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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11   

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https://dejure.org/2012,33607
BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,33607)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2012 - VI ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,33607)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2012 - VI ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,33607)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 826 BGB, § 830 Abs 1 BGB, § 830 Abs 2 BGB
    Haftung eines Vorstandsmitglieds, des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines Steuerberaters bei Wertlosigkeit der von der Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 826; BGB § 830
    Zur Haftung für wertlose Aktien

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Vorstandsmitglieds u.a. bei Wertlosigkeit der von einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien; Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung bei Ausgabe wertloser Aktien

  • Betriebs-Berater

    Außenhaftung von Organmitgliedern als Mittäter oder Gehilfen setzt positive Kenntnis von der Haupttat voraus

  • rewis.io

    Haftung eines Vorstandsmitglieds, des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines Steuerberaters bei Wertlosigkeit der von der Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 826; BGB § 830
    Zur Haftung von AG-Organmitgliedern und eines Steuerberaters mit Vollmacht zur Stimmrechtsausübung wegen Wertlosigkeit von der AG ausgegebener Aktien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; BGB § 830 Abs. 1 S. 1; BGB § 830 Abs. 2
    Haftung eines Vorstandsmitglieds u.a. bei Wertlosigkeit der von einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien; Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung eines Vorstandsmitglieds für wertlose Aktien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung eines Vorstandsmitglieds, Aufsichtsratsvorsitzenden und eines Steuerberaters im Rahmen des Verkaufs wertloser Aktien der AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufsichtsrat, Darlegungs- und Beweislast, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Schadensersatzanspruch, tatsächliche Vermutung, Vorstand

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Verantwortlichen einer AG im Hinblick auf wertlos gewordene Aktien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufsichtsratsvorsitzender und andere haften nicht für Schädigung der Aktionäre ohne Kenntnis davon

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2302
  • VersR 2012, 1525
  • WM 2012, 2195
  • BB 2012, 2973
  • BB 2013, 2244
  • DB 2012, 16
  • DB 2012, 2628
  • NZG 2012, 1303
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutsverletzung gerichteten Willen getragen war (vgl. etwa Senatsurteile vom 4. November 1997 - VI ZR 348/96, BGHZ 137, 89, 102 f.; vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, VersR 2004, 1273, 1275; vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038).

    Als Hilfeleistung in diesem Sinne ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038 Rn. 17; vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, ZIP 2012, 1552 Rn. 15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, jeweils mwN).

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Revisionsrechtlich ist lediglich zu überprüfen, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, ZIP 2012, 1552 Rn. 28, mwN).

    Als Hilfeleistung in diesem Sinne ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038 Rn. 17; vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, ZIP 2012, 1552 Rn. 15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, jeweils mwN).

  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 295/69

    Schadensersatzpflicht - Steuerberater - Buchführungsmängel - Hinweisunterlassung

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Anderes kann aber gelten, wenn dem Steuerberater Umstände ersichtlich sind, die gegen die Richtigkeit der Vorgaben sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - VII ZR 295/69, WM 1971, 1206; OLGR Celle 2005, 595).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Mittäterschaft setzt nach den auch im Rahmen von § 830 BGB maßgeblichen strafrechtlichen Grundsätzen einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, der die einzelnen Tatbeiträge zu einer gemeinschaftlich begangenen Tat verbindet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Ein bewusstes Verschließen vor der Kenntnis von Tatumständen ist dann anzunehmen, wenn die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen (leichtfertigen) Handeln beruht (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 205/94, BGHZ 129, 136, 176), etwa Berufspflichten in solchem Maße leichtfertig verletzt wurden, dass das Verhalten als bedenken- und gewissenlos zu bezeichnen ist (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 46).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutsverletzung gerichteten Willen getragen war (vgl. etwa Senatsurteile vom 4. November 1997 - VI ZR 348/96, BGHZ 137, 89, 102 f.; vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, VersR 2004, 1273, 1275; vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutsverletzung gerichteten Willen getragen war (vgl. etwa Senatsurteile vom 4. November 1997 - VI ZR 348/96, BGHZ 137, 89, 102 f.; vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, VersR 2004, 1273, 1275; vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Ein bewusstes Verschließen vor der Kenntnis von Tatumständen ist dann anzunehmen, wenn die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen (leichtfertigen) Handeln beruht (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 205/94, BGHZ 129, 136, 176), etwa Berufspflichten in solchem Maße leichtfertig verletzt wurden, dass das Verhalten als bedenken- und gewissenlos zu bezeichnen ist (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 46).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 210/06

    Persönliche Haftung des Vorstands aus c.i.c. wegen unrichtiger Angaben gegenüber

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Dabei ist mit dem Berufungsgericht durchaus davon auszugehen, dass dann, wenn organschaftliche Vertreter einer kapitalsuchenden Gesellschaft Anlageinteressenten persönlich mit dem Anspruch gegenüber treten, sie über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände zu informieren, die organschaftlichen Vertreter für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ihrer Angaben nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c.) haften (BGH, Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 210/06, BGHZ 177, 25).
  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11
    Aus der Art und Weise des sittenwidrigen Handelns kann sich die Schlussfolgerung ergeben, dass mit Schädigungsvorsatz gehandelt worden ist; von vorsätzlichem Handeln ist auszugehen, wenn der Schädiger so leichtfertig gehandelt hat, dass er eine Schädigung des anderen Teils in Kauf genommen haben muss (BGH, Urteil vom 9. März 2010 - XI ZR 93/09, BGHZ 184, 365 Rn. 39, mwN).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 102/09

    Insolvenzanfechtung: Tatsächliche Vermutung für Kenntnis eines

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

  • OLG Celle, 15.05.2002 - 3 U 206/01

    Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung der Pflicht zur rechnerischen

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    Für den einzelnen Beteiligten muss ein Verhalten festgestellt werden, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutsverletzung gerichteten Willen getragen war (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1997 - VI ZR 348/96, BGHZ 137, 89, 102; Urteil vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423, 3425; Urteil vom 11. September 2012 - VI ZR 92/11, ZIP 2012, 2302 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    So kann sich ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB auch gegen Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft richten und insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Anleger völlig wertlose Aktien dieser Gesellschaft erwirbt (vgl. Senatsurteil vom 11. September 2012 - VI ZR 92/11, VersR 2012, 1525 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    (b) Soweit die Revision sich auf ein bewusstes Verschließen der Klägerin vor der Erkenntnis sittenwidrigen Handelns der Fondsinitiatoren beruft, verkennt sie, dass dies voraussetzt, dass die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen (leichtfertigen) Handeln beruht (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2012 - VI ZR 92/11, WM 2012, 2195 Rn. 31 mwN), etwa weil Berufspflichten in solchem Maße leichtfertig verletzt wurden, dass das Verhalten als bedenken und gewissenlos zu bezeichnen ist (BGH aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17960
OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12 (https://dejure.org/2012,17960)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.06.2012 - 12 W 688/12 (https://dejure.org/2012,17960)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 12 W 688/12 (https://dejure.org/2012,17960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Handelsregistereintragung eines Kommanditistenwechsels: Nachweis der Sonderrechtsnachfolge durch "negative Abfindungsversicherung"

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 12, 171, 172
    Festhalten an der "negativen Abfindungsversicherung" bei Sonderrechtsnachfolge in Kommanditanteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Verfahren des Registergerichts hinsichtlich der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil

  • rechtsportal.de

    HGB § 162 Abs. 3
    Verfahren des Registergerichts hinsichtlich der Sonderrechtsnachfolge in einem Kommanditanteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Abtretung, Anmeldung, Ausscheiden, Beitritt, Gesellschafterwechsel, Handelsregister, Kommanditgesellschaft, Kommanditist, Versicherung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Eintragung der Sonderrechtsnachfolge in Kommanditanteil nur nach negativer Abfindungsversicherung

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2257
  • ZIP 2012, 2302 (Ls.)
  • DNotZ 2006, 135
  • FGPrax 2012, 211
  • WM 2012, 2104
  • NZG 2012, 1270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2005 - II ZB 11/04

    Anforderungen an den Nachweis der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    An dem Erfordernis der von dem Reichsgericht (RG, Beschluss vom 30.09.1944 - GSE 39/143, DNotZ 1944, 195 = WM 1964, 1130) als Beweismittel im Rahmen der registerrechtlichen Amtsprüfung (§ 26 FamFG) der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil eingeführten sog. "negativen Abfindungsversicherung", gegen das der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135) keine Bedenken geäußert hat, ist auch weiterhin festzuhalten.

    Während im erstgenannten Fall eine Verdoppelung der Haftungssumme dadurch eintritt, dass sowohl der ausgeschiedene Kommanditist nach § 161 Abs. 2, § 160 Abs. 1 HGB wie auch der neu eingetretene Kommanditist gemäß § 173 HGB den Gläubigern gegenüber haftet, besteht bei einem Kommanditistenwechsel im Wege der Sonderrechtsnachfolge lediglich die einmalige Möglichkeit der Inanspruchnahme der eingetragenen Haftsumme (BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135, 136).

    Diese Versicherung ist zwar nicht stets, wohl aber im Regelfall das geeignete Mittel für die von dem Registergericht nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 26 FamFG im Anmeldeverfahren zu treffende Tatsachenfeststellung und zugleich Grundlage für die Beurteilung der Richtigkeit der Anmeldung des gesetzlich nicht geregelten Sonderfalls des Kommanditistenwechsels durch Sonderrechtsnachfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135, 136).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich dieses "standardisierte registerrechtliche Verfahren" verteidigt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04, DNotZ 2006, 135, 136).

  • OLG Oldenburg, 07.08.1990 - 5 W 72/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    Solange die Eintragung des Nachfolgevermerks die Haftungsverhältnisse des Anteilsveräußerers verändern können, besteht auch ein Bedürfnis an der Abfindungsversicherung (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1991, 292).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2000 - 3 W 92/00

    Voraussetzungen der Eintragung einer Übertragung von Kommanditanteilen im Wege

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    Durch die Forderung nach einer "negativen Abfindungsversicherung" wird sichergestellt, dass das Registergericht das für eine Sonderrechtsnachfolge wesentliche, sie von dem bloßen gleichzeitigen Austritt eines bisherigen und dem Eintritt eines neuen Kommanditisten unterscheidende, tatbestandliche Merkmal feststellen kann (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 208).
  • KG, 28.04.2009 - 1 W 389/08

    Handelsregisterverfahren: Negative Abfindungsversicherung des ausscheidenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12
    20 Ist Gegenstand der Anmeldung die Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil, bedarf es zur Eintragung des Rechtsnachfolgevermerks der Vorlage von negativen Abfindungsversicherungen des persönlich haftenden Gesellschafters und des ausscheidenden Kommanditistin als standardisiertem Nachweis (vgl. KG, NZG 2009, 905).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZB 7/13

    Handelsregistersache: Gleichlautender zweiter Eintragungsantrag nach Rücknahme

    Gegen diese Zwischenverfügung legte die Gesellschaft Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht Nürnberg (WM 2012, 2104) am 26. Juni 2012 zurückwies.
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Dies ist auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 211 Rn. 7).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im

    Eine solche Feststellung durch das Beschwerdegericht, die auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich ist (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/14, FGPrax 2012, 211 Rn. 7), kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Beschwerde innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12.SpruchG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24544
KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12.SpruchG (https://dejure.org/2012,24544)
KG, Entscheidung vom 26.07.2012 - 2 W 44/12.SpruchG (https://dejure.org/2012,24544)
KG, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 2 W 44/12.SpruchG (https://dejure.org/2012,24544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • rechtsportal.de

    SpruchG § 4 Abs. 2 Nr. 4; SpruchG § 7 Abs. 3
    Anforderungen an eine Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    SpruchG
    Abfindung, Bewertungsmethoden, Gesellschaftsrecht, Prüfungspflicht, Spruchverfahren, Überbewertung, Unternehmensbewertung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zu den Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2302 (Ls.)
  • BB 2012, 2190
  • NZG 2012, 1427
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 11.12.2008 - 31 Wx 85/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Voraussetzungen einer Verlängerung der

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der Amtsermittlungsgrundsatz ist insofern zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung eingeschränkt worden (OLG Frankfurt NZG 2006, 674, 675; OLG München NZG 2009, 190, 191).

    Das OLG München (ZIP 2009, 1395, 1396) hat die Mitteilung des Antragstellers, er halte den angebotenen Betrag nicht für angemessen, für unzureichend erachtet.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), ist dies nicht der Fall; vielmehr bedarf jeder Antrag einer eigenen Begründung.

  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 20 W 203/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Konkrete Einwendungen gegen die

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der Amtsermittlungsgrundsatz ist insofern zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung eingeschränkt worden (OLG Frankfurt NZG 2006, 674, 675; OLG München NZG 2009, 190, 191).

    Das OLG Frankfurt (NZG 2006, 674, 675 f.) hat es als bereits den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Nr. 4 SpruchG genügend angesehen, wenn der Antragsteller den Basiszinssatz und den Risikozuschlag kritisiert und näher ausführt, weshalb aus seiner Sicht diesbezüglich niedrigere Ansätze angebracht sein sollen, die er gleichfalls begründet und näher beziffert.

  • KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Wirksamkeit der Bewertungsrüge bei lediglich

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass die Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Hinblick auf die genannte gesetzgeberische Zielsetzung generell hoch sind (NZG 2008, 469, 470 mit zustimmender Anm. Simon/Leuering, NJW-Spezial 2008, 337; ZIP 2009, 1714).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), ist dies nicht der Fall; vielmehr bedarf jeder Antrag einer eigenen Begründung.

  • KG, 19.05.2011 - 2 W 154/08

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an die Unternehmensbewertung

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Vielmehr genügt es für eine unangreifbare Unternehmensbewertung, wenn eine bestimmte konkret vorgenommene Berechnung auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führt (vgl. Senat, NZG 2011, 1302, 1303; OLGReport KG 2009, 657 = BeckRS 2009, 20226;LG Frankfurt/M. AG 2007, 42, 43; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl. 2011, Rn. 772).
  • KG, 14.01.2009 - 2 W 68/07

    Aktienrechtliches Squeeze-out: Überprüfung der Unternehmensbewertung im

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Vielmehr genügt es für eine unangreifbare Unternehmensbewertung, wenn eine bestimmte konkret vorgenommene Berechnung auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führt (vgl. Senat, NZG 2011, 1302, 1303; OLGReport KG 2009, 657 = BeckRS 2009, 20226;LG Frankfurt/M. AG 2007, 42, 43; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl. 2011, Rn. 772).
  • KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08

    Spruchverfahren: Anforderungen an eine Bewertungsrüge

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass die Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Hinblick auf die genannte gesetzgeberische Zielsetzung generell hoch sind (NZG 2008, 469, 470 mit zustimmender Anm. Simon/Leuering, NJW-Spezial 2008, 337; ZIP 2009, 1714).
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG München I, 21.06.2013 - 5 HKO 19183/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an eine

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 55/08

    Entscheidung im Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Dem Begründungserfordernis nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SpruchG lassen sich aber keine derart hohen Anforderungen entnehmen, wie sie die Antragsgegnerin mit der von ihr angeführten Entscheidung KG NZG 2008, 469 stellen möchte (siehe jetzt auch KG, Beschluss vom 26.07.2012, 2 W 44/12 SpruchG) .
  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Aus dem Vortrag geht nicht hervor, warum die tatsächliche Planung unvertretbar sein soll (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 W 44/12 SpruchG, Rn. 21, 23 juris; Drescher, in Spindler/Stilz, a.a.O. SpruchG § 4 Rn. 21).
  • LG München I, 28.05.2014 - 5 HKO 19239/07

    Aktiengesellschaft: Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens nach dem Widerruf der

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG München I, 31.05.2016 - 5 HKO 14376/13

    Bemessung der Barabfindung nach Squeeze-Out

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 W 8/20

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Daraufhin hatte das Landgericht in seinem angefochtenen Beschluss (LGB 56 f.) diesen Einwand für unerheblich erachtet und dies in rechtlich nicht zu beanstandender Weise unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SpruchG und auf den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 26.07.2012 (2 W 44/12 SpruchG, Rz. 21 und 23 bei juris) damit begründet, dass jene Antragsteller weder konkretisiert hätten, auf welche konkrete Position der Planungsrechnung im "Terminal value" sich ihre Kritik beziehe, noch woraus sich die vermeintlich fehlende Plausibilität ergebe.
  • LG München I, 28.03.2014 - 5 HKO 18925/08

    Squeeze-out Knürr AG

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008,- 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen.
  • LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17

    Spruchverfahren Squeeze-out primion Technology AG

    Aus dem Vortrag der Antragstellerin 18) geht nicht hervor, warum die tatsächliche Planung in Bezug auf Synergien unvertretbar oder besser unrealistisch sein soll (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2012 -- 2 W 44/12 SpruchG, Rn. 21, 23 juris).
  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 173/09

    Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen

    Die Angaben dazu müssen weder richtig noch schlüssig sein, zu hohe Anforderungen sind nicht zu stellen (siehe i.E. Drescher a.a.O. § 4 SpruchG Rn. 21 ff; tendenziell anders KG Beschluss vom 26.07.2012, 2 W 44/12).
  • KG, 28.07.2016 - 2 W 8/16

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde; Wertbemessung für

  • LG Hamburg, 23.04.2014 - 417 HKO 111/12

    Bemessung der Höhe der Barabfindung bei Durchführung eines Squeeze-Out

  • KG, 31.07.2018 - 2 W 21/18

    Kostenentscheidung im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren

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