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   OLG Celle, 07.05.2008 - 9 U 165/07   

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https://dejure.org/2008,19712
OLG Celle, 07.05.2008 - 9 U 165/07 (https://dejure.org/2008,19712)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.2008 - 9 U 165/07 (https://dejure.org/2008,19712)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 9 U 165/07 (https://dejure.org/2008,19712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 141 Abs. 3
    Voraussetzungen des Delistings von Vorzugsaktien; Erfordernis eines Sonderbeschlusses der Vorzugsaktionäre und Überprüfung des Abfindungsangebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1874
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2008 - 9 U 165/07
    Der Bundesgerichtshof hat sich daher veranlasst gesehen (BGH NJW 2003, 1032 ff. - Macrotron-Entscheidung -), sich mit den Anforderungen auseinander zusetzen, die an eine derartige Maßnahme zu stellen sind.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    In § 16 Satz 2 EGAktG steht dagegen nicht, dass bei solchen alten Satzungsregelungen § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG nicht alternativ anwendbar wäre (siehe zu alldem OLG Stuttgart AG 2008, 299 = ZIP 2008, 182; OLG München AG 2008, 508; OLG Celle ZIP 2008, 1874, 1875; Reger in Bürgers/Körber, AktG, § 123 Rn. 18; Ziemons in Schmidt/Lutter, AktG, § 123 Rn. 36, je m.w.N.; vg.

    Dieses Erfordernis lässt sich angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch nicht aus einer Gesamtanalogie zu den Vorschriften des AktG und des UmwG über Abfindungen für solche Strukturmaßnahmen in der Weise herleiten, dass das gesamte "Normprogramm" etwa für den Formwechsel heranzuziehen ist (so aber LG Hannover NZG 2008, 152, 154 f, mittlerweile abgeändert durch OLG Celle ZIP 2008, 1874, beim BGH anhängig unter II ZR 144/08).

    Der Senat folgt dem und weicht auch nicht von der Rechtsprechung anderer Obergerichte ab; das OLG Celle hat in dem o.g. Berufungsurteil ebenso entschieden und die Revision nicht hierzu, sondern wegen der Frage nach dem Erfordernis eines Sonderbeschlusses von Vorzugsaktionären zugelassen (ZIP 2008, 1874, 1876), die sich hier nicht stellt.

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
    Eine wirtschaftliche und damit allenfalls mittelbare Beeinträchtigung wird durch § 141 Abs. 1 AktG aber gerade nicht erfasst und begründet daher auch kein Sonderbeschlusserfordernis (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 7. Mai 2008, Az. 9 U 165/07, juris Rn. 52; Kiem, ZIP 1997, 1627; Volhard/Goldschmidt in FS Lutter, S. 779, 780; Koch in Hüffer/Koch, aaO, § 141 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 26 W 7/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Spruchgesetzes analog auf ein

    Aus dem Umstand, dass die Strukturmaßnahme selbst ohnegutachterliche Stellungnahme durchgeführt werden kann, kann nicht geschlossen werden, dass auch im gerichtlichen Verfahren ein Gutachten regelmäßig entbehrlich ist (so aber anscheinend: OLG Celle, Urteil vom 07.05.2008, Az. 9 U 165/07, ZIP 2008, 1876).
  • LG München I, 04.06.2009 - 5 HKO 591/09

    Aktienrecht: Rechtmäßigkeit eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages;

    Dies ergibt sich 0zwar nicht schon aus der Erwägung heraus, dass ein derartiger Prüfungsbericht im Vorfeld eines Delisting-Beschlusses von Gesetzes wegen nicht gefordert wird (vgl. OLG Stuttgart AG 2009, 124, 129 f.; OLG Celle AG 2008, 858 f = ZIP 2008, 1874, 1876).
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