Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.09.2007

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,189
BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04 (https://dejure.org/2006,189)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2006 - II ZR 225/04 (https://dejure.org/2006,189)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2006 - II ZR 225/04 (https://dejure.org/2006,189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 327a ff.
    Squeeze-out-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. Aktiengesetz (AktG) (sog. "Squeeze out") auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft; Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    AktG §§ 262 ff.; ; AktG §§ 327 a ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG §§ 262 ff. § § 327a ff.
    Zulässigkeit des sog. Squeeze-Out in der Liquidation; Parallelprüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlichen Prüfer.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Liquidation: Ausschluss von Minderheitsaktionären

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines ?Squeeze out? während der Liquidation der Gesellschaft ? Keine Bedenken gegen eine vor Abschluss der Unternehmensbewertung vorgenommene Parallelprüfung ? Bestellung des sachverständigen Prüfers auf Vorschlag des Hauptaktionärs unbedenklich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Squeeze-out in der Liquidation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Squeeze-out während der Liquidation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Squeeze-out in der Liquidation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prüfungen bei einem Squeeze-out

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 262 ff, 327a ff
    Zulässigkeit des Squeeze out auch im Liquidationsstadium der AG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Squeeze-out-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 99
  • ZIP 2006, 2080
  • NZI 2007, 128 (Ls.)
  • BB 2006, 2543
  • DB 2006, 17 (Ls.)
  • DB 2006, 2506
  • DB 2543, 2545
  • NZG 2006, 905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2000 (ZIP 2000, 1670 - "Moto-Meter") und vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 - "Dat/Altana") ist das Hinausdrängen von Minderheitsaktionären auch im Verfahren gemäß §§ 327 a ff. AktG unter dem Blickwinkel des Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Aktionäre dafür "wirtschaftlich voll entschädigt" werden.

    Da es grundsätzlich genügt, dass der den Squeeze out betreibende Hauptaktionär den Ausschluss der Minderheit für unternehmerisch geboten hält, kann ihm auch nicht vorgeschrieben werden, die Liquidation der Gesellschaft mit unverändertem Gesellschafterbestand bis zum Ende durchzuführen (vgl. zur Beachtlichkeit einer möglichst einfachen Unternehmensführung auch: BVerfGE 100, 289, 303).

    Von entscheidender Bedeutung ist jedoch, dass der Gesetzgeber mit dem Spruchverfahren eine weitere gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit geschaffen hat, die schon für sich allein die gebotene Sicherung dafür bietet, "dass ein zum Ausscheiden gezwungener Aktionär erhält, was seine gesellschaftliche Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist" (vgl. BVerfGE 100, 289, 303).

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 327/03

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über das Hinausdrängen von

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Wie der Senat durch Beschluss nach § 552 a ZPO vom 25. Oktober 2005 (in Verbindung mit dem Hinweisbeschluss vom 25. Juli 2005 - II ZR 327/03, ZIP 2005, 2107) klargestellt hat, ergibt sich die Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den sog. Squeeze out (§§ 327 a ff. AktG) bereits aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 25. Juli 2005 (aaO S. 2107 f.) ausgeführt hat, ist es hierfür ohne Bedeutung, dass die Abfindung in einem ersten Schritt von dem Hauptaktionär als Schuldner festgelegt wird (§ 327 b Abs. 1 Satz 1 AktG), weil ihre Angemessenheit in einem weiteren Schritt gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2, 3 AktG durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer zu prüfen ist, die auch nicht von dem Hauptaktionär, sondern auf seinen Antrag vom Gericht - ohne Bindung an den Vorschlag - ausgewählt und bestellt werden.

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Unabhängig davon, ob hieraus sogar ein eigenes Vorschlagsrecht des Hauptaktionärs abzuleiten ist (vgl. Büchel NZG 2003, 739, 801; Hasselbach in Kölner Komm.z.WPÜG 2. Aufl. § 327 c Rdn. 19; im Ergebnis auch Koppensteiner aaO § 327 c Rdn. 11), war ein solcher Vorschlag nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Gesetzes dem Hauptaktionär jedenfalls nicht verboten; denn dadurch wird die Unabhängigkeit der allein dem Gericht obliegenden Auswahl- bzw. Bestellungsentscheidung und damit zugleich die bestmögliche Gewähr für die Unabhängigkeit des Prüfers nicht tangiert.
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Soweit die Revision um eine Überprüfung des vom Senat für den Vergleich zwischen Unternehmenswert und Börsenwert angesetzten Dreimonatszeitraums (BGHZ 147, 108, 118) nachsucht, zeigt sie bereits keine Gründe auf, die dazu Veranlassung geben könnten; insbesondere legt sie auch nicht hinreichend dar, welche Relevanz eine solche Überprüfung für den vorliegenden Fall haben sollte.
  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    In dieser sog. Parallelprüfung liegt keine entsprechend § 319 Abs. 2 Nr. 5 a.F. HGB unzulässige Mitwirkung am Bericht der Hauptaktionärin, sondern ein sinnvolles Vorgehen, das eine frühzeitige Fehlerkorrektur durch den Prüfer ermöglicht und dessen Unabhängigkeit nicht in Frage stellt (so schon zutreffend OLG Stuttgart, ZIP 2003, 2363, 2365).
  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2000 (ZIP 2000, 1670 - "Moto-Meter") und vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 - "Dat/Altana") ist das Hinausdrängen von Minderheitsaktionären auch im Verfahren gemäß §§ 327 a ff. AktG unter dem Blickwinkel des Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Aktionäre dafür "wirtschaftlich voll entschädigt" werden.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Selbst eine Beratungstätigkeit durch den Prüfer wäre unter dem Blickwinkel einer verbotenen Mitwirkung im Sinne des § 319 Abs. 2 Nr. 5 a.F. HGB erst dann unzulässig, wenn sich diese auf unternehmerische Zweckmäßigkeitsentscheidungen erstreckt (vgl. BGHZ 135, 260).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Das ist aber allein aus der Tatsache einer Parallelprüfung, die durchaus sinnvoll ist, nicht zu entnehmen (vgl. dazu schon OLG Düsseldorf AG 2004, 207, 210 f.; AG 2005, 293, 297; Puszkajler, ZIP 2003, 518, 521; Ott, DB 2003, 1615, 1617; Schautes, DB 2004, 591, 593; Grunewald aaO, § 327 c Rdn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 16 U 59/04

    Ausschluss von Minderheitsaktionären

    Auszug aus BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
    Das ist aber allein aus der Tatsache einer Parallelprüfung, die durchaus sinnvoll ist, nicht zu entnehmen (vgl. dazu schon OLG Düsseldorf AG 2004, 207, 210 f.; AG 2005, 293, 297; Puszkajler, ZIP 2003, 518, 521; Ott, DB 2003, 1615, 1617; Schautes, DB 2004, 591, 593; Grunewald aaO, § 327 c Rdn. 13).
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Durch ihn soll jeder Minderheitsaktionär in die Lage versetzt werden, die der Festlegung der Barabfindung zugrunde liegenden Überlegungen nachzuvollziehen (vgl. BT-Drucks. 14/7034, S. 73; BGH NZG 2006, 905, 906 f. = AG 2006, 887, 889 = ZIP 2006, 2080, 2083 = DB 2005, 2506, 2508 = DB 2543, 2545 = NJW-RR 2007, 99, 100; LG München I AG 2009, 632, 634 = Der Konzern 2009, 364, 369).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auch eine GmbH in Liquidation, die - wie die Klägerin - noch nicht vollständig beendet ist, ist als juristische Person beteiligtenfähig (§ 70 Nr. 1 SGG; vgl zB Wagner in: Hennig, SGG, Stand August 2007, § 70 RdNr 19; ähnlich zum Rechtsstreit betreffend eine Gewerbeuntersagung für eine GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens BVerwG, Beschluss vom 18.1.2006 - 6 C 21/05 - NVwZ 2006, 599 f = Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 53; zur Wirksamkeit des sog Squeeze out trotz Auflösung der Aktiengesellschaft vgl BGH, BB 2006, 2543, RdNr 10 mwN).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Davon abgesehen liegt in der zeitlich mit der Aufstellung des Berichts durch den Hauptaktionär (§ 327 c Abs. 2 Satz 1 AktG) einhergehenden "Parallelprüfung" gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG ohnehin kein Verstoß gegen § 327 c Abs. 2 Satz 4, § 293 d Abs. 1 AktG, § 319 Abs. 3 HGB (vgl. Sen. Urt. v. 18. September 2006 - II ZR 225/04, AG 2006, 887 f. Tz. 14; Hüffer aaO § 327 c Rdn. 5 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4710
BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06 (https://dejure.org/2007,4710)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06 (https://dejure.org/2007,4710)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 1 BvR 2984/06 (https://dejure.org/2007,4710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Minderheitsaktionären gegen eine Barabfindung (Squeeze out) im Stadium der Abwicklung einer Aktiengesellschaft (AG); Gewährleistung des in der Aktie verkörperten Anteilseigentums durch das Grundrecht auf Eigentum; Erstreckung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; AktG § 305 Abs. 3 Satz 3; ; AktG § 327a; ; AktG § 327b; ; AktG § 327c; ; AktG § 327d; ; AktG § 327e; ; AktG § 327f; ; UmwG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 1; AktG § 327a
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2080
  • ZIP 2007, 2121
  • WM 2007, 2199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    Die Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze out) nach den §§ 327a ff. AktG sind mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 -, ZIP 2007, S. 1261).

    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass die Minderheitsaktionäre vollen Wertersatz für den Verlust der Aktien erhalten und zudem effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 -, ZIP 2007, S. 1261, unter Bezugnahme auf BVerfGE 100, 289 ).

    Sie steht im Einklang mit den vom Bundesverfassungsgericht zum Squeeze out im Allgemeinen herausgearbeiteten Grundsätzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 -, ZIP 2007, S. 1261) und lässt die wertsetzende Bedeutung des Eigentumsgrundrechts nicht außer Acht.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    a) Das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährleistet das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).

    Aus dieser Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 100, 289 ).

    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass die Minderheitsaktionäre vollen Wertersatz für den Verlust der Aktien erhalten und zudem effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 -, ZIP 2007, S. 1261, unter Bezugnahme auf BVerfGE 100, 289 ).

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. September 2006 - II ZR 225/04 -,.

    Dies entspricht im Übrigen der ganz herrschenden Auffassung in der Literatur (MünchKommAktG/Grunewald, 2. Aufl., § 327a Rn. 4; Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 327a Rn. 6; Fleischer, in: Großkomm. z. AktG, 4. Aufl., § 327a Rn. 5; Habersack, in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 3. Aufl., § 327a Rn. 12; Buchta, sj 2007, S. 42; ders., sj 2006, S. 43 ; Bungert, BB 2006, S. 2761; Wilsing/Siebmann, DB 2006, S. 2509; Döser, LMK 2006, 204395; Goslar, EWiR 2006, S. 673; Buchta/Sasse, DStR 2004, S. 958 ; a.A. Koppensteiner, in: Kölner Komm. z. AktG, 3. Aufl., Vor § 327a Rn. 6).

  • OLG Köln, 26.08.2004 - 18 U 48/04

    Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären; Übertragung der Aktien der

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26. August 2004 - 18 U 48/04 -,.

    Die Berufungen der Beschwerdeführer blieben ohne Erfolg (OLG Köln, DStR 2005, S. 1953).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    Soweit die Beschwerdeführer sich gegen die Beurteilung der Gerichte wenden, wonach Auswahl, Bestellung und Tätigkeit des sachverständigen Prüfers (§ 327c Abs. 2 Satz 3 AktG) nicht zu beanstanden sei, genügt ihr Vorbringen mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und insbesondere verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Begründungserfordernissen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    Soweit die Beschwerdeführer sich gegen die Beurteilung der Gerichte wenden, wonach Auswahl, Bestellung und Tätigkeit des sachverständigen Prüfers (§ 327c Abs. 2 Satz 3 AktG) nicht zu beanstanden sei, genügt ihr Vorbringen mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und insbesondere verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Begründungserfordernissen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    Soweit die Beschwerdeführer sich gegen die Beurteilung der Gerichte wenden, wonach Auswahl, Bestellung und Tätigkeit des sachverständigen Prüfers (§ 327c Abs. 2 Satz 3 AktG) nicht zu beanstanden sei, genügt ihr Vorbringen mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und insbesondere verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Begründungserfordernissen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    Soweit die Beschwerdeführer sich gegen die Beurteilung der Gerichte wenden, wonach Auswahl, Bestellung und Tätigkeit des sachverständigen Prüfers (§ 327c Abs. 2 Satz 3 AktG) nicht zu beanstanden sei, genügt ihr Vorbringen mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und insbesondere verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Begründungserfordernissen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    Soweit die Beschwerdeführer sich gegen die Beurteilung der Gerichte wenden, wonach Auswahl, Bestellung und Tätigkeit des sachverständigen Prüfers (§ 327c Abs. 2 Satz 3 AktG) nicht zu beanstanden sei, genügt ihr Vorbringen mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und insbesondere verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Begründungserfordernissen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
    Das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) schließt es indessen nicht grundsätzlich aus, Aktien einer Minderheit auch gegen deren Willen auf den Hauptaktionär zu übertragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95, 1 BvR 147/97 -, NJW 2001, S. 279 f.).
  • LG Bonn, 04.02.2004 - 16 O 49/03
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BVerfG, 25.07.2003 - 1 BvR 234/01

    Schutz von Minderheitsaktionären bei Verschmelzung

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Die auf Kostenersparnis und Missbrauchseindämmung ausgerichtete Zielsetzung hat auch das Bundesverfassungsgericht gebilligt und ausgeführt, ein Missbrauch könne nicht allein darin gesehen werden, dass ein Mehrheitsaktionär das Ziel verfolge, sich weniger verbliebener Minderheitsaktionäre zu entledigen (BVerfG NJW 2001, 279, 281 "Moto-Meter"; BVerfG ZIP 2007, 1261; 2007, 2121).

    Der von einem unmittelbar oder mittelbar (vgl. § 327 a Abs. 2 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG) wenigstens 95 % des Grundkapitals haltenden Hauptaktionär verfolgte Zweck, mittels eines Squeeze out Behinderungen bei der Unternehmensführung (einschließlich der Konzernführung) durch die übrigen Inhaber von Klein- und Kleinstbeteiligungen zu vermeiden, ist grundsätzlich legitim, ohne dass es auf das Vorliegen zusätzlicher (übergeordneter) unternehmerischer Gründe im Einzelfall ankommt (vgl. BVerfG ZIP 2007, 2121).

  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11

    Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG:

    Die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit des Hinausdrängens der Minderheitsaktionäre durch den Hauptaktionär nach den Vorschriften der §§ 327a ff. AktG stellt keine Enteignung dar, sondern ist Ausfluss der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen des GG entspricht (bereits BVerfG ZIP 2007, 1261, 1262; 2007, 2121, 2122; 2010, 571, 574; bereits zuvor BGH BB 2005, 2651, 2652, sowie zur Vermögensübertragung BVerfG NJW 2001, 279/280).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat (etwa BVerfG ZIP 2007, 1261, 1262; 2007, 2121, 2122; 2010, 571, 574) verstoßen die Vorschriften der §§ 327a ff. AktG nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG.

  • KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Der von einem wenigstens 95 % des Grundkapitals haltenden Hauptaktionär verfolgte Zweck, mittels Squeeze Out Behinderungen bei der Unternehmensführung durch die Inhaber von Klein- und Kleinstbeteiligungen zu vermeiden, ist daher grundsätzlich legitim, ohne dass es auf das Vorliegen zusätzlicher (übergeordneter) unternehmerischer Gründe im Einzelfall ankommt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.9.2007 - 1 BvR 2984/06 -, Rn. 8 nach juris).

    Den gesetzlichen Vorschriften über den Squeeze Out liegt gerade der Gedanke zugrunde, Behinderungen bei der Unternehmensführung durch die Inhaber von Klein- und Kleinstbeteiligungen zu verhindern, ohne dass es auf das Vorliegen zusätzlicher (übergeordneter) unternehmerischer Gründe im Einzelfall ankommt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.9.2007 - 1 BvR 2984/06 -, Rn. 8 nach juris).

    Nochmals: Der von einem Hauptaktionär verfolgte Zweck, mittels eines Squeeze Out Behinderungen bei der Unternehmensführung (einschließlich der Konzernführung) durch die Inhaber von Klein- und Kleinstbeteiligungen zu vermeiden, ist grundsätzlich legitim, ohne dass es auf das Vorliegen zusätzlicher (übergeordneter) unternehmerischer Gründe im Einzelfall ankommt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.9.2007 - 1 BvR 2984/06 -, Rn. 8 nach juris).

  • BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 1577/11

    Zur Entschädigung des Minderheitsaktionärs bei Beschränkung bzw Verlust seines

    Diese zielte auf eine anteilige Ausgleichszahlung wegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (vgl. im Übrigen zur Vereinbarkeit der Verzinsungsregel des § 327b AktG mit Art. 14 Abs. 1 GG: BVerfGK 11, 253 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2007 - 1 BvR 2984/06 -, WM 2007, S. 2199).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1460/10

    Umstrukturierung einer AG auf Initiative einer die Aktienmehrheit haltenden

    Aus dieser Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 100, 289 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2007 - 1 BvR 2984/06 -, WM 2007, S. 2199 ).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06

    Justizgewährungsanspruch eines aus einer AG gegen Kapitalabfindung

    Zudem ist sicherzustellen, dass die Minderheitsaktionäre vollen Wertersatz für den Verlust ihrer Aktien erhalten, und schließlich ist effektiver Rechtsschutz gegen den Ausschluss zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 -, ZIP 2007, S. 1261 [1262] unter Bezug auf BVerfGE 100, 289 [303]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 und 1 BvR 147/97 -, NJW 2001 S. 279 f.; vgl. ferner Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2007 - 1 BvR 2984/06 -, ZIP 2007, S. 2121 [2122]).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

    Darüber hinaus bestehen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer zudem keine durchgreifenden Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewandten gesetzlichen Verzinsungsregel (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3268, 3271 = ZIP 2007, 1261, wenngleich sich dort keine Ausführungen zum Zinsbeginn, sondern nur zur Sicherung des Zinsanspruchs befinden; vgl. ebenso BVerfG ZIP 2007, 2121; ZIP 2007, 1987 sowie OLG Stuttgart, ZIP 2007, 27, 30 f.; OLG Düsseldorf, AG 2008, 822).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    a) Die Regelungen in §§ 327a ff. AktG sind verfassungsmäßig (vgl. nur BVerfG AG 2008, 27; ZIP 2007, 1261 f.; BGH BB 2005, 2651).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 1 HKO 3309/09

    Verschmelzung Hama Tech AG

    In der Parallelprüfung liegt keine unzulässige Mitwirkung der Prüfer am Bericht der Verschmelzungspartner, sondern ein sinnvolles Vorgehen, das eine frühzeitige Fehlerkorrektur durch den Prüfer ermöglicht und dessen Unabhängigkeit nicht in Frage stellt (st. Rechtsprechung, vgl. BGH in ZIP 2006, 2080, 2082 und nachfolgend Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 19.09.2007, 1 BvR 2984/06, zitiert nach juris/ das Rechtsportal, OLG München in AG 2007, 287, OLG Stuttgart in ZIP 2003, 2363 und OLG Hamburg in ZIP 2004, 2288).
  • KG, 10.12.2009 - 23 AktG 1/09

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es im Hinblick auf die vermögensrechtliche Komponente der Aktie als Kapitalanlage dem Gesetzgeber nicht verwehrt ist, die Schutzvorkehrungen zugunsten des Minderheitsaktionärs auf die vermögensrechtliche Komponente der Anlage zu konzentrieren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2007 - 1 BvR 390/04 in ZIP 2007, 1261 ff.; bestätigt im Nichtannahmebeschluss vom 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06 in ZIP 2007, 2121 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht