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   VG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 2 L 1073/13.F   

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https://dejure.org/2013,9793
VG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 2 L 1073/13.F (https://dejure.org/2013,9793)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.03.2013 - 2 L 1073/13.F (https://dejure.org/2013,9793)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. März 2013 - 2 L 1073/13.F (https://dejure.org/2013,9793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 2 BörsG, Art 14 Abs 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO
    Börsenrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Börsenrechts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Antragsbefugnis des Anlegers gegen Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 15 Abs. 6, § 39 Abs. 2; GG Art. 14
    Keine Antragsbefugnis des Anlegers gegen Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1886
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 2 L 1073/13
    Mit der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt ist kein subjektiv-öffentliches Recht des Aktionärs verbunden (BVerfG, Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08, NJW 2012, 3081 - 3086).
  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2013 - 2 L 4022/12

    Börsenrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 2 L 1073/13
    17 Dass es sich bei § 39 Abs. 2 S. 1 u. 2 BörsG lediglich um eine objektiv-rechtliche Vorschrift handelt, ergibt sich nach Auffassung des Gerichts ohne weiteres aus § 15 Abs. 6 BörsG (VG B-Stadt, Beschluss vom 04.02.2013 -2 L 4022/12. F).
  • VG Düsseldorf, 07.08.2015 - 20 L 2589/15

    Börse; Zulassung zum regulierten Markt; Wuderruf der Zulassung zum regulierten

    In diese Richtung bereits beschließendes Gericht, Beschluss vom 29. August 2007 - 20 L 1172/07 - VGH BW, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 6 S 2293/07 -, beide veröffentlicht in juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 4 B 1569/07 - (n.v.); a.A. VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 L 1073/13.F -,juris.

    vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 L 1073/13.F -, juris; Rosskopf, ZGR 2014, 487 (506 f.); Mayen, ZHR 129 (2015), 1 (5 ff.).

    So aber offenbar: VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O..

  • VGH Hessen, 22.02.2021 - 6 B 2656/20

    Delisting

    Dabei hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass es an der noch zum früheren Recht ergangenen Rechtsprechung der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 25. März 2013 - 2 L 1073/13.F -, ZIP 2013, 1886), wonach der Vorschrift des § 39 Abs. 2 Satz 1 und 2 BörsG 2007 keine zugunsten eines Anlegers bestehende drittschützende Wirkung zukomme, nicht festhalte.
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 12a W 3/15

    Spruchverfahren: Statthaftigkeit des Verfahrens bei Abfindungsangebot im Rahmen

    Soweit den in § 39 Abs. 2 Satz 5 BörsO in Bezug genommenen Bestimmungen der Börsenordnungen über § 39 Abs. 2 Satz 2 BörsO überhaupt drittschützende Wirkung zugunsten des einzelnen Anlegers zukommt und sie nicht allein - Geschäftsführung und Aufsicht der Börse adressierend - dem öffentlichen Interesse und damit der Gesamtheit der Anleger dienen (zum Streit VG Frankfurt/M., ZIP 2013, 1886; Rosskopf, ZGR 2014, 487, 506), ist der Anlegerschutz insoweit jedenfalls abschließend verwaltungsrechtlich ausgestaltet und mit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Widerruf der Börsenzulassung durchzusetzen.
  • OLG Jena, 20.03.2015 - 2 W 353/14

    Delisting CyBio AG

    Zwar sind die Voraussetzungen und der Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Widerruf der Börsenzulassung auf Antrag des Emittenten bislang nicht höchstrichterlich geklärt und liegen Entscheidungen des VG Frankfurt vor, die sich inhaltlich widersprechen (einerseits Beschluss vom 02.11.2001, 9 G 3103/01 (V) und Urteil vom 17.06.2002, 9 E 2285/01 (V); andererseits Beschluss vom 25.03.2013, 2 L 1073/13.F), aber der 8. Revisionssenat des BVerwG hat in einer Stellungnahme an das BVerfG bereits darauf hingewiesen, dass § 39 Abs. 2 BörsenG ausreichende Ansatzpunkte für einen angemessenen, mit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Widerruf der Zulassung durchsetzbaren Schutz der betroffenen Aktionäre biete (BVerfG, Urteil vom 11.07.2012, 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08, zitiert nach juris, Rn. 35; vgl. so auch Schwark u.a.-Heidelbach, BörsenG, 4. A., § 39 BörsenG, Rn. 12; § 32 BörsenG, Rn. 76ff.).
  • VG Stuttgart, 26.04.2019 - 4 K 7419/16

    Kein Anspruch auf Aussetzung des Börsenhandels

    Soweit die Interessen einzelner Anleger als Teil der Gesamtheit "Publikum" erfasst werden, handelt es sich um einen reinen Rechtsreflex, nicht um die Einräumung eines subjektiven Rechts (vgl. insoweit auch VG Frankfurt, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 L 1073/13.F, juris, Rn. 16 f.).
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