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   OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06   

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OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06 (https://dejure.org/2007,3030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2007 - 9 U 51/06 (https://dejure.org/2007,3030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 9 U 51/06 (https://dejure.org/2007,3030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Finanziertes Rechtsgeschäft: Rückabwicklung zweier Darlehensverträge zur Finanzierung des Beitritt zu einer Grundstücksfondsgesellschaft zu Steuersparzwecken; Beginn der Verjährung; Erstreckung der Formunwirksamkeit eines Darlehensvertrages auf einen gleichzeitig ...

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 199 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139 § 199 Abs. 1
    Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 BGB von Rückforderungsansprüchen aus kreditfinanziertem Immobilienerwerb erst nach Rechtsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückabwicklung zweier zur Finanzierung des Beitritts zu einer Grundstücksfondsgesellschaft abgeschlossenen Darlehensverträge; Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz; Vorliegen eines verbundenen Geschäfts zwischen einem Darlehensvertrag und ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 139, 199 Abs. 1
    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen aus finanziertem Immobilienfondsbeitritt bei verwickelter Rechtslage erst mit Rechtsberatung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Zur Frage des Verjährungsbeginns von Rückforderungsansprüchen aus finanziertem Immobilienfondsbeitritt

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1745
  • WM 2007, 1969
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Zwar lässt sich dies - zumindest nach der neueren, erst nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04) - nicht damit begründen, bei Abschluss des Darlehensvertrags sei auf Seiten der Kläger kein Treuhänder aufgetreten.

    Eine solche Vermutung ist nur gerechtfertigt, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04; BGH, Urteil vom 21.7.2003 - II ZR 387/02; BGH, Urteil vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02).

    Bei der unechten Abschnittsfinanzierung, die hier vorliegt, weil die Gesamtlaufzeit des Darlehens die vereinbarte Zinsfestschreibung überschreitet, fehlt diese Gesamtbetragsangabe, wenn der Vertrag - wie hier - nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Betrag, nicht aber die für die Gesamtlaufzeit des Vertrags zu erbringenden Zahlungen ausweist (BGH Urteile vom 8.6.2004 - XI ZR 150/03; 14.9.2004 - XI ZR 11/04; 19.10.2004 - XI ZR 337/03; 25.4.2006 - XI ZR 193/04).

    Hiervon ist auch dann auszugehen, wenn die Valuta zwar den Darlehensnehmern nicht unmittel zugeflossen, deren Weisung entsprechend aber unmittelbar an einen Dritten ausbezahlt wurden (BGH Urteil vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04), was vorliegend erfolgte.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 400/03

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Nach beiden Vorschriften gilt ein Darlehen als empfangen, wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt hat (BGH, Urteil vom 12.12.2002 - XI ZR 47/01; BGH, Urteil vom 16.5.2006 - XI ZR 400/03; BGH Urteil vom 7.12.2006 - XI ZR 341/05).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    a) Auch bei Vorliegen eines wirksamen Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz könnten die Kläger nach § 3 HWiG zwar Rückzahlung der auf das Darlehen erbrachten Leistungen verlangen, wobei ihr Vortrag zu diesem Zahlungsanspruch nach der neueren Rechtsprechung des BGH, der nunmehr eine Berücksichtigung erzielter Steuervorteile verlangt (BGH Urteil vom 24.4.2007 - XI ZR 17/06), unschlüssig ist.
  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Bei der unechten Abschnittsfinanzierung, die hier vorliegt, weil die Gesamtlaufzeit des Darlehens die vereinbarte Zinsfestschreibung überschreitet, fehlt diese Gesamtbetragsangabe, wenn der Vertrag - wie hier - nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Betrag, nicht aber die für die Gesamtlaufzeit des Vertrags zu erbringenden Zahlungen ausweist (BGH Urteile vom 8.6.2004 - XI ZR 150/03; 14.9.2004 - XI ZR 11/04; 19.10.2004 - XI ZR 337/03; 25.4.2006 - XI ZR 193/04).
  • BGH, 19.10.2004 - XI ZR 337/03

    Anforderungen an die Angabe des Gesamtbetrages aller zu erbringenden Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Bei der unechten Abschnittsfinanzierung, die hier vorliegt, weil die Gesamtlaufzeit des Darlehens die vereinbarte Zinsfestschreibung überschreitet, fehlt diese Gesamtbetragsangabe, wenn der Vertrag - wie hier - nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Betrag, nicht aber die für die Gesamtlaufzeit des Vertrags zu erbringenden Zahlungen ausweist (BGH Urteile vom 8.6.2004 - XI ZR 150/03; 14.9.2004 - XI ZR 11/04; 19.10.2004 - XI ZR 337/03; 25.4.2006 - XI ZR 193/04).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Eine solche Vermutung ist nur gerechtfertigt, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04; BGH, Urteil vom 21.7.2003 - II ZR 387/02; BGH, Urteil vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Hierauf stehen ihnen Zinsen unter dem Gesichtspunkt des bereicherungsrechtlichen Nutzungsersatzes aus § 818 Abs. 1 BGB zu (BGH Urteil vom 4.4.2000 - XI ZR 200/99), wobei der Senat die Höhe der Nutzungen an der vertraglichen vereinbarten Zinsen bemisst.
  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Nach beiden Vorschriften gilt ein Darlehen als empfangen, wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt hat (BGH, Urteil vom 12.12.2002 - XI ZR 47/01; BGH, Urteil vom 16.5.2006 - XI ZR 400/03; BGH Urteil vom 7.12.2006 - XI ZR 341/05).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Dass ihr diesbezüglicher Vortrag den Anforderungen an die Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Instituts nicht annähernd genügt und dabei keine der vom BGH mit Urteilen vom 16.5.2006 (XI ZR 6/04) und 19.9.2006 (XI ZR 204/04) konkretisierten Voraussetzungen vorgetragen ist, wurde den Klägern mit dem Hinweis 7.2.2006 mitgeteilt, ohne dass hierzu weiterer Vortrag erfolgt wäre.
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06
    Dass dies in dem vom II. Senat des BGH am 21.3.2005 entschiedenen Fall (II ZR 411/02) so war, ist keine notwendige Voraussetzung für die Bejahung eines verbundenen Geschäfts.
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • LG Köln, 12.03.2013 - 21 O 472/11

    Schadensersatz einer Kommune aus Verletzung der Anlageberatungspflicht im

    Dazu gehören bei Schadensersatzansprüchen auch die Pflichtverletzung oder die gleichstehende Handlung, der Eintritt eines Schadens und die Kenntnis von der eigenen Schadensbetroffenheit (BGH NJW 1993, 648ff.; 96, 117ff.; Urt. v. 09.11.2007 - V ZR 25/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt WM 2007, 1969ff.).
  • OLG Celle, 07.05.2008 - 3 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle

    cc) Nicht tragfähig ist demgegenüber vorliegend die in jüngster Zeit wiederholt anzutreffende Argumentation aus "SchrottimmobilienFällen" dahingehend, dass wegen der verwickelten und unübersichtlichen Rechtslage auf den Zeitpunkt der ersten anwaltlichen Beratung abzustellen sei (vgl. z. B. OLG Frankfurt, 9 U 51/06, Urteil vom 22. Mai 2007).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung

    Lediglich bei besonders unübersichtlicher und verwickelter Rechtslage können aber ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel den Verjährungsbeginn bis zur Klärung ausschließen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007 - 9 U 51/06, ZIP 2007, 1745).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 9 U 61/11

    Schadensersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Soweit die Klägerin in ihrer ergänzenden Stellungnahme zur Begründung ihrer Auffassung sich auf die Entscheidung des Senats vom 22.05.2007 - 9 U 51/06 - bezieht, wird der Gegenstand jener Entscheidung verkannt.
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