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   OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06   

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OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06 (https://dejure.org/2006,2660)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2006 - 31 AR 70/06 (https://dejure.org/2006,2660)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 31 AR 70/06 (https://dejure.org/2006,2660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 1 Abs. 1; ZPO § 32b Abs. 1
    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen Kapitalmarkts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein ausschließender Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des sog. grauen Kapitalmarkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 32b
    Zum Gerichtsstand für Klagen betreffend Vermögensanlagen des ungeregelten grauen Kapitalmarkts

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 4 O 787/06
  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1699
  • WM 2007, 254
  • DB 2006, 1728
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02

    Zuständiges Gericht bei Schadensersatzklage aus Prospekthaftung gegen

    Auszug aus OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06
    Werden Ansprüche wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen geltend gemacht, ist es in der Regel zweckmäßig, das Gericht des Sitzes der Anlagegesellschaft als zuständig zu bestimmen (BayObLG NJW-RR 2002, 1684 ; vgl. nunmehr auch - hier nicht einschlägig - § 32b ZPO , wo auf den Sitz des Anbieters der Vermögensanlage abgestellt wird).
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf würde zudem auch von der Entscheidung des Oberlandesgerichts München abweichen, das § 32 b ZPO für nicht anwendbar gehalten hat, weil diese Vorschrift bei Vermögensanlagen des ungeregelten sog. Grauen Kapitalmarkts nicht gelte (ZIP 2006, 1699).
  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07

    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, es sei örtlich zuständig weil - im Anschluss einer Rechtsprechung des OLG München vom 27.7.2006, 31 AR 70/06 - die Vorschrift des § 32 b ZPO über die ausschließliche Zuständigkeit hier nicht anwendbar sei.

    Abweichend von der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG München vom 27.7.2006, ZIP 2006, 1699, habe der BGH mit zwei Beschlüssen vom 30.1.2007 und 7.2.2007 entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b I Satz 1 Nr. 1 ZPO auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen anzuwenden sei, die den sog. grauen Kapitalmarkt betreffen würden.

    Im Rahmen der Auslegung des § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat das OLG München in zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2006 (ZIP 2006, 1699 und NJW 2007, 163) entgegen der Auffassung einiger anderer Oberlandesgerichte mit ausführlicher Begründung entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b ZPO nicht für Klagen gilt, die Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes betreffen.

  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Das vorlegende Oberlandesgericht will seiner Entscheidung die Auffassung zugrunde legen, dass ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für alle Beklagten nach § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht gegeben ist, da die Vorschrift weder auf Schadensersatzansprüche aufgrund von fehlerhaften öffentlichen Kapitalmarktinformationen bei Vermögensanlagen des ungeregelten ("grauen") Kapitalmarkts (s. auch OLG München, ZIP 2006, 1699) noch auf vertragliche Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler - wie im Streitfall die Beklagte zu 2 - anwendbar sei.
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Im Gegensatz zu den Oberlandesgerichten Nürnberg und Koblenz möchte der Senat an seiner Rechtsprechung festhalten, wonach diese Frage zu verneinen ist (Senatsbeschluss vom 27.7.2006, 31 AR 70/06 = ZIP 2006, 1699 = AG 2006, 722 = OLGR München 2006, 800).

    Für die aus diesen Kapitalanlagen resultierenden Schadensersatzansprüche gilt § 32b ZPO nach Auffassung des Senats nicht (Senatsbeschluss vom 27.7.2006 a.a.O; zustimmend Weck, AG 2006, R470).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06

    Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand

    Das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 27.7.2006 - 31 AR 70/06) hält § 32b ZPO für nicht anwendbar.
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06

    Örtliche Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen,

    b) Der Anwendbarkeit des § 32b ZPO steht nicht entgegen, dass die von den Klägern gezeichneten Beteiligungen an den beiden Medienfonds solche des damals noch nicht geregelten grauen Kapitalmarkts sind (anders: OLG München, Beschluss vom 27.07.2006 - 31 AR 70/06, Leitsatz und Gründe in ZIP 2006, 1799; Leitsatz in DB 2006, 1728, Volltext in Juris).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines

    Aus dem bloßen Regelungszusammenhang kann mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber Kapitalanlagen der hier streitgegenständlichen Art - jeweils vor Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 28. Oktober 2004 (BGBl I S. 2630) erfolgten Altemissionen des so genannten grauen Kapitalmarkts - aus dem Anwendungsbereich des § 32b ZPO auszunehmen beabsichtigte (so aber OLG München, Beschluss v. 27.7.2006, Az. 31 AR 70/06 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3

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