Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2009 - IX ZR 9/08   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Insolvenzanfechtung wegen unentgeltlicher Leistung im Drei-Personen-Verhältnis

  • NWB SteuerXpert START

    InsO § 134; BGB § 267 Abs. 2

  • rws-verlag.de

    InsO § 134
    Keine Unentgeltlichkeit der Leistung des Insolvenzschuldners auf die Verbindlichkeit eines Dritten bei werthaltigem Regressanspruch des Drittschuldners gegen den Schuldner

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 134
    Keine Unentgeltlichkeit der Leistung des Insolvenzschuldners auf die Verbindlichkeit eines Dritten bei werthaltigem Regressanspruch des Drittschuldners gegen den Schuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begleichung der gegen einen Dritten gerichtete Forderung eines Anfechtungsgegners durch den Schuldner als eine unentgeltliche Leistung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Keine Unentgeltlichkeit der Leistung des Insolvenzschuldners auf die Verbindlichkeit eines Dritten bei werthaltigem Regressanspruch des Drittschuldners gegen den Schuldner

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die Forderung des Zuwendungsempfängers wertlos ist

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Unentgeltlichkeit der Leistung des Insolvenzschuldners auf die Verbindlichkeit eines Dritten bei werthaltigem Regressanspruch des Drittschuldners gegen den Schuldner

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1144
  • ZIP 2010, 36
  • MDR 2010, 288
  • NZI 2010, 145
  • NZI 2010, 61
  • WM 2010, 129
  • DB 2010, 217



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 17.06.2010 - IX ZR 186/08  

    Insolvenzrecht - Unentgeltlichliche Zuwendung und werthaltige Außenstände

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Anfechtungsgegner (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 19. November 2009 - IX ZR 9/08, ZInsO 2010, 36, 37 f).*).

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die gegen den Dritten gerichtete Forderung des Zuwendungsempfängers wertlos war; dann hat der Zuwendungsempfänger wirtschaftlich nichts verloren, was als Gegenleistung für die Zuwendung angesehen werden kann (BGHZ 174, 228, 231 Rn. 8 m.w.N.; BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 - IX ZR 113/06, ZIP 2008, 232, 233 Rn. 14; v. 22. Oktober 2009 - IX ZR 182/08, ZInsO 2009, 2241 Rn. 8; v. 19. November 2009 - IX ZR 9/08, ZInsO 2010, 36, 37 Rn. 8; v. 27. April 2010 - IX ZR 122/09 Rn. 6).

    Eine Ausnahme ist nur für den Einzelfall angenommen worden, dass dem Dritten im maßgeblichen Zeitpunkt eine werthaltige Forderung gegen den Schuldner zusteht, auf die der Zuwendungsempfänger im Vollstreckungsweg - anfechtungsfrei - hätte zurückgreifen können (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 2009, aaO S. 37 f Rn. 11 und 14).

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 8 U 129/09  

    Anfechtbarkeit von Gehaltszahlungen an den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 9. Zivilsenats des BGH ist im "ZweiPersonenVerhältnis" eine Verfügung (Leistung) als unentgeltlich anzusehen, wenn ihr nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Leistung gegenübersteht, dem Verfügenden (Leistenden) also keine Gegenleistung zufließen soll, die dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entspricht (vgl. zuletzt: BGH - 9. Zivilsenat - Urteil vom 05.06.2008, IX ZR 163/07, ZIP 2008, 1385 - juris Rdn. 11; Urteil vom 19.11.2009, IX ZR 9/08, ZIP 2010, 36 - juris Rdn. 8 sowie davor zu § 32 Nr. 1 KO: Urteil vom 03.03.2005, IX ZR 441/00, ZIP 2005, 767 - juris Rdn. 13).

    Der Zuwendungsempfänger ist gegenüber den Insolvenzgläubigern dann nicht schutzwürdig; denn er hätte ohne diese Leistung, auf die er keinen Anspruch hatte, seine Forderung nicht mehr durchsetzen können (BGH - 9. Zivilsenat - Urteil vom 19.11.2009, IX ZR 9/08, ZIP 2010, 36 - juris Rdn. 8).

    Die Werthaltigkeit der Forderung folgt dabei nicht bereits aus ihrer tatsächlichen Begleichung, da Schuldner in der Krise erfahrungsgemäß noch einzelne Gläubiger bevorzugt befriedigen (vgl. BGH - 9. Zivilsenat - Urteil vom 19.11.2009, IX ZR 9/08 - ZIP 2010, 36 - juris Rdn. 14).

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 122/09  

    Insolvenzrecht - Keine Gegenleistung bei Zahlung auf wertlose Forderung

    Anschließend führte die Schuldnerin - neben Ha. H. (zu deren Zahlungen siehe das Senatsurteil vom 19. November 2009 - IX ZR 9/08, ZIP 2010, 36) - das Darlehen von H. bei der Beklagten zurück.

    Der Umstand, dass Ha. H. die übrigen Raten selbst gezahlt hat, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der Schuldner in der Krise erfahrungsgemäß aus unterschiedlichsten Gründen noch einzelne Gläubiger bevorzugt befriedigt (vgl. BGHZ 155, 75, 84; BGH, Urt. v. 19. November 2009, a.a.O. Rn. 14).

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  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11  

    Retention-Vereinbarung

    Demgegenüber ist Entgeltlichkeit anzunehmen, wenn der Schuldner für seine Leistungen eine ausgleichende Gegenleistung erhalten hat oder erhalten soll (vgl. BGH v. 19.11.2009 - IX ZR 9/08, NJW-RR 2010, 1144; BGH v. 4.3.
  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11  

    Retention-Vereinbarung

    Demgegenüber ist Entgeltlichkeit anzunehmen, wenn der Schuldner für seine Leistungen eine ausgleichende Gegenleistung erhalten hat oder erhalten soll (vgl. BGH v. 19.11.2009 - IX ZR 9/08, NJW-RR 2010, 1144; BGH v. 4.3.

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2009 - II ZR 111/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • rws-verlag.de

    AktG § 101 Abs. 2, § 53a; EG Art. 56; GG Art. 14
    Kein Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit durch Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat ("ThyssenKrupp")

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch das Entsendungsrecht zu Gunsten nicht staatlicher bzw. nicht staatlich beherrschter Anteilsinhaber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis
  • ZIP-online.de

    Kein Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit durch Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat ("ThyssenKrupp")

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit durch Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat ("ThyssenKrupp")

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 1566
  • ZIP 2010, 36
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