und mehrere Oberlandesgerichte gefolgt (vgl. OLG Celle GmbHR 2003, 532; OLG Düsseldorf v. 6.11.02, Bl. 134 d. A.; OLG Naumburg GmbHR 2003, 533; OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Gesellschafter mittels der Errichtung der Gesellschaft ihren Verpflichtungen gegenüber inländischen privaten oder öffentlichen Gläubigern entziehen wollen (vgl. EuGH - Centros - Tz. 24 und 38; EuGH - Inspire Art - Tz. 136), oder ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer Scheinauslandsgesellschaft bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit gleichwohl nachzugehen (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849/851; s.a. die Fallgestaltung, die dem Beschluss des AG Hamburg GmbHR 2003, 957 zugrunde lag).

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  • OLG Zweibrücken, 27.09.2005 - 3 W 170/05  

    Zum Anspruch eines Vereins in einem anderen Mitgliedstaat auf Eintragung in das

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 1999 (NJW 1999, 2027 - Centros), vom 5. November 2002 (NJW 2002, 3614 - Überseering) und vom 30. September 2003 (NJW 2003, 3331 - Inspire Art) oder aus dem Beschluss des Senats vom 26. März 2003 (3 W 21/03, veröffentlicht u. a. in OLGR Zweibrücken 2003, 247 und FGPrax 2003, 135).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 20 W 425/07  

    Handelsregister: Erzwingen einer Anmeldung bei Übernahme der Stellung als

    Zwar hat die bereits zitierte Rechtsprechung des EuGH zur Umsetzung der in Art. 43 und 48 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit zur Folge, dass die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit deren effektiven Verwaltungssitz im Inland zusammenfallen kann (vgl. OLG Zweibrücken NZG 2003, 537 und OLG München GmbHR 2006, 600).
  • OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05  

    Keine Umgehung einer Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer durch Gründung

    Eine solche missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Inländer, dem aufgrund einer gemeinschaftskonformen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung untersagt ist, ein bestimmtes Gewerbe zu führen, sich des Vehikels einer ausländischen Gesellschaft bedienen will, um die ihm untersagte Tätigkeit trotzdem im Inland auszuüben (OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89 m.w.N.).
  • AG Saarbrücken, 25.02.2005 - 106 IN 3/05  
    Dies verstößt auch nicht gegen den deutschen ordre public, da nach ständiger Rechtsprechung des EuGH insbesondere der im Rahmen des Rechtsmissbrauchs der Gesellschaftsform angesprochene Gläubigerschutz als Schutz wirtschaftlicher Interessen nicht unter die Begriffe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fällt (Centros, Rdn. 32, 34; OLG Zweibrücken vom 26.3.2003, MDR 2003, 1363 ff.).
  • AG Duisburg, 14.10.2003 - 63 IN 48/03  
    Dies gilt selbst dann, wenn der effektive Sitz niemals im Gründungsstaat gelegen hat (EuGH, Urteil vom 30.09.2003 - C-167/01, Inspire Art Ltd., RdNr. 95 - 105, 138f.; BayObLG NZG 2003, 290 = ZIP 2003, 398; OLG Zweibrücken NZG 2003, 537 = ZIP 2003, 849).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2005 - 2 T 406/05  
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 1999 (NJW 1999, 2027 - Centros), vom 5. November 2002 (NJW 2002, 3614 - Überseering) und vom 30. September 2003 (NJW 2003, 3331 - Inspire Art) oder aus dem Beschluss des Senats vom 26. März 2003 (3 W 21/03, veröffentlicht u. a. in OLGR Zweibrücken 2003, 247 und FGPrax 2003, 135).
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