Rechtsprechung
BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
InsO § 133 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 Abs 1 InsO, § 165 InsO, §§ 165 ff InsO
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung einer erst künftig fällig werdenden Forderung aus einer Pensionszusage der später insolventen GmbH & Co. KG zugunsten eines ihrer ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer nachträglichen Bestellung einer Sicherheit für eine entgeltlich begründete Verbindlichkeit
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen eines Benachteiligungsvorsatzes nur bei zweifelhafter Liquidität
- Betriebs-Berater
Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis
- rewis.io
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung einer erst künftig fällig werdenden Forderung aus einer Pensionszusage der später insolventen GmbH & Co. KG zugunsten eines ihrer ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Beweisanzeichen für Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 133 Abs. 1; ZPO § 286
Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer nachträglichen Bestellung einer Sicherheit für eine entgeltlich begründete Verbindlichkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann liegt Benachteiligungsvorsatz vor?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Insolvenzanfechtung der nachträglichen Besicherung einer Pensionsverpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gläubigersicherung, Insolvenzanfechtung und Benachteiligungsvorsatz
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen eines Benachteiligungsvorsatzes und dessen Kenntnis
- Jurion (Kurzinformation)
Gewährung einer sofortigen Sicherheit für einen Gläubiger spricht nicht per se für Benachteiligungsvorsatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pensionszusage: Auch nachträgliches Pfandrecht ist wirksam
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vorsatzanfechtung bei inkongruenter Deckung
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Beweisanzeichen bei der Vorsatzanfechtung
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 02.12.2011 - 8 O 226/11
- OLG Stuttgart, 27.09.2012 - 2 U 160/11
- BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 467
- ZIP 2013, 2368
- ZIP 2013, 92
- MDR 2014, 301
- MDR 2014, 624
- NZI 2014, 68
- NJ 2014, 83
- WM 2013, 2233
- BB 2013, 2881
- BB 2014, 20
- DB 2013, 2678
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (25)
- BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09
Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung …
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Die tatbestandlichen Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden § 133 Abs. 1 InsO - die hier erfolgte nachträgliche Bestellung einer Sicherheit für eine eigene, entgeltlich begründete Verbindlichkeit ist nicht gemäß § 134 Abs. 1 InsO als unentgeltliche Leistung anfechtbar (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - IX ZR 57/09, WM 2010, 851 Rn. 10) - sind nicht gegeben, weil es an einem Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin mangelt.Inkongruent ist also eine nach Entstehen einer Verbindlichkeit gewährte Sicherung (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - IX ZR 57/09, WM 2010, 851 Rn. 16).
Der auslösende Umstand für die von einer inkongruenten Deckung vermittelte Indizwirkung liegt danach in einer ernsthaften Besorgnis bevorstehender Zahlungskürzungen oder -stockungen des Schuldners, weil sich damit die Gefährdung der anderen, nicht in gleicher Weise begünstigten Gläubiger aufdrängt (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - IX ZR 57/09, WM 2010, 851 Rn. 15; vom 21. Januar 1999 - IX ZR 329/97, ZIP 1999, 406, 407).
Das gilt auch für den Anwendungsbereich des § 133 Abs. 1 InsO (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. März 2010- IX ZR 57/09, WM 2010, 851 Rn. 13, 16).
- BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06
Anfechtbarkeit der Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem …
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Im Streitfall kommen die Beweisanzeichen der Inkongruenz einer Deckung (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Dezember 2011 - IX ZR 156/09, WM 2012, 146 Rn. 18;… vom 8. März 2012 - IX ZR 51/11, WM 2012, 857 Rn. 41) sowie der gezielten Gewährung eines Sondervorteils für den Insolvenzfall (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2007 - IX ZR 59/06, WM 2007, 1218 Rn. 27) in Betracht.Die gezielte Gewährung eines Sondervorteils gerade für den Insolvenzfall muss zwangsläufig die Rechte der anderen Gläubiger schmälern und begründet darum nach allgemeiner Erfahrung den Schluss auf einen entsprechenden Willen (BGH, Urteil vom 11. November 1993 - IX ZR 257/92, BGHZ 124, 76, 82; vom 19. April 2007 - IX ZR 59/06, WM 2007, 1218 Rn. 27).
- BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96
Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der …
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Die Einstufung einer inkongruenten Deckung als Beweisanzeichen eines Benachteiligungsvorsatzes beruht darauf, dass nach allgemeiner Erfahrung im Geschäftsverkehr Schuldner regelmäßig nicht bereit sind, anderes oder gar mehr zu leisten als sie schulden, und eine solche Begünstigung folglich bei dem Empfänger den Verdacht wecken muss, dass wegen seiner Bevorzugung für andere Gläubiger entsprechend weniger übrigbleibt (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 227/92, BGHZ 123, 320, 326; vom 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513, 515).Verdächtig wird die Inkongruenz - in Abkehr früherer Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1997, aaO) - allerdings erst, sobald ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners auftreten, die Gegenmaßnahmen gut informierter und durchsetzungskräftiger Gläubiger auslösen, welche in einer späteren Insolvenz die Gleichbehandlung aller Gläubiger durchbrechen.
- BGH, 18.07.2013 - IX ZR 219/11
Insolvenzanfechtung der Verwertung einer für ein GmbH-Gesellschafterdarlehen …
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Im Streitfall erweist sich die Gewährung der Grundschuld als inkongruent, weil dem Kläger aus der ursprünglichen Pensionszusage kein Anspruch auf eine Sicherung - weder im Blick auf die zunächst verpfändeten Versicherungen noch die hier in Rede stehende Grundschuld - zustand und es sich deshalb um eine nachträgliche Besicherung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 219/11, WM 2013, 1565 Rn. 34).aa) Eine inkongruente Deckung bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02, BGHZ 157, 242, 251;… vom 5. Juni 2008 - IX ZR 163/07, WM 2008, 1459 Rn. 19;… vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 13;… vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 46; vom 18. Juli 2013, aaO Rn. 33).
- BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97
Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Die Einstufung einer inkongruenten Deckung als Beweisanzeichen eines Benachteiligungsvorsatzes beruht darauf, dass nach allgemeiner Erfahrung im Geschäftsverkehr Schuldner regelmäßig nicht bereit sind, anderes oder gar mehr zu leisten als sie schulden, und eine solche Begünstigung folglich bei dem Empfänger den Verdacht wecken muss, dass wegen seiner Bevorzugung für andere Gläubiger entsprechend weniger übrigbleibt (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 227/92, BGHZ 123, 320, 326; vom 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513, 515).Der auslösende Umstand für die von einer inkongruenten Deckung vermittelte Indizwirkung liegt danach in einer ernsthaften Besorgnis bevorstehender Zahlungskürzungen oder -stockungen des Schuldners, weil sich damit die Gefährdung der anderen, nicht in gleicher Weise begünstigten Gläubiger aufdrängt (BGH…, Urteil vom 18. März 2010 - IX ZR 57/09, WM 2010, 851 Rn. 15; vom 21. Januar 1999 - IX ZR 329/97, ZIP 1999, 406, 407).
- BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12
Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den …
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
aa) Eine inkongruente Deckung bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02, BGHZ 157, 242, 251;… vom 5. Juni 2008 - IX ZR 163/07, WM 2008, 1459 Rn. 19;… vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 13; vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 46;… vom 18. Juli 2013, aaO Rn. 33). - BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06
Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 8;… vom 1. Juli 2010 - IX ZR 70/08, WM 2010, 1756 Rn. 9;… vom 26. April 2012 - IX ZR 74/11, BGHZ 193, 129 Rn. 20;… vom 10. Januar 2013 - IX ZR 28/12, NZI 2013, 253 Rn. 27). - BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und …
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
aa) Eine inkongruente Deckung bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02, BGHZ 157, 242, 251;… vom 5. Juni 2008 - IX ZR 163/07, WM 2008, 1459 Rn. 19; vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 13;… vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 46;… vom 18. Juli 2013, aaO Rn. 33). - BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02
Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags; …
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
aa) Eine inkongruente Deckung bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02, BGHZ 157, 242, 251;… vom 5. Juni 2008 - IX ZR 163/07, WM 2008, 1459 Rn. 19;… vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 13;… vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 46;… vom 18. Juli 2013, aaO Rn. 33). - BGH, 26.04.2012 - IX ZR 73/11
Insolvenzanfechtung: Eintritt des Schuldners in einen Mietvertrag
Auszug aus BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
a) Eine Vereinbarung, die Nachteile für das Schuldnervermögen erst im Insolvenzfall begründet, gestattet den Schluss auf einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und seine Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner (BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZR 73/11, WM 2012, 1079 Rn. 8). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92
Konkursanfechtung bei Bardeckung
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92
Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des …
- BGH, 05.06.2008 - IX ZR 163/07
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung im Drei-Personen-Verhältnis
- BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden …
- BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden …
- BGH, 21.02.2013 - IX ZR 52/10
Insolvente GmbH: Anfechtungs- und gesellschaftsrechtliche Ansprüche des …
- BGH, 07.05.2013 - IX ZR 113/10
Insolvenzanfechtung: Vorzeitige Fälligstellung eines Darlehens in einem …
- BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96
Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche …
- BGH, 01.12.2011 - IX ZR 11/11
Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch …
- BGH, 08.03.2012 - IX ZR 51/11
Missverhältnis von Leistungen bei Immobilienpräsentation: Monatliche …
- BGH, 08.12.2011 - IX ZR 156/09
Insolvenzanfechtung: Inkongruente Befriedigung bei anfechtbarer Vereinbarung …
- BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11
Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von …
- BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07
Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen
- BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92
Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs
- BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
Es kann - wie jedes andere Beweisanzeichen auch - entkräftet werden (Kayser WM 2013, 293, 298; vgl. zur Entkräftung des Beweisanzeichens der Inkongruenz BGH 5. März 2009 - IX ZR 85/07 - Rn. 17, BGHZ 180, 98) bzw. im Einzelfall eine so geringe Beweiskraft entfalten, dass es den Schluss auf den Benachteiligungsvorsatz als Haupttatsache nicht mehr zulässt (vgl. Huber EWiR 2013, 781, 782; ders. FS Ganter S. 203, 217) .Dabei kann nach den Umständen des Einzelfalls die Beweisstärke des Indizes der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit so schwach sein, dass es den Rückschluss auf den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon nicht zulässt (vgl. zur Beweisstärke BGH 18. November 2004 - IX ZR 299/00 - zu III 1 a der Gründe [kein "starkes" Beweisanzeichen]; Huber EWiR 2013, 781, 782; Kayser FS Fischer S. 267, 282 spricht von der fehlenden "Typizität" des Indizes) .
- BGH, 17.09.2020 - IX ZR 174/19
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Indizwirkung …
Allerdings kann dieses subjektive Tatbestandsmerkmal - weil es sich um eine innere, dem Beweis nur schwer zugängliche Tatsache handelt - meist nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (vgl. BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 Rn. 8; vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 7;… vom 10. Juli 2014 - IX ZR 50/12, WM 2014, 1586 Rn. 11 mwN;… vom 16. April 2015 - IX ZR 68/14, NZI 2015, 654 Rn. 20 zu § 3 AnfG).Für einen Benachteiligungsvorsatz spricht die Inkongruenz der Leistung bei gleichzeitig beengten finanziellen Verhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 12 mwN;… vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, WM 2017, 1215 Rn. 24).
Soweit die Einordnung einer inkongruenten Deckung als in der Regel starkes Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz voraussetzt, dass die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02, BGHZ 157, 242, 250 f; vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 12 mwN), bedeutet dies nicht, dass eine Indizwirkung nur in Betracht kommt, wenn der Schuldner zumindest drohend zahlungsunfähig war (vgl. bereits BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - IX ZR 329/97, ZIP 1999, 406, 407 unter III.1.a).
Verdächtig wird die Inkongruenz, wenn erste, ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners auftreten (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Januar 1999, aaO; vom 7. November 2013, aaO).
Es genügt die ernsthafte Besorgnis bevorstehender Zahlungskürzungen oder -stockungen des Schuldners, weil sich damit die Gefährdung der anderen, nicht in gleicher Weise begünstigten Gläubiger aufdrängt (BGH, Urteil vom 7. November 2013, aaO mwN).
Fehlt es an einer finanziell beengten Lage, stellt die Inkongruenz der Deckung allein kein ausreichendes Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners dar (BGH, Urteil vom 7. November 2013, aaO Rn. 13 mwN).
- BGH, 10.07.2014 - IX ZR 50/12
Anfechtung außerhalb des Konkurses: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung und …
Allerdings kann dieses subjektive Tatbestandsmerkmal - weil es sich um eine innere, dem Beweis nur schwer zugängliche Tatsache handelt - meist nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (vgl. BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 Rn. 8; vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 7 mwN;… MünchKomm-AnfG/Kirchhof, aaO Rn. 47;… Huber, aaO Rn. 24).Indizielle Bedeutung können neben der Inkongruenz des Deckungsgeschäfts bei gleichzeitig beengten finanziellen Verhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013, aaO Rn. 11 ff) der Eintritt einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung und das besondere Ausmaß der Beeinträchtigung haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - IX ZR 47/97, NJW 1998, 1561, 1563 zu § 31 KO).
- BGH, 07.12.2023 - IX ZR 36/22
Befreiung von Bürgschaftsverbindlichkeit ist nicht anfechtbar!
Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung können daher in aller Regel nur mittelbar aus objektiven (Hilfs-)Tatsachen hergeleitet werden (vgl. BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 Rn. 8; vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 7;… vom 14. Juli 2016 - IX ZR 188/15, ZIP 2016, 1686 Rn. 12).So kann namentlich bei Erbringung inkongruenter Leistungen durch den Schuldner in einer finanziell beengten Lage auf seinen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 12 mwN;… vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, WM 2017, 1215 Rn. 24;… vom 23. Juni 2022 - IX ZR 75/21, ZIP 2022, 1608 Rn. 40).
- BGH, 23.06.2022 - IX ZR 75/21
Insolvenzverfahren über Vermögen einer AG: Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung …
a) Für einen Benachteiligungsvorsatz spricht die Inkongruenz der Leistung bei gleichzeitig beengten finanziellen Verhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 12 mwN;… vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, WM 2017, 1215 Rn. 24;… vom 17. September 2020 - IX ZR 174/19, ZIP 2020, 2135 Rn. 18). - BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14
Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an …
Allerdings kann dieses subjektive Tatbestandsmerkmal - weil es sich um eine innere, dem Beweis nur schwer zugängliche Tatsache handelt - meist nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (vgl. BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 Rn. 8; vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 7;… vom 10. Juli 2014, aaO mwN).Indizielle Bedeutung können neben der Inkongruenz des Deckungsgeschäfts bei gleichzeitig beengten finanziellen Verhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013, aaO Rn. 11 ff) der Eintritt einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung und das besondere Ausmaß der Beeinträchtigung haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - IX ZR 47/97, NJW 1998, 1561, 1563 zu § 31 KO).
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz …
Sie bildet nur dann in der Regel ein Beweisanzeichen, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 60; BGH 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11 - Rn. 13 ; 7. November 2013 - IX ZR 248/12 - Rn. 12) .Der auslösende Umstand für die von einer inkongruenten Deckung vermittelte Indizwirkung liegt in einer ernsthaften Besorgnis bevorstehender Zahlungskürzungen oder -stockungen des Schuldners, weil sich damit die Gefährdung der anderen, nicht in gleicher Weise begünstigten Gläubiger aufdrängt (vgl. BGH 7. November 2013 - IX ZR 248/12 - Rn. 12) .
- OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des …
Anders als bei einer unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Insolvenz bestellten Sicherheit aus dem Schuldnervermögen, bei der der Eintritt einer objektiven Gläubigerbenachteiligung die nahezu zwangsläufige Folge der Vereinbarung ist, und die deshalb einen Anscheinsbeweis sowohl für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners als auch für eine entsprechende Kenntnis des anderen Teils begründet (…MüKoInsO/Kayser, a.a.O. Rn. 28;… Uhlenbruck/Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 133 Rn.120 ff.;… HambKomm-InsO/Rogge/Leptien, 6. Aufl., § 133 InsO Rn. 39; vgl. BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 248/12, NZI 2014, 68, 70 Rn. 15;… Urt. v. 19.04.2007 - IX ZR 59/06, ZInsO 2007, 600, 602 Rn. 27), genügt bei einer sofort wirksam werdenden Sicherheit der Umstand allein, dass alle Sicherheiten insbesondere vor einer Insolvenz des Sicherungsgebers schützen sollen, nicht zur Konkretisierung eines Vorsatzes und der entsprechenden Kenntnis (…MüKoInsO/Kayser, a.a.O.).Bei einer sofort wirksamen und unbedingten Sicherheitenbestellung entscheidet demgegenüber, ob der Sicherungsgeber den Eintritt seiner Insolvenz während der Dauer des Sicherungsgeschäfts konkret für wahrscheinlich hielt (BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 248/12, a.a.O. Rn. 17;… Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 161/96, NJW 1998, 312, 315).
- OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Dritten auf Verbindlichkeiten des …
Für eine etwaige Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO ist ebenfalls kein Raum, denn die Inkongruenz der Abänderungsvereinbarung wäre nur dann ein Indiz für einen Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin und dessen Kenntnis auf Seiten der Beklagten, wenn seinerzeit bereits ernsthafte Zweifel an der Liquidität der Schuldnerin bestanden hätten (BGH, Urt. v. 07.11.2013 -IX ZR 248/12, WM 2013, 2233, 2234 Rn. 12). - OLG Frankfurt, 14.07.2015 - 14 U 154/14
Anfechtung von Zahlungen an Stromnetzbetreiber nach Insolvenzrecht
Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH, Urteil vom 07.11.2013, Az.: IX ZR 248/12, Tz. 7 - zit. nach juris). - BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
Zivilprozess: Gehörsverletzung bei Urteil entgegen eines den Parteien zuvor …
- OLG Düsseldorf, 28.01.2016 - 12 U 30/15
Gläubigerbenachteiligung durch Gewährung einer in einem Darlehensvertrag …
- OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
Insolvenzanfechtung; Vorsatzanfechtung; Sozialversicherungsbeitrag; …
- OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 12 U 56/18
Verteilung des Erlöses aus einer Zwangsversteigerung
- OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - 12 U 39/14
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Bestellung einer Grundschuld
- OLG Dresden, 09.10.2019 - 13 U 368/18
- OLG Dresden, 07.05.2014 - 13 U 1416/10
Insolvenzanfechtung der Übernahme eines Mietvertrages durch den späteren …
- OLG Hamm, 23.09.2014 - 27 U 149/13
Insolvenzanfechtung der Abtretung von Mietzinsforderungen an die finanzierende …
- OLG Düsseldorf, 17.12.2020 - 12 U 27/20
Herausgabe von Guthaben eines Anderkontos; Änderung der wirtschaftlichen …
- LAG Hessen, 16.04.2014 - 18 Sa 966/13
Insolvenz; Vorsatzanfechtung
- BGH, 12.12.2013 - IX ZR 35/12
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
- OLG Nürnberg, 07.03.2019 - 4 U 952/18
Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des …
Rechtsprechung
BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- openjur.de
Hinterbliebenenversorgung; Spätehenklausel
- Bundesarbeitsgericht
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 1 AGG
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel - JLaw (App) | www.prinz.law
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
"Spätehenklausel" in Versorgungszusage ist wirksam - Wirkung bei Wiederheirat
- arbeitsrecht-hessen.de
"Spätehenklausel" in Versorgungszusage ist wirksam - Wirkung bei Wiederheirat
- hensche.de
Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Diskriminierung: Alter
- Betriebs-Berater
Hinterbliebenenversorgung und Spätehenklausel
- Betriebs-Berater
Hinterbliebenenversorgung und Spätehenklausel
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de
Altersdiskriminierung durch Versagung der Hinterbliebenenversorgung für nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossene Ehen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hinterbliebenenversorgung einer Unterstützungskasse und die Spätehenklausel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Spätehenklausel in der Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse
- lto.de (Kurzinformation)
Zur betrieblichen Witwenrente - Erneute Heirat kann zu spät sein
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung und die Spätehenklausel
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel - erneute Eheschließung mit der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nicht jede Ehe gilt in der bAV: sog. Spätehenklausel
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Witwenrente bei erneuter Ehe mit der Ex-Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand - Spätehenklausel ist wirksam
- Jurion (Kurzinformation)
So genannte Spätehenklausel bei Hinterbliebenenversorgung wirksam
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu spät geheiratet - keine Witwenrente
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hinterbliebenenversorgung und Spätehenklausel - erneute Eheschließung mit der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hinterbliebenenversorgung bei erneuter Eheschließung nach Ruhestand
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung: Wirksame Spätehenklausel in Versorgungsordnungen
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Spätehenklausel einer Unterstützungskasse ist wirksam
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Spätehenklausel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung wegen Diskriminierung unwirksam
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung - Wirksame Spätehenklausel in Versorgungsordnungen
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung nach dem AGG - Hinterbliebenenversorgung - erneute Heirat der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand - Spätehenklausel
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Betriebliche Versorgungsordnungen können Hinterbliebenenrenten bei Spätehen ausschließen
Verfahrensgang
- ArbG München, 30.06.2010 - 19 Ca 13895/09
- LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Papierfundstellen
- BAGE 146, 200
- ZIP 2013, 92
- MDR 2014, 844
- NZA 2014, 1203
- FamRZ 2014, 660
- BB 2014, 1204
- BB 2014, 2619
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (28)
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Auf diese Versorgungsrisiken sollen die Leistungspflichten des Arbeitgebers begrenzt werden (vgl. für den Fall einer auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellenden Spätehenklausel BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 73 ff., BAGE 134, 89; vgl. für den Fall einer auf die Vollendung des 50. Lebensjahres abstellenden Spätehenklausel BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zu II 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 115, 317) .Aus diesem Grund ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 74 mwN, BAGE 134, 89) .
Da Art. 2 der RL 2006/54/EG und Art. 141 EG (nunmehr: Art. 157 AEUV) sowie die das nunmehr in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte primärrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisierende Richtlinie 2000/78/EG durch das AGG in das nationale Recht umgesetzt wurden und die Prüfungsmaßstäbe nach den §§ 7, 3 und 1 AGG die gleichen sind wie bei den unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 82, BAGE 134, 89) , verstößt § 9 Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 3 VO MBB auch nicht gegen Unionsrecht.
Die Bestimmung schränkt vielmehr von vornherein den Kreis derer, die einen Anspruch auf Witwenversorgung erwerben können, auf diejenigen Personen ein, die die Ehe bereits vor Beginn des Leistungsbezugs des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geschlossen haben und legt damit den Inhalt der versprochenen Leistung im Hinblick auf den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten erst fest (vgl. auch BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89) .
Soweit der Kläger Ungleichbehandlungen rügt, die an verpönte Merkmale iSd. § 1 AGG anknüpfen, enthält Art. 3 Abs. 1 GG keine weitergehenden Anforderungen als § 3 AGG (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 84, BAGE 134, 89) .
Das Ausbleiben eines erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 83, BAGE 134, 89) .
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, muss jedoch kein legitimes Ziel iSd. Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG sein, sondern schließt auch andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, Slg. 2009, I-1569; BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 21 mwN) .Ebenso ist geklärt, dass diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569) .
Die Frage, ob unter dem legitimen Ziel iSv. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG nur Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung zu verstehen sind, hat der EuGH bereits dahin geklärt, dass Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG eine solche Einschränkung nicht enthält (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, aaO) .
- BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06
Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht, dem überlebenden Ehegatten einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente einzuräumen (BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 18 mwN, BVerfGK 17, 120) .Nur insoweit und nicht darüber hinausgehend unterfällt der Anspruch damit dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 20, BVerfGK 17, 120 zur berufsständischen Hinterbliebenenrente; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 97, 271 zur Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) .
- BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94
Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (vgl. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - zu III 1 der Gründe) .Dabei ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu beachten (BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe mwN) .
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Deshalb sind grundsätzlich auch unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sowie Betriebsrentenansprüche der Versorgungsempfänger eigentumsrechtlich geschützt (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 22; BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 32 mwN) .Dieser Schutz reicht jedoch nur so weit, wie Ansprüche bereits bestehen; er verschafft diese nicht (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - aaO) .
- BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96
Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung handelt es sich bei der Versorgungszusage um einen Vertrag zugunsten Dritter (BGH 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - Rn. 11; BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 86, 216; 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - zu III 2 der Gründe) .Seine Hinterbliebenen sind lediglich Begünstigte, die erst durch seinen Tod ein Forderungsrecht erwerben (vgl. BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - aaO) .
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Nur insoweit und nicht darüber hinausgehend unterfällt der Anspruch damit dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 20, BVerfGK 17, 120 zur berufsständischen Hinterbliebenenrente; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 97, 271 zur Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) . - BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Derartige Härtefallklauseln sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (vgl. zu § 28 Satz 1 HmbZVG BAG 20. August 2013 - 3 AZR 333/11 - Rn. 41) . - BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 26/81
Versorgungsordnung - Härteklausel - Versorgungsanwartschaft
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Dabei geht es nur um die Abmilderung der Rechtsfolgen in Grenzfällen (BAG 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - zu I 2 der Gründe) . - BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Zwar schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber Jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben wurden (vgl. BVerfG 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 41 mwN, BVerfGE 131, 66) . - BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei …
- BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02
Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge
- BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12
Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem …
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages …
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
- LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10
Hinterbliebenenversorgung
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 85/90
Hinterbliebenenrente bei Freitod eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen eines …
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - …
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04
Wirksamkeit einer Spätehenklausel
- BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung
- BGH, 27.02.1961 - II ZR 60/59
- BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13
Spätehenklausel - Gleichbehandlung
Dieses Ziel ist zwar ein rechtmäßiges Ziel iSv. § 3 Abs. 2 AGG, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 36 f.; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 30 f., BAGE 146, 200) .Ob es jedoch ein legitimes Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG ist und damit eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters rechtfertigen kann (vgl. dagegen noch etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 36; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 30, aaO) , ist vor dem Hintergrund auch der angeführten neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht ohne Weiteres eindeutig zu beantworten.
(cc) Die Vollendung des 60. Lebensjahres stellt auch - anders als das Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 38) oder der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer selbst (vgl. hierzu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 32, BAGE 146, 200) - keine "Zäsur" dar, die es der Rechtsvorgängerin der Beklagten ausnahmsweise hätte gestatten können, in den Bestimmungen über die Witwen-/Witwerversorgung zur Begrenzung des mit der Versorgungszusage verbundenen Risikos und Aufwands hieran anzuknüpfen und die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers ab diesem Zeitpunkt bei der Abgrenzung ihrer Leistungspflichten unberücksichtigt zu lassen.
- BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle
Dieser berechtigt den Arbeitnehmer, die Leistungen auch selbst geltend zu machen (§ 335 BGB; vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) . - BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16
Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel
Das Erreichen der festen Altersgrenze nach der Versorgungsordnung stellt - wie der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer - eine Zäsur dar (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 38; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 32, BAGE 146, 200) .Solche Härtefallklauseln sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .
Danach kommt ein Härtefall in Betracht, wenn jemand über das angestrebte Regelungsziel hinausgehend erheblich nachteilig von einer beschränkenden Regelung betroffen wird, weil er aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .
Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, aaO) .
- BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung
Dieses aktualisiert sich mit Eintritt des Versorgungs- oder Nachversorgungsfalls (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 25, BAGE 146, 200) . - BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder - wie vorliegend - auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) . - BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19
Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion
(1) Der Senat hat bislang danach unterschieden, ob die Ausschlussklausel unmittelbar an ein bestimmtes Lebensalter anknüpft, oder lediglich an den Eintritt eines bestimmten Versorgungsfalls (vgl. für das Anknüpfen an ein Lebensalter BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 198/18 - Rn. 21; im Gegensatz dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 28, BAGE 146, 200) .Daher scheidet in diesen Fällen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters aus (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - aaO) .
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …
Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14, BAGE 146, 200) . - OLG Hamm, 14.07.2021 - 8 U 119/20
Versorgungszusage; Geschäftsführer; Witwenversorgung; "Spätehenklausel"
Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang, ebenso wie das Landgericht, der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, das sich in mehreren Entscheidungen mit entsprechenden Regelungen in Versorgungsordnungen befasst hat (BAG, Urteile vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, 3 AZR 653/11 und 3 AZR 707/11, juris), wobei das letztgenannte Urteil eine wortgleiche Klausel betrifft.Gerade bei der Hinterbliebenenversorgung hat der Dienstherr ein anerkennenswertes Interesse an einer solchen Begrenzung, da ein derartiges Leistungsversprechen zusätzliche Unwägbarkeiten und Risiken nicht nur in Bezug auf den Zeitpunkt des Leistungsfalls, sondern auch hinsichtlich der Dauer der Leistungserbringung mit sich bringt (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 32, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 653/11, Rn. 38, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 40, juris; BAG…, Urteil vom 20.02.2018, 3 AZR 43/17, Rn. 28, juris; BAG…, Urteil vom 22.01.2019, 3 AZR 560/17, Rn. 47, juris).
Die Lebensgestaltung des Mitarbeiters ab diesem Zeitpunkt kann der Dienstherrn bei der Abgrenzung seiner Leistungspflichten unberücksichtigt lassen (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 32, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 653/11, Rn. 38, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 40, juris).
Dabei ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu beachten (BAG, Urteil vom 25.04.1995, 3 AZR 365/94, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 57, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 49; juris).
- BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 53/20
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
b) Härtefallklauseln in Versorgungsregelungen sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen - gerade auch bei Systemwechseln - zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .c) Danach kommt ein Härtefall in Betracht, wenn jemand über das angestrebte Regelungsziel hinaus erheblich nachteilig von einer beschränkenden Regelung betroffen wird (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .
Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (BAG 14. November 2017 - 3 AZR 781/16 - Rn. 43 f., BAGE 161, 56; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, aaO) .
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13
Ablösung einer Versorgungsordnung
Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) . - BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"
- LAG Düsseldorf, 05.10.2016 - 12 Sa 238/16
Hinterbliebenenversorgung; Spätehenklausel des Bochumer Verbandes
- BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 293/17
Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. …
- BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17
Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze
- LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung …
- LAG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 17 Sa 7/17
Spätehenklausel - Hinterbliebenenversorgung - Unmittelbare Benachteiligung wegen …
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung
- LAG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - 21 Sa 25/17
Spätehenklausel - Hinterbliebenenversorgung - unmittelbare Benachteiligung wegen …
- BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch …
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 520/17
Betriebliche Altersversorgung - Altersabstandsklausel
- ArbG Essen, 30.06.2016 - 5 Ca 1100/16
Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung aus der betrieblichen Altersversorgung …
- LAG Köln, 31.05.2017 - 11 Sa 856/16
Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel
- LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
Anspruch der Ehefrau eines Flugkapitäns der Lufthansa auf …
- LAG München, 24.02.2017 - 7 Sa 444/16
Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel; gekürzte Witwenrente
- BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
Ï"¿ï"¿(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 …
- LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
Formularmäßige Vereinbarung der Hinterbliebenenversorgung in einer Pensionszusage …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Köln, 01.02.2019 - 10 Sa 557/18
Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Hamm, 12.09.2017 - 9 Sa 705/17
Spätehenklausel; Altersdiskriminierung; Hinterbliebenenversorgung; Auslegung
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 17/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 315/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 317/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 326/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 20/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 29/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 26/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 23/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 22/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 18/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 318/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 325/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 327/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 324/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 28/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 27/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 25/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 21/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 15/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 316/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 319/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Köln, 22.05.2019 - 11 Sa 691/18
Anspruch der Witwe eines Arbeitnehmers auf Auszahlung eines Versorgungsguthabens …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 19/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 16/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 24/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 19 Ca 6984/16
Mindestehedauerklausel, Betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung, …
- ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
- ArbG Essen, 29.04.2015 - 5 Ca 3422/14
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung i.R.d. sozialen …
Rechtsprechung
BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 InsO, § 207 InsO, § 211 Abs 3 InsO
Insolvenzverfahren: Anordnung der Nachtragsverteilung nach Verfahrenseinstellung wegen Masseunzulänglichkeit - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Nachtragsverteilung im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund des Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden Masse
- zip-online.de
Nachtragsverteilung auch nach Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Massekostenarmut
- zvi-online.de
InsO §§ 203, 207, 211 Abs. 3
Nachtragsverteilung auch nach Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Massearmut - rewis.io
Insolvenzverfahren: Anordnung der Nachtragsverteilung nach Verfahrenseinstellung wegen Masseunzulänglichkeit
- ra.de
- degruyter.com
Nachtragsverteilung im Anschluss an Verfahrenseinstellung mangels Masse
- rechtsportal.de
Anordnung einer Nachtragsverteilung im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund des Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden Masse
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Anordnung einer Nachtragsverteilung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachtragsverteilung trotz Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachtragsverteilung auch nach Verfahrenseinstellung wegen fehlender Massekostendeckung möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachtragsverteilung auch nach Verfahrenseinstellung wegen fehlender Massekostendeckung möglich
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Nachtragsverteilung auch nach Verfahrenseinstellung wegen fehlender Massekostendeckung möglich
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)
Nachtragsverteilung nach Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 04.03.2013 - 3 IN 23/99
- LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 141/13
- BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2320
- ZIP 2013, 92
- MDR 2013, 1492
- NZI 2013, 1019
- WM 2013, 2180
- Rpfleger 2014, 153
- NZG 2014, 113
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11
Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
Die Zulassung gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO kann aber auch in den Gründen erfolgen (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11, WM 2013, 1078 Rn. 8 mwN;… MünchKomm-ZPO/Lipp, 4. Aufl., § 574 Rn. 11;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 574 Rn. 14).Das Beschwerdegericht hat es im Blick auf diesen Satz nicht für erforderlich gehalten, den vom Beschwerdeführer beantragten Berichtigungsbeschluss, der aufgrund des letzten Satzes der Gründe, in dem das Beschwerdegericht zu erkennen gegeben hat, dass es die Rechtsbeschwerde zulassen wollte, zulässig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2013, aaO Rn. 10 mwN), zu erlassen.
- BGH, 17.02.2011 - IX ZB 268/08
Gesamtvollstreckungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
In diesen Fällen, in denen nach ständiger Rechtsprechung der Insolvenzbeschlag bezüglich der betroffenen Gegenstände trotz Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, BGHZ 83, 102, 103; Beschluss vom 17. Februar 2011 - IX ZB 268/08, ZInsO 2011, 632 Rn. 12;… vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, NZI 2012, 271 Rn. 16; RGZ 25, 7, 8 f;… BFHE 236, 202 Rn. 13), muss für die Verteilung der vorbehaltenen Gegenstände eine Nachtragsverteilung zur Verfügung stehen. - LG Marburg, 27.11.2002 - 3 T 214/02
Keine Nachtragsverteilung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels die …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
Der Verwalter habe im Fall des § 207 InsO, anders als im Einstellungsverfahren nach §§ 208, 211 InsO, nicht mehr die Aufgabe, die Masse zu verwerten, sondern allenfalls noch einzelne Abwicklungsmaßnahmen vorzunehmen (vgl. LG Marburg, ZInsO 2003, 288, 289;… HK-InsO/Landfermann, aaO § 207 Rn. 25;… Jaeger/Windel, aaO § 207 Rn. 114;… MünchKomm-InsO/Hefermehl, aaO, § 207 Rn. 87;… Nerlich/Römermann/Westphal, aaO § 207 Rn. 39; Dinstühler, ZIP 1998, 1697, 1707).
- BGH, 01.12.2005 - IX ZB 17/04
Zulässigkeit der Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
Nach ständiger Rechtsprechung erfasst § 211 Abs. 3 InsO auch Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar gehalten und deswegen nicht zur Masse gezogen hat (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZInsO 2006, 33 f;… vom 21. September 2006 - IX ZB 287/05, ZInsO 2006, 1105 Rn. 9). - BGH, 21.09.2006 - IX ZB 287/05
Zugehörigkeit eines abgetretenen Anspruchs auf eine Versicherungsleistung zur …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
Nach ständiger Rechtsprechung erfasst § 211 Abs. 3 InsO auch Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar gehalten und deswegen nicht zur Masse gezogen hat (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZInsO 2006, 33 f; vom 21. September 2006 - IX ZB 287/05, ZInsO 2006, 1105 Rn. 9). - BFH, 28.02.2012 - VII R 36/11
Fortdauernder Insolvenzbeschlag für Steuererstattungsansprüche bei vorbehaltener …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
In diesen Fällen, in denen nach ständiger Rechtsprechung der Insolvenzbeschlag bezüglich der betroffenen Gegenstände trotz Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, BGHZ 83, 102, 103;… Beschluss vom 17. Februar 2011 - IX ZB 268/08, ZInsO 2011, 632 Rn. 12;… vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, NZI 2012, 271 Rn. 16; RGZ 25, 7, 8 f; BFHE 236, 202 Rn. 13), muss für die Verteilung der vorbehaltenen Gegenstände eine Nachtragsverteilung zur Verfügung stehen. - BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80
Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
In diesen Fällen, in denen nach ständiger Rechtsprechung der Insolvenzbeschlag bezüglich der betroffenen Gegenstände trotz Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, BGHZ 83, 102, 103;… Beschluss vom 17. Februar 2011 - IX ZB 268/08, ZInsO 2011, 632 Rn. 12;… vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, NZI 2012, 271 Rn. 16; RGZ 25, 7, 8 f;… BFHE 236, 202 Rn. 13), muss für die Verteilung der vorbehaltenen Gegenstände eine Nachtragsverteilung zur Verfügung stehen. - LG Darmstadt, 29.05.2001 - 5 T 794/00
Insolvenzrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung der …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
dd) Zutreffend ist deshalb die Auffassung, nach der auch im Fall der Massekostenarmut gemäß § 207 InsO eine Nachtragsverteilung anzuordnen ist, wenn nachträglich Gegenstände ermittelt werden, die in die Insolvenzmasse fallen oder entsprechende Gegenstände nachträglich frei werden (LG Darmstadt, RPfleger 2001, 512 m. Anm. Keller;… BK-InsO/Gruber, 2007, § 207 Rn. 52;… FK-InsO/Kießner, aaO § 203 Rn. 32 f;… Hess, aaO § 207 Rn. 55;… HmbKomm-InsO/Preß/Henningsmeier, aaO § 203 Rn. 20;… Holzer in Kübler/Prütting/Bork, aaO 2011, § 203 Rn. 29 f;… MünchKomm-InsO/Hintzen, aaO § 203 Rn. 29;… Pape in Kübler/Prütting/Bork, aaO § 207 Rn. 39;… Smid in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsO, 3. Aufl. § 207 Rn. 18;… Uhlenbruck, aaO § 203 Rn. 28;… Wagner in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, aaO;… Kröpelin, Die massearme Insolvenz, Rn. 16 ff;… Kübler in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl., Kap. 18 Rn. 53; Bork, ZIP 2009, 2077, 2080;… Zimmer, aaO 216 f). - BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71
Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters - …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
In diesen Fällen, in denen nach ständiger Rechtsprechung der Insolvenzbeschlag bezüglich der betroffenen Gegenstände trotz Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, BGHZ 83, 102, 103;… Beschluss vom 17. Februar 2011 - IX ZB 268/08, ZInsO 2011, 632 Rn. 12;… vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, NZI 2012, 271 Rn. 16; RGZ 25, 7, 8 f;… BFHE 236, 202 Rn. 13), muss für die Verteilung der vorbehaltenen Gegenstände eine Nachtragsverteilung zur Verfügung stehen. - BGH, 26.01.2012 - IX ZB 111/10
Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nachtragsverteilung
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
In diesen Fällen, in denen nach ständiger Rechtsprechung der Insolvenzbeschlag bezüglich der betroffenen Gegenstände trotz Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, BGHZ 83, 102, 103;… Beschluss vom 17. Februar 2011 - IX ZB 268/08, ZInsO 2011, 632 Rn. 12; vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, NZI 2012, 271 Rn. 16; RGZ 25, 7, 8 f;… BFHE 236, 202 Rn. 13), muss für die Verteilung der vorbehaltenen Gegenstände eine Nachtragsverteilung zur Verfügung stehen. - RG, 06.11.1889 - V 172/89
Konkursordnung. Verhältnis des §. 152 zu §. 153 Abs. 2.
- BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit
Durch Anordnung von Nachtragsverteilungen kann verhindert werden, dass die Anhängigkeit von Prozessen über das Bestehen von Masseverbindlichkeiten oder von Anfechtungsprozessen die Einstellung des masseunzulänglichen Verfahrens um Jahre verzögert (vgl. BGH 16. Januar 2014 - IX ZB 122/12 - Rn. 5; 10. Oktober 2013 - IX ZB 40/13 - Rn. 8) . - BGH, 16.01.2014 - IX ZB 122/12
Insolvenzverfahren: Anordnung der Nachtragsverteilung nach Verfahrenseinstellung …
Wie der Senat inzwischen entschieden hat, ist die Anordnung einer Nachtragsverteilung auch im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zulässig (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 40/13, WM 2013, 2180 Rn. 7 ff).
Rechtsprechung
BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51a Abs 2 GKG
Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des Streitwerts - rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 1 S 3 ZPO, § 319 Abs 1 ZPO, § 321a Abs 2 S 1 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Urteilsberichtigung: Postulationszwang für den Antrag auf Berichtigung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs und die Anhörungsrüge; offensichtliche Unrichtigkeit einer Kostenentscheidung; Beginn der Frist für die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung - IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtskostentragung in einem Musterverfahren
- Wolters Kluwer
Berechnung der Obergrenze für die Gerichtsgebühren im Musterverfahren
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Urteilsberichtigung
- zip-online.de
Zur Inanspruchnahme von Musterkläger und Beigeladenen für die Gerichtsgebühren in KapMuG-Verfahren
- rewis.io
Urteilsberichtigung: Postulationszwang für den Antrag auf Berichtigung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs und die Anhörungsrüge; offensichtliche Unrichtigkeit einer Kostenentscheidung; Beginn der Frist für die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung
- ra.de
- rewis.io
Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des Streitwerts
- rechtsportal.de
GKG § 51a Abs. 2; ZPO § 319 Abs. 1
Voraussetzungen für eine Urteilsberichtigung - datenbank.nwb.de
Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des Streitwerts
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtskosten in Kapitalanleger-Musterverfahren
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Gesellschaftsrecht, Streitwert
- zbb-online.com (Leitsatz)
GKG § 51a Abs. 2
Zur Inanspruchnahme von Musterkläger und Beigeladenen für die Gerichtsgebühren in KapMuG-Verfahren - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur in § 51a Abs. 2 GKG festgelegten Obergrenze zum Schutz des Musterklägers und der auf seiner Seite Beigeladenen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei Verfahren nach dem KapMuG ist bei der Bemessung der Gerichtskosten eine Obergrenze eingezogen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.11.2006 - 10a O 119/05
- KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06
- BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09
- BGH, 27.03.2012 - II ZB 6/09
- BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 92
- MDR 2013, 306
- MDR 2013, 421
- WM 2013, 23
- NZG 2013, 76
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05
Anwaltszwang für Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Zum einen wäre die Anhörungsrüge nicht, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris), von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden. - BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10
Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Bei schriftlich begründeten Entscheidungen fällt im Regelfall der Zeitpunkt der Kenntniserlangung mit dem der Zustellung der Entscheidung zusammen (BVerfG, NJW-RR 2010, 1215 Rn. 3 ff.; OLG Oldenburg, MDR 2009, 764). - BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Aber auch in diesem Fall sind die Form- und Fristerfordernisse der Anhörungsrüge einzuhalten (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 f.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654).
- BGH, 25.04.2012 - IX ZR 126/10
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge vor dem BGH bei unterlassener Einlegung …
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Zum einen wäre die Anhörungsrüge nicht, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris), von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden. - BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09
Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts …
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Soweit den Beigeladenen zu 5, 7 und 8 sowie den Beigeladenen zu 24 bis einschließlich 29 im Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2011 (II ZB 6/09, ZIP 2012, 117) Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten der Musterbeklagten auferlegt worden sind, beruht der Tenor nicht auf einer offenbaren Unrichtigkeit. - OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08
Beginn der Frist zur Anbringung einer Gehörsrüge
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Bei schriftlich begründeten Entscheidungen fällt im Regelfall der Zeitpunkt der Kenntniserlangung mit dem der Zustellung der Entscheidung zusammen (…BVerfG, NJW-RR 2010, 1215 Rn. 3 ff.; OLG Oldenburg, MDR 2009, 764). - BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93
Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Eine Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich für den Außenstehenden aus dem Zusammenhang des Urteils ohne weiteres ergibt (BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93, BGHZ 127, 74, 80 f.;… Beschluss vom 27. März 2012 - II ZB 6/09, juris Rn. 2;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 319 Rn. 7). - BGH, 16.07.2009 - I ZB 41/09
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge mangels Anbringung durch einen bei dem BGH …
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Zum einen wäre die Anhörungsrüge nicht, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris), von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden. - BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03
Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von …
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Aber auch in diesem Fall sind die Form- und Fristerfordernisse der Anhörungsrüge einzuhalten (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 f.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654).
- BGH, 15.12.2015 - XI ZB 12/12
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem …
Über die Erinnerungen gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG aF entscheidet beim Bundesgerichtshof der nach § 139 Abs. 1 GVG gerichtsverfassungsrechtlich allein vorgesehene Senat (…BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584, vom 30. Mai 2007 - XI ZR 229/06, juris Rn. 1, vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 und vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, WM 2013, 23 Rn. 4).Die durch § 51a Abs. 2 GKG aF geschaffene Obergrenze bewirkt also, dass der Musterkläger und die auf seiner Seite Beigeladenen für die aus dem Wert des § 51a Abs. 1 GKG aF (hier: 30.000.000 EUR) errechneten Gerichtsgebühren (hier: 457.280 EUR) jeweils maximal in der Höhe in Anspruch genommen werden können, die sich aus ihrem persönlichen Streitwert ergibt (BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, WM 2013, 23 Rn. 7…, vom 22. Oktober 2013 - II ZB 7/09, NJW-RR 2014, 509 Rn. 8 …und vom 5. Mai 2015 - II ZB 29/12, juris Rn. 6).
Bis zur Höhe der Gerichtsgebühren aus dem jeweiligen persönlichen Streitwert ist ihnen die Kostentragung indes zumutbar (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, WM 2013, 23 Rn. 8; zu einem entsprechenden Ansatz bei fehlender Kostengrundentscheidung vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 7/09, NJW-RR 2014, 509 Rn. 8).
- BGH, 22.10.2013 - II ZB 7/09
Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im …
Über die Erinnerung entscheidet nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 139 Abs. 1 GVG der Senat (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, ZIP 2013, 92 Rn. 4;… Beschluss vom 16. Mai 2008 - II ZR 215/07, juris Rn. 2;… Beschluss vom 30. Januar 2008 - II ZB 34/07, juris Rn. 2).Maßgeblich sind insoweit die Höhe der im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Ansprüche, soweit diese Gegenstand des Musterverfahrens sind, sowie die im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellten Anträge (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, ZIP 2013, 92 Rn. 7;… BT-Drucks. 15/5091, S. 35).
- BGH, 02.02.2021 - II ZB 19/19
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung; Festsetzung des …
Die sich aus dem persönlichen Streitwert ergebenden Gebühren bilden die Obergrenze der Gerichtsgebühren, für die der Musterkläger und die auf seiner Seite Beigeladenen in Anspruch genommen werden können (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, ZIP 2013, 92 Rn. 7;… Beschluss vom 5. Mai 2015 - II ZB 29/12, juris Rn. 6;… Beschluss vom 15. Dezember 2015 - XI ZB 12/12, ZIP 2016, 546 Rn. 19).
- OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Anhörungsrüge nur bei unanfechtbarer Endentscheidung!
Zwar kann es in Einzelfällen in Betracht kommen, eine unzulässige Gehörsrüge, mit der zum Beispiel Verstöße gegen andere Verfahrensgrundsätze als die Gewährleistung rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden, als Gegenvorstellung zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2012 - II ZB 6/09, zitiert nach juris, Tz. 7). - BGH, 05.05.2015 - II ZB 29/12
Rechtsbeschwerde im Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des …
Über die Erinnerungen entscheidet nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG aF, § 139 Abs. 1 GVG der Senat (BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 7/09, NJW-RR 2014, 509 Rn. 4; Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, ZIP 2013, 92 Rn. 4;… Beschluss vom 16. Mai 2008 - II ZR 215/07, juris Rn. 2;… Beschluss vom 30. Januar 2008 - II ZB 34/07, juris Rn. 2).Deshalb sieht § 51a Abs. 2 GKG aF zum Schutz des Musterklägers und der auf seiner Seite Beigeladenen eine Obergrenze vor, die bewirkt, dass diese für Gerichtsgebühren maximal in der Höhe in Anspruch genommen werden können, die sich aus ihrem persönlichen Streitwert ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, ZIP 2013, 92 Rn. 7).
- BGH, 07.03.2023 - II ZR 210/21
Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag; Umdeutung der "sofortigen Beschwerde" …
aa) Eine Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde im Beschluss vom 18. Oktober 2022 wäre bereits deshalb unzulässig, weil sie nicht wie erforderlich gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421 Rn. 5).Selbst wenn man eine Gegenvorstellung bei Verstößen gegen andere Verfahrensgrundrechte als Gehörsverletzungen in analoger Anwendung des § 321a ZPO als statthaft ansähe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421 Rn. 7;… Beschluss vom 17. Mai 2022 - II ZR 94/21, juris Rn. 13 mwN), müsste diese den Form- und Fristerfordernissen der Anhörungsrüge genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421 Rn. 7 mwN).
- BGH, 27.06.2023 - II ZR 94/21
Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung des Rubrums wegen offenbarer …
Darunter fällt nur eine versehentliche Abweichung des vom Gericht Erklärten gegenüber dem von ihm ersichtlich Gewollten, nicht aber eine Änderung des vom Gericht Gewollten (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2003 - II ZR 49/01, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421 Rn. 2). - OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18 Die Berichtigung scheitert daran, dass es sich in Gänze um Rechtsausführungen handelt, die nicht von der der Entscheidung zugrunde liegenden Willensbildung des Senats abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2012 - II ZB 6/09, zitiert nach juris, Tz. 2).
- KG, 17.09.2019 - 4 Kap 1/16
IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG : Besondere Gebühr für …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im engeren Sinne, auf die auch im Rahmen einer Überprüfung des Verkaufsprospekts am Maßstab von § 13 VerkProspG zurückgegriffen werden kann, muss ein Verkaufsprospekt daher über alle wesentlichen Umstände sachlich richtig und vollständig unterrichten (BGH…, Urteil vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11, BGHZ 195, 1-22 Rn. 22 ff. nach juris) und muss der Anleger über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2018 - II ZB 14/16, WM 2018, 556 Rn. 49; Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 6/09, WM 2013, 23 Rn. 16 jeweils nach juris). - BGH, 04.09.2023 - II ZR 94/21
Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung des Rubrums
Darunter fällt nur eine versehentliche Abweichung des vom Gericht Erklärten gegenüber dem von ihm ersichtlich Gewollten, nicht aber eine Änderung des vom Gericht Gewollten (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2003 - II ZR 49/01, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421 Rn. 2). - VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21
Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf …
- BGH, 28.06.2022 - II ZR 50/20
Erheben der Anhörungsrüge innerhalb einer Notfrist nach Kenntnis von der …
- BGH, 10.01.2023 - II ZR 145/22
Verwerfung der Gehörsrüge als unzulässig
- OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18
Kostenentscheidung kann nachgeholt werden!
- OLG Köln, 17.06.2016 - 19 U 16/14
Zulässiges Rechtsschutzziel einer Berufung
- BGH, 13.08.2018 - VI ZR 499/16
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
- OLG Hamm, 13.07.2017 - 6 U 16/17
Offenbare Unrichtigkeit
- BGH, 21.02.2017 - VIII ZB 99/16
Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss zur Zurückweisung der sofortigen …
- OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 7 U 79/15
Mobilfunk AGB: Anbieter kann Sperre für 0900 Nummern nicht ausschließen