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   VGH Hessen, 07.03.2006 - 5 UZ 1996/05   

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https://dejure.org/2006,4641
VGH Hessen, 07.03.2006 - 5 UZ 1996/05 (https://dejure.org/2006,4641)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.03.2006 - 5 UZ 1996/05 (https://dejure.org/2006,4641)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. März 2006 - 5 UZ 1996/05 (https://dejure.org/2006,4641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühren für die Notierung von Wertpapieren an einer Börse als Masseverbindlichkeiten eines Insolvenzverfahrens; Erfüllung eines Gebührentatbestandes nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Erhebung von Notierungsgebühren für die Aktien einer insolventen ...

  • Judicialis

    GebO der Frankfurter Wertpapierbörse § 15; ; GebO der Frankfurter Wertpapierbörse § 4 Abs. 2; ; InsO § 53; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren - Gebührenschuldner, Gebührentatbestand, Insolvenz, Insolvenzmasse, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Notierungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 53, 55; GebO FWB §§ 4, 15
    Gebühren für die Notierung von Wertpapieren einer insolventen AG als Masseverbindlichkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.2006 - 5 UZ 1996/05
    Zu Recht weisen auch das Verwaltungsgericht und die Beklagte darauf hin, dass der Kläger als Insolvenzverwalter die Zulassung der Wertpapiere zur Börse hätte widerrufen lassen können, wobei natürlich die Anforderungen des Aktienrechts zu beachten gewesen wären (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 25. November 2002 - II ZR 133/01 -, BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04

    Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.2006 - 5 UZ 1996/05
    Dem widerspricht nicht, dass die im Fremdbesitz befindlichen Wertpapiere einer börsennotierten Gesellschaft bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zum Vermögen dieser Gesellschaft und damit nicht zur Insolvenzmasse gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 6 C 4.04 -, Buchholz 451.66 WpHG Nr. 1 = NJW-RR 205, 1207).
  • VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 3211/04
    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.2006 - 5 UZ 1996/05
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Mai 2005 - 1 E 3211/04(V) - wird abgelehnt.
  • VGH Hessen, 03.09.2007 - 6 UZ 179/07

    Umlagen zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt für

    Der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinen durch die Beklagte in Bezug genommenen Beschlüssen vom 7. März 2006 - 5 UZ 1996/05 -, ZIP 2006, 1311, und - 5 UZ 2886/05 - die Gebühren für die Notierung von Wertpapieren einer insolventen Aktiengesellschaft den Masseverbindlichkeiten zugeordnet und in Folge dessen eine Leistungsverpflichtung des Insolvenzverwalters angenommen.
  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 6 A 1648/08

    Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Umlagen für den

    27 Der für Abgabenrecht zuständige 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Gebühren für die Notierung von Wertpapieren einer insolventen Aktiengesellschaft mit Beschlüssen vom 7. März 2007 (- 5 UZ 1996/05 -, ZIP 2006, 1311, und - 5 UZ 1868/05 -) den Masseverbindlichkeiten zugeordnet und eine Leistungspflicht des Insolvenzverwalters angenommen.
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