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   LG Stuttgart, 20.10.2014 - 31 O 84/07 KfH AktG   

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https://dejure.org/2014,32884
LG Stuttgart, 20.10.2014 - 31 O 84/07 KfH AktG (https://dejure.org/2014,32884)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20.10.2014 - 31 O 84/07 KfH AktG (https://dejure.org/2014,32884)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 31 O 84/07 KfH AktG (https://dejure.org/2014,32884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortsetzung eines Spruchverfahrens trotz Änderung der Rspr. zur Abfindung beim Delisting

  • spruchverfahren-direkt.de PDF

    Delisting Dr. Scheller Cosmetics

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 14 Abs 1 GG, § 1 SpruchG, § 39 Abs 2 BörsG
    Barabfindungsanspruch des Minderheitsaktionärs nach Delisting: Zulässigkeit eines eingeleiteten Spruchverfahrens trotz zwischenzeitlicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2346
  • WM 2015, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 31 O 84/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu der verfassungsmäßigen Ordnung nicht nur die vom Normgeber (Legislative) gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter ebenso wie die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung getroffenen Entscheidungen (BVerfGE 74, 129, Rz. 63; BVerfGE 59, 128, Rz. 81, jeweils zitiert nach juris).

    Rein fiskalische Interessen (evtl. freiwerdende Justizkapazitäten wegen geringerer Belastung der mit Spruchverfahren belasteten Richter) spielen bei der Abwägung keine Rolle (BVerfGE 59, 128, Rn. 87, zitiert nach juris).

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 31 O 84/07
    Für Minderheits- und Kleinaktionäre, so der BGH damals, deren Engagement bei einer Aktiengesellschaft allein in der Wahrnehmung von Anlageninteressen bestehe, bringe der Wegfall des Marktes wirtschaftlich gravierende Nachteile mit sich, die auch nicht durch die Einbeziehung der Aktien in den Freihandel ausgeglichen werden könnten (BGH AG 2003, 273, Rn. 24, 25, zitiert nach juris).

    Nach dem so genannten "Macrotron-Urteil" des Bundesgerichtshof vom 25. November 2002 (AZ: II ZR 133/01) ist den Aktionären im Falle eines regulären "Delistings" eine dem vollen Wert der Aktien entsprechende Abfindung anzubieten.

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 31 O 84/07
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörige Tatbestände eingreift (BVerfG, NJW 1997, 722, Rn. 110, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 31 O 84/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu der verfassungsmäßigen Ordnung nicht nur die vom Normgeber (Legislative) gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter ebenso wie die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung getroffenen Entscheidungen (BVerfGE 74, 129, Rz. 63; BVerfGE 59, 128, Rz. 81, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2015 - 20 W 7/14

    Aktiengesellschaft: Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens betreffend ein im

    Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Zwischenbeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 20.10.2014 über die Zulässigkeit des Spruchverfahrens (Az. 31 O 84/07 KfH AktG) aufgehoben.

    Der Senat befindet sich mit dieser Beurteilung im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München, Beschl. v. 28.01.2015 - 31 Wx 292/14 - Tz. 14 ff. [juris]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.09.2014 - I-26 W 20/12 - ZIP 2015, 123, 124 f.; ebenso LG München I, Beschl. v. 28.05.2014 - 5 HK O 19239/07 - Tz. 30 ff. [juris]; abweichend LG Gera, Beschl. v. 10.06.2014 - 1 HK O 108/12) sowie mit der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur (Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 305 Anh. § 1 SpruchG Rn. 7; Glienke/Röder, BB 2014, 899, 905; Roßkopf, ZGR 2014, 487, 502; Arnold/Rothenburg, DStR 2014, 150, 155; Kocher/Widder, NJW 2014, 127, 129; Schockenhoff, ZIP 2013, 2429, 2433; Linnerz, EWiR 2014, 709, 710; Paschos/Klaaßen, AG 2014, 33, 36; Bungert/Wettich, EWiR 2014, 3, 4; Wieneke, NZG 2014, 22, 25; Wollenschläger, EWiR 2015, 75 f.; Wasmann, BB 2015, 340; Auer, JZ 2015, 71, 73; a. A. Lochner/Schmitz, AG 2014, 489, 491 f.; unentschieden Habersack, JZ 2014, 147, 149).

    Es wird hier nicht etwa ein bereits entstandener Anspruch der Antragsteller rückwirkend aufgehoben (a. A. Lochner/Schmitz, AG 2014, 489, 490 f.; echte Rückwirkung hält auch Wollenschläger, EWiR 2015, 75, 76 für gegeben).

    Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Voraussetzungen für das Delisting nicht in Auslegung bestehenden Gesetzesrechts, sondern rechtsfortbildend aufstellte (vgl. Goette, Festschrift für Stilz, 2014, S. 159, 167 f.), zumal die verfassungsrechtliche Fundierung dieser Rechtsfortbildung vor dem Bundesverfassungsgericht gerade keinen Bestand hatte (vgl. Wollenschläger, EWiR 2015, 75, 76 sowie Hippeli, jurisPR-HaGesR 8/2014 Anm. 4 unter C und näher sogleich).

  • BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15

    Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine

    Das Landgericht, bei dem das Ausgangsspruchverfahren noch anhängig war, hielt daraufhin in einem Zwischenbeschluss (WM 2015, S. 237 ff.) das Spruchverfahren weiterhin für zulässig, weil die FRoSTA-Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine rückwirkende Kraft entfalte.
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 12a W 3/15

    Spruchverfahren: Statthaftigkeit des Verfahrens bei Abfindungsangebot im Rahmen

    Dies gilt auch für - wie hier - bereits vor dem Zeitpunkt der Frosta-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (08.10.2013) rechtshängig gemachte Spruchverfahren (OLG Düsseldorf, ZIP 2015, 123; OLG München, ZIP 2015, 270; Kocher/Widder, NJW 2014, 127, 129; Paschos/Klaaßen, AG 2014, 33, 36; Rosskopf, ZGR 2014, 487, 502 f.; Schockenhoff, ZIP 2014, 2429, 2433; Wasmann/Glock, DB 2014, 105, 108; Wieneke, NZG 2014, 22, 25; aA LG Stuttgart, ZIP 2014, 2346; Lochner/Schmitz, AG 2014, 489).

    Die Entscheidung der Beschwerdeführer, das Delistings-Abfindungsangebot im Vertrauen auf die Möglichkeit der Überprüfung in einem gerichtlichen Spruchverfahren verstreichen zu lassen (vgl. hierzu LG Stuttgart, ZIP 2014, 2346, 2347 f.; Lochner/Schmitz, AG 2014, 489, 492), ist dagegen jedenfalls im vorliegenden Fall nicht schutzbedürftig: Die Antragsgegnerin hat im Anschluss an das Delisting ein Squeeze-Out durchgeführt, das am 12.05.2011 wirksam wurde.

  • LG Stuttgart, 10.07.2015 - 31 O 29/10

    Squeeze-out bei der Dr. Scheller Cosmetics AG: Erhöhung der Barabfindung

    Die Beauftragung eines gerichtlichen Sachverständigen ist nicht geboten wegen einer in dem Delisting-Verfahren 31 0 84/07 KfH AktG erfolgten kritischen vorläufigen Stellungnahme des dortigen gerichtlichen Sachverständigen Wirtschaftsprüfer Die dort angebotene Abfindung beruhte nicht auf einem Bewertungsgutachten, sondern nur auf einer Stellungnahme die nur als Beraterin des Managements der DSC AG auftrat und deren Stellungnahme nicht die Qualität eines Bewertungsgutachtens aufwies.
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