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   BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07   

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https://dejure.org/2009,3679
BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07 (https://dejure.org/2009,3679)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - IX ZR 7/07 (https://dejure.org/2009,3679)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - IX ZR 7/07 (https://dejure.org/2009,3679)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines starken Beweisanzeichens für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gläubigers hiervon bei Anfechtung nach § 133 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)

  • zvi-online.de

    InsO § 133 Abs. 1
    Zur Indizwirkung der Inkongruenz auch außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums vor Insolvenzeröffnung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung - Zahlungen des Schuldners zur Abwendung eines angedrohten Insolvenzantrags - Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 133 Abs. 1
    Anfechtung von Zahlungen des Insolvenzschuldners wegen der Androhung eines Insolvenzantrags und zur Abwendung der Einzelzwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1434
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07
    Die durch die Androhung des Insolvenzantrags bewirkte inkongruente Deckung stellt auch bei Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gläubigers hiervon dar (BGHZ 157, 242, 250 ff).

    Zwar trifft es zu, dass solche Zahlungen außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums nicht zur Indizwirkung der Inkongruenz führen (BGHZ 155, 75, 83 f; 157, 242, 254 f m.w.N.).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07
    Obwohl in diesem Fall die Indizwirkung der Inkongruenz nach ständiger Rechtsprechung auch außerhalb des 3-Monats-Zeitraums im Rahmen der Anwendung des § 133 Abs. 1 InsO eingreifen kann, falls die von den angekündigten Insolvenzanträgen ausgehende Drucksituation nicht durch den Pfändungsdruck überlagert wird (BGHZ 157, aaO S. 253 f, 255 f; BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, ZIP 2006, 290, 292 f Rz. 21), hat das Berufungsgericht den Vortrag, die Zahlungen seien jeweils unter dem Druck sich ständig wiederholender Drohungen mit Insolvenzanträgen erfolgt, ignoriert und die vom Kläger hierzu angebotenen Beweise nicht erhoben.

    Kann der Kläger beweisen, dass der Schuldner stets unter dem Druck angedrohter Insolvenzanträge gezahlt hat, besteht ein starkes Indiz für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und dessen Kenntnis auf Seiten der Beklagten (BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005 aaO S. 293 Rn. 23).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07
    Der Schuldner befand sich nicht in einer Situation, in der er nur noch die Wahl hatte, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung zu dulden, ihm also jede Möglichkeit eines selbst bestimmten Handelns genommen war (BGHZ 162, 143, 151 ff; BGH, Beschl. v. 19. Februar 2009 - IX ZR 22/07, ZInsO 2009, 717 Rn. 3).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07
    Zwar trifft es zu, dass solche Zahlungen außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums nicht zur Indizwirkung der Inkongruenz führen (BGHZ 155, 75, 83 f; 157, 242, 254 f m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 22/07

    Rechtshandlung eines Schuldners durch Übergabe eines Schecks an eine anwesende

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07
    Der Schuldner befand sich nicht in einer Situation, in der er nur noch die Wahl hatte, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung zu dulden, ihm also jede Möglichkeit eines selbst bestimmten Handelns genommen war (BGHZ 162, 143, 151 ff; BGH, Beschl. v. 19. Februar 2009 - IX ZR 22/07, ZInsO 2009, 717 Rn. 3).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 216/12

    Insolvenzanfechtung: Inkongruenz einer Deckungshandlung unter dem Druck der

    Die Leistung ist inkongruent, auch außerhalb des Dreimonatszeitraums der Deckungsanfechtung (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02, BGHZ 157, 242, 246 f; vom 18. Juni 2009 - IX ZR 7/07, ZIP 2009, 1434 Rn. 5; vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 10).

    Eine die Inkongruenz begründende Drucksituation ist dann anzunehmen, wenn sich die mit der Mahnung verbundenen Hinweise auf ein mögliches Insolvenzverfahren nicht in Unverbindlichkeiten erschöpfen, sondern gezielt als Mittel der persönlichen Anspruchsdurchsetzung verwendet werden (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003, aaO S. 247 f; vom 18. Juni 2009, aaO Rn. 5).

  • KG, 16.10.2009 - 14 U 18/09

    Insolvenzanfechtung: Rechtshandlung des Schuldners; vorsätzliche

    b) Dem stehen weder die Entscheidung des BGH v. 27.5.2003 - IX ZR 169/02, BGHZ 155, 75 = NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533, noch die vom Kläger zitierten Entscheidungen des BGH v. 18.6.2009 - IX ZR 7/07, NJW-Spezial 2009, 550, und vom 19.2.2009 - IX ZR 22/07, ZIP 2009, 728 = NZI 2009, 312) entgegen.
  • OLG Köln, 11.08.2010 - 2 U 7/09

    Voraussetzung der Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung eines Schuldners wegen

    (vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen BGH ZIP 2009, 1434; BGH NZI 2004, 201, 202).

    Ihr musste sich daher aufdrängen, dass der Schuldner offenbar nicht mehr in der Lage war, seine fälligen Verbindlichkeiten zeitnah zu erfüllen, sondern nur noch bei Entfaltung besonders starken Drucks seitens einzelner Gläubiger einzelne Forderungen ausglich (vgl. zur Indizwirkung bei stets nur unter dem Druck eines Insolvenzantrages erfolgenden Zahlung auch BGH ZIP 2009, 1434).

  • OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen zur Abwendung der

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Leistungen, die der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hat, nicht als inkongruent anzusehen, wenn sie außerhalb des Dreimonatszeitraums des § 131 InsO erbracht worden sind, da nur für diesen Zeitraum der die Einzelzwangsvollstreckung beherrschende Prioritätsgrundsatz zugunsten der Gleichbehandlung der Gläubiger verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009, Az: IX ZR 7/07, ZIP 2009, 1434 f., zitiert nach juris, Tz. 6; BGH, Urteil vom 27.05.2003, Az: IX ZR 169/02, ZIP 2003, 1506 ff., zitiert nach juris, Tz.18).

    Soweit sich der Kläger in seiner Berufungbegründung vom 08.07.2013 (Bl. 399 d. A.) für seine gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des BGH vom 18.06.2009 (a.a.O.) bezieht, handelt es sich um einen anderen Sachverhalt, da dort die Schuldnerin Zahlungen vorrangig zur Abwendung von Insolvenzanträgen ihres Gläubigers geleistet hat.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 12 U 44/06
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das vorbezeichnete Urteil des Senats mit Beschluss vom 18.Juni 2009 (IX ZR 7/07) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen; auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs wird Bezug genommen (Bl.38- 41R BGH-Band).
  • OLG Köln, 20.07.2011 - 2 U 159/10

    Anspruch auf Rückzahlung bei Zahlung innerhalb von drei Monaten vor

    Insoweit stellt die durch die Androhung des Insolvenzantrages bewirkte inkongruente Deckung bei einer Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gläubigers hiervon dar (BGHZ 157, 242 [250 ff.]; BGH, ZIP 2009, 1434; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1799; ZIP 2004, 1160 [1161]).
  • OLG Köln, 09.07.2012 - 2 U 30/12

    Nachweis eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes in einem Insolvenzverfahren

    Zwar kann die Gewährung einer inkongruenten Deckung ein Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners darstellen; Zahlungen zur Abwendung drohender Einzelzwangsvollstreckung außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums kommt eine solche Indizwirkung aber nicht zu (BGHZ 115, 75, 83; 157, 242, 254; ZInsO 2009, 1394).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2009 - 12 U 186/08

    Anspruch auf Rückgewähr von geleisteten Sozialversicherungsbeträgen gemäß § 143

  • AG Hamburg, 27.09.2011 - 67c IN 74/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Kostentragungspflicht des Insolvenzantragstellers

  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 13 O 255/20
  • LG Wuppertal, 12.03.2010 - 2 O 345/08

    Anforderungen an die Rückerstattung von geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen

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