Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 11.03.2009

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   BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08   

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https://dejure.org/2009,4805
BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,4805)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2009 - VI ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,4805)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2009 - VI ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,4805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung an einem obersten Gerichtshof des Bundes bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 3; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch nichts, dass die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht nicht im Einklang mit dem inzwischen ergangenen Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - (z.V.b.) steht.

    Sind diese als gering anzusehen, kann ein Abschlag von 75 % des Nennwerts der Forderung, wie dies im vorliegenden Fall das Landgericht gemacht hat, durchaus angemessen sein (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08).

  • BGH, 11.09.2008 - I ZB 36/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über den Kostenansatz des

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 17.10.2002 - IX ZB 303/02

    Kosten der unstatthaften Beschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 12.09.2002 - III ZB 43/02

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zulassung der

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Eine Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO besteht nicht, weil eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, auch bei - irriger - Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - III ZB 43/02 - VersR 2003, 482).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

    Der Bundesgerichtshof hat bei zweifelhaften Vollstreckungsaussichten etwa einen Abschlag von 75 % für angemessen erachtet (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, NJW 2009, 920 Rn. 6 f.; ferner Beschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, juris Rn. 4).
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Verringerungen des gesetzlich festgelegten Gebührenstreitwerts sind deshalb allenfalls im Wege einer teleologischen Reduktion - zweckentsprechenden Einschränkung - von § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG aF (nunmehr § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG) berechtigt, wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08 -) .
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Hieran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kammergericht nichts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, Schaden-Praxis 2010, 29 unter II 1; vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08, AGS 2010, 195; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - III ZB 40/09, juris Rn. 2).

    Eine Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO besteht nicht, weil eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, auch bei - irriger - Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, aaO; vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08, aaO mwN).

  • OLG Stuttgart, 12.01.2012 - 13 W 38/11

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über

    Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (hierzu BGH ZIP 2009, Seite 2172).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 26 Ta 6091/18

    Gebührenstreitwert bei Feststellungsanträgen auf künftige Leistung - Angabe des

    wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (vgl. BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), Rn. 12; für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08).

    Verringerungen des gesetzlich festgelegten Gebührenstreitwerts sind allenfalls im Wege einer teleologischen Reduktion - zweckentsprechenden Einschränkung - von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG) berechtigt, wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (vgl. BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), Rn. 12; für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08).

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZB 18/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren der Streitwertfestsetzung

    Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (vgl. § 66 Abs. 4 Satz 1 und 3 GKG sowie Senatsbeschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08 - [...]).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZB 19/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren der Streitwertfestsetzung

    Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (vgl. § 66 Abs. 4 Satz 1 und 3 GKG sowie Senatsbeschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08 - [...]).
  • OLG München, 19.01.2024 - 25 W 1378/23

    Wiederherstellungskosten, Feststellungsantrag, Sachverständigengutachten,

    Diese Entscheidung ist gem. § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 06.04.2006, VI ZB 88/08, ZIP 2009, 2172).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 26 Ta 6114/18

    Keine generelle Begrenzung des Gegenstandswertes auf Vierteljahreseinkommen bei

    Verringerungen des gesetzlich festgelegten Gebührenstreitwerts sind allenfalls im Wege einer teleologischen Reduktion - zweckentsprechenden Einschränkung - von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG) berechtigt, wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (vgl. BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), Rn. 12; für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 11 W 52/13

    Gebührenstreitwertfestsetzung: Voraussetzungen einer Wertaddition bei Aufrechnung

    Eine Beschwerde an die obersten Gerichtshöfe des Bundes findet nicht statt; die weitere Beschwerde kann allein vom Landgericht zugelassen werden, wenn es selbst als Beschwerdegericht entscheidet (§ 66 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, jeweils i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG; vgl. dazu BGH, Beschl. v. 06.04.2009 - VI ZB 88/08, Rdn. 3, Schaden-Praxis 2010, 29; Beschl. v. 06.10.2009 - VI ZB 18/08, Rdn. 4, AGS 2009, 599).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6036/19

    Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit - zur entsprechenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2020 - 26 Ta 6112/19

    Gegenstandswert - keine Beschränkung bei Feststellungsantrag - nachvertragliches

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 24 U 182/09

    Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich gegangener

  • OLG Jena, 03.03.2011 - 5 W 405/10

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer Forderung

  • OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12

    Feststellung der Bedürftigkeit i.R. eines Antrags auf Prozesskostenhilfe zur

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6571
OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08 (https://dejure.org/2009,6571)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.2009 - 9 U 138/08 (https://dejure.org/2009,6571)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 2009 - 9 U 138/08 (https://dejure.org/2009,6571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens: Geltendmachung von Ansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Gesellschaft bei außerordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 611 BGB; § 592f ZPO
    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt; Übergangsgeld und Abfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt; Übergangsgeld und Abfindung

  • Judicialis

    BGB § 611; ; ZPO § 592 f

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; ZPO § 592f
    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt, Übergangsgeld und Abfindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Insoweit wird lediglich die Klärung der (rechtsvernichtenden) Einwendung der Kündigung für die Fälle dem Nachverfahren vorbehalten, in denen die Voraussetzungen der Kündigung mit Urkunden nicht belegbar sind (vgl. für die Erhebung nicht im Urkundsverfahren beweisbarer Einreden im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit eines Mietgegenstandes BGH, NJW 2007, 1061).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - 3 U 3/05

    Zur Statthaftigkeit eines Urkundenprozesses bei vertraglich vereinbarter

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Schließlich berührt es - entgegen der von der Beklagten in der Verhandlung vor dem Senat unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2. März 2005 (3 U 3/05, GmbHR 2005, 991 = BeckRS 2005, 04688) vertretenen Auffassung - die Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens nicht, dass aus den vom Kläger vorgelegten (und ihrem Inhalt nach unstreitigen) Urkunden nur der Bruttobetrag der verfolgten Forderungen zu ersehen ist.
  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66

    Vollstreckbarkeit eines Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Die Verfolgung von Zahlungsansprüchen, von denen der Dienstherr aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bspw. steuerliche Abzüge vornehmen darf oder muss, ist nach allgemeiner Auffassung (der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt) in der Weise zulässig, dass auf den gesamten Bruttobetrag geklagt wird (vgl. etwa BGH, WM 1966, 758 f.. LAG Düsseldorf, BeckRS 2006, 43699. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., Rdnr. 51 zu § 611, Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rdnr. 6 zu § 704. Boewer in Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 54 zu § 78. Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl., Rdnr. 55 zu § 46 sowie Rdnr. 56 zu § 62).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die für die Rückforderung der Bürgschaft auf erstes Anfordern den Urkundenprozess als unstatthaft ansieht, weil damit die Klärung des materiellen Bürgschaftsfalls weitgehend in das Nachverfahren abgedrängt werde (BGH, NJW 2001, 3549), ist auf Vergütungsansprüche aus Dienstverhältnissen, deren Kündigung streitig ist, nicht übertragbar.
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Die Verfolgung von Zahlungsansprüchen, von denen der Dienstherr aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bspw. steuerliche Abzüge vornehmen darf oder muss, ist nach allgemeiner Auffassung (der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt) in der Weise zulässig, dass auf den gesamten Bruttobetrag geklagt wird (vgl. etwa BGH, WM 1966, 758 f.. LAG Düsseldorf, BeckRS 2006, 43699. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., Rdnr. 51 zu § 611, Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rdnr. 6 zu § 704. Boewer in Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 54 zu § 78. Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl., Rdnr. 55 zu § 46 sowie Rdnr. 56 zu § 62).
  • OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04

    Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Eine planwidrige Regelungslücke besteht insoweit nicht (vgl. auch OLG Rostock, 6 U 122/04, BeckRS 2005, 30348467. Musielak/ Voit, ZPO, Rdnr. 5 zu § 592. Pesch, NZA 2002, 957 ff.).
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