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   BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08   

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BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08 (https://dejure.org/2009,506)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZR 118/08 (https://dejure.org/2009,506)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 (https://dejure.org/2009,506)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 82
    Keine Befreiung durch Leistung an Schuldner, wenn Leistungserfolg bei Kenntnis von Verfahrenseröffnung noch verhinderbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung des Leistenden bei Kenntnis von der Verfahrenseröffnung i.R.e. Insolvenzverfahrens; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang der Beweislast hinsichtlich der Nichtkenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Schutz des Leistenden in seinem Vertrauen auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzverfahren; Erfüllung; Insolvenzmasse; Leistungserfolg; Gutglaubensschutz; Beweislast; Scheckeinlösung; Empfangszuständigkeit; Organisationspflicht

  • Betriebs-Berater

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach Insolvenzverfahrenseröffnung

  • Judicialis

    InsO § 9 Abs. 1; ; InsO § 82; ; BGB § 407

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Insolvenzrecht: Zum Gutglaubensschutz bei Leistung eines Drittschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zeitpunkt der Gutgläubigkeit bei Leistung an den Insolvenzschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 9 Abs. 1; InsO § 82; BGB § 407
    Befreiung des Leistenden bei Kenntnis von der Verfahrenseröffnung i.R.e. Insolvenzverfahrens; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang der Beweislast hinsichtlich der Nichtkenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Schutz des Leistenden in seinem Vertrauen auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung an Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Scheckzahlung eines Drittschuldners nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzschuldner ? Keine Tilgungswirkung der Leistung, wenn der Leistende die Verfahrenseröffnung im Zeitpunkt des Leistungserfolges kannte ? Pflicht von am Rechtsverkehr teilnehmenden Organisationen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistung an den Insolvenzschuldner

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Leistung nach Kenntniserlangung der Insolvenz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach Insolvenzverfahrenseröffnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung des Leistenden bei Kenntnis von Verfahrenseröffnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Gefahr der doppelten Zahlung, d. h. der nochmaligen Zahlung an den Insolvenzverwalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Gefahr der doppelten Zahlung, d. h. der nochmaligen Zahlung an den Insolvenzverwalter

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 85
  • ZIP 2009, 1726
  • MDR 2009, 1361
  • NZI 2009, 680
  • NJ 2009, 518
  • WM 2009, 1704
  • BB 2009, 1929
  • BB 2009, 2221
  • DB 2009, 1922
  • NZG 2009, 1105
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Der durch § 82 Satz 1 InsO den Drittschuldnern aus Billigkeitsgründen eingeräumte Gutglaubensschutz gewährt deshalb nicht wie § 407 BGB ein Mindestmaß an Sicherheit; er stellt sich vielmehr als eine besondere Vergünstigung dar (so schon BGHZ 140, 54, 58 f zu § 8 Abs. 2 und 3 KO) und dient zugleich dem öffentlichen Interesse an einem effektiven Insolvenzverfahren.

    Jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation muss im Rahmen des ihr Zumutbaren sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen unverzüglich an die entscheidenden Personen weitergeleitet und von diesen zur Kenntnis genommen werden (BGHZ 140, 54, 62 ; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005, - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).

    Entgegen der Auffassung der Revision beschränkt sich diese Rechtsprechung nicht auf den Bankenbereich (vgl. BGHZ 140, 54 ).

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Die Beklagte trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gekannt hat, weil sie ihre Leistungshandlung - Übersendung des Schecks - nach der öffentlichen Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung vorgenommen hat (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 12).

    Jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation muss im Rahmen des ihr Zumutbaren sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen unverzüglich an die entscheidenden Personen weitergeleitet und von diesen zur Kenntnis genommen werden (BGHZ 140, 54, 62 ; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005, - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).

    Ob sich die Organisation, wenn es an einem darartigen internen Informationssystem fehlt, das Wissen einzelner Mitarbeiter, die nicht zu den Entscheidungsträgern gehören, etwa bei der Posteingangsstelle beschäftigt sind, unmittelbar zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005, aaO), mag dahinstehen.

  • BGH, 27.10.1988 - IX ZR 27/88

    Pflichten des Drittschuldners zur Herbeiführung des Leistungserfolges

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    § 407 BGB liegt die Vorstellung zugrunde, dass der Schuldner, ohne dessen Zutun die Abtretung erfolgt ist, in seiner Rechtsstellung möglichst nicht beeinträchtigt werden soll (BGHZ 105, 358, 360 ; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 177/03, WM 2004, 981, 984 f).

    Er soll vor den Nachteilen der Abtretung geschützt werden; ihn sollen aber keine zusätzlichen Verpflichtungen treffen (BGHZ 105, 358, 360 f) .

  • BGH, 12.10.1970 - III ZR 254/68

    Unterscheidung zwischen Vollerben und Vorerben - Rechtswirkungen eines erteilten

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Diese Regel ist bei § 82 InsO ebenso wenig anwendbar wie bei den §§ 2366, 2367 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 12. Oktober 1970 - III ZR 254/68, WM 1971, 54; ferner BGHZ 57, 341, 343) .
  • BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69

    Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Diese Regel ist bei § 82 InsO ebenso wenig anwendbar wie bei den §§ 2366, 2367 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 12. Oktober 1970 - III ZR 254/68, WM 1971, 54; ferner BGHZ 57, 341, 343) .
  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Entsprechend § 270 Abs. 1 BGB trug die Beklagte Gefahr und Kosten der Scheckübermittlung an den Gläubiger (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99, ZIP 2000, 1719, 1721 unter II. 2. d).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Deshalb konnte die Beklagte den Scheck mangels Einigung mit dem Kläger nur erfüllungshalber hingeben und ihre Deckungspflicht erst erfüllen, wenn der Scheck ordnungsgemäß eingelöst wurde (vgl. BGHZ 44, 178, 179 f ; 131, 66, 74) .
  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 177/03

    Kenntnis von der Abtretung bei Streit über deren Wirksamkeit; Begriff des

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    § 407 BGB liegt die Vorstellung zugrunde, dass der Schuldner, ohne dessen Zutun die Abtretung erfolgt ist, in seiner Rechtsstellung möglichst nicht beeinträchtigt werden soll (BGHZ 105, 358, 360 ; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 177/03, WM 2004, 981, 984 f).
  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63

    Zahlung mit vordatiertem Scheck

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Deshalb konnte die Beklagte den Scheck mangels Einigung mit dem Kläger nur erfüllungshalber hingeben und ihre Deckungspflicht erst erfüllen, wenn der Scheck ordnungsgemäß eingelöst wurde (vgl. BGHZ 44, 178, 179 f ; 131, 66, 74) .
  • LG Köln, 23.09.1981 - 24 O 220/81
    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
    Dies hat nichts mit der Frage nach der angemessenen Bearbeitungsfrist für den eine Sachverhaltsaufklärung erfordernden Leistungsantrag eines Versicherten zu tun (hierzu LG Köln VersR 1982, 389).
  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Denn mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nach § 80 Abs. 1 InsO die Empfangszuständigkeit für alle Leistungen, welche auf die zur Insolvenzmasse gehörenden Forderungen erbracht werden, auf den Insolvenzverwalter über (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2009 IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85, unter II.1., m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    b) Nach ständiger Rechtsprechung muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).

    Dies hat der erkennende Senat ausdrücklich für den Bankenbereich (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005, aaO) und für die Versicherungswirtschaft (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009, aaO; vom 15. April 2010, aaO) entschieden.

    Daraus folgt aber zunächst nur die Obliegenheit, die Organisationsstruktur so zu gestalten, dass die der Organisation tatsächlich zugegangenen Informationen, die mit den vorhandenen Entscheidungsgrundlagen in sachlichem Zusammenhang stehen, innerhalb dieser Organisation an die hiervon betroffenen Stellen weitergegeben werden (BGH, Urteil 15. Dezember 2005, aaO; vom 16. Juli 2009, aaO; vom 15. April 2010, aaO; BSGE 100, 215 Rn. 20).

    Dies gilt nach Ablauf der Zeit, die erforderlich gewesen wäre, um die erforderliche Kenntnis zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 aaO Rn. 16).

  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17

    Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation im Rahmen des ihr Zumutbaren sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen unverzüglich an die entscheidenden Personen weitergeleitet und von diesen zur Kenntnis genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62, juris Rn. 32; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138 Rn. 13; Beschluss vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12, ZIP 2013, 685 Rn. 6).

    Die Entscheidungsträger müssen sich dann so behandeln lassen, als hätten sie das Wissen gehabt, wenn die Zeit verstrichen ist, die bei Bestehen eines effizienten internen Informationssystems benötigt worden wäre, um ihnen die Kenntnis zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

    Dieser Grundsatz gelte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Juli 2009 (IX ZR 118/08, ZIP 2009, 1726, 1728 Rn. 16 f) auch für Versicherungsunternehmen.

    Die Revisionserwiderung verweist darauf, dass der Entscheidungssachverhalt des Urteils vom 16. Juli 2009 (aaO) insoweit anders lag, als das dort beklagte Versicherungsunternehmen fünf Tage vor der Scheckeinlösung durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters Kenntnis von der Verfahrenseröffnung erlangt hatte.

    Eine solche Obliegenheit gilt nicht nur im Bereich der Bankenorganisation, sondern ebenso für Versicherungsunternehmen (BGH, Urt. v. 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, ZIP 2009, 1726, 1728 Rn. 16).

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs stellt sich der durch § 82 InsO den Drittschuldnern aus Billigkeitsgründen eingeräumte Gutglaubensschutz, wie schon die Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 2 und 3 KO, als besondere, abschließende Vergünstigung dar, die zugleich dem öffentlichen Interesse an einem effektiven Insolvenzverfahren dient (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 13, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11, WM 2012, 1553 Rn. 10).

    Sie schützt den Leistenden in seinem Vertrauen auf die Empfangszuständigkeit seines Gläubigers, wenn ihm die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen so lange unbekannt geblieben ist, wie er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermag (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009, aaO Rn. 9).

  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der

    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82

    Anderenfalls soll zumindest die Berufung auf eine Unkenntnis nach Treu und Glauben verwehrt sein (BGH-Urteile vom 15. Dezember 2005 IX ZR 227/04, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2006, 194; vom 16. Juli 2009 IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85; vom 15. April 2010 IX ZR 62/09, WM 2010, 940).

    Nach diesem Zeitpunkt muss dagegen der Leistende seine Unkenntnis darlegen und nachweisen (BGH-Urteile in BGHZ 182, 85; in WM 2006, 194).

    Außerdem stellt sich die Frage, ob der Fiskus als eine "am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation" i.S. der BGH-Rechtsprechung (in BGHZ 182, 85, unter 2.a) anzusehen ist und ob bzw. inwieweit diese Rechtsprechung aufgrund der besonderen Pflichtverhältnisse zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen, insbesondere der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, durch einen Rückgriff auf die zu § 173 AO entwickelten Grundsätze zu modifizieren ist.

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 210/11

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung

    a) Die Bestimmung des § 82 InsO schützt den Leistenden in seinem Vertrauen auf die Empfangszuständigkeit seines Gläubigers, wenn ihm die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen solange unbekannt geblieben ist, wie er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermag (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 9).

    § 82 InsO bietet wie die im Wesentlichen inhaltsgleiche (BT-Drucks. 12/2443, S. 136) Vorgängerregelung des § 8 KO eine besondere, abschließende Vergünstigung (BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 59; vom 16. Juli 2009, aaO, Rn. 13).

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 642/12

    Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im

    Nach § 82 Satz 1 InsO wird der Leistende jedoch von seiner Schuld befreit, wenn er die Eröffnung des Verfahrens zur Zeit der Leistung an den Schuldner nicht kannte (vgl. BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 - Rn. 7, BGHZ 182, 85) .

    In diesem Fall wird der Leistende in seinem Vertrauen auf die Empfangszuständigkeit seines Gläubigers - des Insolvenzschuldners - geschützt, wenn ihm die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unbekannt geblieben ist, solange er den Leistungserfolg noch verhindern kann (vgl. BGH 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11 - Rn. 6; 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 - Rn. 9, aaO) .

    Wird die Leistungshandlung - wie hier - nach der öffentlichen Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung iSv. § 9 Abs. 1 InsO vorgenommen, trifft den Leistenden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kannte (vgl. BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 - Rn. 8, 13, aaO) .

  • OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein in Großbritannien niedergelassenes

    Die Bestimmung des § 82 InsO schützt den Leistenden in seinem Vertrauen auf die Empfangszuständigkeit seines Gläubigers, wenn ihm die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen solange unbekannt geblieben ist, wie er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermag (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 9).

    Der Leistende wird in seinem Vertrauen auf die Empfangszuständigkeit eines Gläubigers nach § 82 Satz 1 InsO nur geschützt, wenn ihm die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen solange unbekannt geblieben ist, wie er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermochte (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85-92, juris Rn. 9).

    Sogar eine grob fahrlässige Unkenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das schuldnerische Vermögen schadet im Rahmen von § 82 Satz 1 InsO nicht (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940-942, juris Rn. 14; so bereits BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 -, BGHZ 182, 85-92, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 230/15 -, BGHZ 218, 261-290, juris Rn. 61; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13 -, juris Rn. 26; MüKoInsO/Vuia, 4. Aufl. 2019, § 82 Rn. 13; Uhlenbruck/Mock, 15. Aufl. 2019, InsO, § 82 Rn. 13; Lüke in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, 87. Lieferung März 2021, § 82 Rn. 9).

    Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Kenntnis von der Insolvenzeröffnung vermutet und der leistende Schuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine Unkenntnis (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 -, BGHZ 182, 85-92, Rn. 8; Urteil vom 07. Oktober 2010 - IX ZR 209/09 -, juris Rn. 19; Urteil vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04 -, juris Rn. 12; Uhlenbruck/Mock, 15. Aufl. 2019, InsO § 82 Rn. 13; MüKoInsO/Vuia, 4. Aufl. 2019, § 82 Rn. 13; Lüke in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, 87. Lieferung März 2021, § 82 InsO, Rn. 9).

  • OLG Oldenburg, 14.05.2021 - 2 U 122/20

    Mängel einer Glasfassade wegen unterbliebener Abstimmung der beteiligten

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 9 K 2564/14

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung auch im Falle der

  • BGH, 25.05.2023 - IX ZR 116/21

    Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2012 - 11 Sa 196/12

    Insolvenzverfahren

  • BGH, 13.01.2015 - XI ZR 179/13

    Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens gegenüber einem geschlossenen

  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

  • FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08

    Verpflichtung des Finanzamts zur erneuten Auszahlung der an den

  • OLG Hamburg, 24.06.2016 - 1 U 240/15

    Rückgewähr von vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteten

  • LG München I, 11.05.2010 - 11 S 23373/09

    Zahlung an den Insolvenzverwalter trotz Freigabe der Forderung: Schutz des guten

  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18

    Schuldbefreiende Wirkung der Leistung eines Drittschuldners im Rahmen einer

  • ArbG Essen, 12.01.2012 - 1 Ca 2439/11

    Anspruch des Treuhänders an den Arbeitgeber des Insolvenzschuldners auf Zahlung

  • LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15

    Rückzahlunganspruch des Darlehensnehmers bzgl. der auf einen Darlehensvertrag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18

    Zuständigkeit - Prozessgericht - Vollstreckungsgericht

  • LG Essen, 18.06.2009 - 6 O 95/08

    Fehlerhafte Anlageberatung durch Bank bzw. Vermittler bei Verschweigen eines

  • FG Münster, 16.04.2015 - 5 K 815/12

    Haftungsinanspruchnahme gem. § 13c UStG für Steuerbeträge bei Globalzession

  • AG Hamburg-Barmbek, 11.04.2023 - 816 C 190/22

    Insolvenzanfechtung: Wissenszurechnung einer Krankenkasse in Bezug auf einen per

  • LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14

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