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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10   

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https://dejure.org/2011,1139
BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 (https://dejure.org/2011,1139)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 (https://dejure.org/2011,1139)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - VIII ZR 103/10 (https://dejure.org/2011,1139)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312 Abs 1 BGB vom 02.01.2002, § 312 Abs 2 BGB vom 02.01.2002, § 355 Abs 2 BGB vom 02.12.2002, § 357 Abs 1 BGB vom 02.12.2004, § 357 Abs 3 BGB vom 02.12.2004
    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der gegenseitigen Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen

  • webshoprecht.de

    Zur Information über die Wertersatzpflicht in der Widerrufsbelehrung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 312 Abs. 1 und 2, 355 Abs. 2, 357 Abs. 1 und 3 in der bis zum 11. Juni 2010 geltenden Fassung; BGB-InfoV §§ 14, 16 in der bis zum 11. Juni 2010 geltenden Fassung
    Haustürgeschäft: Widerrufsbelehrung muss ausdrücklich über gegenseitige Nutzungsherausgabepflicht i. S. v. § 357 Abs. 1, 3 BGB aufklären

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Belehrung des Verbrauchers bei einem Haustürgeschäft über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen in einer Widerrufsbelehrung; Voraussetzung für die Entbehrlich einer solchen Belehrung über die Rechtsfolgen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsbelehrung - Nutzungsersatz bei Hautürgeschäft

  • Betriebs-Berater

    Zur Belehrung über die Rechtsfolgen bei Widerruf eines Haustürgeschäfts

  • rewis.io

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der gegenseitigen Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der gegenseitigen Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Belehrung des Verbrauchers bei einem Haustürgeschäft über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen in einer Widerrufsbelehrung; Voraussetzung für die Entbehrlich einer solchen Belehrung über die Rechtsfolgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Widerrufsbelehrung an den Verbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften muss Informationen über die gegenseitigen Pflichten zur Herausgabe gezogener Nutzungen enthalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Widerrufsbelehrung und die gezogenen Nutzungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Belehrung über die Rechtsfolgen bei Widerruf eines Haustürgeschäfts

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kunde muss bei Haustürgeschäft vollständig über die Folgen eines Widerrufes belehrt werden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler müssen Verbraucher vollständig über die Rechtsfolgen bei einem Widerruf aufklären!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kunde muss bei Haustürgeschäft vollständig über die Folgen eines Widerrufes belehrt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kunde muss bei Haustürgeschäft vollständig über die Folgen eines Widerrufes belehrt werden

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 785
  • ZIP 2011, 572
  • MDR 2011, 343
  • VersR 2012, 242
  • WM 2011, 474
  • BB 2011, 577
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (Senatsurteile vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989 Rn. 13, 15; vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, WM 2011, 86 Rn. 12).

    Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) ist der Klägerin verwehrt, weil sie gegenüber dem Beklagten für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, aaO Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, aaO Rn. 20, zur Belehrung über das Rückgaberecht; BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12).

    Auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV könnte sich die Klägerin nur berufen, wenn sie gegenüber dem Beklagten ein Formular verwendet hätte, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung vollständig entsprochen hätte (Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, aaO Rn. 15; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, aaO; BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, aaO).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (Senatsurteile vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989 Rn. 13, 15; vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, WM 2011, 86 Rn. 12).

    Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) ist der Klägerin verwehrt, weil sie gegenüber dem Beklagten für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, aaO Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, aaO Rn. 20, zur Belehrung über das Rückgaberecht; BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12).

    Auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV könnte sich die Klägerin nur berufen, wenn sie gegenüber dem Beklagten ein Formular verwendet hätte, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung vollständig entsprochen hätte (Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, aaO Rn. 15; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, aaO; BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, aaO).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
    Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) ist der Klägerin verwehrt, weil sie gegenüber dem Beklagten für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, aaO Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, aaO Rn. 20, zur Belehrung über das Rückgaberecht; BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12).

    Auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV könnte sich die Klägerin nur berufen, wenn sie gegenüber dem Beklagten ein Formular verwendet hätte, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung vollständig entsprochen hätte (Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, aaO Rn. 15; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, aaO; BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, aaO).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 2009 (XI ZR 118/08, NJW-RR 2009, 709) nichts anderes.
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    cc) Nach diesen Maßgaben hat die Beklagte das Muster für die Widerrufsbelehrung, was der Senat durch einen Vergleich selbst feststellen kann (Senatsurteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, WM 2011, 1799 Rn. 40; BGH, Urteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 103/10, WM 2011, 474 Rn. 23; Beschluss vom 10. Februar 2015 - II ZR 163/14, juris Rn. 9), einer inhaltlichen Bearbeitung unterzogen, die über das nach § 14 Abs. 3 BGB-InfoV aF für den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion Erlaubte hinausgeht.
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Die Widerrufsbelehrung hat dem Verbraucher die ihm durch den Widerruf eröffneten wesentlichen Rechte und Pflichten bewusst zu machen; in ihr sind die tatsächlichen materiellen Rechtsfolgen der Erklärung des Widerrufs abzubilden (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 11, 13 ff.; Urteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 103/10, ZIP 211, 572 Rn. 17).

    Im Übrigen geht die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung selbst davon aus, dass Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist in Betracht kamen; andernfalls hätte es nicht des in der Belehrung enthaltenen Hinweises bedurft, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren seien (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 103/10, ZIP 2011, 572 Rn. 19).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 23 U 50/15

    Berechnung der Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf

    Denn die Widerrufsbelehrung ist jedenfalls insoweit zu beanstanden, als sie die Formulierung "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" enthält, für die der BGH schon verschiedentlich ausgesprochen hat, dass sie hinsichtlich des Beginns der Frist unzureichend ist und deshalb den Lauf der Frist nicht gemäß § 355 Abs. 2 a.F. BGB in Gang setzen kann, weil die o.g. Formulierung den Verbraucher über den nach § 355 Abs. 2 a.F. BGB maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist nicht umfassend und damit nicht richtig belehrt (BGH NJW 2012, 3298, [BGH 15.08.2012 - VIII ZR 378/11] NJW-RR 2012, 183 [BGH 28.06.2011 - XI ZR 349/10] ; NZG 2012, 427 [BGH 01.03.2012 - III ZR 83/11] ; NJW 2011, 1061 [BGH 01.12.2010 - VIII ZR 82/10] ; NJW-RR 2011, 785 [BGH 02.02.2011 - VIII ZR 103/10] ; NJW 2010, 989 [BGH 09.12.2009 - VIII ZR 219/08] ).

    Voraussetzung hierfür wäre gewesen, dass für die Widerrufsbelehrung ein Formular verwendet worden wäre, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entsprochen hätte (vgl. BGH WM 2014, 887 [BGH 18.03.2014 - II ZR 109/13] ; NJW-RR 2012, 183 [BGH 28.06.2011 - XI ZR 349/10] ; NZG 2012, 427 [BGH 01.03.2012 - III ZR 83/11] ; NJW-RR 2011, 785 [BGH 02.02.2011 - VIII ZR 103/10] ; OLG München WM 2012, 1536; OLG Stuttgart VuR 2012, 145; OLG Hamm, Urt.v.19.11.2012 - 31 U 97/12; jew.m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07   

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https://dejure.org/2007,12847
OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2007,12847)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2007,12847)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2007,12847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ableitung eines Vorbenutzungsrechts; Begriff des Erfindungsbesitzes

  • rechtsportal.de

    PatG § 12 Abs. 1 S. 1; GebrMG § 13 Abs. 3
    Ableitung des Vorbenutzungsrechts; Begriff des Erfindungsbesitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 572
  • GRUR 2008, 333 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 115
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn der Erfindungsgedanke, das heißt die aus Aufgabe und Lösung sich ergebende technische Lehre subjektiv erkannt und die Erfindung damit objektiv fertig ist (BGH GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn).

    Entsprechend gilt für den Gebrauchsmusterschutz, dass der Erfindungsgedanke derart erkannt worden ist, dass eine Nachbildung des später durch Eintragung unter Schutz gestellten Musters möglich wurde (BGH GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste).

    Im Falle des abgeleiteten Vorbenutzungsrechts spielt es keine Rolle, dass der Dritte, der die erforderliche Kenntnis von der objektiv fertigen Erfindung hat, zugleich auch der Erfinder war (BGH GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 67, 69; Mes § 12 PatG Rn. 3; Benkard/Rogge § 12 PatG Rn. 6, 7; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 850; kritisch nur Busche GRUR 1999, 645).

    Unredlichkeit wäre der Schuldnerin dann zur Last zu legen, wenn ihr der Erfindungsgedanke widerrechtlich zugänglich gemacht wurde oder ihr infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, den Erfindungsbesitz gegen den Willen des Erfinders erlangt zu haben (BGH GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste).

    (vgl. BGH GRUR 1964, 673, 676 - Kasten für Fußabtrittsroste).

  • BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn der Erfindungsgedanke, das heißt die aus Aufgabe und Lösung sich ergebende technische Lehre subjektiv erkannt und die Erfindung damit objektiv fertig ist (BGH GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn).

    Die erforderliche Kenntnis von der objektiv fertigen Erfindung besaß die Schuldnerin dabei vermittelt durch die Person ihres Entwicklers, des Zeugen H. P. (vgl. BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1979 - 2 U 142/77
    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Dass die Schuldnerin sonst rechtwidrig in den Interessenkreis des Zeugen P. eingedrungen wäre (so OLG Düsseldorf GRUR 1980, 170, 173) oder sich dessen Geheimnisse widerrechtlich angeeignet hätte, ist nicht ersichtlich oder von der wiederum insoweit darlegungspflichtigen Klägerin (Busse/Keukenschrijver § 12 PatG Rn. 52) vorgetragen.
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1981 - 6 U 98/80
    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Vielmehr hat der Zeuge genau so, wie es den gemeinsamen Absprachen entsprach, den Betrieb der Schuldnerin für seine Tätigkeit genutzt (so auch die ein Vorbenutzungsrecht des Fertigungsbetriebs bejahende Fallgestaltung von OLG Karlsruhe GRUR 1983, 67, 69).
  • RG, 14.12.1903 - I 317/03

    Patent. ; Recht bei Vorbenutzung.

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Die Zurechnung erfolgt aufgrund allgemeiner patentrechtlicher Grundsätze zur Ableitung des Vorbenutzungsrechts (vgl. RGZ 56, 223, 227; Eichmann GRUR 1993, 73, 80) oder aufgrund entsprechender Anwendung von § 166 BGB , weil der Zeuge P. in Bezug auf das Erfindungswissen Repräsentant der Schuldnerin war.
  • LG Erfurt, 14.12.2006 - 3 O 1482/04

    Abschließende Entscheidung über ein umfassendes Klagebegehren i.R.e. Stufenklage

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 14.12.2006, Az. 3 O 1482/04, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Allein in dem erstgenannten Fälle würde die Weiterentwicklung aber nicht mehr vom Vorbenutzungsrecht gedeckt sein (BGH GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung; Keukenschrijver GRUR 2001, 944, 947; Kraßer aaO. S. 854).
  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Kenntnis und Tätigkeit sowohl weisungsgebundener Mitarbeiter als auch leitender Betriebsangehöriger oder sonst mit Befugnissen ausgestatteter Personen, solange sie im Interesse des Unternehmens tätig sind, sind dem Unternehmen zuzurechnen, sodass ein von diesen Personen abgeleitetes Vorbenutzungsrecht auch nur für das Unternehmen begründet wird (BGH GRUR 1993, 460, 462 - Wandabstreifer; Busse/Keukenschrijver § 12 PatG Rn. 19).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (das Berufungsurteil ist veröffentlicht in GRUR-RR 2008, 115).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Demzufolge nicht nahe liegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahe gelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944/947; ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urteil vom 30.07.2015 - 7 O 26546/13; ähnlich Benkard/Scharen, aaO, § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken aaO, § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

    Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738; ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2018 - 4b O 3/18
    Auf den vor dem Prioritätszeitpunkt vorhandenen Besitzstand kann eine Abwandlung, die sich wie die Vorbenutzung innerhalb des gegenständlichen Bereichs des betreffenden Patentanspuchs hält, hingegen nicht zurückgeführt werden, wenn die Erkenntnis der anderen Ausführung zum Prioritätszeitpunkt eines Rückgriffs auf die Offenbarung bedurft hätte, die erst als Folge der Anmeldung des Patents Eingang in das Fachwissen finden konnte bzw. gefunden hat, sei es etwa in der Form eines Unteranspruchs oder einer anderen Anspruchskategorie (Benkard/Scharen, PatG 11. Aufl.: § 12 Rn 22; vgl. auch Kraßer/Ann, Patentrecht 7. Aufl.: § 34 II. c) 4.; OLG Jena GRUR-RR 2008, 115, 117 - Bodenbelagsbeschichtungen).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

    Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738; ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

    Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738; ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2018 - 4b O 3/18

    Formkörper

    Auf den vor dem Prioritätszeitpunkt vorhandenen Besitzstand kann eine Abwandlung, die sich wie die Vorbenutzung innerhalb des gegenständlichen Bereichs des betreffenden Patentanspuchs hält, hingegen nicht zurückgeführt werden, wenn die Erkenntnis der anderen Ausführung zum Prioritätszeitpunkt eines Rückgriffs auf die Offenbarung bedurft hätte, die erst als Folge der Anmeldung des Patents Eingang in das Fachwissen finden konnte bzw. gefunden hat, sei es etwa in der Form eines Unteranspruchs oder einer anderen Anspruchskategorie (Benkard/Scharen, PatG 11. Aufl.: § 12 Rn 22; vgl. auch Kraßer/Ann, Patentrecht 7. Aufl.: § 34 II. c) 4.; OLG Jena GRUR-RR 2008, 115, 117 - Bodenbelagsbeschichtungen).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.01.2011 - 2 U 62/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25190
OLG Jena, 19.01.2011 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2011,25190)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.01.2011 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2011,25190)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2011,25190)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 572 (Ls.)
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