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   OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04   

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https://dejure.org/2004,13782
OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04 (https://dejure.org/2004,13782)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.2004 - 19 U 4162/04 (https://dejure.org/2004,13782)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 19 U 4162/04 (https://dejure.org/2004,13782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG a. F. § 10 Nr. 1; VerbrKrG a. F. §§ 4, 6; BGB §§ 126, 130, 133, 145 ff, 242
    Unwirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages bei verspäteter Annahme des Angebots des Kunden durch die Bank

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankkunde bekommt Zinsen zurück - Bank akzeptierte Kreditanfrage erst nach Ablauf der Bindungsfrist - unwirksamer Kreditvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 160
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04
    5.Ein Berufen des Kunden auf die Formnichtigkeit verstößt in diesem Falle nicht gegen § 242 BGB, weil dies für die Bank nicht zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führt, nachdem ihr die zurückgezahlte Darlehensvaluta nebst gesetzlichem Zinssatz verbleibt (Anschluss an BGH NJW 2004, 3330).

    Danach muss das Scheitern des Rechtsgeschäfts an dem Formmangel zu einem Ergebnis führen, das für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar ist (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 3330).

    Dies folgt aus dem Grundsatz, dass die Einhaltung gesetzlicher Formerfordernisse im Interesse der Rechtssicherheit liegt und es deshalb nicht angeht, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen unbeachtet zu lassen (BGH NJW 2004, 3330).

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auszug aus OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04
    1.Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach die einmonatige Frist für die Bindung des Kunden an sein Angebot erst mit Zugang des Angebots bei der Bank beginnen soll, und wonach der Vertrag bereits mit der Unterschrift der Bank (und somit ohne Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden) zustande kommen soll, verstoßen gegen § 10 Nr. 1 AGBG (Anschluss an BGH ZIP 1988, 559 = NJW 1988, 2106).

    Die zweite Alternative liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn die Frist für den Vertragspartner des Verwenders nicht berechenbar ist, weil die Dauer der Frist von einem Ereignis abhängt, das allein in der Einfluss- oder Kenntnissphäre des Verwenders liegt (BGH ZIP 1988, 559 = NJW 1988, 2106, dazu EWiR 1988, 627 (M. Wolf)).

    bbb)Die einmonatige Bindungsfrist selbst ist aber mit § 10 Nr. 1 AGBG a.F. vereinbar und bleibt als sprachlich abtrennbare Bestimmung auch isoliert wirksam (vgl. BGH ZIP 1988, 559 = NJW 1988, 2106).

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03

    Verbraucherkredit: Ermäßigung des Darlehenszinssatzes bei Heilung der

    Auszug aus OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04
    4.Wenn wegen des Erlöschens des Angebots des Kunden die erforderlichen Angaben zu dem Kredit in formwirksamer Weise fehlen, ermäßigt sich bei Auszahlung des Darlehens der Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz des § 246 BGB a.F. von 4% (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497).

    Angaben ¹fehlenÂ" im Sinne dieser Vorschrift insbesondere auch dann, wenn sie nicht formwirksam, also in nichtiger Weise gemacht wurden (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497).

  • BGH, 23.02.2000 - XII ZR 251/97

    Wahrung der Schriftform bei langfristigen Mietvertrag

    Auszug aus OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04
    Dabei kann offen bleiben, ob die so genannte ¹AuflockerungsrechtsprechungÂ" des BGH (NJW-RR 2000, 744), auch im Verbraucherkreditrecht heranzuziehen wäre.

    b)Der Senat hat deshalb zunächst erwogen, die so genannte ¹AuflockerungsrechtsprechungÂ" des Bundesgerichtshofs aus dem Mietrecht, wonach die gesetzliche Schriftform des gesamten Vertragswerks gewahrt ist, wenn eine Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Nachträge bei dem verbleiben, was früher formgültig niedergelegt worden ist (BGH NJW-RR 2000, 744), hier heranzuziehen.

  • OLG Hamm, 24.10.1975 - 20 U 37/75
    Auszug aus OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04
    dd)Auch eine Verlängerung der Annahmefrist durch den Kläger vor deren Ablauf am 8.11.1993, die auch konkludent möglich gewesen wäre (vgl. Palandt/Heinrichs, aaO, § 148 Rz.4; OLG Hamm NJW 1976, 1212), ist nicht erfolgt.
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 ZPO) und zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; BVerfG NJW 1999, 1387, 1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. hierzu Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 25.Aufl., § 313 Rz.27) - wird ergänzend Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 26.03.2004 - V ZR 90/03

    Rechte des Eigentümers bei einem notariell beurkundeten unwiderruflichen

    Auszug aus OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04
    Der Ablauf einer in das Angebot aufgenommenen Frist kann dazu führen, dass das Angebot erlischt, oder nur dazu, dass die Unwiderruflichkeit des Angebots endet (BGH NJW-RR 2004, 952, 953).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Eine konkludente Annahmeerklärung entspricht dabei ebenso wenig wie die Annahme durch Schweigen der gesetzlichen Schriftform (vgl. OLG München ZIP 2005, 160, 162; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Bearb. 2004 § 492 Rdn. 8; Bülow/Artz, VerbrKrR 6. Aufl. § 492 BGB Rdn. 35).
  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch

    Hierfür spreche zudem insbesondere die mit der Schriftform verbundene Beweisfunktion (OLG München ZIP 2005, 160, 162).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2013 - 23 U 91/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Annahme eines Angebots auf

    Unzulässig sind daher Klauseln, die den Fristbeginn von Ereignissen außerhalb der Kenntnissphäre des Kunden abhängig machen, etwa vom Eingang der Erklärung beim Verwender (BGH, Urteil vom 06.12.1984 - VII ZR 227/83; OLG München, Urteil vom 23.12.2004 - 19 U 4162/04; Wurmnest, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 308 Rz. 8), wie es § 13 des "Hausvertrages" vorsieht.
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