Rechtsprechung
EuGH, 15.04.2010 - C-215/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf
- Europäischer Gerichtshof
E. Friz
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf
- EU-Kommission
E. Friz
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf
- EU-Kommission
E. Friz
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf“
- Deutsches Notarinstitut
EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2; HTürGG §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1
Haustürwiderrufsrecht der Richtlinie 85/577/EWG über Verbraucherschutz auf Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft anwendbar; Vereinbarkeit mit nationalen Regelungen über Beschränkung des Anspruchs auf ein Auseinandersetzungsguthaben ... - nomos.de , S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung
- Wolters Kluwer
Regelungen zum Verbraucherschutz bzgl. des Widerrufs von Haustürgeschäften; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Widerruf von Haustürgeschäften: Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft kann widerrufen werden, wenn der Beitrittszweck vorrangig in der Kapitalanlage besteht
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz") - Betriebs-Berater
Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds
- streifler.de
Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben bei Widerruf eines in Haustürsituation erklärten Beitritts zu geschlossenem Imobilienfonds
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...
- rechtsportal.de
Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
E. Friz
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf
- zbb-online.com (Leitsatz)
RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz") - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, Austritt, geschlossener Immobilienfonds, Haustürwiderrufsgesetz, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Trennung von "Schrottimmobilie" kann teuer sein
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch neben dem Auseinandersetzungsguthaben bei einer PublikumsKG?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds
- aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds
Besprechungen u.ä. (6)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Art. 1, 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 7 RL 85/577/EWG;§§ 312, 355, 357 BGB
Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf eines Gesellschafterbeitritts(René Kliebisch; ZJS 6/2010, 761) - nomos.de , S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anwendbarkeit der Haustürgeschäfte-Richtlinie und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds (GbR)
- handelsblatt.com (Kurzanmerkung)
Anlegerschutz und fehlerhafte Gesellschaft
- kanzlei-klumpe.de , S. 15 (Entscheidungsbesprechung)
EU-Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Bei Widerruf kein Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Einlage
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 22. Mai 2008 - E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1511
- ZIP 2008, 1018
- ZIP 2010, 772
- EuZW 2010, 382
- NZM 2010, 332
- NJ 2010, 286
- WM 2010, 882
- BB 2010, 1301
- NZG 2010, 501
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 25.10.2005 - C-350/03
DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …
Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
Nach dieser Rechtsprechung führe die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher nicht zu einer "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands", wie es Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie in der Auslegung durch den Gerichtshof (vgl. insbesondere Urteil vom 25. Oktober 2005, Schulte, C-350/03, Slg. 2005, I-9215, Randnrn.Ebenso müssen die nationalen Gerichte, die mit einem Rechtsstreit unter Einzelnen befasst sind, das gesamte nationale Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil Schulte, Randnrn.
Was insbesondere die Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts angeht, hat der Gerichtshof zwar anerkannt, dass die Anzeige des Widerrufs sowohl für den Verbraucher als auch für den Gewerbetreibenden eine Wiederherstellung der ursprünglichen Situation bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil Schulte, Randnr. 88).
Dennoch schließt es die Richtlinie keineswegs aus, dass der Verbraucher in ganz bestimmten Fällen Verpflichtungen gegenüber dem Gewerbetreibenden haben kann und gegebenenfalls gewisse Folgen tragen muss, die sich aus der Ausübung seines Widerrufsrechts ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil Schulte, Randnr. 93).
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Ausnahmen von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften nach ständiger Rechtsprechung eng auszulegen sind (vgl. u. a. Urteil vom 13. Dezember 2001, Heininger, C-481/99, Slg. 2001, I-9945, Randnr. 31).Wenn der Verbraucher hingegen nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, kann, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die betreffende Frist von mindestens sieben Tagen nicht zu laufen beginnen, so dass er jederzeit sein Widerrufsrecht aus Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie ausüben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Heininger, Randnr. 45).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
Das ist u. a. dann der Fall, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die ein nationales Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem, mit dem der Gerichtshof befasst wird, hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 48, und vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 53).
- EuGH, 31.01.2008 - C-380/05
DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN …
Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
Das ist u. a. dann der Fall, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die ein nationales Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem, mit dem der Gerichtshof befasst wird, hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 48, und vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 53). - EuGH, 15.06.2006 - C-466/04
Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene …
Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
Das ist u. a. dann der Fall, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die ein nationales Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem, mit dem der Gerichtshof befasst wird, hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 48, und vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 53). - EuGH, 10.04.2008 - C-412/06
Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene …
Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
Daher gelten, wie sich sowohl aus Sinn und Zweck als auch aus dem Wortlaut einiger Bestimmungen dieser Richtlinie ergibt, für diesen Schutz bestimmte Grenzen (vgl. Urteil vom 10. April 2008, Hamilton, C-412/06, Slg. 2008, I-2383, Randnrn.
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Im Rahmen einer gemeinschaftsrechtlich geforderten rechtsfortbildenden Auslegung einer nationalen Norm darf bei der Regelung der Rechtsfolgen des Widerspruchs nach nationalem Recht ein vernünftiger Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Beteiligten hergestellt werden (vgl. EuGH, NJW 2010, 1511 Rn. 48; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/09, juris unter 1). - EuGH, 19.12.2019 - C-355/18
Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
Diese Auslegung wird auch nicht durch den von Allianz vorgebrachten Aspekt in Frage gestellt, dass, wenn der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge hätte, die finanziellen Nachteile hauptsächlich von der Versichertengemeinschaft zu tragen wären und dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), anerkannt habe, dass die betreffende Person im Falle eines verspäteten Rücktritts einen Teil der Risiken zu tragen habe.Die Tragweite des Urteils vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), ist nach dessen Rn. 24 ausdrücklich auf den Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft beschränkt.
- EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für …
Auch wenn außer Zweifel steht, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Art. 16 der Verordnung Nr. 44/2001 dem Verbraucherschutz dienen, impliziert dies nämlich nicht, dass dieser Schutz absolut ist (vgl. entsprechend zur Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [ABl. L 372, S. 31] Urteil vom 15. April 2010, E. Friz, C-215/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10
Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog. …
Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH…, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II). - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB aF auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn.12 - FRIZ II;… Urteil vom 2. Mai 2012 - II ZR 14/10, ZIP 2012, 1504 Rn. 18). - BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16
Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste …
Es sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (NJW 2010, 1511 Rn. 49) europarechtlich unbedenklich, einem Verbraucher jene Risiken zuzuweisen, die unmittelbar mit der gewählten Kapitalanlage verbunden seien.Dies gilt selbst dann, wenn dies bei einer Kapitalanlage zur Folge hat, dass der Verbraucher weniger als den Wert seiner Einlage zurückerhält (EuGH NJW 2010, 1511 Rn. 50).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 88/11
Verbrauchervertrag: Beginn der Frist für die Ausübung eines vertraglich …
Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH…, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II). - BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
FRIZ II
Der Gerichtshof hat darüber durch Urteil vom 15. April 2010 (Rs. C-215/08, ZIP 2010, 772) entschieden.Mit Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08 hat die 1. Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entschieden, dass die Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, der, wie hier vom Berufungsgericht festgestellt, in einer sog. Haustürsituation erklärt wurde, anwendbar ist (ZIP 2010, 772 Tz. 30).
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16
Befugnis des Abwicklers einer Publikums-Kommanditgesellschaft zur Einforderung …
aa) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat, wirkt der Widerruf des Beklagten gemäß §§ 312, 355 BGB aF ex nunc und führt nach vom Europäischen Gerichtshof als richtlinienkonform gebilligter (EuGH, Urteil vom 15. April 2010, - C-215/08, ZIP 2010, 772 ff.) ständiger Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft.Der Europäische Gerichtshof hat die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft als richtlinienkonform angesehen, weil sie nach den Ausführungen im Vorlagebeschluss des Senats (Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, WM 2008, 1026) entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts für einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sorgen sollen (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08, ZIP 2010, 772 Rn. 48, 49).
Auch diese Folge, dass die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht nur dazu führen kann, dass das an den Gesellschafter auszuzahlende Guthaben wegen während seiner Mitgliedschaft eingetretener, von ihm mitzutragender Verluste geringer ist als seine Einlageleistung, sondern auch dazu, dass er im Fall eines negativen Guthabens seinerseits zu Zahlungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12), hat der Europäische Gerichtshof jedoch ausdrücklich gebilligt (Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08, ZIP 2010, 772 Rn. 50 aE).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche …
Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH…, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II). - BGH, 07.06.2011 - II ZR 186/08
Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters: Leistungsklage bei …
- EuGH, 19.12.2013 - C-174/12
Hirmann - Vorabentscheidungsersuchen - Gesellschaftsrecht - Zweite Richtlinie …
- BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19
Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts
- BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14
Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten …
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 108/16
Anordnung der Abwicklung einer Fondsgesellschaft; Einforderung rückständiger …
- OLG Stuttgart, 06.04.2016 - 14 U 2/15
Kapitalanlagegesellschaft: Widerruf des in einer Haustürsituation erklärten …
- EuGH, 08.07.2010 - C-558/08
Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 242/16
Recht der Gesellschaft auf Leistung der Einlage gegen den Treugeber durch die …
- OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 73/15
Rechtswirkungen des Widerrufs eines Beitritts zu einer Genossenschaft
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen …
- BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20
Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in …
- BGH, 12.07.2010 - II ZR 269/07
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie …
- OLG Köln, 04.08.2017 - 20 U 11/17
Umfang der nach Widerspruch gegen das Zustandekommen einer fondsgebundenen …
- OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
Verbraucherschutz - Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum …
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08
Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …
- BGH, 30.10.2018 - II ZR 95/16
- OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-174/12
Hirmann - Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Haftung einer …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10
Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen …
- OLG Dresden, 09.03.2017 - 8 U 988/16
- OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das …
- OLG Stuttgart, 22.05.2017 - 7 U 34/17
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Altvertrags über eine fondsgebundene …
- LG Bielefeld, 19.01.2018 - 7 O 296/16
Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach …
- OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung
- BGH, 12.07.2010 - II ZR 160/09
Widerruf eines Fonds-Beitritts: Anwendbarkeit der EWG-Haustürgeschäfte-Richtlinie …
- BGH, 15.05.2018 - II ZR 99/17
Anspruch einer in Liquidation befindlichen Publikumsgesellschaft gegen die …
- OLG Nürnberg, 24.10.2016 - 8 U 750/16
Zuweisung des Verlustrisikos einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei …
- BGH, 06.11.2012 - II ZR 280/11
Prüfung der Einhaltung der Frist bzgl. der wirksamen Ausübung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
- EuGH, 01.03.2012 - C-166/11
González Alonso - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene …
- OLG Bremen, 29.02.2012 - 1 U 66/11
Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds; …
- OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
Haustürgeschäft: Verwirkung des im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einer …
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 188/21
Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf …
- OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 154/17
Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung: Bereicherungsausgleich …
- BGH, 21.09.2022 - IV ZR 300/20
Widerspruch gegen das Zustandekommen eines Vertrages über eine fondsgebundene …
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 189/21
Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf …
- LG Wiesbaden, 04.11.2010 - 8 S 12/10
Zum Widerruf einer Beitrittserklärung zu einer Publikumsgesellschaft
- BGH, 19.04.2011 - II ZR 263/10
Kreditfinanzierter Beitritt zu einer Genossenschaft zu Kapitalanlagezwecken als …
- VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
Greenpeace kann Bundeswirtschaftministerium nicht zur Vorlage von Bericht zur …
- LG München I, 13.05.2015 - 22 O 21729/14
Verwirkung eines infolge nicht ordnungsgemäßer Belehrung unbefristeten …
- BGH, 12.07.2010 - II ZR 189/09
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie …
- LG Dortmund, 10.06.2011 - 3 O 539/09
Anspruch auf Zahlung einer Einmaleinlage und 43 monatlichen Rateneinlagen i.R.d. …
- OLG Jena, 22.12.2016 - 4 U 75/16
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung …
- OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10
Kapitalanlagegeschäft: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung und …
- OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 134/10
- BGH, 12.07.2010 - II ZR 90/07
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
- BGH, 12.07.2010 - II ZR 30/07
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie …
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 2/21
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen eine …
- BGH, 12.07.2010 - II ZR 250/09
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie …
- BGH, 12.07.2010 - II ZR 258/07
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie …
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 U 24/20
Anspruch auf Rückzahlung aus einer Genussrechtsbeteiligung; …
- OLG Frankfurt, 15.09.2015 - 4 U 51/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gem. § 355 BGB a.F.
- OLG Stuttgart, 01.06.2017 - 7 U 180/16
Umfang der Rückzahlungspflicht eines Lebensversicherers bei Fondsverlusten
- OLG Stuttgart, 20.07.2017 - 7 U 68/17
Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages nach …
- OLG Stuttgart, 20.07.2017 - 7 U 50/17
Fondsgebundene Lebensversicherung: Berechnung des Bereicherungsanspruchs nach …
- OLG Stuttgart, 22.05.2017 - 7 U 54/17
Kündigung eines Versicherungsvertragsvertrages: Anspruch auf Rückabwicklung unter …
- OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
Voraussetzungen der Schlüssigkeit des Klageanspruchs; Bindungswirkung des …
- OLG Stuttgart, 20.07.2017 - 7 U 76/17
Umfang der Rückzahlungspflicht eines Lebensversicherers bei Fondsverlusten
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-32/12
Duarte Hueros - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 - Rechte des …
- OLG Düsseldorf, 21.05.2021 - 16 U 220/20
Anspruch auf Rückzahlung von Genussrechten; Kündigung eines …
- OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 48/14
Kapitalanlage: Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung und …
- LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15
Lebensversicherungsvertrag: Widerrufsrecht bei Altverträgen
- OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 20 U 24/20
- LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10
Widerruf einer Beitrittserklärung zur Beteiligung an einer vermögensverwaltenden …
- OLG Brandenburg, 08.02.2012 - 7 U 46/11
Anlage in geschlossenen Fonds
- OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 7 U 150/10
Kapitalanlagegeschäft: Notwendige Widerrufsbelehrung bei Gesellschafterbeitritt …
- LG München I, 28.09.2020 - 28 O 17697/19
Vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht bei einer Kommanditbeteiligung
- LG Detmold, 11.06.2010 - 12 O 277/09
Klassifizierung des Abschlusses der Beitrittserklärung einer Fondsgesellschaft …
- LG Magdeburg, 20.01.2015 - 11 O 776/14
Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsprämien nach Widerruf des Vertrages, …
Rechtsprechung
BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
FRIZ II
EWG-RL 577/85 Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
FRIZ II
- rechtsprechung-im-internet.de
FRIZ II
Art 1 Abs 1 S 1 EWGRL 577/85, Art 5 Abs 2 EWGRL 577/85, Art 7 EWGRL 577/85, § 312 BGB, § 739 BGB
Kapitalanlage im Haustürgeschäft: Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf einen Beitritt zu einer Grundstücks-GbR in Ansehung von Gemeinschaftsrecht; Folgen eines Widerrufs - FRIZ II - IWW
- nomos.de , S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sticht Haustürwiderruf (Friz II)
- Wolters Kluwer
Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft im Hinblick auf einen Beitritt zu Anlagezwecken einer Gesellschaft in einer sog. "Haustürsituation"; Möglichkeit einer Verpflichtung zur Verlustdeckung auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden ...
- riw-online.de
Widerruf des Beitritts zu einer GbR gem. HWiG: Anwendung der Grundsätze von der fehlerhaften Gesellschaft - FRIZ II
- Betriebs-Berater
Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HautürwiderrufsG - Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie vereinbar
- rewis.io
Kapitalanlage im Haustürgeschäft: Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf einen Beitritt zu einer Grundstücks-GbR in Ansehung von Gemeinschaftsrecht; Folgen eines Widerrufs - FRIZ II
- ra.de
- rewis.io
Kapitalanlage im Haustürgeschäft: Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf einen Beitritt zu einer Grundstücks-GbR in Ansehung von Gemeinschaftsrecht; Folgen eines Widerrufs - FRIZ II
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Richtlinie 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1 S. 1; Richtlinie 85/577/EWG Art. 5 Abs. 2; Richtlinie 85/577/EWG Art. 7
Verlustausgleich gemäß der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft nach Widerruf des Beitritts zu einer GbR ist mit der Haustürgeschäfterichtlinie vereinbar - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft im Hinblick auf einen Beitritt zu Anlagezwecken einer Gesellschaft in einer sog. "Haustürsituation"; Möglichkeit einer Verpflichtung zur Verlustdeckung auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden ...
- rechtsportal.de
Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft im Hinblick auf einen Beitritt zu Anlagezwecken einer Gesellschaft in einer sog. "Haustürsituation"; Möglichkeit einer Verpflichtung zur Verlustdeckung auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsG: Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie vereinbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts - die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
- lto.de (Kurzinformation)
Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auch bei Haustürgeschäften anwendbar
- zbb-online.com (Leitsatz)
RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
Rückabwicklung eines Gesellschaftsbeitritts nach HWiG-Widerruf gemäß der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ("Friz II") - gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Lehre von fehlerhafter Gesellschaft mit EU-RL zu Haustürgeschäften vereinbar
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie zu Haustürgeschäften vereinbar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsG
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft nach Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts aufgrund HWiG - Friz II
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsG: Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie vereinbar
- streifler.de (Kurzinformation)
Haustürgeschäfte - Richtlinie steht den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft im deutschen Recht nicht entgegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach Haustürwiderrufsgesetz
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2010)
Fonds-Widerruf zulässig - aber möglicherweise teuer // Ausstieg aus geschlossenen Immobilienfonds
Besprechungen u.ä. (5)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Art. 1, 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 7 RL 85/577/EWG;§§ 312, 355, 357 BGB
Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf eines Gesellschafterbeitritts(René Kliebisch; ZJS 6/2010, 761) - nomos.de , S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sticht Haustürwiderruf (Friz II)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)
Haustürwiderruf und Rückabwicklung von Fondsbeteiligungen; Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
- handelsblatt.com (Kurzanmerkung)
Anlegerschutz und fehlerhafte Gesellschaft
- mzs-recht.de (Kurzanmerkung)
Haustürwiderruf bei Gesellschaftsbeteiligungen: Häufig möglich, aber keinesfalls immer empfehlenswert
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 186, 167
- NJW 2010, 3096
- ZIP 2010, 1540
- ZIP 2010, 772
- MDR 2010, 1126
- EuZW 2010, 606
- EuZW 2010, 799
- NJ 2011, 28
- VersR 2011, 1192
- WM 2010, 1492
- BB 2010, 1801
- BB 2010, 1929
- BB 2010, 2396
- BB 2010, 2527
- DB 2010, 1756
- NZG 2010, 990
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
Das Berufungsgericht, das - mangels insoweit gestellten Tatbestandsberichtigungsantrags für die Revisionsinstanz bindend (siehe insoweit BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NZG 2007, 428 f. mwN) - festgestellt hat, dass der Beklagte seinen Beitritt zu der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 3 HWiG wirksam widerrufen hat, irrt, wenn es meint, die nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats auch im Falle des Widerrufs nach dem HWiG anwendbaren Grundsätze über die Abwicklung der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 148, 201, 207 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, ZIP 2004, 2319, 2322; vom 18. April 2005 - II ZR 224/04, ZIP 2005, 1124, 1126 mwN) seien im Hinblick auf die Richtlinie 85/577/EWG unanwendbar, wenn der Widerrufende - wie hier - infolge des Widerrufs mit einer Zahlungsverpflichtung belastet werde.Gemäß Art. 7 der Richtlinie in der Auslegung des Gerichtshofs in der genannten Entscheidung beurteilen sich die Rechtsfolgen eines Widerrufs nach einzelstaatlichem Recht, was, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe nur BGHZ 148, 201, 207 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, ZIP 2004, 2319, 2322) zur Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens führt.
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
Das Berufungsgericht, das - mangels insoweit gestellten Tatbestandsberichtigungsantrags für die Revisionsinstanz bindend (siehe insoweit BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NZG 2007, 428 f. mwN) - festgestellt hat, dass der Beklagte seinen Beitritt zu der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 3 HWiG wirksam widerrufen hat, irrt, wenn es meint, die nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats auch im Falle des Widerrufs nach dem HWiG anwendbaren Grundsätze über die Abwicklung der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 148, 201, 207 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, ZIP 2004, 2319, 2322; vom 18. April 2005 - II ZR 224/04, ZIP 2005, 1124, 1126 mwN) seien im Hinblick auf die Richtlinie 85/577/EWG unanwendbar, wenn der Widerrufende - wie hier - infolge des Widerrufs mit einer Zahlungsverpflichtung belastet werde.Gemäß Art. 7 der Richtlinie in der Auslegung des Gerichtshofs in der genannten Entscheidung beurteilen sich die Rechtsfolgen eines Widerrufs nach einzelstaatlichem Recht, was, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe nur BGHZ 148, 201, 207 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, ZIP 2004, 2319, 2322) zur Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens führt.
- EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge …
Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
Der Gerichtshof hat darüber durch Urteil vom 15. April 2010 (Rs. C-215/08, ZIP 2010, 772) entschieden.Mit Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08 hat die 1. Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entschieden, dass die Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, der, wie hier vom Berufungsgericht festgestellt, in einer sog. Haustürsituation erklärt wurde, anwendbar ist (ZIP 2010, 772 Tz. 30).
- BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04
Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
Das Berufungsgericht, das - mangels insoweit gestellten Tatbestandsberichtigungsantrags für die Revisionsinstanz bindend (siehe insoweit BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NZG 2007, 428 f. mwN) - festgestellt hat, dass der Beklagte seinen Beitritt zu der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 3 HWiG wirksam widerrufen hat, irrt, wenn es meint, die nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats auch im Falle des Widerrufs nach dem HWiG anwendbaren Grundsätze über die Abwicklung der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 148, 201, 207 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, ZIP 2004, 2319, 2322; vom 18. April 2005 - II ZR 224/04, ZIP 2005, 1124, 1126 mwN) seien im Hinblick auf die Richtlinie 85/577/EWG unanwendbar, wenn der Widerrufende - wie hier - infolge des Widerrufs mit einer Zahlungsverpflichtung belastet werde. - BGH, 18.04.2005 - II ZR 224/04
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG
Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
Das Berufungsgericht, das - mangels insoweit gestellten Tatbestandsberichtigungsantrags für die Revisionsinstanz bindend (siehe insoweit BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NZG 2007, 428 f. mwN) - festgestellt hat, dass der Beklagte seinen Beitritt zu der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 3 HWiG wirksam widerrufen hat, irrt, wenn es meint, die nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats auch im Falle des Widerrufs nach dem HWiG anwendbaren Grundsätze über die Abwicklung der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 148, 201, 207 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, ZIP 2004, 2319, 2322; vom 18. April 2005 - II ZR 224/04, ZIP 2005, 1124, 1126 mwN) seien im Hinblick auf die Richtlinie 85/577/EWG unanwendbar, wenn der Widerrufende - wie hier - infolge des Widerrufs mit einer Zahlungsverpflichtung belastet werde. - BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06
Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen …
Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
Der erkennende Senat hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gem. Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 ff. - FRIZ I), die das Verhältnis der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft betreffen.
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10
Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog. …
Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).Sollte der Widerruf der Beitrittserklärung durch den Kläger wirksam sein, führte dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
- BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB aF auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn.12 - FRIZ II;… Urteil vom 2. Mai 2012 - II ZR 14/10, ZIP 2012, 1504 Rn. 18). - BGH, 22.05.2012 - II ZR 88/11
Verbrauchervertrag: Beginn der Frist für die Ausübung eines vertraglich …
Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).Der Widerruf der Beitrittserklärung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 11 f. - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
Die Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Beitritt kann für den widerrufenden Gesellschafter zum einen dazu führen, dass ein Abfindungsguthaben wegen während seiner Mitgliedschaft eingetretener, von ihm mitzutragender Verluste der Gesellschaft geringer ist als seine Einlageleistung; ihre Anwendung kann sogar dazu führen, dass wegen der von der Gesellschaft während der Dauer der Mitgliedschaft des Widerrufenden erwirtschafteten Verluste das Abfindungsguthaben negativ ist, der widerrufende Gesellschafter also nicht nur seine Einlage nicht zurückerhält, sondern seinerseits zu Zahlungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 10 - FRIZ I).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche …
Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).a) Zwar wäre die Beklagte mit Zugang der außerordentlichen Kündigung mit Wirkung "ex nunc" aus der Klägerin ausgeschieden, mit (u.a.) der Folge, dass sie zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-)Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet bliebe (st.Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m.w.N. - FRIZ I).
Nach der - vom Berufungsgericht zutreffend gesehenen - ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen …
Diese Vorschriften finden auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt der Widerruf der Beitrittserklärung, wie das Berufungsgericht noch zutreffend erkannt hat, zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 11 f. - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14; 17).
Die Beklagte ist mit Zugang des Widerrufs bei der Klägerin mit Wirkung "ex nunc" aus dieser ausgeschieden mit (u.a.) der Folge, dass sie zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-)Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m.w.N. - FRIZ I).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch diejenigen der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208 f.; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16
Befugnis des Abwicklers einer Publikums-Kommanditgesellschaft zur Einforderung …
Auch diese Folge, dass die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht nur dazu führen kann, dass das an den Gesellschafter auszuzahlende Guthaben wegen während seiner Mitgliedschaft eingetretener, von ihm mitzutragender Verluste geringer ist als seine Einlageleistung, sondern auch dazu, dass er im Fall eines negativen Guthabens seinerseits zu Zahlungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12), hat der Europäische Gerichtshof jedoch ausdrücklich gebilligt (…Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08, ZIP 2010, 772 Rn. 50 aE). - BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10
Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen …
Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).b) Sollte das Berufungsgericht in der wiedereröffneten Berufungsverhandlung erneut zu dem Ergebnis gelangen, dass der Widerruf der Beitrittserklärung durch den Beklagten wirksam ist, führte dies, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 11 f. - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
Zwar wäre der Beklagte mit Zugang des Widerrufs mit Wirkung "ex nunc" aus der Klägerin ausgeschieden, mit (u.a.) der Folge, dass er zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-)Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet bliebe (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m.w.N. - FRIZ I).
Nach der vom Berufungsgericht insoweit zutreffend gesehenen ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
- BGH, 07.06.2011 - II ZR 186/08
Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters: Leistungsklage bei …
Danach sind die Rechtsfolgen, die mit der Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft für den Verbraucher mit dem Widerruf seiner Beitrittserklärung verbunden sind, mit Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie vereinbar (BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II). - BGH, 06.11.2012 - II ZR 176/12
Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17). - BGH, 06.11.2012 - II ZR 280/11
Prüfung der Einhaltung der Frist bzgl. der wirksamen Ausübung eines …
Sollte das Berufungsgericht das Vorliegen einer Haustürsituation nach § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB (in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 20. November 2001, BGBl. I S. 3138), der auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung findet (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II), bei Abgabe der Beitrittserklärung feststellen, hätte der Beklagte seine Beitrittserklärung wirksam widerrufen.Der Widerruf der Beitrittserklärung führt - wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Geschäftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 21. Juli 2003 - II ZR 387/02, BGHZ 156, 46, 53; Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9, 14 - FRIZ I, jew. m. w. N.).
Zwar wäre der Beklagte mit Zugang des Widerrufs mit Wirkung "ex nunc" aus der Klägerin ausgeschieden, mit (u. a.) der Folge, dass er zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-) Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet bliebe (st. Rpsr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m. w. N. - FRIZ I).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen den Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208 f.; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
- OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
Verbraucherschutz - Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum …
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 108/16
Anordnung der Abwicklung einer Fondsgesellschaft; Einforderung rückständiger …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer …
- OLG Köln, 04.08.2017 - 20 U 11/17
Umfang der nach Widerspruch gegen das Zustandekommen einer fondsgebundenen …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10
Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess; …
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 242/16
Recht der Gesellschaft auf Leistung der Einlage gegen den Treugeber durch die …
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08
Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …
- OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
Haustürgeschäft: Verwirkung des im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einer …
- LG Wiesbaden, 04.11.2010 - 8 S 12/10
Zum Widerruf einer Beitrittserklärung zu einer Publikumsgesellschaft
- OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung
- BGH, 30.10.2018 - II ZR 95/16
- OLG Brandenburg, 18.05.2011 - 7 U 145/09
Haustürgeschäft: Widerrufsrecht bei Beitritt eines Verbrauchers zu einer …
- OLG Hamm, 23.11.2010 - 27 U 59/10
Widerruf des Beitritts zu einer Gesellschaft
- OLG Hamburg, 31.10.2014 - 11 U 57/13
Durchführung der Liquidation einer mehrgliedrigen atypisch stillen Gesellschaft
- OLG Hamburg, 17.05.2013 - 11 U 30/12
Mehrgliedrige atypische stille Gesellschaft: Anwendbarkeit der Grundsätze über …
- OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 134/10
- OLG Zweibrücken, 28.11.2011 - 7 U 123/10
Kapitalanlegerbeteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Reichweite eines in den …
- OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 48/14
Kapitalanlage: Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung und …
- OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Kapitalanlage: Rückabwicklung einer atypischen stillen Beteiligung wegen …
- KG, 01.03.2011 - 14 U 122/08
Berufung: Verweisung auf einen erstmals in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag
- LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10
Widerruf einer Beitrittserklärung zur Beteiligung an einer vermögensverwaltenden …