Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2006 - IX ZB 124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2360
BGH, 23.03.2006 - IX ZB 124/05 (https://dejure.org/2006,2360)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - IX ZB 124/05 (https://dejure.org/2006,2360)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - IX ZB 124/05 (https://dejure.org/2006,2360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Grundsatzbetreuung der Rechtssache nach Stellung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

  • zvi-online.de

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2
    Fortbestehende Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach PKH-Antragstellung auch bei Grundsatzentscheidung in anderen Verfahren (hier: vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung)

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2
    Fortgeltung der grundsätzlichen Bedeutung nach Erlass einer höchstrichterlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - PKH bei Wegfall der Grundsatzbedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 400
  • ZIP 2006, 920
  • MDR 2006, 1305
  • NZI 2006, 608
  • JR 2007, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Schlusstermin

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 124/05
    Da es sich um eine Verfahrenserklärung handelt, ist der Senat zu einer derartigen Auslegung befugt (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 m. Anm. Ahrens aaO S. 401; G. Pape ZInsO 2005, 599).

    Zwar hat der Senat die Frage, derentwegen die Sache grundsätzliche Bedeutung hatte, inzwischen entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 aaO).

    Wie der Senat in dem Beschluss vom 17. März 2005 (aaO) ausgeführt hat, kann dem Schuldner bei fehlenden Gläubigeranmeldungen die Restschuldbefreiung unter Umständen bereits im Schlusstermin erteilt werden.

    Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung kann nur versagt werden, wenn noch Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) oder sonstige Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) offen sind (BGH, Beschl. v. 17. März 2005 aaO).

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZB 110/04

    Höhe des Auslagenpauschsatzes des Insolvenzverwalters bei mehrjähriger Dauer des

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 124/05
    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) erfordert, dass die der Rechtsprechung des Senats widersprechende Beschwerdeentscheidung nicht rechtskräftig wird (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99, 100).
  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 154/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche

    b) Dass der VI. Zivilsenat zwischenzeitlich von seiner Rechtsauffassung abgerückt ist (s. unten 2. a) und damit die bis dahin entscheidungserhebliche Divergenz nach Einlegung der Rechtsbeschwerde entfallen ist, steht der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - IX ZB 124/05, NJW-RR 2007, 400 Rn. 4).
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 14/07

    Widerruf der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

    Mit Blick auf die nach Eingang des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ergangene Entscheidung des Senats vom 21. September 2006 (IX ZB 24/06, WM 2006, 2310) ist eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 124/05, ZIP 2006, 920).
  • BGH, 04.02.2020 - X ZB 11/18

    Erfolglose Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Einsetzung in den vorigen

    Eine Rechtsbeschwerde bleibt zwar trotz nachträglicher Klärung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99 Rn. 2; Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 124/05, NJW-RR 2007, 400 Rn. 4).
  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 155/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist:

    b) Dass der VI. Zivilsenat zwischenzeitlich von seiner Rechtsauffassung abgerückt ist (s. unten 2. a) und damit die bis dahin entscheidungserhebliche Divergenz nach Einlegung der Rechtsbeschwerde entfallen ist, steht der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - IX ZB 124/05, NJW-RR 2007, 400 Rn. 4).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 171/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Streit über die Höhe der

    In einem solchen Falle ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn sie Erfolgsaussicht hat (BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 291/03, n.v.; v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99, 100; v. 23. März 2006 - IX ZB 124/05, ZIP 2006, 920, 921; zur Zulässigkeit einer Revision in einem vergleichbaren Fall vgl. BGH, Beschl. v. 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZB 180/04

    Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Fällt nach Einlegung der Rechtsbeschwerde die Grundsatzbedeutung der Rechtssache weg, kann die Rechtsbeschwerde jedoch gleichwohl zulässig sein; denn die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) erfordert, dass eine der Rechtsprechung des Senats widersprechende Beschwerdeentscheidung nicht rechtskräftig wird (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99, 100; Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 124/05, ZVI 2006, 250, 251).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht