Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - I-24 W 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4952
OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - I-24 W 33/08 (https://dejure.org/2008,4952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2008 - I-24 W 33/08 (https://dejure.org/2008,4952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - I-24 W 33/08 (https://dejure.org/2008,4952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsmaßnahmen für Insolvenzmasse als verbotene Eigenmacht; Besitzschutzansprüche; Insolvenzverfahren; Versiegelung von Räumen; Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 150; ; BGB § 858; ; BGB § 862

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 150; BGB § 858; BGB § 862
    Einstweiliger Rechtsschutz für Besitzschutzansprüche gegen verbotene Eigenmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1930
  • MDR 2008, 1065
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 13.06.2013 - 31 C 153/13

    Vermietungsplakat am Schaufenster muss der Mieter nicht dulden!

    Diesen muss die Verfügungsbeklagte vielmehr im Wege der Herausgabe- bzw. Räumungsklage gerichtlich titulieren und dann im Wege der Räumungsvollstreckung nach § 885 ZPO durchsetzen lassen ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

    Eine gesetzliche Legitimation der Besitzentziehung oder Besitzstörung zugunsten der Verfügungsbeklagten als Vermieterin besteht deswegen somit hier noch nicht ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

    Vielmehr ist die Verfügungsbeklagte in einem solchen Fall gehalten - wie jeder andere Anspruchsberechtigte sonst auch - ihr Recht gerichtlich durchzusetzen, was unter den gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls auch im Wege einer einstweiligen Verfügung geschehen kann ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; LG Berlin , ZMR 1980, Seite 278; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f.; AG Schöneberg , WuM 1993, Seiten 119 f. ).

    Derartige Voraussetzungen liegen hier aber unstreitig nicht vor ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; LG Berlin , ZMR 1980, Seite 278; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

  • AG Brandenburg, 11.07.2011 - 34 C 36/10

    Besitzstörung: Unberechtigtes Versperren einer Schuppentür

    Die Versperrung der Schuppentür durch den Holzstützpfosten gegen ihren Willen stellte somit eine Beeinträchtigung des Besitzes dar und war demnach auch verbotene Eigenmacht ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 09.06.2008 , Az.: I-24 W 33/08, u. a. in: MDR 2008, Seite 1065 = ZIP 2008, Seiten 1930 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f. ); zumal der Beklagte zwischenzeitlich (aber erst nach erfolgter schriftlicher, vorprozessualer Aufforderung durch die Klägerseite und auch erst nach Rechtshängigkeit des Verfahrens) den streitbefangenen Holzstützpfosten entfernt hat, so dass auch eine Notwendigkeit für die Versperrung der Schuppentür der Klägerin hier objektiv wohl zu keinem Zeitpunkt bestand und somit hier noch nicht einmal auszuschließen ist, dass der Beklagte diesen Holzstützpfosten nur als "Schikane" (§ 226 BGB) dort gerade so vor der Schuppentür aufgestellt hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht