Weitere Entscheidungen unten: VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 | VGH Hessen, 19.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10   

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https://dejure.org/2010,414
BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10 (https://dejure.org/2010,414)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2010 - II ZB 5/10 (https://dejure.org/2010,414)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10 (https://dejure.org/2010,414)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13e Abs 3 HGB, § 13g Abs 2 HGB, § 6 Abs 2 S 2 Nr 3 GmbHG, § 8 Abs 3 GmbHG, § 28 Abs 2 FGG
    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: Anforderungen an die Eignungsversicherung des Geschäftsführers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; HGB §§ 13e Abs. 3, 13g Abs. 2
    Globale Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung ausreichend

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen einer Versicherung des Nichtvorliegens einer etwaigen Verurteilung wegen Straftaten im Inland oder Ausland i.R.e. Anmeldung zum Handelsregister durch Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater

    Zur Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung

  • rewis.io

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: Anforderungen an die Eignungsversicherung des Geschäftsführers

  • ra.de
  • rewis.io

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: Anforderungen an die Eignungsversicherung des Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen einer Versicherung des Nichtvorliegens einer etwaigen Verurteilung wegen Straftaten im Inland oder Ausland i.R.e. Anmeldung zum Handelsregister durch Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Versicherung des Geschäftsführers zum Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Geschäftsführer bei der Handelsregisteranmeldung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 8 Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; HGB § 13e Abs. 3, § 13g Abs. 2; FGG § 28 Abs. 2 a. F.
    Keine Benennung der einzelnen Straftatbestände in der Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über das Fehlen von Bestellungshindernissen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Inhalt der Handelsregisteranmeldung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung der Geschäftsführer bei Anmeldung zum Handelsregister

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1337
  • ZIP 2010, 5
  • ZIP 2010, 928
  • MDR 2010, 939
  • DNotZ 2010, 930
  • FGPrax 2010, 246
  • WM 2010, 1368
  • BB 2010, 2203
  • DB 2010, 1521
  • Rpfleger 2010, 513
  • NZG 2010, 829
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 27.04.2009 - 31 Wx 42/09

    Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10
    Das Oberlandesgericht möchte auf die dagegen von der Beteiligten eingelegte weitere Beschwerde den Beschluss des Landgerichts sowie die Verfügungen des Registergerichts aufheben, sieht sich hieran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 27. April 2009 (31 Wx 42/09, GmbHR 2009, 831) gehindert und hat die Sache daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    3 Z 116/83">DB 1983, 2408 f.; H. Winter/Veil in Scholz, GmbHG 10. Aufl. § 8 Rdn. 26; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. § 8 Rdn. 16; Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG 6. Aufl. § 8 Rdn. 17; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG 17. Aufl. § 8 Rdn. 16; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 8 Rdn. 23; Michalski/Heyder, GmbHG § 8 Rdn. 36; Wicke, GmbHG § 8 Rdn. 15;BeckOK GmbHG/C. Jaeger, Stand 15.10.2009 § 8 Rdn. 19; Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 176. Aufl. § 8 GmbHG Rdn. 5; Sudhoff/Sudhoff, Der Gesellschaftsvertrag der GmbH, 1992 S. 34;MünchHdbGesR III/Riemenschneider/Freitag 3. Aufl. § 8 Rdn. 11; Karsten, GmbH-Recht § 1 Rdn. 75), vertreten wird, dass auch die Straftatbestände, die ein Bestellungshindernis bilden können, im Einzelnen aufgeführt werden müssen (OLG München, Beschl. vom 27. April 2009 - 31 Wx 42/09, NZG 2009, 717; vgl. auch Wachter, GmbHR 2009, 785, 786 f.; Leitzen, GmbHR 2009, 1289, 1291; Kilian, Notar 2010, 13, 19) folgt dem der Senat nicht (ebenso Tebben, RNotZ 2008, 441, 449; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht 8. Aufl. Rdn. 956 Fn. 4; vgl. auch Groß, Rpfleger 1982, 151 f.).

  • OLG München, 20.04.2009 - 31 Wx 34/09

    GmbH: Versicherung des Geschäftsführers oder Liquidators über das Nichtvorliegen

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10
    3 Z 116/83">DB 1983, 2408 f.; H. Winter/Veil in Scholz, GmbHG 10. Aufl. § 8 Rdn. 26; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. § 8 Rdn. 16; Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG 6. Aufl. § 8 Rdn. 17; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG 17. Aufl. § 8 Rdn. 16; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 8 Rdn. 23; Michalski/Heyder, GmbHG § 8 Rdn. 36; Wicke, GmbHG § 8 Rdn. 15;BeckOK GmbHG/C. Jaeger, Stand 15.10.2009 § 8 Rdn. 19; Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 176. Aufl. § 8 GmbHG Rdn. 5; Sudhoff/Sudhoff, Der Gesellschaftsvertrag der GmbH, 1992 S. 34;MünchHdbGesR III/Riemenschneider/Freitag 3. Aufl. § 8 Rdn. 11; Karsten, GmbH-Recht § 1 Rdn. 75), vertreten wird, dass auch die Straftatbestände, die ein Bestellungshindernis bilden können, im Einzelnen aufgeführt werden müssen (OLG München, Beschl. vom 27. April 2009 - 31 Wx 42/09, NZG 2009, 717; vgl. auch Wachter, GmbHR 2009, 785, 786 f.; Leitzen, GmbHR 2009, 1289, 1291; Kilian, Notar 2010, 13, 19) folgt dem der Senat nicht (ebenso Tebben, RNotZ 2008, 441, 449; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht 8. Aufl. Rdn. 956 Fn. 4; vgl. auch Groß, Rpfleger 1982, 151 f.).
  • BGH, 03.12.2019 - II ZB 18/19

    Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im

    Gemäß § 8 Abs. 2 GmbHG i.V.m. § 53 Abs. 2 BZRG ist der Geschäftsführer bei der Anmeldung dem Registergericht nach entsprechender Belehrung unbeschränkt auskunftspflichtig, was die Vermeidung erhöhten Verwaltungsaufwands durch ein gerichtliches Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG bezweckt (Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des GmbHG usw. vom 15. Dezember 1977, BT-Drucks. 8/1347, S. 34; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 9).
  • BGH, 14.05.2019 - II ZB 25/17

    EuGH-Vorlage zur Handelsregisteranmeldung einer Limited-Zweigniederlassung

    Dem Registergericht sollen die zur Überprüfung von Bestellungshindernissen erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt und die ansonsten erforderlichen eigenen Recherchen des Gerichts entbehrlich gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 9, 12).
  • BGH, 07.06.2011 - II ZB 24/10

    Ausschlussgrund für die Bestellung des GmbH-Geschäftsführers: Versicherung des

    Die Versicherung des Geschäftsführers hat den Zweck, dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsste (BT-Drucks. 8/1347, S. 34, 43; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 9).

    Darin unterscheidet sich die beanstandete Versicherung von der Erklärung, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 zugrunde lag.

  • BGH, 28.06.2022 - II ZB 8/22

    Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister bei unterlassener Versicherung

    c) Soweit das Beschwerdegericht gemeint hat, die Versicherung sei auch auf § 265e StGB zu erstrecken, ist dies zwar überflüssig, wenn in der Anmeldung durch ausdrückliche Benennung der §§ 265c, 265d StGB oder eine sie einschließende Formulierung (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337 Rn. 8 ff.) versichert wird, dass der Bestellung keine Verurteilungen nach diesen Vorschriften entgegenstehen, weil es sich bei § 265e StGB um eine auf diese Straftatbestände aufbauende Vorschrift der Strafzumessung handelt (OLG Oldenburg, ZIP 2018, 278).
  • OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14

    Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer

    Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH in seinen Beschlüssen vom 17.5.2010 ( FGPrax 2010, 246 ) und vom 7.6.2011 ( FGPrax 2011, 237 ) ist es erforderlich, dass der Geschäftsführer bzw. der Liquidator eine Versicherung abgibt, in der das Vorliegen konkreter Tatsachen verneint wird, die der Bestellung entgegenstehen würden (1).

    Die Versicherung hat den Zweck, dem Registergericht auf einfache und schnelle Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch Auskunftsersuchen selbst verschaffen müsste (BGH, FGPrax 2010, 246 , unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 8/1347, S. 34).

    Die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nach dem Willen des Gesetzgebers zum einen dadurch sichergestellt, dass der Geschäftsführer/Liquidator einer strafrechtlichen Verantwortung nach § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG unterworfen ist (BGH, FGPrax 2010, 246 , unter Bezugnahmeauf BT-Drucks. 8/1347, S. 34).

    Eventuell verbleibende Unklarheiten über Umfang und Bedeutung der zu versichernden Umstände hat der Geschäftsführer zur Vermeidung von Haftungsrisiken durch Inanspruchnahme rechtlicher Beratung zu klären (BGH, FGPrax 2010, S. 246).

  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dient die Versicherung eines Anwärters auf die Geschäftsführerstellung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG dazu, dem Registergericht die zur Prüfung von Bestellungshindernissen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine ansonsten erforderlich werdende eigene Recherche überflüssig zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - II ZB 5/10 - m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16

    Anforderungen des § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG

    Die Versicherung habe den Zweck, dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsse (BGH, Beschluss vom 17.05.2010, Az. II ZB 5/10, zitiert nach juris, dort im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei; diese Rspr. aus Anlass einer Versicherung nach § 39 Abs. 3 S. 1 GmbHG zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Verurteilung bestätigend: BGH, Beschluss vom 07.06.2011, Az. II ZB 24/10, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11

    Anmeldung des GmbH-Geschäftsführers zum Handelsregister: Bestellungshindernis bei

    Die Rechtspflegerin hat insoweit auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) verwiesen.

    Mit der Einführung der in diesen Vorschriften normierten Versicherung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Registergericht zur Überprüfung der Umstände, die gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG einer Stellung als Geschäftsführer entgegenstehen, selbst Auskunft aus dem Zentralregister einholen muss (vgl. BGH GmbHR 2010, 812).

    Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Versicherung wird vielmehr zum Einen dadurch sichergestellt, dass der Geschäftsführer einer strafrechtlichen Verantwortung unterworfen wird (§ 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG), zum anderen dadurch, dass der Erklärende gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG beziehungsweise § 39 Abs. 3 Satz 1 GmbHG über seine unbeschränkte Auskunftspflicht vom Gericht oder den in § 8 Abs. 3 Satz 2 GmbHG genannten rechtskundigen Personen zu belehren ist, was er wiederum zu versichern hat (BGH GmbHR 2010, 812).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem zitierten Beschluss vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) entschieden, dass mit der in jenem Fall in Rede stehenden Versicherung des Geschäftsführers, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", der oben genannte alleinige Gesetzeszweck vollständig erreicht ist, nämlich dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsste.

  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 20 W 246/11

    Handelsregister: Zur Frage des Inhalts der nach § 8 Absatz 3 Satz 1 abzugebenden

    Auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17.05.2010, Az. II ZB 5/10) aufgestellten Grundsätze erfüllt die von der Geschäftsführerin abgegebene Versicherung, sie sei nicht gemäß § 6 GmbHG von der Tätigkeit als Geschäftsführer ausgeschlossen, weil sie aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben dürfe, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimme, nicht den mit § 8 Absatz 3 Satz 1 GmbHG verfolgten Zweck.

    17 Unter Bezugnahme auf dieses gesetzgeberische Motiv hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, in Rpfleger 2010, 513 ff, im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei) diesen vom Gesetzgeber angegeben Zweck als alleine maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des erforderlichen Inhalts der von dem Geschäftsführer nach § 8 Absatz 3 GmbHG abzugebenden Versicherung angesehen.

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14

    Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom

    entschieden, dass eine Versicherung dieses Inhalts auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, zitiert nach juris) aufgestellten Grundsätze nicht den mit § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG verfolgten Zweck erfüllt und damit als Eintragungsgrundlage nicht ausreicht.

    Unter Bezugnahme auf dieses gesetzgeberische Motiv hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, in Rpfleger 2010, 513 ff, im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei) diesen vom Gesetzgeber angegeben Zweck als alleine maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des erforderlichen Inhalts der von dem Geschäftsführer nach § 8 Absatz 3 GmbHG abzugebenden Versicherung angesehen.

  • OLG Hamm, 19.05.2021 - 27 W 31/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Handelsregisters; Ablehnung einer

  • OLG Hamm, 14.04.2011 - 27 W 27/11

    Anforderungen an die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister

  • OLG Celle, 20.03.2023 - 9 W 24/23

    Versicherung Geschäftsführer; Gewerbeuntersagung; Inhaltliche Erfordernisse an

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2022 - 3 Wx 227/21

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Registergerichts Antrag auf Eintragung einer

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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4376
VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10.F (https://dejure.org/2010,4376)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F (https://dejure.org/2010,4376)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F (https://dejure.org/2010,4376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 KredWG, § 134 BGB, § 54 KredWG, § 314 BGB
    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrages über Einlagengeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 KWG; Kündigung eines Vertrages im Falle des Betreibens unerlaubter Einlagengeschäfte bis zum Zeitpunkt der vollständigen ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Nichtigkeit von Verträgen über unerlaubte Einlaggenschäfte nach dem KWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Abgrenzung von Einlagengeschäften und Kauf von Vermögensanlagen im eigenen Namen ("Anlage eigener Gelder")

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1337 (Ls.)
  • BB 2010, 1372
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 20.05.2009 - 6 A 1040/08

    Abwicklung von Einlagengeschäften

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, dass Verträge über Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, für die keine Erlaubnis nach § 32 KWG erteilt worden ist, nach § 134 BGB für beide Vertragsparteien nichtig sind (entgegen HessVGH, U. v. 20.05.2009 ? 6 A 1040/08).

    Indem die Kammer an dieser Rechtsprechung festhält, folgt sie nicht der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Meinung vertritt, dass das Betreiben von Bankgeschäften ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nicht die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern nur dazu führt, dass die Antragsgegnerin im Rahmen ihres Ermessensspielraums eine Entscheidung darüber treffen muss, ob sie dem Betreiber bloß aufgibt, die bestehenden Verträge im Rahmen ihrer vereinbarten Laufzeit abzuwickeln oder ob sie einen Verwaltungsakt mit privatrechtsgestaltender Wirkung erlassen will, durch den die Laufzeit bis zum Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides oder einer darin enthaltenen Frist begrenzt wird, so dass dadurch die Rückzahlungspflicht ausgelöst wird (HessVGH, Urt. v. 20.05.2009 - 6 A 1040/08 -).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten zu verpflichten (vgl. BGH, Urt. v. 25.06.1962 - VII ZR 120/61 -, BGHZ 37, 258 = juris TZ 23).
  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Zwar gilt in solchen Fällen, dass das Geschäft in der Regel wirksam ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 -, BGHZ 46, 24).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 365/03

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bankenaufsicht; Haftung gegenüber den

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Als wichtige Indizien werden dabei angesehen, dass von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (vgl. Urteil des BGH, Az.: III ZR, 365/03, DVBl 2006, Seite 114 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72

    Depotprüfungen - Einstellung des Bankgeschäftes - Befugnis der Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Ein Bankgeschäft wird im Sinne des § 37 KWG solange betrieben, bis es vollständig abgewickelt ist (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Bei diesem Verständnis greift § 44 c KWG im Vorfeld von § 37 KWG ein, hat aber nicht laufende Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Abwicklung im Blick (vgl. BVerwG, Urt. V. 22.09.2004, Az.: 6 C 29.03).
  • VG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 1 E 2566/07

    Untersagung und Rückabwicklung unerlaubter Bankgeschäfte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Insoweit hält die Kammer an der Rechtsauffassung fest, die sie in früheren Entscheidungen eingenommen hat (Urt. v. 21.02.2008 - 1 E 5085/06 - Urt. v. 19.06.2008 - 1 E 2566/07 -).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Hierdurch sollten nunmehr auch Fälle in den Begriff des Einlagengeschäfts einbezogen werden, die bis dahin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 24. März 1984, 1 C 125.80, BVerwGE 69, Seite 120, 124) wegen fehlender Zuordnung zum Aktivgeschäft dem klassischen Begriff der Einlage nicht zugerechnet werden konnten (vgl. Gesetzesbegründung zur 6. KWG Novelle, Bundestagsdrucksache 13/7142).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Zweck des Verbotsgesetzes durch die Fortgeltung des Vertrages nicht erreicht werden kann (BGH, Urt. v. 22.09.1983 - VII ZR 43/83 -, BGHZ 88, 240).
  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06

    Nichtigkeit von Einlagengeschäften wegen Verstoßes gegen § 32 Abs 1 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Insoweit hält die Kammer an der Rechtsauffassung fest, die sie in früheren Entscheidungen eingenommen hat (Urt. v. 21.02.2008 - 1 E 5085/06 - Urt. v. 19.06.2008 - 1 E 2566/07 -).
  • BGH, 04.08.2020 - II ZR 174/19

    Der insolvente Immobilienfonds - und die Rückabwicklungsanordnung der BaFin

    Nach einer Ansicht sind zivilrechtliche Vereinbarungen, die einer Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 KWG entgegenstehen, nach § 134 BGB nichtig, soweit dies der Schutzzweck des § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG verlangt, d.h. soweit die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung danach nicht hingenommen werden kann (VG Frankfurt, ZIP 2009, 213, 215; Urteil vom 21. Februar 2008 - 1 E 5085/06, juris Rn. 73 ff.; Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 36; Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, KWG, 3. Aufl., § 37 Rn. 13; wohl auch Mai, ZBB 2010, 222, 231;Eyles, WiB 1995, 721 f.; Tettinger, DStR 2006, 903, 910).

    Ungeachtet der Frage, ob § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG die BaFin zum Erlass eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts berechtigen würde (offengelassen in BVerwG, BKR 2011, 208 Rn. 26 aE), hätte ein solcher Verwaltungsakt hier bereits formal nicht nur der Schuldnerin/ihrer Geschäftsführerin, sondern auch sämtlichen betroffenen Anlegern bekanntgemacht werden müssen (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 37).

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 569/13

    Rechtsanwaltshaftung wegen treuhänderischer Investition von Fremdkapital in ein

    Denn jedenfalls stellt es sich als Annahme anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 KWG) dar (ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10, juris Rn. 23; VG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 26 ff.).
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12

    Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer

    Nicht nur darum, sondern auch aus den dort genannten Gründen schließt sich das Gericht der vom LG Frankfurt und OLG Schleswig vertretenen Auffassung an, wonach jedenfalls bei Einlagengeschäften gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG von einer Nichtigkeit des Vertrags für beide Vertragspartner auszugehen ist, jedenfalls soweit es die Abrede über die Fälligkeit der Rückzahlung betrifft (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss v. 11.03.2010, Az.: 1 L 271/10.F, Rn. 36 - zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 11.07.2002, Az.: 5 U 182/00, BeckRS 2002, 11756, Rn. 32ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11

    Einlagengeschäft

    Auf eine solche Wertung, nicht hingegen auf bestimmte Vertragsgestaltungen oder die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstypus, kommt es für die rechtliche Qualifikation als Einlagengeschäft maßgebend an (HessVGH B. v. 29.10.2007 - 6 TG 1468/07 - juris, Rn. 9; VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - juris, Rn. 23; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 1 Rn. 36; Reschke in Beck/Samm/Kokemoor, KWG, § 1 Rn. 76, 78, 92).

    Dabei sind wichtige Indizien für die Annahme eines Einlagengeschäfts, dass aufgrund typisierter Verträge von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder zur unregelmäßigen Verwahrung als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - Juris, Rdnr. 20, unter Verweis auf BGH III ZR 365/03, DVBl. 2006, 114).

  • LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16

    Kapitallebensversicherung - Auskunftsanspruch ehemaliger Versicherungsnehmer

    Den klägerseits in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) vermochte sich die Kammer aus den nachstehenden Gründen nicht anzuschließen.

    Und wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG zu verpflichten (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F, Tz. 36, zitiert nach juris).

  • LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16

    Befugnis des Zessionars zur Beendigung des Kapitallebensversicherungsvertrags

    Auch vorliegend ist kein Anlass gegeben, § 32 KWG anders einzuordnen; die vom Kläger angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Becshluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) geben dazu keine Veranlassung.

    Und wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG zu verpflichten (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F, Tz. 36, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 7 U 155/16

    Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 11.02.2010 (Az. 1 L 271/10; zitiert nach Juris), ist zwar zeitlich vorher ergangen.
  • LG Arnsberg, 30.08.2011 - 3 S 120/10

    Vergabe von Darlehen durch Steuerberater über Dritte und ohne persönlichen

    Zudem wird vertreten, dass § 32 KWG und die damit in Verbindung stehende Strafandrohung des § 54 KWG auch dem Zweck dient, die Stabilität der Finanzsysteme zu sichern (vgl. VG Frankfurt 1 L 271/10 F Bschl. v. 11.03.2010).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 43/10

    Klageabweisungsantrag ist gem. §§ 133 , 157 BGB analog konkludente

    Zudem wird vertreten, dass § 32 KWG und die damit in Verbindung stehende Strafandrohung des § 54 KWG auch dem Zweck dient, die Stabilität der Finanzsysteme zu sichern (vgl. VG Frankfurt 1 L 271/10 F Bschl. v. 11.03.2010).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 29/10

    Mehrfache Vergabe von Darlehen zum Zwecke des Erwerbes von

    Zudem wird vertreten, dass § 32 KWG und die damit in Verbindung stehende Strafandrohung des § 54 KWG auch dem Zweck dient, die Stabilität der Finanzsysteme zu sichern (vgl. VG Frankfurt 1 L 271/10 F Bschl. v. 11.03.2010).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.08.2010 - 6 B 818/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29475
VGH Hessen, 19.08.2010 - 6 B 818/10 (https://dejure.org/2010,29475)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.08.2010 - 6 B 818/10 (https://dejure.org/2010,29475)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. August 2010 - 6 B 818/10 (https://dejure.org/2010,29475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1337
  • ZIP 2011, 170 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    (2) Das im Streitfall zu beurteilende Anlagemodell hatte unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die "Annahme von Geldern" zum Gegenstand (zum sogenannten Ankauf von Lebensversicherungen mit Kaufpreisstundung als Einlagengeschäft vgl. allgemein: VGH Kassel, GewArch 2018, 40, 42; Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10, juris Rn. 23 ff.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2017, 179, 180; Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12, juris Rn. 20; OLG Nürnberg, ZIP 2015, 1013, 1014 f.; ferner Schäfer in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, 5. Aufl., § 1 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 569/13

    Rechtsanwaltshaftung wegen treuhänderischer Investition von Fremdkapital in ein

    Denn jedenfalls stellt es sich als Annahme anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 KWG) dar (ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10, juris Rn. 23; VG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 26 ff.).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2014 - 14 W 2263/14

    Haftung des gewerbsmäßig tätigen Ankäufers für Lebensversicherungen aus

    Maßgeblich ist nämlich nicht eine streng zivilrechtliche Sichtweise, sondern eine wertende Gesamtbetrachtung (so LG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2013 - 332 O 72/12 -, juris; Voß EWiR 2010, 831).

    Dem sind auch Stimmen in der Literatur gefolgt (vgl. Decker, BKR 2011, 431; Voß EWiR 2010, 831; Schäfer/Tollmann in Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Schäfer, KWG, a.a.O., § 1 Rn. 42).

  • OLG Köln, 17.03.2016 - 7 U 149/15

    Schadensersatzpflicht des Ankäufers von Kapitallebensversicherungen

    Der Senat schließt sich der zutreffenden und - soweit ersichtlich - ganz herrschenden Auffassung an, dass der gewerbsmäßige Ankauf von Lebensversicherungen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft darstellt, wenn dem Kauf zugrunde liegt, dass die Lebensversicherung gekündigt ist bzw. wird und daher der Käufer den Rückkaufswert vereinnahmt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Dezember 2014 - 14 W 2263/14 - juris, m.w.N; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 - juris - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 19.8.2010 in ZIP 2011, 170 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 6 B 1349/14 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.09.2017 - 6 A 510/16

    Einlagengeschäft

    Dementsprechend wird der sog. Ankauf von Lebensversicherungen etc. mit Kaufpreisstundung in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig als Einlagengeschäft angesehen (Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 1 KWG, Rdnr. 46 m. w. N.; so bereits: Hess. VGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Dezember 2014 - 14 W 2263/14 -, ZIP 2015, 1013; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 -, ZIP 2017, 179).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 2 U 178/12

    Bankrecht: Kaufpreisstundung im Rahmen des Ankaufs einer Lebensversicherung als

    Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat bereits mit Beschluss vom 19.8.2010 (ZIP 2011, 170) in einem ähnlich gelagerten Fall des Aufkaufs von Lebensversicherungen zum Zweck der Realisierung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung bei angeblicher Rückzahlung in Raten die Untersagungsverfügung bestätigt und entschieden, dass "fremde Gelder" entgegengenommen würden und damit den Tatbestand des Einlagengeschäfts i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG erfüllt sei.
  • OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 7 U 155/16

    Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung

    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.08.2010 (Az. 6 B 818/10; zitiert nach Juris), ist erst nach der Auszahlung des Rückkaufswertes ergangen.
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