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   OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08   

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https://dejure.org/2009,5195
OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08 (https://dejure.org/2009,5195)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2009 - 17 U 453/08 (https://dejure.org/2009,5195)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 2009 - 17 U 453/08 (https://dejure.org/2009,5195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung in Regelfällen bei Änderung der Anschrift des Schuldners vor dem 1.1.2002

  • Judicialis

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung in Regelfällen bei Änderung der Anschrift des Schuldners vor dem 1.1.2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Verjährung - So leicht kann sich der Schuldner nicht "verziehen"…

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 607 a. F.; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1
    Zum Verjährungsbeginn einer Darlehensforderung bei Unkenntnis der Bank von der neuen Anschrift des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1611
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
    In seinem Urteil vom 23. September 2008 (NJW 2009, 587, 588) hat der Bundesgerichtshof vielmehr - in Anknüpfung an seine ständige Rechtsprechung zu § 852 BGB a.F. - entschieden, dass die Verjährung nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst beginnt, wenn der Gläubiger auch die aktuelle Anschrift des Schuldners kennt oder diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

    Das widerspricht sowohl der mit der Stichtagsregelung verfolgten Absicht des Gesetzgebers, den Gläubiger vor einem allzu frühen Beginn der neuen dreijährigen Verjährungsfrist zu schützen, als auch dem § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zugrunde liegenden Gedanken, dass diese Frist erst beginnen soll, wenn dem Gläubiger die Erhebung einer Klage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH NJW 2009, 587, 588).

    Denn die Klägerin hat die Anschrift des Beklagten unstreitig erst im Lauf dieses Jahres in Erfahrung gebracht, und der Beklagte, der als Schuldner die Darlegungs- und Beweislast für die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB trägt (BGH NJW 2009, 587, 588), hat weder Erkenntnismöglichkeiten aufgezeigt, denen sich die Klägerin grob fahrlässig verschlossen hätte, noch dargelegt, dass entsprechende Nachforschungen rechtzeitig zum Erfolg geführt hätten.

  • OLG Köln, 18.09.1975 - 1 U 24/75

    Versäumnisurteil; Aufhebung; Entscheidung in der Sache; Beschwer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
    Nach der - auch vom Berufungsgericht zu beachtenden (vgl. OLG Köln, NJW 1976, 113, 114) - Vorschrift des § 343 Satz 1 ZPO ist daher unter Abänderung des angefochtenen Endurteils auszusprechen, dass das Versäumnisurteil aufrechterhalten wird.
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
    Diese ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 2007, 1584, 1586 f. und zuletzt NJW-RR 2008, 1495, 1497 m.w.N.; ebenso schon Senat, OLGR 2006, 755) dahin zu verstehen, dass der 1. Januar 2002 als frühestmöglicher Fristbeginn für die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB nur maßgeblich ist, wenn an diesem Stichtag bereits die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorlagen.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
    Diese ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 2007, 1584, 1586 f. und zuletzt NJW-RR 2008, 1495, 1497 m.w.N.; ebenso schon Senat, OLGR 2006, 755) dahin zu verstehen, dass der 1. Januar 2002 als frühestmöglicher Fristbeginn für die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB nur maßgeblich ist, wenn an diesem Stichtag bereits die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorlagen.
  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
    Denn während nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur die grob fahrlässige Unkenntnis schadet, setzt die öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO voraus, dass der Aufenthaltsort einer Partei nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (BGH NJW 2002, 827, 828).
  • OLG Frankfurt, 19.11.1998 - 3 U 201/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
    Die Gegenauffassung (Staudinger/Peters, BGB [2004], § 199 Rdn. 6 und 48; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1474, 1477 und Bamberger/Roth/Heinrich/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 199 Rdn. 31) widerspricht nicht nur der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bei ungewisser Erfolgsaussicht nicht einmal eine Auslandszustellung für zumutbar hält (BGH NJW 1999, 988, 989).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
    Diese ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 2007, 1584, 1586 f. und zuletzt NJW-RR 2008, 1495, 1497 m.w.N.; ebenso schon Senat, OLGR 2006, 755) dahin zu verstehen, dass der 1. Januar 2002 als frühestmöglicher Fristbeginn für die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB nur maßgeblich ist, wenn an diesem Stichtag bereits die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorlagen.
  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 295/10

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch bloße

    Nach Fristbeginn hemmt der spätere Verlust der Kenntnis von der Anschrift des Schuldners, etwa im Fall eines Umzugs, die Verjährung nicht (OLG Karlsruhe ZIP 2009, 1611).
  • LSG Bayern, 02.02.2010 - L 19 R 1039/09

    Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Dauer der Leistungseinschränkung -

    Ausnahmsweise sind bei der Folgenabwägung die Erfolgsaussichten der Berufung zu berücksichtigen, wenn diese offensichtlich fehlen oder offensichtlich bestehen (Beschluss des LSG Bayern vom 02.03.2009 - L 17 U 453/08 ER - mwN).
  • LSG Bayern, 17.12.2009 - L 19 R 936/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs 2 S 1

    Ausnahmsweise sind bei der Folgenabwägung die Erfolgsaussichten der Berufung zu berücksichtigen, wenn diese offensichtlich fehlen oder offensichtlich bestehen (Beschluss des LSG Bayern vom 02.03.2009 - L 17 U 453/08 ER - mwN).
  • LSG Bayern, 03.03.2010 - L 20 R 924/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Geltendmachung

    Ausnahmsweise sind bei der Folgenabwägung die Erfolgsaussichten der Berufung zu berücksichtigen, wenn diese offensichtlich fehlen oder offensichtlich bestehen (Beschluss des LSG Bayern vom 02.03.2009 - L 17 U 453/08 ER - mwN).
  • LSG Bayern, 03.12.2009 - L 19 R 935/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs 2 S 1

    Ausnahmsweise sind bei der Folgenabwägung die Erfolgsaussichten der Berufung zu berücksichtigen, wenn diese offensichtlich fehlen oder offensichtlich bestehen (Beschluss des LSG Bayern vom 02.03.2009 - L 17 U 453/08 ER - mwN).
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