Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.11.2005

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2006 - IX ZB 294/05   

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https://dejure.org/2006,1343
BGH, 12.10.2006 - IX ZB 294/05 (https://dejure.org/2006,1343)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX ZB 294/05 (https://dejure.org/2006,1343)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 294/05 (https://dejure.org/2006,1343)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Vergütung eines Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung; Bemessung der auf die nachträglich verteilte Masse bezogenen Vergütung

  • zvi-online.de

    InsVV § 6 Abs. 1
    Vergütung des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung nach den Umständen des Einzelfalls

  • Judicialis

    InsVV § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 6 Abs. 1
    Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung bei Durchführung einer Nachtragsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2131
  • MDR 2007, 424
  • NZI 2007, 17
  • NZI 2007, 43
  • WM 2007, 27
  • Rpfleger 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 294/05
    Das Verfahren, das die Rechtsbeschwerde im Auge hat, ist nur zulässig, wenn ein nach Einreichung der Schlussrechnung, jedoch vor dem Schlusstermin sich ergebender Massezufluss eine ergänzende Festsetzung der mit der Schlussrechnung beantragten Verwaltervergütung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, NZI 2006, 237, 238).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kommen deshalb nachträgliche Erhöhungen der Vergütungsfestsetzung auch aufgrund neuer Tatsachen nur bei einem Zufluss vor Beendigung des Verfahrens in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486, Rn. 15 f; vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 294/05, ZIP 2006, 2131 Rn. 4).

    Das Nachtragsverteilungsverfahren ist ein selbständiges, gesondert zu vergütendes Verfahren (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006, aaO Rn. 4; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 78/08, NZI 2010, 259 Rn. 3), für das der Verordnungsgeber keine Regelvergütung vorgesehen hat, weil Nachtragsverteilungen zu verschieden gelagert sind.

    Es ist dort sachgerecht, die Vergütung jeweils einzelfallbezogen festzulegen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006, aaO Rn. 5).

  • BGH, 19.12.2013 - IX ZB 9/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung wegen Massezuflüssen zwischen dem

    Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans">6 InsVV richtet (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 294/05, ZIP 2006, 2131 Rn. 4; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 78/08, NZI 2010, 259 Rn. 2 f; vom 6. Oktober 2011, aaO Rn. 15), der Festsetzung einer ergänzenden Vergütung nach Maßgabe der um die Massezuflüsse erhöhten Berechnungsgrundlage hier nicht entgegen.
  • AG Fulda, 11.04.2023 - 91 IK 11/21
    Als Berechnungsgrundlage ist der Wert der nachträglich zu verteilenden Insolvenzmasse zu berücksichtigen (BGH ZIP 2006, 2131).

    Der Verordnungsgeber hat für die Nachtragsverteilung keine Regelvergütung vorgesehen, weil die Nachtragsverteilungen zu verschieden gelagert sind und es sachgerechter ist, die Vergütung jeweils einzelfallbezogen festzulegen (BGH NZI 2010, 259; ZIP 2011, 2115; 2006, 2131).

    Der Wert der nachträglich zu verteilenden Masse ist der zuvor festgestellten Verteilungsmasse (§§ 1, 63 Abs. 1 S. 2 InsO) nicht hinzuzuzählen und keine auf die erhöhte Verteilungsmasse bezogene einheitliche Vergütung zu errechnen (BGH ZIP 2011, 2115; 2006, 2131; AG Offenburg ZInsO 2005, 481; HWF InsVerw-HdB Rn. 4; MüKoInsO/Stephan Anh. zu § 65 InsVV § …

    Der zugrunde gelegte Bruchteil sowie der Zuschlag ist unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 294/05 - und Beschluss vom 06.10.2011 - IX ZB 12/11 - nach Auffassung des Gerichts nicht begründet.

    Zudem und maßgeblich erging sie zu einem Zeitpunkt, als die Einschlägigkeit der (Vergütung für die) Nachtragsverteilung nach der Rechtsprechung noch mit dem Schlusstermin einsetzte (BGH, Beschl. v. 26.01.2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486; BGH, Beschl. v. 12.10.2006 - IX ZB 294/05, ZIP 2006, 2131), bevor sich der BGH als Stichtag zunächst für die Schlussverteilung (BGH, Beschl. v. 19.12.2013 - IX ZB 9/12, ZIP 2014, 334, dazu EWiR 2014, 183 (Zimmer)) und später für die Aufhebung bzw. Einstellung des Verfahrens (BGH, Beschl. v. 06.04.2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932) entschied und folglich derjenige Zeitraum, der von der Mindestvergütung erfasst wurde und in dem Einnahmen hätten fließen können, erheblich kürzer als nach heutiger Rechtslage war.

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 78/08

    Errechnung der auf die erhöhte Verteilungsmasse bezogenen Vergütung für die

    Dies hat der Senat im Beschluss vom 12. Oktober 2006 (IX ZB 294/05, ZIP 2006, 2131) im Einzelnen ausgeführt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.11.2005 - 23 U 3480/05   

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https://dejure.org/2005,4114
OLG München, 24.11.2005 - 23 U 3480/05 (https://dejure.org/2005,4114)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.2005 - 23 U 3480/05 (https://dejure.org/2005,4114)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 2005 - 23 U 3480/05 (https://dejure.org/2005,4114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Cash-Pool-Managements zwischen verbundenen Unternehmen

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines Cash-Pool-Managements zwischen verbundenen Unternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Cash-Pool-Management und Kapitalerhaltungsgrundsatz bei abhängiger GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 30 Abs. 1, § 43 Abs. 3
    Unzulässigkeit eines Cash-Pools bei unzureichender Absicherung des Stammkapitals

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Cash Pooling bei unterkapitalisierter Gesellschaft (Dr. Oliver Böttcher)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2131
  • ZIP 2006, 25
  • BB 2006, 286
  • DB 2005, 2811
  • NZG 2006, 195
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.2003 - II ZR 171/01

    Verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Kreditgewährung an

    Auszug aus OLG München, 24.11.2005 - 23 U 3480/05
    Auch die Entscheidung des BGH mit Urteil vom 24.11.2003 (BGHZ 157, 72 ) sei hierauf nicht übertragbar.

    Dies folgt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 24.11.2003 (Az. II ZR 171/01 = BGHZ 157, 72 ), wonach die Kreditvergabe aus gebundenem Vermögen an Gesellschafter einer GmbH auch bei Vollwertigkeit des Rückzahlungsanspruches einen Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot darstellt.

    Der Senat sieht insoweit keinen entscheidenden Unterschied zu dem vom Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 24.11.2003 (aaO.) entschiedenen Fall der Kreditgewährung an einen Gesellschafter.

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen mit Rücksicht auf die breite Diskussion in der Literatur, insbesondere im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2003 - Az. II ZR 171/01 (vgl. Nachweise in juris Rechtsprechung zu diesem Urteil), eine Bemerkung in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2005 (Az. II ZR 290/03) sowie die Ausführungen von Goette (ZIP 2005, 1481/1483 ff).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 55/04

    Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG München, 24.11.2005 - 23 U 3480/05
    Zinsen waren jedoch lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzusprechen, da der Beklagte in seiner Funktion als angestellter Geschäftsführer einer GmbH kein Unternehmer (§ 14 BGB ) sondern Verbraucher (§ 13 BGB ) war (vgl. BGH ZIP 2004, 1647 ; WM 2005, 2191 ).
  • BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine Gewinnzusage

    Auszug aus OLG München, 24.11.2005 - 23 U 3480/05
    Zinsen waren jedoch lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzusprechen, da der Beklagte in seiner Funktion als angestellter Geschäftsführer einer GmbH kein Unternehmer (§ 14 BGB ) sondern Verbraucher (§ 13 BGB ) war (vgl. BGH ZIP 2004, 1647 ; WM 2005, 2191 ).
  • BGH, 14.02.2005 - II ZR 290/03

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage hinsichtlich der Schiedsfähigkeit von

    Auszug aus OLG München, 24.11.2005 - 23 U 3480/05
    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen mit Rücksicht auf die breite Diskussion in der Literatur, insbesondere im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2003 - Az. II ZR 171/01 (vgl. Nachweise in juris Rechtsprechung zu diesem Urteil), eine Bemerkung in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2005 (Az. II ZR 290/03) sowie die Ausführungen von Goette (ZIP 2005, 1481/1483 ff).
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