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   BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04   

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https://dejure.org/2006,1163
BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04 (https://dejure.org/2006,1163)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - IX ZB 312/04 (https://dejure.org/2006,1163)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04 (https://dejure.org/2006,1163)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Kosten in einem Verfahren auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle falls der Insolvenzverwalter den Anspruch nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Gläubiger anerkannt hat; Verlust des Kostenprivilegs gemäß § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) auf ...

  • zvi-online.de

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 179, 180 Abs. 2; ZPO § 93
    Kostentragungspflicht des Insolvenzverwalters nach Bestreiten einer zunächst unzureichend angemeldeten Forderung trotz sofortigen Anerkenntnisses in (Feststellungs-)Rechtsstreit bei Bestreiten der Klageforderung durch den Schuldner vor Insolvenzeröffnung

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 179; ; InsO § 180 Abs. 2; ; ZPO § 93

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten bei Anspruchanerkennung durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 397
  • ZIP 2006, 2132
  • MDR 2007, 428
  • NZI 2007, 104
  • NZI 2007, 33
  • WM 2007, 91
  • AnwBl 2007, 76
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Der Senatsbeschluss vom 9. Februar 2006 (IX ZB 160/04, ZIP 2006, 576) hat nur klargestellt, dass unter den Voraussetzungen des § 93 ZPO jedenfalls innerhalb der Instanz keine Aufteilung der Kosten danach stattfindet, ob sie vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

    Der Bundesgerichtshof hat sich ausdrücklich hierzu noch nicht geäußert (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03, NZI 2005, 33, 34; v. 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, aaO S. 578).

    Dies folgt letztlich auch aus der Entscheidung des Senats für eine einheitliche Behandlung der Kosten bei sofortigem Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, aaO S. 578).

  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Der Bundesgerichtshof hat sich ausdrücklich hierzu noch nicht geäußert (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03, NZI 2005, 33, 34; v. 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, aaO S. 578).

    b) Die vom Beschwerdegericht abgelehnte Aufteilung der Forderung aus dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch in eine Insolvenzforderung und eine Masseverbindlichkeit ist nicht unbestritten (zum Meinungsstand vgl. BGH, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03, aaO S. 34).

  • OLG Hamm, 19.02.1990 - 23 W 534/89

    Vor und nach Konkurseröffnung angefallene Prozesskosten als Masseschuld

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 1482, 1483; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 19).

    Es werden auch praktische Gesichtspunkte angeführt: Die Gerichts- und Anwaltsgebühren deckten, soweit es sich um Verfahrensgebühren handele, nicht einzelne, sondern eine Gesamtheit gleichartiger Tätigkeiten und Prozesshandlungen ab (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 1482, 1483; s. auch MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 19).

  • OLG Rostock, 05.11.2001 - 3 U 168/99

    Haftung der Insolvenzmasse für vor der Insolvenzeröffnung entstandene

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Diese Vorschrift verhindere bei teilbaren Leistungen eine insolvenzrechtlich unerwünschte und sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung des Gläubigers, der eine teilbare Leistung schulde, und eine entsprechende Benachteiligung der übrigen Insolvenzgläubiger (vgl. OLG Rostock ZIP 2001, 2145 f; HK-InsO/Eickmann, 4. Aufl. § 85 Rn. 10; Hamburger Kommentar/Kuleisa, InsO § 85 Rn. 14; Lüke, in Kübler/Prütting aaO § 85 Rn. 59; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 20; Uhlenbruck ZIP 2001, 1988, 1989).
  • OLG Nürnberg, 22.05.2002 - 3 W 1144/02

    Zur Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnis nach Ablauf der Notfrist des § 276

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Jedenfalls mit Einreichung der Klageerwiderungsschrift im schriftlichen Vorverfahren, mit der ein Antrag auf Klageabweisung angekündigt wird, verliert der Beklagte das Kostenprivileg des § 93 ZPO (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1996, 392, 393; OLG Hamburg MDR 2002, 421 f; OLG Nürnberg NJW 2002, 2254 f; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 285; Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 93 Rn. 5; Saenger/Gierl, ZPO § 93 Rn. 27; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 15.03.1995 - 2 WF 12/95

    Sofortiges Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Jedenfalls mit Einreichung der Klageerwiderungsschrift im schriftlichen Vorverfahren, mit der ein Antrag auf Klageabweisung angekündigt wird, verliert der Beklagte das Kostenprivileg des § 93 ZPO (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1996, 392, 393; OLG Hamburg MDR 2002, 421 f; OLG Nürnberg NJW 2002, 2254 f; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 285; Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 93 Rn. 5; Saenger/Gierl, ZPO § 93 Rn. 27; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 28.07.1997 - 4 W 4/97
    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Jedenfalls mit Einreichung der Klageerwiderungsschrift im schriftlichen Vorverfahren, mit der ein Antrag auf Klageabweisung angekündigt wird, verliert der Beklagte das Kostenprivileg des § 93 ZPO (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1996, 392, 393; OLG Hamburg MDR 2002, 421 f; OLG Nürnberg NJW 2002, 2254 f; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 285; Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 93 Rn. 5; Saenger/Gierl, ZPO § 93 Rn. 27; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
    Jedenfalls mit Einreichung der Klageerwiderungsschrift im schriftlichen Vorverfahren, mit der ein Antrag auf Klageabweisung angekündigt wird, verliert der Beklagte das Kostenprivileg des § 93 ZPO (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1996, 392, 393; OLG Hamburg MDR 2002, 421 f; OLG Nürnberg NJW 2002, 2254 f; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 285; Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 93 Rn. 5; Saenger/Gierl, ZPO § 93 Rn. 27; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. Rn. 4).
  • BGH, 17.03.2009 - VI ZB 14/08

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung im streitigen

    Es trifft zwar zu, dass der Insolvenzverwalter, der einen bereits gegen den Schuldner anhängigen Rechtsstreit aufnimmt, grundsätzlich noch mit der Rechtsfolge aus § 93 ZPO anerkennen kann, aber die bisherige Prozessführung des Schuldners gegen sich gelten lassen muss mit der Folge, dass ihm die Wirkung des § 93 ZPO nicht zugute kommt, wenn schon der Schuldner nicht mehr mit den Wirkungen des § 93 ZPO hätte anerkennen können (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - NJW-RR 2007, 397 f.).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Der an die Stelle des Schuldners in den aufgenommenen Rechtsstreit eintretende Widersprechende ist an die bisherigen Ergebnisse des Rechtsstreits gebunden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. September 2006, IX ZB 312/04, NZI 2007, 104).

    (2) Zutreffend ist allerdings, dass der an Stelle des Schuldners in den aufgenommenen Rechtsstreit eintretende widersprechende Insolvenzgläubiger an die bisherigen Prozessergebnisse einschließlich der Fristversäumnisfolgen gebunden ist (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, NZI 2007, 104; Schumacher aaO § 180 Rn. 22; Jaeger/Gerhardt aaO § 180 Rn. 75; Uhlenbruck/Sinz aaO § 180 Rn. 22).

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 364/13

    Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im

    Hat der Insolvenzverwalter nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreits zu tragen, sind die von ihm zu erstattenden Kosten des Beschwerdeverfahrens einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. September 2006, IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 13 f.; Beschluss vom 20. März 2008, IX ZB 68/06, juris Rn. 4; Urteil vom 29. Mai 2008, IX ZR 45/07, ZIP 2008, 1441 Rn. 29; Beschluss vom 2. März 2011, IV ZR 18/10, juris Rn. 5 f.), während der Kostenerstattungsanspruch des Gegners für die Vorinstanzen nur als Insolvenzforderung besteht.

    Der Insolvenzverwalter kann ein sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge nach § 93 ZPO jedoch nicht mehr abgeben, wenn der Schuldner diese Möglichkeit zuvor durch sein (für den Insolvenzverwalter nicht anfechtbares) prozessuales Verhalten bereits verloren hatte (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - VI ZB 14/08, juris Rn. 5; K. Schmidt/Jungmann, InsO, 19. Aufl., § 179 Rn. 7; a.M. Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl., § 180 Rn. 22).

    Die danach von dem Beklagten zu tragenden Kosten des Beschwerdeverfahrens stellen sich - worüber in der Kostengrundentscheidung zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 11) - insgesamt als Masseverbindlichkeit dar.

    Eine Trennung nach Zeitabschnitten erfolgt innerhalb derselben Instanz nicht, so dass der Gläubiger seine Kosten insgesamt als Masseforderung geltend machen kann (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 13 f.; Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 68/06, juris Rn. 4; Urteil vom 29. Mai 2008 - IX ZR 45/07, ZIP 2008, 1441 Rn. 29; Beschluss vom 2. März 2011 - IV ZR 18/10, juris Rn. 5 f.; s.a. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, ZIP 2006, 576 Rn. 15; a.A. MünchKomm InsO/Schumacher, 3. Aufl., § 85 Rn. 20; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl., § 180 Rn. 43 ff. mwN).

    Aus § 86 Abs. 2 InsO ergibt sich kein anderes Ergebnis (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 12).

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 129/07

    Zulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den

    Infolge der von dem Kläger glaubhaft gemachten Masseunzulänglichkeit kommt es auf die von dem Kammergericht aufgeworfene Frage, ob trotz einheitlicher Kostenentscheidung die vor der Insolvenzeröffnung angefallenen Prozesskosten gegen den Insolvenzverwalter festgesetzt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132, 2133 f Rn. 10 ff), nicht an.
  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16

    Unterbrechung eines Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    (b) Die Vergütungsforderung des gemeinsamen Vertreters ist auch nicht durch den Grundsatz des einheitlichen Kostenerstattungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13, ZIP 2016, 1490 Rn. 10 f. mwN; Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 13 f.; Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, ZIP 2006, 576 Rn. 15, jeweils mwN) zur Masseverbindlichkeit geworden.

    Eine Aufteilung der Forderung aus dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch in eine Insolvenzforderung für den Zeitraum bis zur Unterbrechung und eine Masseverbindlichkeit für den Zeitraum nach Aufnahme erfolgt innerhalb derselben Instanz nicht (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 14; Beschluss vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13, ZIP 2016, 1490 Rn. 10 mwN).

  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/16

    Anerkenntnis; Auskunftserteilung; eidesstattliche Versicherung

    In dem zum Beleg hierzu zumeist zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2007, 397 ) wird nur die Verteidigungsanzeige bei gleichzeitig angekündigtem Klagabweisungsantrag als Hindernis eines späteren sofortigen Anerkenntnisses gesehen.
  • BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der

    Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11; HK-InsO/Kayser 7. Aufl. § 85 Rn. 59) .

    Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11; MüKoInsO/Hefermehl § 55 Rn. 45; HK-InsO/Kayser § 85 Rn. 59) .

    Jedenfalls innerhalb einer Instanz kommt eine Differenzierung mit Blick auf die durch Verfahrensgebühren geprägten Gebührenordnungen nicht in Betracht (BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 14; HK-InsO/Lohmann § 55 Rn. 5) .

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07

    Zahlungsansprüche auf erstesAnfordern aus einem Übernahmevertrag in der Insolvenz

    Eine Trennung nach Zeitabschnitten erfolgt nicht, jedenfalls nicht innerhalb der Instanz, so dass der Gläubiger seine Kosten insgesamt als Masseforderung geltend machen kann (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, ZIP 2006, 576, 578 Rn. 15; v. 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132, 2133 Rn. 13; v. 20. März 2008 - IX ZB 68/06 Rn. 4).
  • KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06

    Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in

    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).

    Darauf kommt es hier aber nicht an, weil die der Kostenfestsetzung zugrunde liegende und den Kostenbeamten bindende Kostengrundentscheidung keine Einschränkungen enthält (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; Rpfleger 1990, 1482, 1483; Münchener Komm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 19; aA wohl BFH ZIP 2002, 2225).

    Ob trotz einheitlicher Kostenentscheidung die vor der Insolvenzeröffnung angefallenen Prozesskosten gegen den Insolvenzverwalter festgesetzt werden können, wird in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; BFH ZIP 2002, 2225).

  • OLG München, 15.04.2016 - 11 W 641/16

    Kosten eines vorinsolvenzlichen selbständigen Beweisverfahrens als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats und fast einhelliger obergerichtlicher Meinung handelt es sich bei einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter, dem die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind, insgesamt um eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und zwar unabhängig davon, ob die Kosten des erstattungsberechtigten Prozessgegners vor oder nach der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Verwalter entstanden sind (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZB 312/04 = NJW-RR 2007, 397 = ZinsO 2006, 1214; BGH BRAGOreport 2003, 39; Senat MDR 1999, 1524 = AGS 2000, 161 = ZIP 2000, 31; Kammergericht AnwBl. 2002, 666; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 272; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 335).

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Senats (angedeutet auch im Beschluss des BGH vom 28.09.2006 - IX ZB 312/04) nur für bereits vor Eintritt des Insolvenzverwalters vollständig abgeschlossene Instanzen, in denen Kostenentscheidungen gegen den Gemeinschuldner ergangen sind (Senat a. a. O.).

    c) Hinzu kommt, dass die abschließende Beantwortung der hier aufgeworfenen Fragen des Insolvenzrechts entgegen der vom Landgericht in einem Hinweis vertretenen Auffassung nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren verlagert werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2006, a. a. O., Tz. 11).

  • LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08

    Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil

  • KG, 23.06.2020 - 14 U 118/17

    Schadensersatz aus Prospekthaftung im Zusammenhang mit einer Fondsbeteiligung

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17

    Kostenerstattungspflicht des Insolvenzverwalters aufgrund eines nach Aufnahme des

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZB 68/06

    Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits nach Aufnahme in der Insolvenz

  • OLG Koblenz, 15.11.2012 - 6 W 557/12

    Kostenentscheidung: Sofortige Anerkennung einer Widerklage

  • OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis einer Forderung auf Erstattung von

  • LG Stuttgart, 13.01.2010 - 42 O 51/05

    Zulässigkeit der Weiterverfolgung eines Vergütungsanspruchs im

  • OLG Schleswig, 19.10.2009 - 16 W 115/09

    Behandlung eines vor der Insolvenz entstandenen Kostenerstattungsanspruchs nach

  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 224/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

  • BGH, 02.03.2011 - IV ZR 18/10

    Aufgrund einer Kostengrundentscheidung gegenüber einem Beklagten ergangene

  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 193/09

    Notwendigkeit einer hinreichenden Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses;

  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 226/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

  • OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09

    Anwaltliches Vergütungsrecht: Berechnung der Verfahrensgebühr bei nur teilweiser

  • OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11

    Rechtsnatur der Verbindlichkeit aus einer Insolvenzanfechtung in der Insolvenz

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13

    Kein gesetzlicher Forderungsübergang betreffend den Eigenanteil des Geschädigten

  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15

    Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber Pflichtteilsberechtigten - sofortiges

  • KG, 26.04.2021 - 19 W 40/21

    Kostenfestsetzung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2008 - 7 O 4785/08

    Gewerberaummiete: Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis bei Klage auf

  • LG Saarbrücken, 05.01.2011 - 5 T 555/10

    Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gegen einen

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.10.2014 - 4 KO 1007/14

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Gerichtsgebühren als Masseverbindlichkeit

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