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   OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14   

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OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14 (https://dejure.org/2015,11300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2015 - 17 U 57/14 (https://dejure.org/2015,11300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2015 - 17 U 57/14 (https://dejure.org/2015,11300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts nach unwirksamer Belehrung allein wegen 3 Jahre zurückliegender Rückführung des Darlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 355 ff., 346 ff., 491, 495
    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts nach unwirksamer Belehrung allein wegen 3 Jahre zurückliegender Rückführung des Darlehens

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Helaba zu Rückzahlung verurteilt - Widerrufsbelehrung falsch - Keine Berufung auf Verwirkung.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bestätigt

Sonstiges

  • kwag-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags und Rückerstattung aller vom Mandanten erbrachten Leistungen aus einer Beteiligung an dem Medienfonds Montranus I

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1011
  • MDR 2015, 696
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Zu solchen auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören grundsätzlich auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (BGH, WM 2010, 1641 Rn. 35).

    Bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile muss allerdings auch berücksichtigt werden, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (BGH, WM 2010, 1641 Rn. 36).

    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2008, 350 ; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2010, 1555; WM 2011, 740 Rn. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2010, 350; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2011, 740 Rn. 9; WM 2012, 1293 Rn. 43).

    Die Darlegungs- und Beweislast für solche Umstände trägt der Schädiger; allerdings trifft den Geschädigten insoweit eine sekundäre Darlegungslast (BGH, WM 2010, 1641 Rn. 45; WM 2010, 1555 Rn. 22/23).

    Zutreffend ist zwar, dass der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang von nicht hinnehmbaren Erschwerungen der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs spricht; denn dem Geschädigten werde angesonnen, bereits im anhängigen Verfahren die Abtretung seiner Ansprüche aus der Beteiligung Zug um Zug gegen eine nicht vollständige Schadensersatzleistung anzubieten, obwohl er nicht den vollen ihm gebührenden Ersatz erhalte; er müsste über einen weiteren Zeitraum das Risiko tragen, dass der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringen wird (BGH, WM 2010, 1641 Rn. 38).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch ausgeführt, dass die Rechtsprechung zur Anrechnung oder Nichtanrechnung von Steuervorteilen auch dazu diene, die Zivilgerichte in die Lage zu versetzen, über Schadensersatzansprüche abschließend zu erkennen, ohne sich mit steuerlich außerordentlich komplexen Gestaltungen im Detail auseinandersetzen und die nur schwer abzusehende künftige Besteuerung der Ersatzleistung vorwegnehmen zu müssen (BGH, WM 2010, 1641 Rn. 37).

    Steht auch eine Ersatzleistung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2010, 1641 Rn. 36).

    Steuerbar ist insoweit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Gewinnanteil an der Kommanditgesellschaft; nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar ist auch der hier in Betracht zu ziehende Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile (vgl. zur Aufgabe der Beteiligung Zug um Zug gegen die Ersatzleistung und zur Versteuerung des sog. "Aufgabegewinns" nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG etwa BGH, NJW 1990, 571 ; WM 2010, 1641 Rn. 36, 40, 50; Podewils, DStR 2009, 752 ff., 754).

    Auch wenn man der Beklagten konzediert, dass die Rückabwicklung in Form der Rückerstattung des Eigenkapitals kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG darstellt (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04 = BFHE 214, 267 = NJW 2006, 3743 ), ändert dies nichts daran, dass die Rückabwicklung des Fondserwerbs ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist (vgl. BGH, WM 2010, 1641 Rn. 52; OLG Stuttgart, a.a.O. Rn. 55).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2008, 350 ; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2010, 1555; WM 2011, 740 Rn. 8).

    Da das Gericht über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach freier Überzeugung zu entscheiden hat und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, müssen in der Regel keine Feststellungen dazu getroffen werden, in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Schadensersatzleistung auswirkt (BGH, WM 2011, 740 Rn. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2010, 350; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2011, 740 Rn. 9; WM 2012, 1293 Rn. 43).

    Dem Bundesgerichtshof geht es hier insbesondere darum, dem Geschädigten nicht das Insolvenzrisiko des Schädigers aufzubürden (BGH, WM 2011, 740 Rn. 10 f.).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Der Widerrufsbelehrung muss bei Schriftform des Vertrags also eindeutig zu entnehmen sein, dass der Lauf der Widerrufsfrist zusätzlich zu dem Empfang der Widerrufsbelehrung erfordert, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist (BGHZ 180, 123 = WM 2009, 932 Rn. 15).

    a) Bei dem hier gegebenen verbundenen Geschäft i.S. von § 358 Abs. 3 BGB führt der Widerruf des Klägers dazu, dass die Beklagte nach § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB im Verhältnis zum Kläger in die Rechte und Pflichten der jeweiligen Fondsgesellschaft aus dem verbundenen Vertrag eintritt (sog. bilaterale Rückabwicklung allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Verbraucher; vgl. BGHZ 180, 123 = WM 2009, 932 Rn. 26).

    Ist die Beteiligung an der Fondsgesellschaft - wie hier -nicht vollständig fremdfinanziert, hat der Darlehensgeber dem Verbraucher dessen aus eigenen Mitteln an die Gesellschaft gezahlten Eigenanteile zu erstatten (BGHZ 180, 123 = WM 2009, 932 Rn. 27).

    Bei Zahlungen an eine Bank besteht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGHZ 180, 123 = WM 2009, 932 Rn. 29).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2008, 350 ; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2010, 1555; WM 2011, 740 Rn. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2010, 350; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2011, 740 Rn. 9; WM 2012, 1293 Rn. 43).

    Steht auch eine Ersatzleistung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2010, 1641 Rn. 36).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Der Verbraucher wird damit darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08, WM 2010, 721 Rn. 13, 15; Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 66/08, WM 2010, 2126 Rn. 21; Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10, WM 2011, 86 Rn. 12; Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 103/10, WM 2011, 474 Rn. 14; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, WM 2011, 1799 Rn. 34; Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11, NZG 2012, 427 Rn. 15).

    Das gilt jedoch nur im Falle vollständiger Identität der erfolgten Belehrung mit der vorgenannten Musterbelehrung, sowohl inhaltlich als auch der äußeren Gestaltung nach (BGH, WM 2012, 1668 Rn. 14 ff.; WM 2011, 1799 Rn. 36, 37 m.w.N.).

    Das gilt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGH, NZG 2012, 427 Rn. 17; ebenso WM 2011, 1799, Rn. 37 ff., 39), unabhängig von dem konkreten Umfang der durch den Unternehmer vorgenommenen Änderungen, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige Grenze ziehen lässt, bis zu der die Schutzwirkung noch gelten kann und bei deren Überschreitung sie entfallen soll.

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhaltene Steuervorteile auch bei einem wirksamen Widerruf der Vertragserklärung (in entsprechender Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung wie bei Schadensersatzansprüchen) grundsätzlich gegenzurechnen (BGHZ 172, 147 = NJW 2007, 2401 ; vgl. auch OLG Stuttgart, BB 2012, 330 ).

    So ist der Bundesgerichtshof auch selbst schon davon ausgegangen, dass für die Rückabwicklung nach der Ausübung eines Widerrufsrechts nach dem Haustürwiderrufsgesetz hinsichtlich der Anrechnung von Steuervorteilen nichts anderes gilt als bei einem Schadensersatzanspruch (BGH, WM 2007, 1173 Rn. 20 ff., insbesondere Rn. 27; vgl. dazu Wolters, BKR 2007, 332 ff.).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2008, 350 ; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2010, 1555; WM 2011, 740 Rn. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2010, 350; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2011, 740 Rn. 9; WM 2012, 1293 Rn. 43).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2010, 350; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2011, 740 Rn. 9; WM 2012, 1293 Rn. 43).

    Sie zielt damit auf einzelne Voraussetzungen/Elemente eines einheitlich zu behandelnden Rückabwicklungsanspruchs, über deren Bestehen oder Nichtbestehen bereits mit der Klage entschieden worden ist (vgl. BGH, WM 2012, 1293 Rn. 39).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2014 - 19 U 74/14

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Schließlich ändert auch der Umstand, dass der Kläger den Widerruf erst über drei Jahre nach vollständiger Rückführung der Finanzierung erklärt hat, daran nichts (aA OLG Frankfurt/M., Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14).

    Insbesondere ist die Zulassung der Revision auch unter Berücksichtigung des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 19.11.2014 ( 19 U 74/14) nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07

    Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, WM 2006, 174 ; WM 2008, 350 ; WM 2010, 1310; WM 2010, 1641; WM 2010, 1555; WM 2011, 740 Rn. 8).

    Die Darlegungs- und Beweislast für solche Umstände trägt der Schädiger; allerdings trifft den Geschädigten insoweit eine sekundäre Darlegungslast (BGH, WM 2010, 1641 Rn. 45; WM 2010, 1555 Rn. 22/23).

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

  • BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

  • OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08

    Haustürgeschäft: Verwirkung des im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einer

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm, Urteil vom 25.3.2015 - 31 U 155/14 - MDR 2015, 934; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2015 - 17 U 57/14 - MDR 2015, 696; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 - MDR 2015, 1223; s.a. BGH, Urteile vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 - NJW 2014, 2646, Tz. 39 und vom 29.7.2015 - IV ZR 384/14 - MDR 2015, 1069 Tz. 31 jeweils zu § 5a VVG a.F.) würde das Rechtsinstitut der Verwirkung praktisch gegenstandslos machen, weil der Anspruch oder das Recht, dessen Verwirkung in Rede steht, in aller Regel von Schuldner herbeigeführt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2016 - 17 U 16/15

    Zu den Voraussetzungen für die Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und zur

    Indem diese Belehrung den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist aufklärt, setzt sie den Verbraucher nicht in der gebotenen Weise in die Lage, den Fristbeginn ohne Weiteres zu erkennen, und verstößt damit gegen das Deutlichkeitsgebot (BGH, Urteil vom 17.01.2013, III ZR 145/12, Juris, Rn. 10 m.w.N., OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2015, BeckRS 2015, 09345, Rn. 22 m.w.N.).
  • LG Bonn, 04.03.2016 - 3 O 367/15

    Rechtsfolgen einer fehlenden ausreichenden Belehrung über das Widerrufsrecht bei

    Da die Beklagte die Situation zudem selbst herbeigeführt hat, indem sie den Klägern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (BGH, WM 2014, 1030; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, BeckRS 2015, 09345, Rn. 22 m.w.N.) und überdies in Kenntnis der Unwirksamkeit der Belehrung dennoch auf eine nachträgliche Richtigstellung etwa durch eine Nachbelehrung verzichtet hat, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, durfte sich die Beklagte bei objektiver Bewertung nicht auf eine Nichtausübung des Rechts einrichten.
  • OLG Frankfurt, 26.08.2015 - 17 U 202/14

    Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts

    Indem diese Belehrung den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist aufklärt, setzt sie den Verbraucher nicht in der gebotenen Weise in die Lage, den Fristbeginn ohne Weiteres zu erkennen, und verstößt damit gegen das Deutlichkeitsgebot (BGH, Urteil vom 17.01.2013, III ZR 145/12, Juris, Rn. 10 m.w.N., OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2015, BeckRS 2015, 09345, Rn. 22 m.w.N.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte ein schutzwürdiges Vertrauen hier schon deshalb nicht in Anspruch nehmen kann, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (BGH, WM 2014, 1030; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2015, BeckRS 2015, 09345, Rn. 22 m.w.N.).Dies gilt auch für die Argumentation, es sei in erster Linie Aufgabe der Beklagten gewesen, in Kenntnis der Unwirksamkeit der Belehrung nachträglich ihren Kunden gegenüber eine Richtigstellung vorzunehmen, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

    Insoweit weist das OLG Karlsruhe zu Recht darauf hin, dass im vorliegenden Fall eines verbundenen Geschäfts bei den anzustellenden Erwägungen auch die fortbestehende Fondsbeteiligung in die Betrachtung mit einzubeziehen sein dürfte, deren Finanzierung die für sich genommen vollständig rückgeführte Begebung einer Inhaberschuldverschreibung diente (BGH, WM 2004, WM Jahr 2004 Seite 2491 Rn. WM Jahr 2004 Seite 2491 Rn. 19; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2015, BeckRS 2015, 09345, Rn. 32 m.w.N.).

    Bei dem hier gegebenen verbundenen Geschäft i. S. von § BGB § 358 Abs. BGB § 358 Absatz 3 BGB führt der Widerruf des Klägers dazu, dass die Beklagte nach § BGB § 358 Abs. BGB § 358 Absatz 4 Satz 3 BGB im Verhältnis zum Kläger in die Rechte und Pflichten der jeweiligen Fondsgesellschaft aus dem verbundenen Vertrag eintritt (sog. bilaterale Rückabwicklung allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Verbraucher; vgl. BGHZ 180, BGHZ 180 Seite 123 = WM 2009, ,932, Rn. 26; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2015, a.a.O. BeckRS 2015, 09345, Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2016 - 17 U 77/15

    Anforderungen an den Nachweis des Verzugsschadens bei der Rückabwicklung eines

    Nach diesem Maßstab fehlt es, wie der Senat in einem gleichgelagerten Fall bereits mit Urteil vom 14.04.2015 (17 U 57/14) entschieden hat, an hinreichenden, das "Umstandsmoment" begründenden Tatsachen, so dass eine Verwirkung nicht bejaht werden kann.

    Auch die Beklagte musste daher mit Widerrufserklärungen von Anlegern rechnen, so dass sie sich nicht auf den Fortbestand der Verträge einrichten durfte (Senat, ZIP 2015, 1011 Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 17 U 176/15

    Immobiliardarlehen: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

    Daher musste auch die Beklagte mit Widerrufserklärungen von Anlegern rechnen, so dass sie sich nicht auf den Fortbestand des Vertrages einrichten durfte (so bereits Senat, Urteil vom 14.04.2015 - 17 U 57/14, juris Rn. 34).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, verwirkt ein Darlehensnehmer sein Recht zum Widerruf nach unwirksamer Widerrufsbelehrung selbst dann nicht allein dadurch, dass die Finanzierung bereits über drei Jahre vollständig zurückgeführt ist (Urteil vom 14.04.2015 - 17 U 57/14, juris Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 17 U 81/16

    Verbraucherdarlehensvertrags: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Widerruf

    Daher musste auch die Beklagte mit Widerrufserklärungen von Anlegern rechnen, so dass sie sich nicht auf den Fortbestand des Vertrages einrichten durfte (so bereits Senat, Urteil vom 14.04.2015 - 17 U 57/14, juris Rn. 34).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, verwirkt ein Darlehensnehmer sein Recht zum Widerruf nach unwirksamer Widerrufsbelehrung ohne Darlegung besonderer Umstände - an der es hier fehlt - selbst dann nicht allein dadurch, dass die Finanzierung bereits über drei Jahre vollständig zurückgeführt ist (Urteil vom 14.04.2015 - 17 U 57/14, juris Rn. 34).

  • KG, 27.03.2017 - 8 U 87/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechtes eines nicht

    Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm, Urteil vom 25.3.2015 - 31 U 155/14 - MDR 2015, 934; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2015 - 17 U 57/14 - MDR 2015, 696; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 - MDR 2015, 1223; s. a. BGH, Urteile vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 - NJW 2014, 2646, Tz. 39 und vom 29.7.2015 - IV ZR 384/14 - MDR 2015, 1069 Tz. 31 jeweils zu § 5a VVG a. F.) würde das Rechtsinstitut der Verwirkung praktisch gegenstandslos machen, weil der Anspruch oder das Recht, dessen Verwirkung in Rede steht, in aller Regel von Schuldner herbeigeführt worden ist.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2016 - 14 U 2/15

    Kapitalanlagegesellschaft: Widerruf des in einer Haustürsituation erklärten

    Die von der Klägerin bei der Widerrufsbelehrung verwendete Formulierung, die Frist "beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" genügt nicht den Anforderungen der Rechtsprechung an eine umfassende, unmissverständliche und eindeutige Widerrufsbelehrung, die auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig informiert (vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015 - 17 U 57/14, juris Rdnr. 24, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2018 - 17 U 219/15

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach

    Angesichts der dargestellten Wechselwirkung von Umstands- und Zeitmoment reicht aber das Verstreichen von neun Jahren seit Vertragsschluss und von drei Jahren seit der einvernehmlichen Ablösung bis zum Widerruf noch nicht aus, um ohne weitere Umstände eine Verwirkung anzunehmen (Urteil des Senats vom 14. April 2015 - 17 U 57/14 -, juris Rn. 34).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Verwirkung bei Erklärung des Widerrufs acht

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 17 U 160/15

    Aufhebungsvertrag steht Darlehenswiderruf nicht im Wege

  • OLG Brandenburg, 23.12.2015 - 4 U 146/14

    Darlehensfinanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Rückabwicklung nach

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2016 - 17 U 187/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Eindeutigkeit der Angabe der Dauer der

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2016 - 14 U 35/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich eines

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2018 - 17 U 183/16

    Widerruf eines auf Wunsch des Verbrauchers einverständlich vorzeitig beendeten

  • LG Freiburg, 04.05.2016 - 5 O 27/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ausübung des Widerrufsrechts zwecks

  • LG Wuppertal, 01.07.2015 - 3 O 56/15

    Rückabwicklung von Darlehensverträgen und Fondsbeteiligungen nach erklärtem

  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 1 U 20/14

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beteiligung an geschlossenem Fonds

  • LG Berlin, 15.12.2015 - 4 O 59/15
  • KG, 29.11.2018 - 8 U 31/17

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen:

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2017 - 7 U 135/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die optische Gestaltung der

  • LG Berlin, 02.09.2016 - 4 O 150/15
  • LG Düsseldorf, 29.12.2015 - 10 O 432/14

    Feststellungsbegehren bzgl. der Umwandlung eines Darlehensvertragsverhältnisses

  • LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
  • LG München II, 03.05.2019 - 11 O 2908/15

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zu einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15

    Darlehensfinanzierte Medienfondsbeteiligung: Ansprüche nach Widerruf des

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2015 - 17 U 42/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung der

  • OLG Schleswig, 16.12.2015 - 5 U 206/15

    Kapitalanlage: Anforderungen an eine Verwirkung des Widerrufsrechts; Anrechnung

  • LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14

    Widerruf des Darlehensvertrages, Rückgewähr der empfangenen Leistungen und

  • LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 U 49/15
  • LG Konstanz, 06.07.2015 - C 6 O 311/14
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