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   VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06   

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https://dejure.org/2006,3886
VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06 (https://dejure.org/2006,3886)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.12.2006 - 1 E 1101/06 (https://dejure.org/2006,3886)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 1 E 1101/06 (https://dejure.org/2006,3886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 BörsG 2002, § 39 WPapBörsO HE, Art 12 GG, § 42 Abs 2 VwGO, § 26 Abs 1 BörsG 2002
    Börsenrecht - Konkurrentenklage gegen die Zuteilung von Skontren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Börsenrecht - Konkurrentenklage gegen die Zuteilung von Skontren)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 29; BörsO FWB §§ 39c ff; GG Art. 12; VwGO § 42 Abs. 2
    Verletzung der Wettbewerbsfreiheit eines Skontroführers durch Nichtzuteilung von Skontren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1701
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06
    Letzte Unsicherheiten hat jedenfalls das BVerfG mit seinem Beschluss vom 17.08.2004 (1 BvR 378/00 - NJW 2005, 273) beseitigt.

    Solche Maßnahmen sind schon immer dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten sind und nicht willkürlich die schutzwürdigen Interessen anderer vernachlässigen (zuerst: BVerfG, Urt. v. 20.07.1954 - 1 BvR 459/54 u.a. -, BVerfGE 4, 7 [19]), bzw. den erforderlichen Gemeinwohlbezug aufweisen und die Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG, Beschl. v. 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - NJW 2005, 273).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06
    Nur die Marktteilnehmer, also Angebot und Nachfrage, sollen darüber bestimmen, welche Wettbewerbsposition ein Anbieter auf diesem Markt im Vergleich zu seinen Konkurrenten hat (BVerfG, Urt. v. 20.07.1954 - 1 BvR 459/54 u.a. -, BVerfGE 4, 7 [19]; Beschl. v. 12.11.1958 - BvL 4/56 u.a. -, BVerfGE 8, 274 [328ff.]; Beschl v. 16.05.1961 - 2 BvF 1/60 -, BVerfGE 12, 341 [348]; Beschl. v. 11.04.1967 - 1 BvL 25/64 -, BVerfGE 21, 292 [298f.]; Beschl. v. 23.01.1968 - 1 BvR 709/66 -, BVerfGE 23, 50 [60]; Beschl v. 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 -, BVerfGE 27, 375 [385]; Beschl. v. 08.02.1972 - 1 BvR 170/71 -, BVerfGE 32, 311 [316]; Beschl. v.25.02.1976 - 1 BvL 26/73 u.a. -, BVerfGE 41, 360 [370ff.]; Beschl v. 09.02.1977 - 1 BvL 11/74 u.a. -, BVerfGE 44, 70 [92f.]; Beschl v. 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 [223f.]; Beschl. v. 25.03.1992 - 1 BvR 298/86 -, BVerfGE 86, 28 [38]).

    Solche Maßnahmen sind schon immer dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten sind und nicht willkürlich die schutzwürdigen Interessen anderer vernachlässigen (zuerst: BVerfG, Urt. v. 20.07.1954 - 1 BvR 459/54 u.a. -, BVerfGE 4, 7 [19]), bzw. den erforderlichen Gemeinwohlbezug aufweisen und die Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG, Beschl. v. 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - NJW 2005, 273).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06
    23 Das Bundesverwaltungsgericht hat aus dieser verfassungsrechtlichen Situation erst zögerlich (Urt. v. 19.12.1963 - I C 77.60 -, BVerwGE 17, 306 [307f.]; Urt. v. 30.08.1968 - VII C 122.66 -, BVerwGE 30, 191 [196f.]), dann aber doch entschlossen die Erkenntnis abgeleitet, dass Eingriffe in die Wettbewerbsfreiheit die Klagebefugnis für die so genannte defensive oder negative Konkurrentenklage nach § 42 Abs. 2 VwGO begründen (Urt. v. 22.05.1980 - 3 C 2.80 -, BVerwGE 60, 154 [159f.]; für die Verfassungsbeschwerde gegen ein wettbewerbsgestaltendes Gesetz vgl. BVerfG, Urt. v. 10.03.1964 - 1 BvR 320/57 u.a. - BVerfGE 18, 1 [10ff]).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess;

    Denn es stand dem Börsenrat der Erstbeklagten frei, den Präsenzhandel - wie inzwischen geschehen - einzustellen (vgl. insbesondere Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Dezember 2006, 1 E 1101/06, ZIP 2007, S. 1701, 1704: "... besteht auch gar keine Pflicht, überhaupt eine Regelung über die Verteilung von Skontren zu treffen. Die Beklagte kann auch .... den Präsenzhandel einstellen ...").

    (2) (a) Die Klägerin erhob gegen die ihren Mitbewerbern erteilten Bescheide Anfechtungs klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das die Bescheide durch Urteil vom 7. Dezember 2006 (1 E 1101/06, ZIP 2007, S. 1701 ff.) aufhob.

    Diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in dem Urteil vom 7. Dezember 2006 (1 E 1101/06, ZIP 2007, S. 1701, 1703) für unzulässig erklärt: Insoweit fehle es an einem Rechtsschutzinteresse der Klägerin, da die Rechtskraft des Urteils erst nach dem Ende der laufenden Zuteilungsperiode, d. h. zu einem Zeitpunkt eintrete, zu dem eine Zuteilung für den dann abgelaufenen Zeitraum nicht mehr möglich sei.

    Hiernach begründet ein mit der Begünstigung von Mitbewerbern verbundener Eingriff in die grundrechtlich geschützte Wettbewerbsfreiheit eine Klagebefugnis für die sog. defensive oder negative Konkurrentenklage (so ausdrücklich Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 7. Dezember 2006, 1 E 1101/06, ZIP 2007, S. 1701, 1702).

    Hiernach kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Börsenrat dann, wenn er bei Erlass der BörsO 2007 das Erfordernis einer "Korrekturregelung" für Altfälle erkannt hätte, eine Regelung getroffen hätte, bei deren Anwendung der Klägerin ebenfalls nicht mehr als 2 % des Jahresgesamtorderbuchvolumens an Skontren zugeteilt worden wären: Denn der Börsenrat der Erstbeklagten hätte den Präsenzhandel sogleich einstellen können (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Dezember 2006, 1 E 1101/06, ZIP 2007, S. 1701, 1704); dass er sich in diesem Sinne entschieden hätte, kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden (vgl. erster Unterabschnitt I. 1. e. bb. (3)).

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2009 - 1 K 1791/08

    Mitwirkung von Skontroführern an der Normsetzung des Börsenrates; Kompensation

    Mit Urteil vom 07.12.2006 (Az.: 1 E 1101/06 (2)) hob das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Zuteilungsbescheide der Beklagten vom 20.05.2005 zugunsten der Beigeladenen auf.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie den Inhalt der vorgelegten Behördenvorgänge (8 Ordner) sowie den Inhalt der beigezogenen Akte der Verfahren 1 E 1101/06 (2), 1 G 5756/06 (2), 1 E 2464/97 (2) sowie 1 G 919/06 (2) Bezug genommen.

    Demgemäß hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 07.12.2006 (Az.: 1 E 1101/06 (2)) die Zuteilungsbescheide der Beklagten vom 20.05.2005 zugunsten der Beigeladenen aufgehoben, sowie durch Beschluss vom 05.03.2007 ( Az.: 1 G 5756/06 (2) die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die zugunsten der Beigeladenen ergangenen Skontrenzuteilungsbescheide vom 01.02.2007 mit Wirkung ab dem 26.03.2007 wiederhergestellt.

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Der Tenor des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Dezember 2006 (Az.: 1 E 1101/06 [2]) wird im ersten Satz von Nr. 1 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2007 - 1 G 5756/06

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz eines zugelassenen Skontroführers gegen

    Insoweit kann auf die Ausführungen der Kammer zum Grundrecht auf Wettbewerbsfreiheit verwiesen werden, die die Kammer in ihrem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteil vom 07.12.2006 (1 E 1101/06) ausgeführt hat.

    Die Kammer hat bereits in ihrem Urteil vom 07.12.2006 (1 E 1101/06) im Einzelnen ausgeführt, welche Gründe der Annahme einer solchen Notkompetenz entgegenstehen.

  • VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09

    Zuteilung von Aktien-Skontren

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt Main hob auf die Klage der Klägerin mit Urteil vom 7. Dezember 2006 - 1 E 1101/06 - die Zuteilungsbescheide vom 20. Mai 2005 zugunsten der begünstigten Skontroführer unter Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage für die Skontrenverteilung auf.
  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2007 - 1 G 1702/07

    Ausschluss eines zugelassenen Skontrenführers aus der Skontrenführung

    Mit Urteil vom 7.12.2006 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt Bescheide der Frankfurter Wertpapierbörse vom 20.5.2005 über die Neuverteilung der Skontren aufgehoben (Az 1 E 1101/06).
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