Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.01.2007

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05   

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https://dejure.org/2006,3599
LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05 (https://dejure.org/2006,3599)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05 (https://dejure.org/2006,3599)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 (https://dejure.org/2006,3599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 2 S 1 BGB, § 271 BGB, § 55 Abs 1 Nr 2 InsO, § 108 Abs 2 InsO
    Anspruch gegen Betriebserwerber auf Zahlung der vor insolvenzbedingtem Betriebsübergang fälliggewordenen Altersteilzeitvergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Altersteilzeitvergütung während der Freistellungsphase; Weitergeltung eines Altersteilzeitvertrages nach einem Betriebsübergang; Eintritt des Betriebsübernehmers in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden ...

  • hensche.de

    Altersteilzeit, Insolvenz des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BGB § 55 Abs. 1; ; BGB § 613 a; ; InsO § 108 Abs. 2; ; Richtlinie 2001/23/EG Art. 5 Abs. 2 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit, Freistellungsphase; Insolvenz, Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    In der Bundesrepublik Deutschland gilt die den Art. 3 und 4 entsprechende Vorschrift des § 613 a BGB auch beim Betriebsübergang in der Insolvenz (vgl. BAG, a.a.O., ständige Rechtsprechung seit BAG vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - AP Nr. 18 zu § 613 a BGB).

    Es hat dies mit den Verteilungsgrundsätzen des Insolvenzverfahrens begründet, auf die sich die zugrunde liegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1980 (3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326) hinsichtlich betrieblicher Altersversorgung bezog.

    Schließlich besteht ein entscheidender Unterschied zur Problematik aufgrund deren der 3. Senat mit seiner Entscheidung vom 17.01.1980 (BAGE 32, S. 326 ff.) die insolvenzrechtliche Einschränkung des Übergangs von Anwartschaften auf Betriebsrente im Konkurs begründete.

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Rechtsverhältnisse in Altersteilzeit sind Arbeitsverhältnisse, für die die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten, soweit sich aus dem Recht der Altersteilzeit nichts anderes ergibt (BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 947/03 - BAGE 112, 214 - 222 = AP Nr. 5 zu § 55 InsO mit Anm. Hanau; vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 - AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 - AP Nr. 5 zu § 55 InsO).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Auch solche Ansprüche auf Altersteilzeitvergütung die auf Arbeitsleistungen vor Insolvenzeröffnung beruhen, sind von einem Erwerber, der einen Betrieb vom Insolvenzverwalter erwirbt, zu erfüllen, soweit sie nach dem Betriebsübergang fällig werden (Abweichung von BAG v. 19.10.04 9 AZR 645/03).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 09. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, S. 527 offen gelassen, ob ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf den Betriebsübernehmer übergeht, wenn der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits in der Freistellungsphase befand (ablehnend: Hanau, RdA 2003, S. 230, 231; Sieg/Waschmann, Unternehmensumstrukturierung aus arbeitsrechtlicher Sicht, 2005, Rn 111).

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Hinsichtlich der Elternzeit hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 02.12.1999 (NZA 2000 S. 369) zutreffend festgestellt, dass trotz Ruhens der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dieses bei einem Betriebsinhaberwechsel übergeht.
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Das hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung begründet (EuGH, Urteil vom 13.11.1990 - Rs. C-106/89, Slg. 1990, I-4135-Marleasing) und ist in der deutschen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BAG vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 361; Kerber, Das europäische Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte, 2003, § 5).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Das hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung begründet (EuGH, Urteil vom 13.11.1990 - Rs. C-106/89, Slg. 1990, I-4135-Marleasing) und ist in der deutschen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BAG vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 361; Kerber, Das europäische Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte, 2003, § 5).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Rechtsverhältnisse in Altersteilzeit sind Arbeitsverhältnisse, für die die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten, soweit sich aus dem Recht der Altersteilzeit nichts anderes ergibt (BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 947/03 - BAGE 112, 214 - 222 = AP Nr. 5 zu § 55 InsO mit Anm. Hanau; vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 - AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 - AP Nr. 5 zu § 55 InsO).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

    c) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272) und das Hessische Landesarbeitsgericht (23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391) bejahen einen Übergang des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auch dann, wenn der Betriebsübergang während der Freistellungsphase des Arbeitnehmers eintritt.

    bb) Für den Übergang wird angeführt, ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis sei, obwohl in der Freistellungsphase keine Arbeitspflicht mehr bestehe, auch dann noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis (LAG Düsseldorf 22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272; Hessisches LAG 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391; ErfK/Rolfs aaO).

    Im Hinblick darauf ergebe sich kein Unterschied, ob die Arbeitsverpflichtungen des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Überganges kurzfristig, langfristig oder auf Dauer ruhten (Hessisches LAG 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - aaO).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

    Auf die Revision der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - insoweit aufgehoben, als es die Beklagte zu 1) verurteilt hat.
  • LAG Hessen, 10.09.2008 - 8 Sa 1595/07

    Insolvenz des Betriebserwerbers - Haftung des Betriebsveräußerers für einen

    Ansprüche auf Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind und vor dem Betriebsübergang fällig wurden gehen nicht auf den Betriebserwerber über (zur Altersteilzeitvergütung: BAG vom 19. Oktober 2004 - 9 AZR 947/03 - BAGE 112, 2 114; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 -).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3941
OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,3941)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,3941)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,3941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung von Freigabevereinbarungen, Kreditrückführungsvereinbarungen und Kontokorrentverrechnungen durch einen Insolvenzverwalter; Voraussetzungen für die Annahme einer Rechtsnachfolge im Sinne des Anfechtungsrechts im Falle der Weiterleitung von Geld; Subjektive ...

  • Judicialis

    InsO § 50; ; InsO § ... 51 Nr. 1; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Nr. 1; ; InsO § 130 Nr. 2; ; InsO § 131; ; InsO § 131 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 131 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 131 Nr. 1; ; InsO § 131 Nr. 2; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 134; ; InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § 140 Abs. 1; ; InsO § 142; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 145 Abs. 2; ; InsO § 170 Abs. 1; ; InsO § 171; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 286; ; ZPO § 314; ; KO § 32

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 131, 133, 134, 140
    Zur Insolvenzanfechtung von Verrechnungen durch Kreditinstitute aufgrund einer Globalzession

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05
    Die Rückführung des Saldos bei einem noch nicht gekündigten Kredit stellt dagegen eine inkongruente Deckung dar (vgl. nur BGH, ZIP 1999, 1271 [1272]; BGH, ZIP 2002, 2182 [2183]; BGH, NZI 2004, 491).

    Eine möglicherweise getroffene Kontokorrentabrede rechtfertigte keine vorzeigte Rückführung des Kredits (vgl. allgemein nur BGH, ZIP 2002, 812 [813]; BGH, ZIP 2002, 2182 [2183]).

    Auf dieser Grundlage erfolgte Zahlungen hätten die übrigen Insolvenzgläubiger des Schuldners nicht benachteiligt (vgl. allgemein: BGHZ 64, 312 [314]; BGHZ 95, 149; BGH, NJW 1983, 2147 [2149]; BGH, NZI 2003, 34 [35]).

    Ein solcher Austausch gleichwertiger Sicherheiten wirkt nicht gläubigerbenachteiligend im Sinne des § 129 InsO (vgl. BGH NZI 2003, 34 [35] mit zustimmender Anmerkung von Huber, EWIR 2003, 29; MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2002, § 129 Rn. 108, 148, 156; Kirchhof, ZInsO 2004, 265 [468 f].

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05
    Dies ist bei der Bestellung von Sicherheiten in Form von Vorausabtretungen (Globalzession oder auch Einzelabtretung) erst der Zeitpunkt, in welchem die zur Sicherheit abgetretene Forderung entsteht (vgl. nur BGHZ 30, 238 [239]; BGHZ 64, 312 [313]; BGHZ 88, 205 [206] = NJW 1984, 492; BGHZ 104, 351 = NJW 1989, 458; BGH, NJW 1995, 1668; BGH, ZIP 1997, 513 [514]; BGHZ 138, 291 = NJW 1998, 2592; BGH, NJW-RR 1998, 1057; BGH, NZI 2000, 364; BGH, NJW 2003, 2171 = NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 372; BGH, NZI 2004, 623; HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 140 Rn. 4; MünchKomm/Kirchhof, aaO, § 140 Rn. 14; Kirchhof, ZInsO 2004, 465 [468]).

    Daher kommt bei Geschäften, die ihrer Struktur nach unter einen Anfechtungstatbestand fallen können, eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit des Geschäfts nur dann in Betracht, wenn über den Tatbestand der Anfechtungsnorm hinaus weitere besondere Umstände hinzutreten, welche die Annahme der Sittenwidrigkeit rechtfertigen (BGHZ 138, 291 [299 f.] = NJW 1998, 2592 [2594 f.] für die Anfechtbarkeit eines Sicherheitenpoolvertrages und einer Globalabtretung; MünchKomm/Kirchhof, aaO, vor §§ 129 bis 147, Rn. 54 m.w.N.).

    So durfte die Schuldnerin nach Ziffer 6.1 des Zessionsvertrages vom 21. August 2000 die global abgetretenen Forderungen frei und ungehindert einziehen, was die Annahme einer übermäßigen Einengung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit ausschließt (vgl. BGH, NJW 1998, 2592 [2595]).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05
    Dies ist bei der Bestellung von Sicherheiten in Form von Vorausabtretungen (Globalzession oder auch Einzelabtretung) erst der Zeitpunkt, in welchem die zur Sicherheit abgetretene Forderung entsteht (vgl. nur BGHZ 30, 238 [239]; BGHZ 64, 312 [313]; BGHZ 88, 205 [206] = NJW 1984, 492; BGHZ 104, 351 = NJW 1989, 458; BGH, NJW 1995, 1668; BGH, ZIP 1997, 513 [514]; BGHZ 138, 291 = NJW 1998, 2592; BGH, NJW-RR 1998, 1057; BGH, NZI 2000, 364; BGH, NJW 2003, 2171 = NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 372; BGH, NZI 2004, 623; HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 140 Rn. 4; MünchKomm/Kirchhof, aaO, § 140 Rn. 14; Kirchhof, ZInsO 2004, 465 [468]).

    Dies gilt auch für eine nachträgliche Besicherung einer eigenen, durch eine entgeltliche Gegenleistung begründete Verbindlichkeit (Gottwald/Huber, aaO, § 49 Rn. 14), wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 22. Juli 2004 (NZI 2004, 623 ff.) nochmals für eine Globalabtretung bekräftig hat.

    Wie vorstehend aufgezeigt, gilt gemäß § 140 Abs. 1 InsO eine Rechtshandlung vielmehr in dem Zeitpunkt als vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten (BGH, ZInsO 2004, 967 [969]).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 601/06

    Absonderungsrecht aus Sicherungsabtretung von Forderungen der

    Ist der Erwerb von Forderungen, die Gegenstand einer Vorausabtretung sind, Gegenstand des Anfechtungsrechts nach §§ 129 ff. InsO, ist der maßgebliche Zeitpunkt nach § 140 I InsO nicht der Abschluss der Globalzession, sondern der Entstehungszeitpunkt der künftigen Forderung (allgemeine Meinung, vgl. Braun, a.a.O., § 51 Rdn. 32; BGH, WM 1997, 545; OLG Köln, ZIP 2007, 391, juris Rdn. 110; OLG München, ZIP 2006, 2277, juris Rdn. 23; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 233, juris Rdn. 19; OLG Dresden, ZIP 2005, 2167, juris Rdn. 11; LG Berlin, WM 2007, 396, juris Rdn. 19).

    Dagegen tendiert die jüngste obergerichtliche Rechtsprechung dazu, die Anfechtung wegen Inkongruenz zuzulassen (OLG Karlsruhe WM 2005, 1762; OLG München NZI 2006, 530; OLG Dresden WM 2006, 2095; OLG Köln ZIP 2007, 391).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2016 - 12 U 30/15

    Gläubigerbenachteiligung durch Gewährung einer in einem Darlehensvertrag

    Von daher bestand seinerzeit aus der Sicht der Klägerin kein Anlass, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.01.2007 - 2 U 50/05, juris Rn. 57).
  • LG Köln, 27.02.2008 - 4 O 272/07

    Gewährung von Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt einer

    Die ursprüngliche oder nachträgliche Besicherung von Krediten im Wirtschaftsleben ist üblich und rechtfertigt grundsätzlich nicht den Vorwurf eines sittenwidrigen Verhaltens gegenüber dem Geschäftspartner (OLG Köln Urteil vom 24.1.2007, 2 U 50/05, BeckRS Seite 17).
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