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   OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03   

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https://dejure.org/2003,2945
OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03 (https://dejure.org/2003,2945)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2003 - 7 U 152/03 (https://dejure.org/2003,2945)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 7 U 152/03 (https://dejure.org/2003,2945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    BGB §§ 676 f, 676 g
    Online-Banking

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutschrift auf einem Bankkonto als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis einer Bank gegenüber einem Kunden; Pflicht zur Rückleitung eines Überweisungsbetrages an ein überweisendes Kreditinstitut; Ermöglichung eines Onlinezugriffs auf die Kontoentwicklung ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 676f § 676g Abs. 1 S. 1
    Prüfung einer bankinternen Überweisung im Online-Banking

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 676 f, 676g Abs. 1 Satz 1, § 676a Abs. 2 Satz 2, 3
    Anspruch auf Gutschrift bei einer institutsinternen Überweisung im Electronic Banking erst mit Zustandekommen des Überweisungsvertrages

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sofortige Wirksamkeit bei Electronic Banking

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Stornierung einer Onlineüberweisung

  • beck.de (Leitsatz)

    Gutschrift bei Onlinebanking

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sofortige Wirksamkeit bei Electronic Banking

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 353
  • MMR 2004, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Wie das Landgericht zutreffend ausführt, stellt die Gutschrift auf einem Bankkonto ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 103, 143 ff. m.w.N.).

    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).

    Zwar genügt es hierzu, dass der Zahlungseingang aufgrund fernmündlicher Auskunft aus der EDV-Anlage ermittelt werden kann (BGHZ 103, 143 ff.).

  • BGH, 23.11.1999 - XI ZR 98/99

    Entstehung des Anspruchs aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).

    - dadurch, dass dem Kunden der ihn betreffende Datenbestand der Bank zum Beispiel über einen Kontoauszugsdrucker oder online vorbehaltlos zur Verfügung gestellt wird (sogen. autorisierte Abrufpräsenz; vgl. BGH NJW 2000, 804 ; Häuser, aaO., B 227, 228).

    Zum anderen war die Klägerin - entgegen den Ausführungen im Schriftsatz vom 28.08.2003 - vor Durchführung der Nachdisposition nicht berechtigt, über den Gutschriftbetrag zu verfügen (vgl. BGH, NJW 2000, 804 f. a.E.; Häuser, aaO., B 226).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.1984 - 4 U 136/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).
  • OLG Nürnberg, 18.04.1996 - 8 U 3213/95

    Rechtsnatur einer Gutschrift aufgrund eines Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03

    Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank

    Das Berufungsgericht (ZIP 2004, 353) hat sie, einschließlich des in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrages auf Gutschrift von 15.752,80 EUR nebst Zinsen, abgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 124/05

    Verpflichtung des Herstellers zur Rücknahme von Fahrzeugen bei Beendigung des

    Für den bankmäßigen Geschäftsverkehr ist bei Kontobuchungen im Wege der elektronischen Datenverarbeitung anerkannt, dass die elektronische Gutschrift regelmäßig unter dem Vorbehalt der sogenannten Nachdisposition steht und es eines Organisationsaktes der Bank bedarf, durch den diese mit äußerlich erkennbarem Rechtsbindungswillen die Daten der Gutschrift dem Überweisungsempfänger zugänglich macht (vgl. OLG Koblenz, ZIP 2004, 353, Juris Rz. 12).
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