Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.2010

Rechtsprechung
   BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2745
BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 (https://dejure.org/2009,2745)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 (https://dejure.org/2009,2745)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 (https://dejure.org/2009,2745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratskosten bei Betriebsübergang in der Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsumfang des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang in der Insolvenz; Beratungskosten des Betriebsrats [Rechtsanwaltsvergütung] als Masseverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang nach Eröffnung der Insolvenz ? Haftung des Erwerbers nur für Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratskosten in der Insolvenz: Haftung für Betriebsratskosten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 333
  • NJW 2010, 2154
  • ZIP 2008, 35
  • ZIP 2010, 588
  • MDR 2010, 659
  • NZA 2010, 461
  • NZI 2010, 515
  • NZI 2010, 61
  • BB 2010, 1019
  • DB 2010, 16
  • DB 2010, 678
  • JR 2011, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.07.1994 - 7 ABR 50/93

    Betriebsratskosten im Konkurs

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Dies ergibt sich allerdings nicht unmittelbar aus § 613a Abs. 1 BGB (so aber wohl BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 77, 218).

    bb) Diese zu individualrechtlichen Forderungen der Arbeitnehmer entwickelten Grundsätze gelten gleichermaßen für kollektivrechtliche Ansprüche des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG (BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - zu B II 2 b und c der Gründe, BAGE 77, 218).

    Im Übrigen kann ein Rechtsanwalt, der für den Betriebsrat in einer derartigen Situation tätig wird, nicht ohne Weiteres damit rechnen, dass es zu einem Betriebsübergang kommen wird (BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - aaO).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Soweit die Verteilungsgrundsätze des Insolvenzrechts greifen, gehen diese als Spezialregelungen vor (vgl. etwa BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 112, 214).

    Außerdem werden Betriebsübernahmen in der Insolvenz erleichtert (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - aaO; 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326).

    Die insolvenzrechtliche Beschränkung des Eintritts der Haftung nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betrifft deshalb lediglich Insolvenz-, nicht jedoch Masseforderungen (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - aaO).

  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    (1) Die streitbefangenen Ansprüche können insbesondere nicht mit Gebührenansprüchen eines vom Betriebsrat in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren hinzugezogenen Rechtsanwalts gleichgesetzt werden, das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers vom Insolvenzverwalter aufgenommen wird (vgl. dazu BAG 17. August 2005 - 7 ABR 56/04 - BAGE 115, 332).

    Eine Differenzierung der innerhalb einer Instanz entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung vor oder nach der Insolvenzeröffnung in Bezug auf ihre Behandlung als Insolvenzforderung oder als Masseverbindlichkeit wäre zudem mit der Systematik des anwaltlichen Gebührenrechts, wonach die Gebühr mit jeder den jeweiligen Gebührentatbestand betreffenden Tätigkeit des Rechtsanwalts neu entsteht, aber insgesamt für jede Instanz nur einmal verlangt werden kann, nicht zu vereinbaren (BAG 17. August 2005 - 7 ABR 56/04 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 115, 332).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Der Betriebsrat ist vielmehr in Bezug auf die Freistellungsansprüche in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB als fortbestehend zu behandeln (BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 99, 208).

    Tritt der Betriebsrat seinen Freistellungsanspruch an den Berater oder Sachverständigen ab, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch des Beraters oder Sachverständigen um (vgl. etwa BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 99, 208).

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Als "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter hätte er Masseverbindlichkeiten nur begründen können, wenn er vom Insolvenzgericht dazu im Einzelfall ermächtigt worden wäre (BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - zu IV 2 a bb der Gründe, BGHZ 151, 353).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Danach genügt es für die Teilbarkeit, wenn sich die erbrachte Leistung feststellen und - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - bewerten lässt (BGH 25. April 2002 - IX ZR 313/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHZ 150, 353).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Die Vorschrift setzt voraus, dass die Insolvenzmasse erst nach Verfahrenseröffnung bereichert worden ist (BGH 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02 - BGHZ 155, 199, 205).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 Abs. 2 VerglO war eine Leistung zwar nur dann teilbar, wenn sie in hinreichend verselbstständigte Teile aufgespalten werden konnte und sich die Gegenleistung auf die jeweilige Teilleistung beziehen ließ (BGH 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - BGHZ 125, 270, 274 f.).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    Im Falle eines Betriebsübergangs tritt jedoch der neue Inhaber des Betriebs materiellrechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371; ebenso zum Eintritt des Betriebserwerbers in die prozessuale Rechtsstellung des Veräußerers im Beschlussverfahren: BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 19, AP BGB § 613a Nr. 356 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 11).
  • BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 39/76

    Vorsitzender einer Einigungsstelle - Honoraransprüche - Masseschulden -

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07
    (2) Die Vergütungsansprüche des Antragstellers sind auch nicht mit Honoraransprüchen eines Einigungsstellenvorsitzenden vergleichbar, die nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. März 1979 (- 6 ABR 39/76 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 22) auch dann insgesamt als Masseschulden gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO anzusehen sind, wenn das Einigungsstellenverfahren zwar vor Konkurseröffnung begonnen, aber erst nach diesem Zeitpunkt durch einen Spruch der Einigungsstelle abgeschlossen wurde.
  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

  • LAG München, 10.05.2007 - 2 TaBV 36/06

    Beratertätigkeit

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

  • BFH, 15.12.2016 - V R 26/16

    Berichtigung im Insolvenzfall

    Abweichendes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem BAG-Beschluss vom 9. Dezember 2009  7 ABR 90/07 (Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts 132, 333, unter B.II.2.a aa).
  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    aa) Es besteht insbesondere weder ein Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX ZB 195/03, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2005, 484, Rz 10, und vom 7. April 2005 IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, Rz 10; vgl. auch vom 22. September 2011 IX ZB 121/11, Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung; das gesamte Verfahren der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenz 2011, 953, und vom 13. Oktober 2011 IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184, Rz 7) oder des BAG (vgl. BAG-Beschluss vom 9. Dezember 2009  7 ABR 90/07, BAGE 132, 333, unter B.II.2.a aa).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12

    Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang

    Anders als im Urteilsverfahren finden die §§ 265, 325 ZPO keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, aaO; vgl. auch BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

    Durch die Übernahme des Seniorenwohnheims ist sie als dessen jetzige Inhaberin automatisch in die prozessuale Rechtsstellung der Beteiligten zu 2. eingetreten (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 14, 19, BAGE 128, 358; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

    Der Betriebserwerber haftet daher grundsätzlich als neuer Betriebsinhaber für noch nicht erfüllte Freistellungsansprüche des Betriebsrats (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 333) .

    Dies gilt auch für Verbindlichkeiten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden und vom Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 16 ff. mwN, aaO) .

    cc) Soweit für den Fall einer Änderung der Rechtsträgerschaft eines Betriebs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vor dem Hintergrund des Grundsatzes der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung hinsichtlich der Insolvenzforderungen abweichende Grundsätze gelten (dazu BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 16 ff., BAGE 132, 333) , beruht dies auf insolvenzrechtlichen Grundsätzen und Besonderheiten.

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Er kann die Ansprüche weiter gegenüber dem Arbeitgeber verfolgen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 96 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 16; grundlegend und ausführlich zum sog. Abwicklungsmandat 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 2 und 3 der Gründe, BAGE 99, 208) .
  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 69/21

    Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vor der

    Nach anderer Meinung kommt eine Teilbarkeit grundsätzlich auch dann in Betracht (BAGE 132, 333 Rn. 29 ff für einen Rechtsanwalt; OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980 für einen Abschlussprüfer; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 105 Rn. 11; Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 105 Rn. 28; Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 105 Rn. 11).

    Richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwalts hingegen nach einem Stundenhonorar, ist sie teilbar (BAGE 132, 333 Rn. 23, 33).

  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 68/21

    Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung

    Nach anderer Meinung kommt eine Teilbarkeit grundsätzlich auch dann in Betracht (BAGE 132, 333 Rn. 29 ff für einen Rechtsanwalt; OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980 für einen Abschlussprüfer; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 105 Rn. 11; Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 105 Rn. 28; Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 105 Rn. 11).

    Richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwalts hingegen nach einem Stundenhonorar, ist sie teilbar (BAGE 132, 333 Rn. 23, 33).

  • LAG Köln, 20.07.2018 - 9 TaBV 74/17

    Rechtsanwaltskosten; Inhalt des Freistellungsanspruchs aus § 40 Abs. 1 BetrVG ;

    Der Betriebsrat selbst wäre nicht einmal mehr an einem von ihnen gegen die Arbeitgeberinnen eingeleiteten Beschlussverfahren beteiligt, da die zu erwartende Entscheidung seine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung nicht mehr berühren würde (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 -, BAGE 132, 333-344, Rn. 11).
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12

    Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Betriebsrats im

    Im Falle eines Betriebsübergangs tritt jedoch der neue Inhaber des Betriebs materiell-rechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers ein (BAG 28.09.1988 - 1 ABR 37/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 55 - unter B. I. 1. b) der Gründe; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 19; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 96, Rn. 15).

    Es ist bereits ausgeführt worden, dass im Falle eines Betriebsübergangs der neue Inhaber des Betriebs materiell-rechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers eintritt (BAG 28.09.1988 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 55 - unter B. I. 1. b) der Gründe; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 19; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 96, Rn. 15; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 613 a BGB Rn. 128).

  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

    Ein Einigungsstellenvorsitzender erhält seine Vergütung in der Regel für das Einigungsstellenverfahren insgesamt (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 24, BAGE 132, 333) .
  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 6 TaBV 13/16

    Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch bei Abtretung -

    Der Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber wandelt sich bei Abtretung an den anwaltlichen Vertreter in einen Zahlungsanspruch (BAG 13.05.1998 - 7 ABR 65/96 juris Rn 13; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 juris Rn 14).

    Das Bundesarbeitsgericht hat es für die Umwandlung dieser Freistellungsansprüche in Zahlungsansprüche ausreichen lassen, dass der Betriebsrat einen Beschluss über die Abtretung des Freistellungsanspruchs gefasst hatte (vgl. BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 juris Rn 14).

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 778/11

    Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang

  • LG Frankfurt/Main, 04.11.2021 - 24 O 59/21

    Insolvenz der Fluggesellschaft und die Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 21 TaBV 769/14

    Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs - Aktivlegitimierung - Antragsbefugnis

  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2022 - 24 S 203/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17

    Insolvenzverfahren - Honorarforderung - Einigungsstellenvorsitzender

  • LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18

    1. Gegenüber einer Klage aus abgetretenem Recht handelt es sich bei einer

  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1299/11

    Betriebsübergang von einem privaten Klinikträger auf einen öffentlich-rechtlichen

  • LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13

    Haftung des Erwerbers bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz für Ansprüche

  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 8 Sa 1235/12

    Abfindungsanspruch - Insolvenz; Abfindungsanspruch - Insolvenz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2015 - 7 TaBV 2158/14

    Fehlender Betriebsratsbeschluss - Kosten für Sachverständigen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - IX ZR 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1471
BGH, 11.02.2010 - IX ZR 42/08 (https://dejure.org/2010,1471)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - IX ZR 42/08 (https://dejure.org/2010,1471)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - IX ZR 42/08 (https://dejure.org/2010,1471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 131 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Verrechnung eingehender Zahlungen mit dem noch nicht fälligen Anspruch der Bank auf Darlehensrückzahlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inkongruenz der Befriedigung bei Verrechnung von eingehenden Zahlungen mit noch nicht fälligen Ansprüchen auf Darlehensrückzahlung durch eine Bank

  • zvi-online.de

    InsO § 131 Abs. 1
    Kongruenz bei Verrechnung von für den Schuldner bei der Bank eingehenden Zahlungen mit dessen noch nicht fälligen Kreditverbindlichkeiten

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Verrechnung eingehender Zahlungen mit dem noch nicht fälligen Anspruch der Bank auf Darlehensrückzahlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Verrechnung eingehender Zahlungen mit dem noch nicht fälligen Anspruch der Bank auf Darlehensrückzahlung

  • streifler.de

    Kongruenz der Verrechnung im Kontokorrent bei entsprechender Vereinbarung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; ZPO § 544 Abs. 2 S. 3
    Inkongruenz der Befriedigung bei Verrechnung von eingehenden Zahlungen mit noch nicht fälligen Ansprüchen auf Darlehensrückzahlung durch eine Bank

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzanfechtung: Verrechnung eingehender Zahlungen mit dem noch nicht fälligen Anspruch der Bank auf Darlehensrückzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankanlagerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrechnung mit nicht fälligen Darlehnsforderungen vor der Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 131 Abs. 1
    Kongruenz bei Verrechnung von für den Schuldner bei der Bank eingehenden Zahlungen mit dessen noch nicht fälligen Kreditverbindlichkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 588
  • MDR 2010, 717
  • NZI 2010, 28
  • NZI 2010, 344
  • WM 2010, 566
  • NZG 2010, 499
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - IX ZR 42/08
    Dabei prüft der Bundesgerichtshof nur die Zulassungsgründe, welche in der Begründung der Beschwerde nach § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt sind (vgl. etwa BGHZ 152, 7, 8; 153, 254, 255).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - IX ZR 42/08
    Dabei prüft der Bundesgerichtshof nur die Zulassungsgründe, welche in der Begründung der Beschwerde nach § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt sind (vgl. etwa BGHZ 152, 7, 8; 153, 254, 255).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht