Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 20.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 1153/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9364
OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 1153/06 (https://dejure.org/2007,9364)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2007 - 5 U 1153/06 (https://dejure.org/2007,9364)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2007 - 5 U 1153/06 (https://dejure.org/2007,9364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133; 157; 164; 1922
    Beschränkungen einer Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klausel mit Gegenstand des Verlust eines Schlusserbenrechts bei Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Tod eines erstverstorbenen Elternteils; Verlust des Schlusserbenrechts

  • der-rechtsberater.de

    Ärztliches Attest als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Vorsorgevollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer an die Vorlage eines ärztlichen Attest des geknüpften Vollmacht; Anforderungen an die Darlegung bei Benennung eines Zeugen zu einer nicht in seiner Person eingetretenen inneren Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht muß genau beachtet werden

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 133, 157, 164, 167, 168, 172, 607, 1922
    Haftung einer Bank bei Fehlinterpretation einer postmortalen Vollmacht; Erheblichkeit einer Beweisbehauptung zu einer inneren Tatsache

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2210
  • FamRZ 2007, 1190
  • WM 2007, 1785
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.06.2007 - 9 U 135/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6915
OLG Celle, 20.06.2007 - 9 U 135/06 (https://dejure.org/2007,6915)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2007 - 9 U 135/06 (https://dejure.org/2007,6915)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 9 U 135/06 (https://dejure.org/2007,6915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Verbotene Auszahlungen an eine GmbH & Co. KG in der Überschuldung der Komplementär-GmbH

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 2 GmbHG; § 128 HGB
    Geltendmachung der Zahlung ausstehender Stammeinlagen gegen einen Gesellschafter der Gemeinschuldnerin durch den Insolvenzverwalter; Rückgriff auf den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin wegen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife; Schädigung der Masse wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Zahlung ausstehender Stammeinlagen gegen einen Gesellschafter der Gemeinschuldnerin durch den Insolvenzverwalter; Rückgriff auf den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin wegen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife; Schädigung der Masse wegen ...

  • Judicialis

    GmbHG § 64 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 64 Abs. 2
    Verbotene Auszahlungen durch Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 64 Abs. 2
    Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für Zahlungen an die insolvenzreife KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2210
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2007 - 9 U 135/06
    Sofern der Beklagte darauf hinweist, dass die Masse durch die Rückzahlung des Betrages nicht besser stehen dürfe, wird diesem Gedanken durch den Vorbehalt zugunsten des Geschäftsführers Rechnung getragen, nach Erstattung des Betrages seine Rechte gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99 , S. 19).

    dabei deckt sich der ihm zustehende Anspruch nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99 , S. 19. s. auch Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 , S. 9. vgl. auch Lutter/Hommelhoff, a. a. O., § 64 Rn. 65).

  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2007 - 9 U 135/06
    dabei deckt sich der ihm zustehende Anspruch nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99 , S. 19. s. auch Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 , S. 9. vgl. auch Lutter/Hommelhoff, a. a. O., § 64 Rn. 65).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 234/07

    Keine persönliche Haftung der oHG-Gesellschafter für Insolvenzverfahrenskosten

    Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für diese Kosten lehnt im Ergebnis - mit unterschiedlichen Begründungen - auch die ganz überwiegende Meinung in Literatur und Rechtsprechung ab (vgl. OLG Celle ZIP 2007, 2210, 2211; MünchKomm-InsO/Brandes, aaO § 93 Rn. 10; HK-InsO/ Kayser, aaO § 93 Rn. 24; HmbKomm-InsO/Pohlmann, aaO § 93 Rn. 18; MünchKomm-HGB/K. Schmidt, aaO § 128 Rn. 81; Schlegelberger/K. Schmidt, aaO § 128 Rn. 70; Joost/Strohn/Hillmann, HGB 2. Aufl. § 128 Rn. 69; Oetker/ Boesche, aaO; Kesseler, aaO Rn. 572; Oepen, aaO Rn. 197 i.V.m. Rn. 194; Pelz, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Insolvenz [1999] S. 97 f; Stahlschmidt, Die GbR in der Insolvenz [2003] S. 88 f; Brinkmann, aaO S. 121 f; Marotzke ZInsO 2008, 57, 60 f; Heitsch ZInsO 2008, 793, 794; Pohlmann ZInsO 2008, 21, 22 f; zur KO Staub/Habersack, HGB 4. Aufl. § 128 Rn. 72; Jaeger aaO S. 171).
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