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   BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02   

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https://dejure.org/2004,1538
BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02 (https://dejure.org/2004,1538)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - IX ZR 71/02 (https://dejure.org/2004,1538)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 71/02 (https://dejure.org/2004,1538)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Bauarbeitgeber ermächtigte Stelle als Anfechtungsgegnerin ; Anspruch auf Rückgewähr an die Masse bei Auskehrung fremdnützig eingezogener Beiträge an die berechtigten Sozialkassen ; Befugnis zur Aufrechnung von ...

  • Judicialis

    DDR-GesO § 7 Abs. 5; ; DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 387

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR- GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4 § 7 Abs. 5; BGB § 387
    Anfechtung der Verrechnung der Beitragsansprüche von Sozialkassen des Baugewerbes mit den Leistungsansprüchen eines Bauarbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 695
  • ZIP 2005, 38
  • MDR 2005, 416
  • NZI 2005, 166
  • WM 2005, 80
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82

    Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Zog der Beklagte vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens durch die Überweisungen der U. Werte der Schuldnerin an sich und erhielt so die Möglichkeit zur Verrechnung, so stand dem zwar nicht § 7 Abs. 5 GesO entgegen, wohl aber kann diese Befriedigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO anfechtbar sein (vgl. BGHZ 58, 108, 113; 86, 190, 194; 89, 189, 192 f jeweils zu § 30 Nr. 1 Fall 2 KO).
  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Zog der Beklagte vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens durch die Überweisungen der U. Werte der Schuldnerin an sich und erhielt so die Möglichkeit zur Verrechnung, so stand dem zwar nicht § 7 Abs. 5 GesO entgegen, wohl aber kann diese Befriedigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO anfechtbar sein (vgl. BGHZ 58, 108, 113; 86, 190, 194; 89, 189, 192 f jeweils zu § 30 Nr. 1 Fall 2 KO).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Die Zustellung hat daher trotz mehrmonatiger Verspätung bei wertender Betrachtung nach § 270 Abs. 3 ZPO a.F. infolge Rückwirkung auf den Einreichungstag die Anfechtungsfrist hier noch gewahrt (vgl. BGHZ 145, 358, 362 m.w.N.; zur verzögerten Prozeßkostenhilfegewährung auch BGH, Urt. v. 21. März 1991 - III ZR 94/89, NJW 1991, 1745, 1746).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Der Anfechtung unterliegen nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO auch Gläubigerhandlungen (BGHZ 143, 332).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Eine Anfechtung dieser - nicht erst durch die Überweisungen an den Beklagten geschaffenen - Aufrechnungslage gegenüber der erstattungspflichtigen Kasse kam nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 207/00, ZIP 2001, 2055, 2056; v. 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, ZInsO 2004, 852, 853) nicht in Betracht; denn sie ergab sich unmittelbar aus den tarifvertraglichen Rechtsvorschriften.
  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Diese mittelbare Zuwendung beruhte auf den Verfahrensvorschriften des hier praktizierten tarifvertraglichen Leistungssystems und steht in der anfechtungsrechtlichen Wertung einer Anweisungslage gleich, in welcher der Schuldner (nach Zahlungseinstellung) seinen Schuldner anweist, die Schuldsumme an einen seiner Gläubiger zu zahlen und diesen Gläubiger dadurch gegebenenfalls bevorzugt befriedigt (vgl. zur Anfechtung insoweit BGHZ 142, 284, 287).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Eine Anfechtung dieser - nicht erst durch die Überweisungen an den Beklagten geschaffenen - Aufrechnungslage gegenüber der erstattungspflichtigen Kasse kam nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 207/00, ZIP 2001, 2055, 2056; v. 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, ZInsO 2004, 852, 853) nicht in Betracht; denn sie ergab sich unmittelbar aus den tarifvertraglichen Rechtsvorschriften.
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Der Beklagte muß sich folglich so behandeln lassen, wie es die Verrechnungslage ergibt, wenn sie durch Überweisungen der U. auf das Beitragskonto in anfechtbarer Zeit geschaffen worden ist (vgl. zur Konzernverrechnungsklausel zuletzt BGH, Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 224/03, ZIP 2004, 1764, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70

    Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Zog der Beklagte vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens durch die Überweisungen der U. Werte der Schuldnerin an sich und erhielt so die Möglichkeit zur Verrechnung, so stand dem zwar nicht § 7 Abs. 5 GesO entgegen, wohl aber kann diese Befriedigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO anfechtbar sein (vgl. BGHZ 58, 108, 113; 86, 190, 194; 89, 189, 192 f jeweils zu § 30 Nr. 1 Fall 2 KO).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02
    Der Bundesgerichtshof hat nach Zulassung der Revision durch den Senat bereits entschieden, daß eine tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Bauarbeitgeber ermächtigte Stelle auch insoweit als Anfechtungsgegnerin zur Rückgewähr an die Masse verpflichtet sein kann, als sie fremdnützig eingezogene Beiträge an die hierzu berechtigten Sozialkassen ausgekehrt hat (BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, ZIP 2004, 862).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    cc) Eine andere Beurteilung folgt schließlich nicht daraus, dass bei der Zahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, NZI 2004, 379 f; vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 71/02, NZI 2005, 166 f) und Steuern (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 87/06, WM 2007, 2158 Rn. 4) die Einzugsstelle auch insoweit Anfechtungsgegner ist, als die Mittel von ihr im Innenverhältnis an einen anderen Rechtsträger abzuführen sind.
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 84/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit der Leistung

    a) Die Beklagte ist als Einzugsstelle (§§ 28h, 28i SGB IV) des Gesamtsozialversicherungsbetrages passiv legitimiert für eine Anfechtung auf Rückzahlung der an sie gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, auch soweit die Beiträge im Innenverhältnis anderen Versicherungsträgern zustehen (BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, ZIP 2004, 862, 863; v. 21. Oktober 2004 - IX ZR 71/02, ZIP 2005, 38 f).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18

    Familienrechtliche Unterhaltsansprüche in der Insolvenz

    In gleicher Weise ist die Zwischenperson verpflichtet, wenn sie selbst Vollrechtsinhaber ist und - sofern dies nicht lediglich auf einer Abtretung beruht - schuldbefreiend nur an sie geleistet werden kann, was bei einer Einzugsstelle für Gesamtsozialversicherungsbeiträge (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, NJW 2004, 2163 f mwN; vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 71/02, NZI 2005, 166 f; vom 30. März 2006 - IX ZR 84/05, NZI 2006, 399 Rn. 8) ebenso wie bei den Umsatzsteuerforderungen einziehenden Bundesland (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 87/06, NZI 2007, 721 Rn. 4; Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 125/11, NZI 2012, 665 Rn. 13) und der Betreiberin eines Systems zur Erhebung der Lkw-Maut im Guthabenabrechnungsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 319/12, NZI 2013, 1068 Rn. 26 ff) zu bejahen ist.
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Anfechtungsgegner ist in allen Fällen allein die Einzugsstelle (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, NJW 2004, 2163, 2164 mwN; vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 71/02, ZIP 2005, 38 f).
  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 310/14

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags bei einer zweigliedrigen stillen

    Dass ein Landgericht in einem eine große Anzahl denselben oder vergleichbare Fonds betreffenden Einzelverfahren bei der objektiven Auslegung eines vorformulierten Vertrags über eine stille Beteiligung von derjenigen des Berufungsgerichts abweicht, rechtfertigt ohne Hinzutreten eines - hier nicht dargelegten und auch sonst nicht ersichtlichen - tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gewichts für Allgemeininteressen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 192) mangels Vorliegens einer abweichend entschiedenen Rechtsfrage die Zulassung wegen Divergenz nicht.
  • OLG Frankfurt, 13.04.2015 - 23 U 128/14

    Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung als Anweisung auf Schuld

    Zumindest in Höhe der nur für die Beklagte bzw. die ULAK aufrechenbar der Erstattungsforderung gegenüberstehenden Beitragsforderung in Höhe von 4.144,61 EUR fehle es an einer objektiven Gläubigerbenachteiligung bei Aufrechnung oder Verrechnung (BGH vom 21.10.2004, IX ZR 71/02 und vom 20.5.2010, IX ZR 41/07), was sich nach richtiger Bewertung an der insoweit gleichstehenden Treuhandvereinbarungsabwicklung fortsetze.

    Kongruenz liegt danach zwar vor, wenn sich die Aufrechnungslage zugunsten einer Sozialkasse unmittelbar aus tarifvertraglichen Rechtsvorschriften ergeben hat; dies gilt allerdings nicht für die - sei sie auch tarifvertraglich ermöglichte - Verrechnung einer Einzugsstelle der Sozialkassen mit Erstattungen anderer Kassen zugunsten des Schuldners (Uhlenbruck-Hirte § 130 Rn 11 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 21.10.2004, IX ZR 71/02 ZIP 2005, 38 = ZInsO 2004, 1359 = NZI 2005, 166 = EWiR 2005, 671 [Eckardt]) sowie im Übrigen bereits § 129 Rn 87A), um die es vorliegend geht.

    Daher geht auch der Einwand der Beklagten fehl, wonach es zumindest in Höhe der nur für die Beklagte bzw. die ULAK aufrechenbar der Erstattungsforderung gegenüberstehenden Beitragsforderung in Höhe von 4.144,61 EUR an einer objektiven Gläubigerbenachteiligung bei Aufrechnung oder Verrechnung (BGH vom 21.10.2004, IX ZR 71/02 und vom 20.5.2010, IX ZR 41/07) fehle, was sich nach richtiger Bewertung an der insoweit gleichstehenden Treuhandvereinbarungsabwicklung fortsetze.

    Zum einen stellt der BGH in seinem Urteil vom 21.10.2004 (IX ZR 71/02 - bei juris) nämlich entscheidend darauf ab, ob einer etwaigen Aufrechnungslage " m öglicherweise anfechtbare Rechtshandlungen von Gläubigerin oder Schuldnerin hinzugetreten sind ", was hier jedoch mit der zur Inkongruenz führenden Treuhandvereinbarung - wie oben dargelegt - der Fall war.

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 87/06

    Schadensersatzansprüche der Finanzbehörden wegen strafbaren

    Die Krankenkassen sind als Einzugsstellen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch insoweit Anfechtungsgegner, als Beiträge im Innenverhältnis an andere Versicherungsträger auszukehren sind (vgl. BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, ZIP 2004, 862; BGH, Urt. v. 21. Oktober 2004 - IX ZR 71/02, ZIP 2005, 38 f).
  • BGH, 21.11.2013 - III ZA 28/13

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für getrennte Gerichtsverfahren wegen

    Grundsatzbedeutung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO hat eine Rechtssache nach der herkömmlichen Definition, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 71/02, NJW 2003, 65, 68 mwN; Hk-ZPO/Kayser/Koch aaO § 543 Rn. 6).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 319/12

    Insolvenzanfechtung: Passivlegitimation der Betreiberin des Systems zur Erhebung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind diese Einzugsstellen passivlegitimiert auch für eine Anfechtung auf Rückzahlung der an sie gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie im Innenverhältnis anderen Versicherungsträgern zustehen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, ZIP 2004, 862, 863; vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 71/02, ZIP 2005, 38 f; vom 30. März 2006 - IX ZR 84/05, ZIP 2006, 957 Rn. 8; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 87/06, ZIP 2007, 2228 Rn. 4).
  • BGH, 09.06.2015 - II ZR 227/14

    Publikums-GbR: Gesellschafterliche Treuepflicht zur Zustimmung zu einer

    Dass ein Oberlandesgericht in einem eine große Anzahl denselben oder vergleichbare Fonds betreffenden Einzelverfahren bei der objektiven Auslegung eines Publikumsgesellschaftsvertrages von derjenigen eines anderen Oberlandesgerichts abweicht (hier zudem von der vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München, ZIP 2014, 1172 ff., die der Senat mit Urteil vom heutigen Tage [II ZR 420/13] aufgehoben hat), rechtfertigt ohne Hinzutreten eines - hier nicht dargelegten und auch sonst nicht ersichtlichen - tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gewichts für Allgemeininteressen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 192) mangels Vorliegens einer abweichend entschiedenen Rechtsfrage die Zulassung wegen Divergenz nicht.
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 54/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit einer Leistung

  • OLG Frankfurt, 01.06.2016 - 4 U 239/15

    Keine Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit Beitragsforderungen der

  • BGH, 09.06.2015 - II ZR 110/14

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz; Abweichung eines Oberlandesgerichts bei

  • OLG Koblenz, 08.03.2005 - 3 U 984/04

    Insolvenzanfechtung: Schenkungsanfechtung nach Zahlung für einen Dritten auf

  • LG Hamburg, 15.11.2016 - 303 O 435/15

    Insolvenzanfechtung: Richtiger Anfechtungsgegner für den Rückgewähranspruch wegen

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZR 41/07

    Zurückweisung der Nichtzulassung der Revision

  • OLG Frankfurt, 01.06.2016 - 4 U 79/15

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an den Vortrag zum Vorliegen einer

  • LG Wiesbaden, 07.10.2015 - 9 O 308/12

    Insolvenzanfechtung durch Insolvenzverwalter nach Eröffnung des

  • LG Hamburg, 10.01.2017 - 303 O 515/15

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Schlüssigkeit eines die Kenntnis des

  • OLG Frankfurt, 09.02.2007 - 19 U 162/06

    Rückerstattung von im Wege der Verrechnung empfangener Sozialbeiträge

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