Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Schiedsfähigkeit II
AktG 1965 §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 1055; BGB § 138
- Betriebs-Berater
Mindestanforderungen an eine Schiedsvereinbarung über Beschlussmängelstreitikeiten im GmbH-Recht
- openjur.de
- Betriebs-Berater
AktG § 248 Abs. 1, § 249 Abs. 1;ZPO § 1025, § 1030, § ...
Mindestanforderungen an eine Schiedsvereinbarung über Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten bezüglich der Wirksamkeit eines Beschlusses der GmbH-Gesellschafterversammlung - Mindestanforderungen an die Wirksamkeit einer Schiedsklausel - Unwirksamkeit einer Schiedsklausel, wenn das schiedsgerichtliche Verfahren den Rechtsschutz durch staatliche Gerichte nicht in gleichwertiger Weise gewährt
- NWB SteuerXpert START
- rws-verlag.de
AktG § 248 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 1055; BGB § 138
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH ("Schiedsfähigkeit II") - streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
ZPO: Zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH; Schiedsfähigkeit kraft im Gesellschaftsvertrag festgeschriebener Schiedsvereinbarung oder durch Individualabrede; Erfordernis einer Rechtsschutzgewährung für alle der Schiedsvereinbarung unterworfenen Gesellschafter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
AktG § 248 Abs. 1, § 249 Abs. 1;ZPO § 1025, § 1030, § ...
Mindestanforderungen an eine Schiedsvereinbarung über Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH ("Schiedsfähigkeit II")
Kurzfassungen/Presse (16)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht - "Schiedsfähigkeit II"
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht
- IWW (Pressemitteilung)
Aufgabe der restriktiven Haltung zur Schiedsfähigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht
- wkdis.de (Pressemitteilung)
II. Zivilsenat des BGH zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht sind bei Einhaltung rechtstaatlicher Mindestanforderungen schiedsfähig
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Beschlussmängel, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht sind bei Einhaltung rechtstaatlicher Mindestanforderungen schiedsfähig
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG 1965 §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 1055; BGB § 138
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH ("Schiedsfähigkeit II") - deutscheranwaltspiegel.de
, S. 12 (Kurzinformation)
Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
- cbh.de (Kurzinformation)
Ergänzende Regeln für schiedsgerichtliche Streitigkeiten
- cbh.de (Kurzinformation)
Erweiterung der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht
- heckschen-vandeloo.de (Leitsatz und Zusammenfassung)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
- rwp.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten
- lto.de (Kurzinformation)
Streitigkeiten über Mängel eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses auch kraft Vereinbarung in Gesellschaftsvertrag oder Individualrede schiedsfähig
Besprechungen u.ä. (6)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Beschlussmängel im GmbH-Recht - Schiedsgerichtsbarkeit (RA Boris Dürr / RA Dr. Harald Wiggenhorn; Deutscher AnwaltSpiegel 5/2009, S. 6-7)
- heuking.de
(Entscheidungsbesprechung)
Private Schiedsverfahren für Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen bei der GmbH (Dr. Elke Umbeck)
- michaelloschelder.de
, S. 22 (Entscheidungsbesprechung)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht
- boetticher.de (Entscheidungsbesprechung)
Kehrtwende des Bundesgerichtshofs betreffend Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH ("Schiedsfähigkeit II")
Sonstiges (12)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 06.04.2009, Az.: II ZR 255/08 (Gesellschafterbeschluss: Anforderungen an die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten)" von Dr. Volker Römermann, original erschienen in: GmbHR 2009, 705 - 711.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkungen zur Entscheidung des BGH vom 06.04.2009, Az.: II ZR 255/08 (Beschlussmängelstreitigkeiten: Anforderungen an Schiedsgericht)" von RAin Daniela Rossa-Heise, original erschienen in: GmbH-StB 2009, 154 - 155.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht - Neue Gestaltungsmöglichkeiten nach dem BGH-Urteil "Schiedsfähigkeit II"" von Notarassessor Dr. Mario Leitzen, original erschienen in: GmbH-StB 2009, 162 - 166.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der Beschlussmängelstreit im Schiedsverfahrensrecht - roma locuta causa finita!?" von Prof. Dr. Joachim Münch, original erschienen in: ZZP 2010, 3 - 25.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Mediation und Schiedsverfahren in Gesellschaftsstreitigkeiten - Schiedsverfahren und ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) als bessere Option zum Prozess" von RABGH Prof. Hilmar Raeschke-Kessler, LL.M., original erschienen in: AnwBl 2011, 441 - 448.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten - Zugleich Besprechung des Urteils des BGH v. 6.4.2009 - Az.: II ZR 255/08" von RA Dr. Ekkehard Nolting, original erschienen in: NotBZ 2009, 241 - 249.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Schiedvereinbarungen über GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten" von Dr. Katharina Hilbig, original erschienen in: SchiedsVZ 2009, 247 - 258.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 6.4.2009 - II ZR 255/08 (Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten - Schiedsfähigkeit II)" von RAe Dr. Christian Duwe, M.P.A. (Harvard) und Moritz Keller, LL.M. (Wisconsin), original erschienen in: NJW 2009, 1962 - 1967.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 06.04.2009, Az.: II ZR 255/08 (Schiedsfähigkeit II)" von Prof. Dr. Mathias Habersack, original erschienen in: JZ 2009, 797 - 799.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Beschlussmängelstreitigkeiten im Schiedsverfahren" von RA Dr. Reinmar Wolff, original erschienen in: NJW 2009, 2021 - 2023.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Entwicklung des Schiedsrechts 2009-2010" von RA Dr. Stefan Kröll, original erschienen in: NJW 2011, 1265 - 1271.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelklagen bei der GmbH - Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 6.4.2009 - II ZR 255/08" von RA Dr. Phillip Götz und RA Dr. Philip Peitsmeyer, original erschienen in: DB 2009, 1915 - 1921.
Verfahrensgang
- LG Aachen, 22.05.2007 - 41 O 121/06
- OLG Köln, 20.03.2008 - 18 U 98/07
- BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 180, 221
- NJW 2009, 1962
- ZIP 2009, 1003
- MDR 2009, 872
- DNotZ 2009, 938
- SchiedsVZ 2009, 233
- WM 2009, 991
- BB 2009, 1260
- BB 2009, 2097
- DB 2009, 1171
Wird zitiert von ... (11)
- OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
GmbH: Einrichtung eines Beirats mit einfacher Stimmenmehrheit; Umfang der …
Schiedsklauseln sind, wie andere Satzungsregelungen mit körperschaftlichem Charakter, objektiv anhand des Wortlauts, von Sinn und Zweck der Regelung und der Systematik auszulegen (…BGH NJW 1994, S. 51, 52; BGH NJW 2009, S. 1962, 1965).Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2009, S. 1962 ff) sind auch Beschlussmängelstreitigkeiten grundsätzlich schiedsfähig.
Diese "potenzielle" Inter-omnes-Wirkung nötige, so die Klägerin, dazu, dass Feststellungsklagen über - für spätere Beschlussmängelstreitigkeiten - präjudizielle Rechtsverhältnisse nur dann schiedsfähig seien, wenn die vom Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung (NJW 2009, S. 1962 ff) aufgestellten besonderen Voraussetzungen beachtet würden.
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2009, S. 1962 ff.) lässt sich dies nicht entnehmen.
Mit der Entscheidung vom 06.04.2009 (NJW 2009, S. 1962 ff.) sollte ersichtlich die Schiedsfähigkeit auch auf Beschlussmängelstreitigkeiten ausgeweitet und nicht umgekehrt die Schiedsfähigkeit allgemeiner Feststellungsklagen eingeschränkt werden.
- BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
Kapitalanlage - Aktienrechtliche Beschlussanfechtung
Der Streitgegenstand der aktienrechtlichen Anfechtungsklage wird durch die jeweils geltend gemachten Beschlussmängelgründe als Teil des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts bestimmt (…Sen.Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706 in Klarstellung zu Senat BGHZ 152, 1; v. 6. April 2009 - II ZR 255/08, ZIP 2009, 1003, z.V.b. in BGHZ 180, 221 Tz. 32 "Schiedsfähigkeit II"). - OLG München, 24.08.2010 - 34 Sch 21/10
Schiedswesen - Zur Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Schiedsgerichts
Die Antragsgegnerin hat in ihrer Schiedsklage zur Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts vorgetragen, dass § 21 des Gesellschaftsvertrages jedenfalls in Bezug auf Beschlussmängelstreitigkeiten im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 6.4.2009, II ZR 255/08 = WM 2009, 991) unwirksam sei und die Teilnichtigkeit zur Gesamtnichtigkeit der Schiedsvereinbarung führe.Demgegenüber ist hier die Schiedsvereinbarung ein Unterfall des Prozessvertrags (BGH NJW 2009, 1962 Rn. 17), fällt das direkt unter § 1029 ZPO dar, da sie im Gesellschaftsvertrag begründet wurde.
Vorliegend bestimmt eine überschaubare Zahl von Gesellschaftern, von denen jeder laut Schiedsgerichtsordnung die Möglichkeit hat, an der Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Schiedsgerichts mitzuwirken, über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts (BGH NJW 2009, 1962).
- BGH, 31.05.2010 - II ZR 105/09
Aktienrecht - Tag der Einberufung ist für Einberufungsfrist zu beachten
Der Streitgegenstand der aktienrechtlichen Anfechtungsklage wird durch die jeweils geltend gemachten Beschlussmängelgründe als Teil des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts bestimmt (…BGH, Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706 in Klarstellung zu Senat, BGHZ 152, 1; BGHZ 180, 221 Tz. 32 "Schiedsfähigkeit II"; Beschl. v. 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, ZIP 2010, 879 Tz. 3). - OLG Bremen, 22.06.2009 - 2 Sch 1/09
Schiedswesen - Beschlussmängelstreitigkeit = schiedsfähig??
entspricht nicht den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 06.04.2009 (Az.: II ZR 255/08, "Schiedsklausel II", NJW 2009, 1962 ff.) aufgestellten Anforderungen an Schiedsklauseln, damit diese auch Beschlussmängelstreitigkeiten wirksam erfassen.*).In seinem zum Az. II ZR 255/08 am 06.04.2009 verkündeten Urteil ("Schiedsfähigkeit II", NZG 2009, 620 ff.) hat der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dazu - in Übereinstimmung mit der jetzt im Schrifttum herrschenden Meinung - ausgeführt, dass Beschlussmängelstreitigkeiten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung der Wirkungen der §§ 248 Abs. 1 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG grundsätzlich "schiedsfähig" seien, sofern und soweit das schiedsgerichtliche Verfahren in einer dem Rechtsschutz durch staatliche Gerichte gleichwertigen Weise ausgestaltet sind, d.h. unter Einhaltung eines aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Mindeststandards an Mitwirkungsrechten und damit an Rechtsschutzgewährung für alle ihr unterworfenen Gesellschafter.
- OLG Frankfurt, 09.09.2010 - 26 SchH 4/10
GmbH: Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
Die Antragstellerin hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06. April 2009 - II ZR 255/08 "Schiedsfähigkeit II" - die mangelnde Zuständigkeit des Schiedsgerichtes gerügt, weil die streitgegenständliche Schiedsklausel nicht den in dieser Entscheidung aufgestellten Wirksamkeitsanforderungen genüge.15 Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06. April 2009 ("Schiedsfähigkeit II" - BGHZ 180, 221 ff) sind Beschlussmängelstreitigkeiten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung der Wirkungen der §§ 248 Abs. 1 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG grundsätzlich schiedsfähig, sofern und soweit das schiedsgerichtliche Verfahren in einer dem Rechtsschutz durch staatliche Gerichte gleichwertigen Weise ausgestaltet sind, das heißt unter Einhaltung eines aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Mindeststandards an Mitwirkungsrechten und damit an Rechtsschutzgewährung für alle ihr unterworfenen Gesellschafter.
- OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
Schiedswesen - Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit
Die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung aufgeworfenen Fragen, ob es sich bei dem gesellschaftsvertraglich installierten Schiedsgericht der DEL um ein solches nach dem 10. Buch der ZPO handelt -woran der Senat keine ernsthaften Zweifel hat (vgl. BGH NZG 2009, 620; BGH NJW 2004, 2226) -, ob die Schiedsvereinbarung als solche gültig ist und den gegenständlichen Streit erfasst, schließlich ob sich das Schiedsgericht ordnungsgemäß gebildet hat, brauchen an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden. - LG München I, 02.09.2010 - 36 S 19072/09
Wohnungseigentum - Schiedsvereinbarung für Beschlussmängelstreitigkeiten?
Die in Bezug genommene BGH-Rechtsprechung NJW 2009, 1962ff. ist in diesem Bezug im Wohnungseigentumsrecht umso mehr anwendbar, als dieses Erfordernis vom Gesetzgeber unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 246 Abs. 111 S. 3 AktG als ausdrückliches Ziel des § 47 WEG erklärt wurde (BT-Drucksache 16/887. S. 39). - LG München I, 02.06.2009 - 5 HKO 2836/08
Vorgreiflichkeit der Beurteilung der Prozessfähigkeit, Aussetzung des Verfahrens …
Derzeit ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anhängig und wird dort unter dem Aktenzeichen II ZR 255/08 geführt. - AG München, 24.09.2009 - 483 C 434/09
Wohnungseigentum - Wirksamkeit einer vertraglichen Schiedsvereinbarung!
Nach erneutem Studium der Entscheidung des BGH v. 06.04.2009 NJW 2009, 1962 ff sowie der Anmerkung in MDR 2009, 842 ff kommt in Betracht, dass der Schiedsgerichtsvertrag Anlage K 9 wegen Verstoßes gegen § 138 I BGB doch unwirksam ist. - LG Köln, 15.07.2010 - 85 O 72/10
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.01.2009 - 4 S 283/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zum Einwand der "anderweitigen Verfügung" im Sinne des § 52 Abs 4 S 3 BeamtVG
- Justiz Baden-Württemberg
Zum Einwand der "anderweitigen Verfügung" im Sinne des § 52 Abs 4 S 3 BeamtVG
- Landesrecht Baden-Württemberg
Zum Einwand der "anderweitigen Verfügung" im Sinne des § 52 Abs 4 S 3 BeamtVG
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Versorgung; Dienstunfall; Schaden Dienstherr; Rückforderung: Versorgungsbezüge; Rücküberweisung; Konto im Soll
- rechtsportal.de
BeamtVG § 52 Abs. 4
Versorgung; Dienstunfall; Schaden Dienstherr; Rückforderung: Versorgungsbezüge; Rücküberweisung; Konto im Soll; anderweitige Verfügung - Judicialis
Versorgungsbezüge; Rücküberweisung; Konto im Soll; anderweitige Verfügung
- ZIP-online.de
Zum Einwand der anderweitigen Verfügung gegenüber Rücküberweisungsverlangen bei zu Unrecht überwiesenen Versorgungsbezügen auf debitorisch geführtes Konto
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltskanzlei-lankau.de
, S. 3 (Kurzinformation)
Einwand der "anderweitigen Verfügung" bei zu Unrecht erbrachten Versorgungsbezügen
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht eines Geldinstituts zur Rücküberweisung von überzahlten Versorgungsbezügen bei Überweisung auf ein im Soll befindliches Konto
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Zum Einwand der anderweitigen Verfügung gegenüber Rücküberweisungsverlangen bei zu Unrecht überwiesenen Versorgungsbezügen auf debitorisch geführtes Konto
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 16.11.2005 - 3 K 262/05
- VGH Baden-Württemberg, 07.01.2009 - 4 S 283/06
- BVerwG, 10.02.2009 - 2 C 14.09
- BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 14.09
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2009, 1003
- DVBl 2009, 670
Für Blogger: