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   OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08   

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https://dejure.org/2010,4771
OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08 (https://dejure.org/2010,4771)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.2010 - 5 U 2034/08 (https://dejure.org/2010,4771)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 5 U 2034/08 (https://dejure.org/2010,4771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 311, 280, 241, 358 BGB; §§ 4, 7 Abs. 1 KapMuG
    Zu den Aufklärungspflichten einer Bank gegen über dem Anlageinteressenten, wenn diese eine wesentliche Rolle im Rahmen des Anlagekonzeptes übernommen hat und die Kreditgeberroller überschreitet

  • openjur.de

    Finanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank; Aussetzung des Rechtsstreits wegen eines anhängigen Kapitalanleger-Musterverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten der eine Kapitalanlage obligatorisch finanzierenden Bank bei einem Wissensvorsprung betreffend für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände; Umfang der Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines anhängigen Musterverfahrens nach dem KapMuG

  • Betriebs-Berater

    Zur Aufklärungspflicht der eine Kapitaleinlage finanzierenden Bank wegen Wissensvorsprungs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; KapMuG § 7 Abs. 1
    Pflichten der eine Kapitalanlage obligatorisch finanzierenden Bank bei einem Wissensvorsprung betreffend für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; KapMuG § 7 Abs. 1
    Pflichten der eine Kapitalanlage obligatorisch finanzierenden Bank bei einem Wissensvorsprung betreffend für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1, §§ 241, 311; KapMuG § 7 Abs. 1
    Aufklärungspflicht der eine Kapitalanlage finanzierenden Bank bei Wissensvorsprung und Überschreiten der Kreditgeberrolle ("VIP Medienfonds 4")

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Medienfonds: Bank muss sagen, was sie weiß

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Kapitalmarktrecht: Haftung der finanzierenden Bank für gescheiterte Medienfonds

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage des Überschreitens der Kreditgeberrolle einer eine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank und damit einhergehender gesteigerter Aufklärungspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1744
  • WM 2012, 168
  • BB 2010, 2514
  • BB 2010, 2782
  • NZG 2010, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08

    Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Da der Rechtsstreit unter dem Gesichtspunkt des vertraglichen Schadensersatzrechts entscheidungsreif ist, kommt eine Aussetzung nach § 7 Abs. 1 KapMuG nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 12-13).

    Mit Beschlüssen vom 16.06.2009 (XI ZB 31/08 und XI ZB 33/08) hatte der Bundesgerichtshof zunächst entschieden, dass im Hinblick auf eine Beklagte, die nicht zugleich Beteiligte im Musterverfahren ist, eine Aussetzung des Verfahrens nach § 7 Abs. 1 KapMuG nicht in Betracht kommt, selbst wenn im Musterverfahren das Vorliegen von Prospektfehlern, die sich als Beratungsfehler fortgesetzt haben können, geprüft werden.

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Auch allein unter dem Gesichtspunkt des hier gemäß § 358 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BGB vorliegenden verbundenen Geschäfts hat die Kreditgeberin für eine unzutreffende Darstellung der Anlage durch Dritte im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ohne das Hinzutreten weiterer, der Kreditgeberin zurechenbarer Umstände nicht einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 33).

    20b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber eine kreditgebende Bank dem Darlehensnehmer gegenüber zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft - unter anderem - dann verpflichtet, wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18.01.2005 - XI ZR 201/03, WM 2005, 375; Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249; Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028; Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 18/09

    Prüfung der Zulässigkeitsgründe i.R.d. sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Mit Beschlüssen vom 08.09.2009, 06.10.2009 und schließlich 08.12.2009 (u.a. IX ZB 4/09, IX ZB 7/09, IX ZB 08/09, IX ZB 17/09, IX ZB 18/09, IX ZB 20/09, IX ZB 25/09 und IX ZB 26/09) hat der Bundesgerichtshof diese Erwägungen sodann auf die Rechtsstreitigkeiten übertragen, bei denen eine Partei, die ehemals nicht Musterbeklagte war, durch Verschmelzung mit einer Musterbeklagten zur Musterbeklagten des Musterverfahrens geworden war.
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 31/08

    Sachlicher Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem KapMuG

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Mit Beschlüssen vom 16.06.2009 (XI ZB 31/08 und XI ZB 33/08) hatte der Bundesgerichtshof zunächst entschieden, dass im Hinblick auf eine Beklagte, die nicht zugleich Beteiligte im Musterverfahren ist, eine Aussetzung des Verfahrens nach § 7 Abs. 1 KapMuG nicht in Betracht kommt, selbst wenn im Musterverfahren das Vorliegen von Prospektfehlern, die sich als Beratungsfehler fortgesetzt haben können, geprüft werden.
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Entscheidend ist insoweit, dass durch die unzutreffende oder unvollständige Information in das Recht des Anlegers eingegriffen wurde, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in das Objekt investieren will oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2006 - III ZR 20/05, WM 2006, 668 Rn. 22).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZB 20/09

    Anspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung seiner Tätigkeit

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Mit Beschlüssen vom 08.09.2009, 06.10.2009 und schließlich 08.12.2009 (u.a. IX ZB 4/09, IX ZB 7/09, IX ZB 08/09, IX ZB 17/09, IX ZB 18/09, IX ZB 20/09, IX ZB 25/09 und IX ZB 26/09) hat der Bundesgerichtshof diese Erwägungen sodann auf die Rechtsstreitigkeiten übertragen, bei denen eine Partei, die ehemals nicht Musterbeklagte war, durch Verschmelzung mit einer Musterbeklagten zur Musterbeklagten des Musterverfahrens geworden war.
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 58/08

    Betreiben eines nach § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnispflichtigen

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Da sich der Kläger nicht unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt hat, sondern ihm lediglich eine Treugeberstellung durch die Treuhänderin vermittelt wird, er also nur schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Treuhänderin hat, ist insoweit die Abtretung sämtlicher Rechte aus dieser schuldrechtlichen Beteiligung ausreichend (BGH, Urteile vom 07.12.2009 - II ZR 15/08 und II ZR 58/08).
  • BGH, 11.02.2009 - IX ZB 25/09

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für eine GmbH

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Mit Beschlüssen vom 08.09.2009, 06.10.2009 und schließlich 08.12.2009 (u.a. IX ZB 4/09, IX ZB 7/09, IX ZB 08/09, IX ZB 17/09, IX ZB 18/09, IX ZB 20/09, IX ZB 25/09 und IX ZB 26/09) hat der Bundesgerichtshof diese Erwägungen sodann auf die Rechtsstreitigkeiten übertragen, bei denen eine Partei, die ehemals nicht Musterbeklagte war, durch Verschmelzung mit einer Musterbeklagten zur Musterbeklagten des Musterverfahrens geworden war.
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 222/07

    Umfang des Schadensersatzes bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Die Beklagte zu 3) hat den Kläger so zu stellen, wie er ohne das Investment stehen würde (Ersatz des negativen Interesses; vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 222/07).
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
    Die in diesem Zusammenhang möglichen Schwierigkeiten fallen indessen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten zu 3) und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers (BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • OLG München, 20.07.2010 - 19 W 1453/10

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen der finanzierten Beteiligung an

  • BGH, 18.02.2009 - IX ZB 4/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 8/09

    Verpflichtung des Insolvenzgerichts zur förmlichen Anhörung des Schuldners vor

  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 201/03

    Zurechnung des Wissens eines in einer Filiale tätigen Bankangestellten;

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

  • OLG München, 30.12.2011 - Kap 1/07

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt

  • BFH, 06.11.2008 - IV B 126/07

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 30/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter

    Die darlehensweise Weiterleitung dieser Mittel an den Lizenznehmer stellt eine für den Anleger wesentliche Abweichung von der im Prospekt zum Ausdruck kommenden Zweckbestimmung dar, weil die tatsächliche Realisierung eines Filmprojekts damit wirtschaftlich nicht mehr durch das Kapital der Fondsgesellschaft abgesichert ist, sondern von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Produktionsdienstleisters abhängt, der hinsichtlich seiner Ansprüche auf Rückzahlung des dem Lizenznehmer gewährten Darlehens dessen Insolvenzrisiko trägt (vgl. OLG München, ZIP 2010, 1744, 1748).
  • OLG München, 28.03.2012 - 20 U 4518/11

    Schadensersatzanspruch aus Beteiligung an einem Filmfonds: Zweckwidrige

    Des Weiteren belegten im Fall des VIP-4-Fonds Notizen und Protokolle ausdrücklich und eindeutig, dass aufgrund der Durchreichung der Fondsgelder zur Begleichung der Schuldübernahmegebühr dem Filmstudio für die Filmproduktion nur noch eine "echte" Liquidität von 15 % der vorgesehen Investitionskosten verblieb (Urteil des OLG München vom 13.07.2010, Az. 5 U 2034/08, S. 13 f.; Musterentscheid, KAP 1/07, S. 56), so dass die Filme überwiegend durch Finanzierungen von dritter Seite produziert werden mussten.

    b) Die Auffassung der Klagepartei, es habe von Anfang an die Gefahr bestanden, dass die prospektierten Herstellungskosten steuerlich nicht als Verluste anerkannt werden, weil sie tatsächlich zur Begleichung der Schuldübernahmegebühr verwendet worden seien, lehnt sich an die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München zu den VIP-4-Fonds (5 U 2034/08 und Musterentscheid KAP 1/07) und die dortige Annahme eines Umgehungsgeschäfts im Sinne der Abgabenordnung an.

  • LG Köln, 24.04.2014 - 15 O 411/12
    Diese im Zusammenhang mit der Finanzierung steuersparender Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodelle ergangene Rechtsprechung ist mangels eine Differenzierung rechtfertigender Unterschiedlichkeit der zu bewertenden Sachverhalte auch auf die hier vorliegende Finanzierung eines Medienfondsanteils anzuwenden (OLG München, Urt. vom 13.07.2010, 5 U 2034/08).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem der Entscheidung des OLG München zugrundeliegenden (OLG München, Urt. vom 13.07.2010, 5 U 2034/08), in dem hierfür nur 15 % der Fondsgeider zur Verfügung standen.

  • OLG München, 29.07.2010 - 5 W 1562/10

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Aussetzung eines Verfahrens über

    c) Mit all diesen einen vertraglichen Anspruch stützenden Gesichtspunkten hat sich das Landgericht weder in der Aussetzungsentscheidung noch im Nichtabhilfebeschluss näher befasst, folglich auch nicht mit der Frage, ob diese Umstände für die Anlageentscheidung und für die Entscheidung, das hierfür notwendige Darlehen bei der Beklagten aufzunehmen, von wesentlicher Bedeutung waren, und auch nicht mit der Frage, ob es auf die weiteren unter Zeugenbeweis gestellten Behauptungen zur Begründung eines vertraglichen Schadensersatzanspruches ankommt oder das Verfahren nicht vielmehr entscheidungsreif ist (vgl. auch die Senatsentscheidung vom 13.07.2010 - 5 U 2034/08).
  • OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15

    Prospekthaftung bei einem Filmfonds - Defeasance-Struktur

    Deshalb traf auch sie als für den Anleger zwingende Vertragspartnerin eine vorvertragliche Hinweispflicht aus Wissensvorsprung, ihr bekannte Prospektmängel den Anlegern mitzuteilen ( siehe OLG München, Urteil vom 13.07.2010-5 U 2034/08, Rn.16, 18, aber auch Urteil des BGH vom 21.9.2010, XI ZR 232/09, Rn.18 - evidente Täuschung durch unrichtigen Prospekt sowie Henning, WM 2012, 153 ).
  • LG Köln, 28.02.2013 - 15 O 576/11

    Schadensersatzanspruch wegen mittelbarer Beteiligung an einem Filmfonds aufgrund

    Als Hintermann kommt auch eine finanzierende Bank in Betracht, wenn sie sich nicht auf die Rolle als Kreditgeberin beschränkt, sondern sich aktiv in die Prospektgestaltung und Werbung eingeschaltet hat (OLG München, Urt. v. 13.07.2010 - 5 U 2034/08, Juris Rn. 71; OLG München, Beschl. v. 30.12.2011 - KAP 1/07, Juris Rn. 862; vgl.a. Nobbe, WM 2013, 193, 199 m.w.N. in Fn. 82).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 30 O 95/12
    Das OLG München (BKR 2010, 412; Urt. v. 13.07.2010 - 5 U 2034/08) hat in einem ähnlich gelagerten Fall (Medienfond VIP 4) im Rahmen der Prüfung der Haftung einer darlehensgewährenden Bank ausgeführt: "Ein solcher Wissensvorsprung war vorliegend deshalb gegeben, weil die Beklagte bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Klägerin Tatsachen kannte, die offen auf der Hand liegend ein Gefährdungspotential hinsichtlich der künftigen Mittelverwendung begründeten, nämlich die Gefahr einer rein tatsächlichen Verwendung nicht - wie vom Kunden angenommen - für die Schaffung immaterieller Werte in Form von Filmen, sondern für die Begleichung des Schuldübernahmeentgelts und damit wirtschaftlich gesehen zur Barunterlegung für die in 2014 fällige Schlusszahlung der Bank und damit zugleich auch zur Besicherung der Darlehensrückzahlungsansprüche der Beklagten gegen die Gesamtheit der Anleger.
  • LG Mainz, 13.01.2012 - 2 O 144/10

    Gebäude mit Asbest belastet: Makler haftet!

    Der Käufer sei vielmehr so zu behandeln, wie wenn der Fehler nicht vorgelegen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1196; OLG Stuttgart BB 2010, 2514).
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