Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.07.2004

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29
BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04 (https://dejure.org/2005,29)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2005 - III ZR 350/04 (https://dejure.org/2005,29)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2005 - III ZR 350/04 (https://dejure.org/2005,29)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 249 Cb
    Steuervorteile sind bei Schadensersatz gegen Anlagevermittler als Vorteilsaus¬gleich zu berücksichtigen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger - Steuervorteilsanrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen den Vermittler der Beteiligung an einem Immobilienfonds als Kommanditist gerichteten Schadensersatzanspruch; Pflicht zur Versteuerung einer Schadensersatzleistung; Grundsätze der Vorteilsausgleichung; Berücksichtigung von ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zur Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen Anlageberatungsschaden

  • rabüro.de

    Zur Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen Schadenersatzanspruch

  • Judicialis

    BGB § 249 Cb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Anrechnung der Steuervorteile einer Beteiligung an einer auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gerichteten KG auf den Schadensersatzanspruch gegen den Beteiligungsvermittler

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der III. Zivilsenat des BGH mit dem Bundesrichter Galke sieht - anders als der VI. Zivilsenat, dem er jetzt vorsitzt - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Geschädigten mit Revisionsurteil vom 17.11.2005 - III ZR 350/04 -.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler von Kommanditbeteiligungen an einem Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Steuervorteile

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz und Steuervorteile

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 249
    Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen den Vermittler der Beteiligung an einem Immobilienfonds als Kommanditist gerichteten Schadensersatzanspruch - auf Erstattung der gezahlten Einlage, Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung -, wenn die ...

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 114
  • NJW 2006, 499
  • ZIP 2004, 1745
  • ZIP 2006, 573
  • MDR 2006, 407
  • VersR 2006, 413
  • WM 2006, 174
  • NZG 2006, 186
 
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Wird zitiert von ... (354)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Im Ergebnis nicht anders als in dem Fall BGHZ 74, 103 fehle es an einer anrechenbaren Steuerersparnis, weil der Ersparnis als Nachteil gegenüber stehe, dass auch die Schadensersatzleistung zu versteuern sei.

    Außerdem muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf weder den Geschädigten unzumutbar belasten noch den Schädiger unbillig entlasten (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f; Senatsurteil BGHZ 109, 380, 392).

    Zu solchen auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören grundsätzlich auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (vgl. BGHZ 53, 132, 134; 74, 103, 114).

    Allerdings ist bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile auch in den Blick zu nehmen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts (vgl. BGHZ 53, 132, 134 ff), sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (vgl. BGHZ 74, 103, 114 ff) oder der gegebenenfalls - so auch im Streitfall - Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1989 - II ZR 235/88 - VersR 1990, 95, 96; Loritz/Wagner ZfIR 2003, 753, 761).

    Stehe auch die Schadensersatzleistung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, müsse sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (vgl. BGHZ 74, 103, 114 f unter Bezugnahme auf BFH BStBl. 1977 II S. 220; BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 231/82 - NJW 1984, 2524; vom 14. Januar 2002 - II ZR 40/00 - NJW 2002, 1711, 1712).

    Die Kläger verlangen jedoch im Streitfall gerade nicht Ersatz für entgangene Einnahmen, auch nicht für eine entgangene Einnahmemöglichkeit, sondern Ersatz für die von ihnen gezeichneten Kommanditeinlagen (vgl. BGHZ 74, 103, 115 f mit Hinweis auf BFH BStBl. II 1973, 121, 123).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Stehe auch die Schadensersatzleistung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, müsse sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (vgl. BGHZ 74, 103, 114 f unter Bezugnahme auf BFH BStBl. 1977 II S. 220; BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 231/82 - NJW 1984, 2524; vom 14. Januar 2002 - II ZR 40/00 - NJW 2002, 1711, 1712).

    Daher sei eine nähere Berechnung nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Geschädigte außergewöhnliche Steuervorteile erzielt habe (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 aaO; vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 76/84 - NJW-RR 1986, 1102, 1103; vom 9. Oktober 1989 - II ZR 257/88 - NJW-RR 1990, 229, 230).

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Zu solchen auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören grundsätzlich auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (vgl. BGHZ 53, 132, 134; 74, 103, 114).

    Allerdings ist bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile auch in den Blick zu nehmen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts (vgl. BGHZ 53, 132, 134 ff), sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (vgl. BGHZ 74, 103, 114 ff) oder der gegebenenfalls - so auch im Streitfall - Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1989 - II ZR 235/88 - VersR 1990, 95, 96; Loritz/Wagner ZfIR 2003, 753, 761).

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Bei der Entscheidung über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - soweit dies nicht schon in dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2005 geschehen ist - hat sich der Senat nach den vom V. Zivilsenat mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 (V ZR 343/02 - NJW 2004, 1048) entwickellten Grundsätzen ausgerichtet.
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und der überwiegenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum erfüllt die bloße Rückgewähr eines Wirtschaftsgutes im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung des ursprünglichen Ankaufsvertrages durch Rücktritt, Wandlung oder Anfechtung nicht den Tatbestand des § 23 EStG (Spekulationsgewinn) (FG RhPf DStRE 2005, 156 f unter Hinweis auf BFH BStBl II 1993, 897 zu § 16 Abs. 1 und 2 EStG und BFH BStBl II 1983, 315 zu § 7b EStG; Fischer FR 2000, 393, 394; Kube in Kirchhof EStG 5. Aufl. § 23 Rn. 17; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 23 [Stand November 2002] Rn. 57; Schmidt/Weber-Grellet aaO § 23 Rn. 48).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 76/84

    Stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages - Haftung nach den

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Daher sei eine nähere Berechnung nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Geschädigte außergewöhnliche Steuervorteile erzielt habe (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 aaO; vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 76/84 - NJW-RR 1986, 1102, 1103; vom 9. Oktober 1989 - II ZR 257/88 - NJW-RR 1990, 229, 230).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 K 1144/03

    Privates Veräußerungsgeschäft bei Erlangung lediglich des wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und der überwiegenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum erfüllt die bloße Rückgewähr eines Wirtschaftsgutes im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung des ursprünglichen Ankaufsvertrages durch Rücktritt, Wandlung oder Anfechtung nicht den Tatbestand des § 23 EStG (Spekulationsgewinn) (FG RhPf DStRE 2005, 156 f unter Hinweis auf BFH BStBl II 1993, 897 zu § 16 Abs. 1 und 2 EStG und BFH BStBl II 1983, 315 zu § 7b EStG; Fischer FR 2000, 393, 394; Kube in Kirchhof EStG 5. Aufl. § 23 Rn. 17; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 23 [Stand November 2002] Rn. 57; Schmidt/Weber-Grellet aaO § 23 Rn. 48).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen wäre das zur Einkünfteerzielung dienende Vermögen nicht in die Ermittlung der Überschusseinkünfte einzubeziehen, so dass die Gegenleistungen zum Erwerb einer Kapitalanlage grundsätzlich nicht absetzbar wären (vgl. BFH BStBl. II 1986, 747, 748 ; Blümich/Thürmer EStG § 9 [Stand Januar 2002] Rn. 135; Lademann/Söffing/Brockhoff EStG § 9 [Stand Juli 2001] Rn. 9; Schmidt/Drenseck aaO § 9 Rn. 24; Wüllenkemper, Rückfluss von Aufwendungen im Einkommensteuerrecht S. 17 f).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 72/92

    In das Verlustausgleichsvolumen bei den Einkünften einer KG aus Vermietung und

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Ist eine Personengesellschaft nur in dieser Weise vermögensverwaltend tätig, fällt sie nicht unter § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, hat also keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. Schmidt/Wacker EStG 24. Aufl. § 15 Rn. 200), sondern erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Schmidt/Drenseck aaO § 21 Rn. 107, 108; zu Fällen solcher Art vgl. etwa BFHE 169, 418 = BStBl. 1993 II S. 281; BFHE 181, 462 = BStBl. 1997 II S. 250).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
    Außerdem muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf weder den Geschädigten unzumutbar belasten noch den Schädiger unbillig entlasten (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f; Senatsurteil BGHZ 109, 380, 392).
  • BFH, 08.09.1992 - IX R 335/87

    Zurechnung von Werbungskostenüberschussanteilen

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 257/88

    Haftung für Stellvertreter aus Verschulden bei Vertragsschluß für Vertrieb von

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

  • LG München I, 10.11.2003 - 13 S 17388/03

    Fristverlängerung wegen Arbeitsüberlastung

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • BFH, 15.12.1976 - I R 4/75

    Schadensersatzforderung - Steuerlicher Berater - Körperschaftsteuerfestsetzung -

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

  • BFH, 26.10.1972 - I R 229/70

    Gewinnfeststellungsbescheid - Gesamtgewinn - Außerordentliche Einkünfte -

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Insbesondere ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht die Anlageziele des Klägers bei der Schätzung der erzielbaren Rendite berücksichtigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2005 - III ZR 350/04, WM 2006, 174, 175 f.; vgl. auch OLG Stuttgart, WM 2011, 360, 364; OLG Karlsruhe, WM 2010, 1264, 1270 f.).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auf diesen Schaden im Wege des Vorteilsausgleichs die aufgrund der Anlage erzielten, dauerhaften Steuervorteile anzurechnen, sofern die Ersatzleistung nicht ihrerseits zu versteuern ist (BGHZ 159, 280, 294; Sen.Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, ZIP 2004, 1394, 1400; v. 29. November 2004 - II ZR 6/03, ZIP 2005, 254, 257 - "Securenta AG/Göttinger Gruppe II"; ebenso BGH, Urt. v. 17. November 2005 - III ZR 350/04, ZIP 2006, 573 und v. 24. April 2007 - XI ZR 17/06, BGHZ 172, 147 = ZIP 1200, 1202).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Zu solchen auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören grundsätzlich auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 1969 - VII ZR 121/67 - BGHZ 53, 132, 134; vom 22. März 1979 - VII ZR 259/77 - aaO S. 114; Senatsurteil vom 17. November 2005 - III ZR 350/04 - NJW 2006, 499 Rn. 7).

    Daher sei eine nähere Berechnung nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Geschädigte außergewöhnliche Steuervorteile erzielt habe (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 231/82 - aaO; vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 76/84 - NJW-RR 1986, 1102, 1103; vom 9. Oktober 1989 - II ZR 257/88 - NJW-RR 1990, 229, 230; Senatsurteil vom 17. November 2005 - III ZR 350/04 - aaO Rn. 8; Senatsbeschluss vom 9. April 2009 - III ZR 89/08 - juris und BeckRS 2009, 11192 Rn. 10).

    Zwar hat der Senat für einen Immobilienfonds, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, entschieden, die mit der Schadensersatzklage im Erfolgsfall verbundene Übertragung der Gesellschaftsanteile sei kein Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, was der Bundesfinanzhof nachfolgend ebenso gesehen hat (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2005 - III ZR 350/04 - aaO S. 501 Rn. 16; BFHE 214, 267, 269).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - I-6 U 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2843
OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - I-6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,2843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,2843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - I-6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,2843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen Anlagevermittler auf Rückzahlung gezahlter Einlagen im Wege des Schadensersatzes; Anwendung der Grundsätze über die Prospekthaftung; Prospektverantwortlichkeit des Ersatzpflichtigen; Umfang der Pflichten eines Anlageberaters und Anlagevermittlers; ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 675
    Schadensersatzpflicht des Vermittlers von Anteilen an geschlossenem Immobilienfonds bei fehlender Offenlegung verdeckter Innenprovisionen ("Investor und Treuhand Beratungsgesellschaft mbH")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1745
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Deren Verlust hat die Beklagte zu 2) ihnen zu ersetzen (vgl. BGHZ 74, 103, 113).

    Infolge der Schädigung ersparte Steuern gehören grundsätzlich zu den Vorteilen, die der Geschädigte sich auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f.; BGH NJW 1984, 2524 f.).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Jahre 1979 (BGHZ 74, 103, 113 ff.) in einem Fall, in dem es um die Erstattung einer Kommanditeinlage im Wege des Schadensersatzes ging, ausgeführt, dass die Schadensersatzleistung für den Kommanditisten eine Betriebseinnahme sei.

    Damit wird der Vorteil der Steuerersparnis durch die die Kläger hinsichtlich der Schadensersatzleistung treffende Steuerpflicht aufgewogen, ohne dass die Steuerbeträge im Einzelnen hätten ermittelt werden müssen (BGHZ 74, 103, 116).

    Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt auch dann, wenn es sich bei der Steuerersparnis um größere Summen gehandelt hat (BGHZ 74, 103, 116).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114; BGHZ 100, 117, 118 f.).

    Bei fehlender Plausibilität müssen Nachforschungen angestellt werden oder der Kapitalanlageinteressent muss über die Informationslücken unterrichtet werden (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Davon kann sich der Auskunftsverpflichtete nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen freizeichnen (vgl. zum Vorstehenden: BGH NJW 2002, 1711 f.; NJW-RR 2000, 998).

    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige oder unrichtige Auskunft für die Anlageentscheidung ursächlich gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998).

    dd) Die Kläger können verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich an dem jeweiligen Fonds nicht beteiligt (BGH NJW-RR 2000, 998, 999).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Darüber hinaus haften auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025 m.w.N.; NJW 1981, 1449, 1450).

    Schließlich trifft eine Prospektverantwortlichkeit diejenigen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025).

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 12. Februar 2004 (III ZR 355/02 und III ZR 359/02 = WM 2004, 631 ff.) betreffend den Fonds I. in ähnlich gelagerten Rechtsstreitigkeiten eine Pflicht zur Ausweisung von Innenprovisionen bei dem Vertrieb von Anlagemodellen in Form der geschlossenen Immobilienfonds ab einer gewissen Größenordnung solcher Provisionen angenommen.

    Damit korrespondiert die Verpflichtung der Prospektverantwortlichen und der mit dem Vertrieb Beauftragten, die sich des Prospekts bedienen, im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten Auskunftserteilung sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig darzustellen (s. zum Vorstehenden BGH WM 2004, 631, 634 f.).

  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Offen bleiben kann, ob die Klauseln schon deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden sind, weil sie überraschend sind, § 3 AGB-Gesetz (s. BGH WM 2004, 278, 280f.).

    Die Verjährungsfrist für diesen Anspruch beträgt gemäß § 195 BGB 30 Jahre (vgl. hierzu BGH WM 2004, 278, 279; Palandt-Heinrichs, aaO, § 195 Rn. 9).

    Der Überraschungscharakter einer derart ungewöhnlichen Klausel ist im Allgemeinen nur dann beseitigt, wenn sie - wenigstens - drucktechnisch so hervorgehoben ist, dass erwartet werden kann, der Gegner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (BGH WM 2004, 278, 280 und 281).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Darüber hinaus haften auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025 m.w.N.; NJW 1981, 1449, 1450).

    Schließlich trifft eine Prospektverantwortlichkeit diejenigen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025).

    Da nicht feststellbar ist, dass die Beklagte zu 2) Mitinitiatorin der Gesellschaften ist, käme es für eine Haftung der Beklagten zu 2) im Übrigen darauf an, dass durch ein nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt ein Vertrauenstatbestand für den Anleger geschaffen worden ist (BGH NJW 1995, 1025).

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Eigene vorvertragliche Pflichten treffen den Vertreter nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn dieser entweder ein besonderes eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Abschluss des Vertrages hat oder wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH NJW-RR 1992, 605, 606; NJW 1990, 506).

    Er erweckt dadurch nur das normale Verhandlungsvertrauen dafür, dass sein Geschäftsherr einen sachkundigen Vertreter eingesetzt hat (BGH NJW 1990, 506 f.).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114; BGHZ 100, 117, 118 f.).

    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. zum Vorstehenden: BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115; NJW 1982, 1095, 1096).

    Bei fehlender Plausibilität müssen Nachforschungen angestellt werden oder der Kapitalanlageinteressent muss über die Informationslücken unterrichtet werden (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114, 1115).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Infolge der Schädigung ersparte Steuern gehören grundsätzlich zu den Vorteilen, die der Geschädigte sich auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f.; BGH NJW 1984, 2524 f.).

    Allerdings kommt sie in dem Fall nicht zum Tragen, dass außergewöhnlich hohe Steuervorteile erlangt worden sind, die abweichend vom Regelfall billigerweise auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden müssten (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2524 f.).

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114; BGHZ 100, 117, 118 f.).

    Eine Entgeltvereinbarung zwischen den Parteien ist dabei keine notwendige Voraussetzung für einen verbindlichen Vertrag (BGHZ 100, 117, 119).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Zwar verjährt der von der Rechtsprechung entwickelte Anspruch aus Prospekthaftung im engeren Sinne in drei Jahren seit dem Beitritt der Gesellschaft (BGH NJW 1993, 2865, 2867).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 210/84

    Eigenhaftung des Vertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen;

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 61/85

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist zur Geltendmachung von

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 355/02

    Offenlegung an einer für den Vertrieb gezahlten Innenprovision für den Beitritt

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09

    Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen

    Schließlich lässt sich - worauf bei ähnlichem Sachvortrag schon der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 15.07.2004 (I-6 U 158/03 - ZIP 2004, 1745-1752) abgestellt hat - dem Vortrag der Klägerin nicht entnehmen, aufgrund welcher Umstände der Beklagte zu 1) von der etwaigen erheblichen Überteuerung der Immobilien Kenntnis hatte oder hätte haben müssen oder dass es jedenfalls hierfür konkrete Anhaltspunkte gab.

    Auch lässt sich - worauf bei ähnlichem Sachvortrag schon der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 15.07.2004 (I-6 U 158/03 - ZIP 2004, 1745-1752) abgestellt hat - dem Vortrag nicht entnehmen, aufgrund welcher Umstände der Beklagte zu 1) von der etwaigen erheblichen Überteuerung der Immobilien Kenntnis hatte oder hätte haben müssen oder dass es jedenfalls hierfür konkrete Anhaltspunkte gab.

    All dies trägt aber nicht die Annahme, dass er Kenntnis von etwaigen Insolvenzen gehabt hat (so auch der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Urteil vom 15. Juli 2004 - 6 U 158/03).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des 6. Zivilsenates in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 (I-6 U 158/03) unter cc) (1) an und macht sie sich zu Eigen.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 434/06
    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 434/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., [BGH 12.02.2004 - III ZR 359/02] Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03 ) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 451/06
    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 347/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 376/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 486/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 483/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 461/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 441/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 451/06

    Prospekthaftung eines Anlagevermittlers für Fonds bei irreführender und

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 373/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 482/06

    Haftung eines Anlagenvermittlers aus Prospekthaftung wegen fehlender Mitteilung

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 460/06

    Schadensersatzansprüche aus Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds;

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 424/06

    Schadensersatzanspruch aus Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wegen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 499/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 448/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 477/06

    Schadensersatzanspruch aus Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds bzgl.

  • LG Hamburg, 18.03.2009 - 301 O 26/08

    Bankenhaftung aus Anlageberatung bei finanzierten Kapitalanlagen:

  • LG Magdeburg, 04.06.2009 - 11 O 2449/08
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 49/09

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an dem

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 15 U 26/01

    Prospekthaftung bei Beteiligung an Grundrenditefonds

  • LG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14d O 180/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Erwerbs

  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 82/08

    Fehlerhafte Anlegerberatung bei Nichtaufklärung über Provisionen

  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 84/08

    Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung sowie

  • LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 15 U 14/01

    Prospekthaftung bei Beteiligung am Grundrenditefonds

  • LG Düsseldorf, 24.11.2009 - 16 O 398/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung

  • LG Kleve, 03.08.2010 - 4 O 93/09
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