Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 06.11.2008 | KG, 09.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,163
BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07 (https://dejure.org/2008,163)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2008 - VIII ZR 166/07 (https://dejure.org/2008,163)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2008 - VIII ZR 166/07 (https://dejure.org/2008,163)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Eindringens von Feuchtigkeit in den Innenraum eines verkauften Gebrauchtwagens als einen den Rücktritt des Käufers ausschließenden geringfügigen Mangel; Abstellen auf den Zeitpunkt einer Rücktrittserklärung des Käufers für die Beurteilung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Innenraumfeuchtigkeit Gebrauchtwagen - erheblicher Mangel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Innenraumfeuchtigkeit - geringfügiger Mangel

  • rabüro.de

    Feuchtigkeit im Innenraum eines PKWs als Mangel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Eindringen von Wasser in einem gebrauchten Geländewagen ist kein geringfügiger Mangel

  • Judicialis

    BGB § 242 Cd; ; BGB § 323; ; BGB § 434; ; BGB § 437

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rücktrittsausschluß bei unerheblichem Sachmangel (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB); Unbeachtlichkeit des Nachbesserungsaufwands; Behebung des Sachmangels nach Rücktrittserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 323 § 434 § 437
    Begriff der unerheblichen Pflichtverletzung und des geringfügigen Mangels beim Gebrauchtwagenkauf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeit im Innenraum eines Fahrzeugs als geringfügiger Mangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Mangelbeseitigung durch Gerichtssachverständigen steht Rücktritt nicht entgegen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wesentlicher Kfz-Mangel bei Feuchtigkeit im Fahrzeug?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feuchtigkeit im Wageninnern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum berechtigt zum Rücktritt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt wegen eintretender Feuchtigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtigkeit im Auto - Wann der Gebrauchtwagen-Käufer sein Geld zurückbekommt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Autokauf: Mangelbeseitigung durch Gerichtssachverständigen steht Rücktritt nicht entgegen

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Wesentliche Pflichtverletzung muss bei Rücktrittserklärung vorliegen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum berechtigt zum Rücktritt vom Kauf

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Undichtes Auto ist mangelhaft - Käufer bekommt sein Geld zurück

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag - Wann ist ein Mangel erheblich?

  • 123recht.net (Pressebericht, 5.11.2008)

    Nässe im Auto rechtfertigt Rücktritt vom Kauf

  • 123recht.net (Pressebericht, 14.11.2008)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sachmängelhaftung - Rücktritt vom Kaufvertrag trotz leicht behebbarer Feuchtigkeit im Innenraum

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Feuchtgebiete im Wagen als Rücktrittsgrund

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Geländewagen-Fall: Begriff der unerheblichen Pflichtverletzung in § 323 V 2 BGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Für die Beurteilung der Erheblichkeit eines Mangels ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung entscheidend

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rücktrittsausschluß bei unerheblichem Sachmangel (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB); Unbeachtlichkeit des Nachbesserungsaufwands; Behebung des Sachmangels nach Rücktrittserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Mangel "geringfügig"? Auf welchen Zeitpunkt kommt es an? (IBR 2009, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 508
  • ZIP 2009, 524
  • MDR 2009, 140
  • NZV 2009, 137
  • NJ 2009, 160
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

    Auszug aus BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07
    Wie der Senat zum Kaufgewährleistungsrecht in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung entschieden hat, bleibt das Wandelungsrecht des Käufers jedenfalls dann unberührt, wenn der Mangel durch eine - vertraglich nicht vereinbarte - Nachbesserung bis zum Vollzug der Wandelung zwar erfolgreich, aber ohne Zustimmung des Käufers, also eigenmächtig beseitigt worden ist; hat hingegen eine im Einverständnis des Käufers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit der Wandelung der Boden entzogen (Senatsurteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95, WM 1996, 1915 = NJW 1996, 2647, unter II 2 c).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Das Festhalten des Käufers an dem wirksam ausgeübten Recht auf Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache ist - ebenso wie das Festhalten des Käufers an einem wirksam erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag (BGH, Urteile vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 509 Rn. 23 und vom 26. Oktober 2016, VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 31) - nicht treuwidrig, wenn der Mangel nachträglich ohne Einverständnis des Käufers beseitigt wird (hier durch Aufspielen einer korrigierten Version der Software).

    Für den Nacherfüllungsanspruch des Käufers gilt insoweit nichts anderes als für den Rücktritt vom Kaufvertrag (siehe dazu Senatsurteile vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 31 f.).

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Zwar könnte der Kläger nach der Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) gehindert sein, an der durch den wirksam erklärten Rücktritt erlangten Rechtsposition festzuhalten, wenn die durch Austausch des defekten Kupplungsgeberzylinders gegen ein Neuteil erfolgte Mängelbeseitigung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen mit seiner Zustimmung erfolgt wäre (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23).

    Für den Wiedereinbau der mangelbehafteten Teile hatte der Kläger nach erklärtem Rücktritt keinen Anlass (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO).

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Für die Beurteilung der Frage, ob die auf der Mangelhaftigkeit des gelieferten Fahrzeugs beruhende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 19).

    Ein solcher Befund ist regelmäßig als erheblicher Mangel einzustufen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO).

    Der somit im maßgeblichen Zeitpunkt erhebliche Mangel würde nicht dadurch zu einem geringfügigen Mangel im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, dass es bei weiteren Reparaturversuchen möglicherweise gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO Rn. 20).

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Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2788
OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08 (https://dejure.org/2008,2788)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2008 - 31 Wx 76/08 (https://dejure.org/2008,2788)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2008 - 31 Wx 76/08 (https://dejure.org/2008,2788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 56

    BGB § 1822 Nr. 3
    Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils an einen Minderjährigen

  • openjur.de

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei schenkweiser Übertragung eines Kommanditanteils an einen Minderjährigen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1822 Nr. 3
    Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils an einen Minderjährigen

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Familienpersonengesellschaften: Voraussetzungen bei Schenkung e. Kommanditanteils an Minderjährige - Die KG ist nur vermögensverwaltend tätig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 152
  • ZIP 2009, 524
  • MDR 2009, 32
  • DNotZ 2009, 230
  • FGPrax 2009, 24
  • FamRZ 2009, 623
  • WM 2009, 762
  • Rpfleger 2009, 84
  • NZG 2009, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Auszug aus OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08
    Der Begriff des Erwerbsgeschäfts umfasst jede regelmäßig ausgeübte, auf selbständigen Erwerb gerichtete Tätigkeit, die mit dem Willen zur Gewinnerzielung ausgeübt wird und auf eine gewisse Dauer angelegt ist (vgl. BayObLGZ 1995, 230/234; Palandt/Diederichsen BGB 67. Aufl. § 1822 Rn. 5, Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1822 Rn. 12; Staudinger/Engler BGB Bearbeitungsstand 2004 § 1822 Rn. 34).

    Diese Voraussetzungen sind bei der Verwaltung privaten Vermögens, insbesondere Grundbesitzes, nicht in jedem Fall gegeben, auch wenn die private Vermögensverwaltung in gesellschaftsrechtliche Form gebracht wird (BayObLGZ 1995, 230/234; Erman/Saar BGB 12. Aufl. § 1822 Rn. 5, 14; MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1822 Rn. 21).

    Ein Erwerbsgeschäft liegt etwa vor bei einer Gesellschaft, deren Gegenstand die Verwaltung, Vermietung und Verwertung gewerblich nutzbarer Immobilien von erheblichem Wert ist (vgl. BayObLGZ 1995, 230; 1997, 113; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 117/119 jeweils zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

    Auszug aus OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08
    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, da Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen die Zwischenverfügung nur die gerügten Eintragungshindernisse sind, nicht aber eine Entscheidung über den Eintragungsantrag (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1996, 413/414 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08
    Ein Erwerbsgeschäft liegt etwa vor bei einer Gesellschaft, deren Gegenstand die Verwaltung, Vermietung und Verwertung gewerblich nutzbarer Immobilien von erheblichem Wert ist (vgl. BayObLGZ 1995, 230; 1997, 113; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 117/119 jeweils zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08
    Ein Erwerbsgeschäft liegt etwa vor bei einer Gesellschaft, deren Gegenstand die Verwaltung, Vermietung und Verwertung gewerblich nutzbarer Immobilien von erheblichem Wert ist (vgl. BayObLGZ 1995, 230; 1997, 113; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 117/119 jeweils zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  • OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08

    Eltern können voll eingezahlte Kommanditanteile ohne Mitwirkung eines

    Auszug aus OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08
    c) Der Umstand, dass die Verwaltung des privaten Vermögens - hier des selbst genutzten Wohnhauses - nun in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft betrieben wird, lässt für sich genommen diese deshalb nicht zum Erwerbsgeschäft im Sinn des § 1822 Nr. 3 BGB werden (so auch OLG Bremen NZG 2008, 750 zur nicht gewerblichen Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen; Hohaus/Eickmann BB 2004, 1707/1709; a.A. MünchKomm HGB/Grunewald 2. Aufl. § 161 Rn. 23; Werner GmbHR 2006, 737/2006).
  • OLG Schleswig, 27.01.2020 - 15 WF 70/19

    Familiengerichtliche Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden

    Ein Erwerbsgeschäft ist jede regelmäßig ausgeübte, auf selbständigen Erwerb gerichtete Tätigkeit (jurisPK-BGB/Lafontaine, 9. Aufl., § 1822 Rn. 40; Erman/Schulte-Bunert, BGB, 15. Aufl., § 1822 Rn. 5a) unabhängig von ihrer Art (RGRK-BGB/Dickescheid, 12. Aufl., § 1822 Rn. 11), die mit dem Willen zur Gewinnerzielung erfolgt und auf eine gewisse Dauer angelegt ist (BayObLG, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 1Z BR 157/94, FamRZ 1996, 119, 121 - juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 6. November 2008 - 31 Wx 76/08, NZG 2009, 104 - juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 4. Januar 2018, aaO - juris Rn. 14).

    Anders liegt es bei einer Gesellschaft, deren Gegenstand die Verwaltung, Vermietung und Verwertung gewerblich nutzbarer Immobilien von erheblichem Wert ist (OLG München, Beschluss vom 6. November 2008, aaO).

    Sie kommt nach Art und Umfang einer geschäftsmäßigen, beruflichen Tätigkeit gleich und erfordert den Abschluss von Rechtsgeschäften mit den daraus folgenden - abstrakten - Haftungsrisiken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. März 1997 - 1Z B 210/96, FamRZ 1997, 842 - juris Rn. 16; LG Aachen, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 3 T 128/93, NJW-RR 1994, 1319, 1321; OLG München, Beschluss vom 6. November 2008, aaO - juris Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. März 2013 - 2 WF 26/13, FamRZ 2014, 140 - juris Rn. 24 und 35; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14, FamRZ 2015, 1407 - juris Rn. 26; OLG Dresden, Beschluss vom 25. April 2018 - 17 W 160/18, NZG 2018, 1108 - juris Rn. 12; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 12 W 53/19, NZG 2019, 1059 - juris Rn. 15; Lüdecke, NJOZ 2018, 681, 684; Staudinger/Veit, BGB, 2014, § 1822 Rn. 75 f. mwN; jurisPK-BGB/Lafontaine, aaO § 1822 Rn. 46 ff.; für Familiengrundstücksgesellschaften BeckOK-BGB/Bettin, Stand 1. August 2019, § 1822 Rn. 12).

  • OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14

    Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an einer

    Hiervon abzugrenzen sind zwar die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. etwa OLG München FamRZ 2009, 623; OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: Schenkung eines Kommanditanteils).
  • OLG Dresden, 25.04.2018 - 17 W 160/18
    Damit knüpft das Gesetz die Genehmigungsbedürftigkeit nicht an die Rechtsform der Gesellschaft, sondern daran, ob der Gesellschaftsvertrag inhaltlich auf den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist (OLG München, Beschluss vom 06.11.2008, 31 Wx 76/08, juris Rn. 8; Kroll-Ludwigs in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1822 Rn. 12 und 22; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2016, § 1822 Rn. 48; Veit in: Staudinger, BGB, 2014, § 1822 Rn. 75 f.).

    Anders ist es bei einer auf den Betrieb eines Erwerbsgeschäftes ausgerichteten Kommanditgesellschaft, etwa wenn diese Vermögensverwaltungsgesellschaft eine geschäftsmäßige, gleichsam berufliche Tätigkeit erfordert, die Gesellschafter ein unternehmerisches Risiko übernehmen, die Gesellschaft die Verwaltung, Vermietung und Verwertung gewerblich nutzbarer Immobilien von erheblichem Wert zum Gegenstand hat (OLG München, Beschluss vom 06.11.2008, 31 Wx 76/08, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Bremen, Beschluss vom 16.06.2008, 2 W 38/08, juris; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit dogmatisch wenig nachvollziehbarer Begründung Thüringer OLG, Beschluss vom 22.03.2013, 2 WF 26/13, juris Rn. 24, 35; LG Münster, FamRZ 1997, 842; Kroll-Ludwigs in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1822 Rn. 21; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2016, § 1822 Rn. 45; Veit in: Staudinger, BGB, 2014, § 1822 Rn. 75 ff.).

    Gehören ihr dann minderjährige Gesellschafter an, ist diese Änderung genehmigungspflichtig und entfaltet ohne Genehmigung keine Wirkung für und gegen die Minderjährigen (OLG München, Beschluss vom 06.11.2008, 31 Wx 76/08, juris Rn. 11).

  • OLG Brandenburg, 16.07.2019 - 7 W 53/17

    Vertrag über die Übertragung von Kommanditanteilen unter Beteiligung eines

    Abzulehnen ist das Genehmigungserfordernis, wenn der Gesellschaftszweck ausdrücklich die Verwaltung der von den Gesellschaftern selbst genutzten Immobilie ist (OLG München, FamRZ 2009, 623).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2018 - 7 W 52/17
    Abzugrenzen sind die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14 -, Rn. 26f unter Hinweis auf OLG München FamRZ 2009, 623 und OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: zur Schenkung eines Kommanditanteils, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4459
KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07 (https://dejure.org/2008,4459)
KG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 1 W 417/07 (https://dejure.org/2008,4459)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 1 W 417/07 (https://dejure.org/2008,4459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 719; 727; 2303; 2305; GBO §§ 19; 52
    Testamentsvollstreckung an einem GbR-Anteil

  • Wolters Kluwer

    Testamentsvollstreckung an vererbtem Anteil einer BGB-Gesellschaft; grundbuchmäßige Behandlung der Abtretung des Anteils an einem Miterben in Ausführung der testamentarischen Anordnung

  • Judicialis

    BGB § 719; ; BGB § 727; ; BGB § 2303; ; BGB § 2305; ; GBO § 19; ; GBO § 52

  • nachlass-rechtsfragen.de
  • rechtsportal.de

    Testamentsvollstreckung an vererbtem Anteil einer BGB -Gesellschaft; grundbuchmäßige Behandlung der Abtretung des Anteils an einem Miterben in Ausführung der testamentarischen Anordnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung eines GbR-Geschäftsanteils durch Testamentsvollstrecker ? Richtigstellung der Eigentümerbezeichnung im Grundbuch für Gesellschafts-Grundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 524
  • FGPrax 2009, 56
  • FamRZ 2009, 1097
  • DB 2009, 341
  • Rpfleger 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der

    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Eine solche liegt aber dann nicht vor, wenn die Verfügung der Erfüllung eines Vorausvermächtnisses, § 2150 BGB dient, oder eine entsprechende Teilungsanordnung zu Gunsten der Beteiligten als Miterbin besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, S. 587, Zahn MittRhNotK 2000, 89, 111; Schmenger BwNotZ 2004, 97, 110).

    Es genügt, dass im Wege der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamts Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Verfügung des Testamentsvollstreckers ausgeräumt werden (BayObLGZ 1969, 278, 283; NJW-RR 1989, 587).

    In einem solchen Fall ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, die Auflassung des Grundstücks an dem im Testament Begünstigten zu erklären (BayObLG NJW-RR 1989, 587 f.; Zahn, MittRhNotK 2000, 89, 111; Schmenger BwNotZ 2004, 97, 110).

  • OLG Zweibrücken, 28.08.2008 - 3 W 68/08

    Grundbuchverfahren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines zum

    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Mithin stehen die in der Zwischenverfügung des Amtsgerichts Schöneberg vom 25. April 2006 in der Fassung vom 21. November 2006 geäußerten Bedenken gegen eine Eintragung der Beteiligten als Gesellschafterin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts N in das Grundbuch im Wege der Richtigstellung - nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO (vgl. Senat - 1 W 38 + 39/08, Beschluss vom 1.10.2008; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 161; OLGR Zweibrücken 2008, 868) - nicht entgegen.
  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Dieses unterfällt allerdings nicht der Nachlassverwaltung (ebenso OLG Hamm OLGZ 1993, 147) und es könnte daher fraglich sein, ob ein gleiches auch für die Testamentsvollstreckung gilt, wenn diese nicht ausnahmsweise eine mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Dauervollstreckung, § 2209 BGB, ist (vgl. BGHZ 108, 187 ff.).
  • BayObLG, 12.02.1986 - BReg. 1 Z 78/85

    Aufgabenbeschränkung für Testamentsvollstrecker

    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Soweit es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Umsetzung einer Anordnung des Erblassers handelt, wonach der in der letztwilligen Verfügung Bedachte den Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entweder im Wege des Vorausvermächtnisses oder einer Teilungsanordnung erhalten sollte, bestehen gegenüber der Wirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers keine Bedenken (vgl. BFHE 137, 500 für die Teilungsanordnung; BayObLGZ 1986, 34 f. für das Vorausvermächtnis).
  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 15 W 129/92

    Keine Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters über BGB-Gesellschaftsanteil bei

    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Dieses unterfällt allerdings nicht der Nachlassverwaltung (ebenso OLG Hamm OLGZ 1993, 147) und es könnte daher fraglich sein, ob ein gleiches auch für die Testamentsvollstreckung gilt, wenn diese nicht ausnahmsweise eine mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Dauervollstreckung, § 2209 BGB, ist (vgl. BGHZ 108, 187 ff.).
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB

    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Es ist inzwischen anerkannt, dass der - im Gesellschaftsvertrag vererblich gestellte - Anteil an einer Personengesellschaft zwar im Wege der Sondererbfolge unmittelbar auf die nachfolger-Erben übergeht, dass er aber insofern zum Nachlass gehört, als er Teil des vom Erblasser hinterlassenen Vermögens ist, und mit diesem Teil auch der Testamentsvollstreckung unterliegt (BGH NJW 1996, 1284/1285 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Somit hatte das Grundbuchamt lediglich zu prüfen, ob die Verfügung der Testamentsvollstreckerin in den Grenzen ihrer Befugnisse gemäß §§ 2203-2205 BGB erfolgt ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, S. 729/730).
  • BFH, 10.11.1982 - II R 85/78

    Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Teilungsanordnung

    Auszug aus KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07
    Soweit es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Umsetzung einer Anordnung des Erblassers handelt, wonach der in der letztwilligen Verfügung Bedachte den Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entweder im Wege des Vorausvermächtnisses oder einer Teilungsanordnung erhalten sollte, bestehen gegenüber der Wirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers keine Bedenken (vgl. BFHE 137, 500 für die Teilungsanordnung; BayObLGZ 1986, 34 f. für das Vorausvermächtnis).
  • OLG München, 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers bei

    Entgeltlichkeit ist aber auch dann gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker eine Verfügung in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers vornimmt, also etwa ein Vermächtnis erfüllt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56; vgl. Demharter § 53 Rn. 21).

    Es gilt aber der allgemeine Erfahrungssatz, dass eine Verfügung entgeltlich ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen sowie begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (BayObLG a. a. O.; KG Rpfleger 1968, 189; FGPrax 2009, 56/57).

    Formgerecht nachgewiesen werden (§ 29 GBO) muss die Erbfolge in diesem Fall nicht (vgl. KG FGPrax 2009, 56/57).

  • OLG München, 07.11.2017 - 34 Wx 321/17

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

    aa) Entgeltlich ist eine Verfügung des Testamentsvollstreckers unter anderem dann, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung vorgenommen wird (vgl. § 2203 BGB; Senat vom 16.3.2015, 34 Wx 430/14 = Rpfleger 2015, 550; BayObLG NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 52 Rn. 54; MüKo/Zimmermann § 2205 Rn. 74 a. E.), also etwa ein Vermächtnis erfüllt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57; Demharter GBO 30. Aufl. § 53 Rn. 21).

    Es gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass eine Verfügung entgeltlich ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen sowie begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (BayObLG NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57).

  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    2 Z 4/89">NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57; Demharter § 52 Rn. 21; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 52 Rn. 54; MüKoBGB/Zimmermann § 2205 Rn. 74 a. E.).
  • OLG Nürnberg, 19.12.2019 - 15 W 4412/19

    Eigentumsumschreibung mit Löschung des Nacherbenvermerks - Voraussetzungen

    2 Z 4/89">NJW-RR 1989, 587 juris Rn. 10; KG FGPrax 2009, 56, juris Rn. 6; vgl. Demharter, a.a.O. § 53, Rn. 21).

    Es gilt aber der allgemeine Erfahrungssatz, dass eine entgeltliche Verfügung anzunehmen ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 139/12, juris Rn. 15; Rpfleger 2015, 550 juris Rn. 19; KG, FGPrax 2009, 56/57; Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.; Meikel/Hertel GBO 10. Aufl. § 29 Rn. 439).

  • OLG Koblenz, 25.06.2015 - 1 U 662/14

    Gemeinschaftliches Testament - Auslegung des Erblasserwillens

    Über den - verkehrsfähigen (vgl. Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Auflage 2014, § 161 Rn. 12) - Geschäftsanteil als solchen können dann nicht die Erben, sondern kann innerhalb der ihm gesetzten Grenzen nur der Testamentsvollstrecker verfügen (§§ 2205 Satz 2, 2208 Abs. 1, 2211 Abs. 1; vgl. KG FamRZ 2009, 1097, 1098; J. Mayer in: BeckOK-BGB [Stand: 1. Februar 2015], § 2205 Rn. 49 f.).
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