Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.11.2011

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2012 - IX ZB 276/11   

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https://dejure.org/2012,30191
BGH, 27.09.2012 - IX ZB 276/11 (https://dejure.org/2012,30191)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - IX ZB 276/11 (https://dejure.org/2012,30191)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11 (https://dejure.org/2012,30191)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 InsO, § 64 Abs 3 S 1 InsO, § 567 Abs 2 ZPO
    Beschwerde des endgültigen Insolvenzverwalters gegen die Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis eines Insolvenzverwalters bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Betriebs-Berater

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen

  • rewis.io

    Beschwerde des endgültigen Insolvenzverwalters gegen die Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; InsO § 64 Abs. 3 S. 1
    Beschwerdebefugnis eines Insolvenzverwalters bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des vorl. Insolvenzverwalters: Beschwerdebefugnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Insolvenzverwalter und die Vergütungsfestsetzung für seinen Vorgänger

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2081
  • MDR 2012, 1373
  • NZI 2012, 886
  • WM 2012, 2160
  • BB 2012, 2637
  • Rpfleger 2013, 44
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 276/11
    Ist schon die Statthaftigkeit oder die Beschwerdebefugnis zu verneinen, kommt es nicht mehr zur Prüfung des § 574 Abs. 2 ZPO, und zwar auch dann, wenn die Frage der Statthaftigkeit oder der Beschwerdebefugnis (oder der Form oder Frist) von grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43 f).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 276/11
    Er hat deshalb unberechtigte Vergütungsforderungen des vorläufigen Insolvenzverwalters, früherer abgewählter oder entlassener Insolvenzverwalter (§§ 57, 59 InsO) oder eines Sonderinsolvenzverwalters abzuwehren und die Interessen der Masse gegebenenfalls durch die Einlegung von Rechtsmitteln zu wahren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93 Rn. 2, 3; HK-InsO/Eickmann, 6. Aufl., § 64 Rn. 10; HmbKomm-InsO/Büttner, 4. Aufl. § 64 Rn. 12c; Smid, ZInsO 2009, 650, 651 f).
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung nach vorzeitiger Entlassung aus dem Amt;

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 wie auch die Anschlussrechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 sind statthaft (§ 6 Abs. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 ZPO; zur Rechtsbeschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11, WM 2012, 2160 Rn. 3) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Wie der Senat zwischenzeitlich nochmals klargestellt hat, kommt dem Insolvenzverwalter zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen gegen die Masse die Beschwerdebefugnis bei der Festsetzung der Vergütung eines entlassenen früheren Insolvenzverwalters zu (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11, ZIP 2012, 2081 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.11.2014 - IX ZB 90/12

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung eines zugunsten der Masse

    Dies umfasst die Befugnis, Vergütungsforderungen des Insolvenzverwalters durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen abzuwehren und die Interessen der Masse gegebenenfalls auch durch die Einlegung von Rechtsmitteln zu wahren (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11, WM 2012, 2160 Rn. 3).
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZB 32/12

    Insolvenzrecht: Beschwerdebefugnis der Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin

    Im Falle der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist nicht nur dieser selbst beschwerdeberechtigt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO), sondern auch der spätere Insolvenzverwalter (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11, ZIP 2012, 2081 Rn. 3).
  • BGH, 16.03.2023 - IX ZB 28/22

    Wirksamkeit der von oder gegenüber einem Insolvenz- oder

    aa) Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, dass der Insolvenzverwalter aufgrund seiner Verpflichtung zur Vermögensfürsorge für die Masse grundsätzlich die Befugnis zur Beschwerde zwecks Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, eines früheren abgewählten oder entlassenen Insolvenzverwalters oder eines Sonderinsolvenzverwalters hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11, ZIP 2012, 2081 Rn. 3; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 12).
  • BGH, 20.12.2012 - IX ZB 19/10

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Beschwerdebefugnis

    Daneben hat hinsichtlich der Vergütung des vorläufigen Verwalters der endgültige Verwalter das Beschwerderecht (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11, ZIP 2012, 2081).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44479
OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11 (https://dejure.org/2011,44479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2011 - 9 U 18/11 (https://dejure.org/2011,44479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2011 - 9 U 18/11 (https://dejure.org/2011,44479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die Pfändung von "Arbeitseinkommen"; Beurteilung der angemessen Höhe der Bezüge des Vorstands einer Aktiengesellschaft

  • zip-online.de

    Zur Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen des Vorstands einer AG

  • rechtsportal.de

    ZPO § 850h Abs. 2
    Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die Pfändung von "Arbeitseinkommen"; Beurteilung der angemessen Höhe der Bezüge des Vorstands einer Aktiengesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2081
  • NZG 2012, 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.1968 - II ZR 105/67

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über einen Feststellungsantrag -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
    Sind die Angaben und die vorgelegten Unterlagen der Drittschuldnerin widersprüchlich oder unklar, ist ggf. davon auszugehen, dass die Drittschuldnerin ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen ist, mit entsprechenden Konsequenzen für die Anwendung von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BGH, WM 1968, 1254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 91).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
    Zwar sind Aktienoptionen grundsätzlich auch dann Bestandteil der dienstvertraglichen Vergütungsregelung, wenn das Bezugsrecht selbst nicht im Dienstvertrag geregelt ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 -, Rdnr. 30, zitiert nach [...]).
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
    Denn durch eine Anwendung von§ 850 h Abs. 2 ZPO soll der Gläubiger bei der Pfändung nicht besser gestellt werden, als er bei tatsächlicher Auszahlung des Arbeitseinkommens stünde (vgl. BAG, NJW 2008, 2606 ).
  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 17/90

    Pfändung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
    aa) Die Pfändung von Arbeitseinkommen erfasst nach ihrem Wortlaut nicht nur tatsächliches Arbeitseinkommen, sondern grundsätzlich auch verschleiertes Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1990 - IX ZR 17/90 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 8 U 47/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
    Sind die Angaben und die vorgelegten Unterlagen der Drittschuldnerin widersprüchlich oder unklar, ist ggf. davon auszugehen, dass die Drittschuldnerin ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen ist, mit entsprechenden Konsequenzen für die Anwendung von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BGH, WM 1968, 1254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 91).
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