Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.12.2004

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3606
LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04 (https://dejure.org/2005,3606)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04 (https://dejure.org/2005,3606)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 8 Sa 1756/04 (https://dejure.org/2005,3606)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der Arbeitnehmerüberlassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 KSchG, §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 und 10 AÜG
    Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der Arbeitnehmerüberlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Änderungskündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis; Diskriminierungsverbot für Leiharbeiter; Voraussetzung für die Anwendung der im Tarifvertrag abweichend vom gesetzlichen Schlechterstellungsverbot geregelten Arbeitsbedingungen im ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 2 KSchG, §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 und 10 AÜG
    Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der Arbeitnehmerüberlassung

  • rewis.io
  • igmetall-zoom.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 3; AÜG § 9 Nr. 2, 10
    Änderungskündigung zur Anwendung tariflicher Vorschriften bei Arbeitnehmerüberlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung zwecks Anwendung tariflicher Vorschriften bei Arbeitnehmerüberlassung ? Verhinderung von ?Equal-Pay? im Entleiherbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 826
  • BB 2005, 1060
  • DB 2005, 1116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin, 21.08.1998 - 2 Sa 18/98

    Wirksamkeit einer fristgemäßen Änderungskündigung; Änderunskündigung zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
    Schließlich setzt auch die Änderungskündigung ebenso wie die Beendigungskündigung - eine individuelle Betrachtungsweise voraus (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 21.08.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34).

    Dies gilt auch dann, wenn mit einer überwältigenden Mehrheit der Arbeitnehmer die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages im Gegensatz zum hier zu behandelnden Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist (so LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 14.12.2000 - 6 Sa 973/00 - RzK I 7 b Nr. 90; LAG Berlin, Urteil vom 21.08.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2000 - 6 Sa 973/00
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
    Dies gilt auch dann, wenn mit einer überwältigenden Mehrheit der Arbeitnehmer die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages im Gegensatz zum hier zu behandelnden Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist (so LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 14.12.2000 - 6 Sa 973/00 - RzK I 7 b Nr. 90; LAG Berlin, Urteil vom 21.08.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
    Eine Änderungskündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die genannten Gründe unter vernünftiger Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der erstrebten Änderung gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung seiner gegenwärtigen Arbeitsbedingungen es als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, um dieser Änderung willen das Mittel einer Kündigung zu gebrauchen und damit das Arbeitsverhältnis zu gefährden und unter Umständen zu beenden (so BAG, Urteil vom 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79 - AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.12.2004 - 1 BvR 2582/03 - NZA 2005, 153 ff).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
    Soweit überhaupt der Wegfall der Geschäftsgrundlage die Änderung der Arbeitsbedingungen notwendig macht, hat der Arbeitgeber eine Änderungskündigung auszusprechen (so BAG, Urteil vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - EzA § 2 KSchG Nr. 46 m. w. N.).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz wirkt nur zugunsten von ausgeschlossenen Arbeitnehmern, nicht aber zur Einschränkung von Rechten von Arbeitnehmern (vgl. Wallner, Die Änderungskündigung, Rz. 481 m. w. N.; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (so BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 - AP Nr. 72 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Februar 2005 - 8 Sa 1756/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3818
OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3818)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2004 - 5 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3818)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 5 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aneignung der Arbeitnehmer und Kunden in wettbewerbswidriger Weise; Gebrauchmachen von Kundenunterlagen; Schadensersatzanspruch gegen einen Insolvenzverwalter; Auftrag zur Erteilung von Werbemitteln und Werbeschreiben; Verletzung richterlicher Hinweispflichten

  • Judicialis

    UWG a.F. § 1; ; UWG a.F. § 17

  • rechtsportal.de

    UWG (a.F.) § 1 § 17
    Kein Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung bei Übernahme der Arbeitskräfte und Kunden eines Wettbewerbers mit Einverständnis des Unternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Pleitebetrieb Personal abgeworben - Kann der Insolvenzverwalter Schadenersatz verlangen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abwerben von Arbeitskräften eines insolventen Konkurrenzunternehmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 826
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
    Der Geschädigte muss für diese Art des Schadensersatzes konkrete Anknüpfungstatsachen darlegen, aus denen ein Gewinnentgang "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" abgeleitet werden kann ( vgl. BGH NJW 88, 3016; BGH NJW 91, 3277 und NJW-RR 96, 1077 ).

    Wenn Anknüpfungstatsachen vorgetragen sind, diese aber nicht ausreichen, um den gesamten Schaden zu schätzen, muss wenigstens ein Mindestschaden zugesprochen werden ( BGH NJW-RR 96, 1077 ).

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
    Der Geschädigte muss für diese Art des Schadensersatzes konkrete Anknüpfungstatsachen darlegen, aus denen ein Gewinnentgang "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" abgeleitet werden kann ( vgl. BGH NJW 88, 3016; BGH NJW 91, 3277 und NJW-RR 96, 1077 ).
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90

    Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
    Der Geschädigte muss für diese Art des Schadensersatzes konkrete Anknüpfungstatsachen darlegen, aus denen ein Gewinnentgang "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" abgeleitet werden kann ( vgl. BGH NJW 88, 3016; BGH NJW 91, 3277 und NJW-RR 96, 1077 ).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
    Die von dem Kläger zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 04, 281 betraf eine gänzlich andere Konstellation: Dort hatte das Berufungsgericht den Fall abweichend vom Landgericht rechtlich gewürdigt und einen Zahlungsanspruch, den das Landgericht schon dem Grunde nach als nicht gegeben angesehen hatte, mit einer anderen Begründung abgewiesen.
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